Private Reisen von Parlamentsmitgliedern

ShortId
06.3090
Id
20063090
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Private Reisen von Parlamentsmitgliedern
AdditionalIndexing
0421
1
  • L03K080304, Parlamentarier/in
  • L05K0101010311, Reise
  • L05K0501020104, Korruption
  • L04K08020311, Interessenvertretung
  • L04K08020339, Interessenkonflikt
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In einem Brief vom 14. März 2006 an die Mitglieder der eidgenössischen Räte empfehlen die Büros der beiden Räte den Parlamentarierinnen und Parlamentariern, bei der Annahme von Einladungen zu privat organisierten Informationsreisen zurückhaltend zu sein. Die Büros verweisen auf die Bestimmungen zur Bestechung im Strafgesetzbuch (Art. 322ter ff.). Diese Bestimmungen wollen verhindern, dass Dritte einem schweizerischen Amtsträger oder einer schweizerischen Amtsträgerin "im Zusammenhang mit dessen (oder deren) amtlicher Tätigkeit für eine pflichtwidrige oder eine im Ermessen stehende Handlung oder Unterlassung" Vorteile gewähren.</p><p>Die Büros der Räte haben sich an mehreren Sitzungen im Laufe des letzten Quartals von 2005 über Reisen besorgt gezeigt, zu denen die Mitglieder der eidgenössischen Räte von verschiedenen schweizerischen und internationalen Interessengruppen eingeladen werden. Es mutet zumindest erstaunlich an, dass für die Untersuchung des Drucks, der auf die Parlamentarierinnen und Parlamentarier mit dem Ziel ausgeübt wird, diese in ihrer Amtsausübung zu beeinflussen, ein solch selektiver Ansatz gewählt worden ist.</p><p>Der Einfluss von Interessengruppen auf unser Parlament ist ein konkretes und grundlegendes Problem. Die eidgenössischen Räte sollten sich unerbittlicher und widerspruchsfreier darum kümmern, als dies die Büros getan haben. Diese Diskussion ist mit der weitergehenden Diskussion um den wirtschaftlichen Status der Parlamentarierinnen und Parlamentarier im Milizsystem verbunden. Wenn man den Informationsreisen, zu denen Parlamentarierinnen und Parlamentarier eingeladen werden, schon einen solchen Einfluss auf eine unabhängige Amtsausübung beimisst, was soll man dann zu den Anstellungen und Funktionen von mehreren Parlamentsmitgliedern bei Interessengruppen wie Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden oder grossen Schweizer Unternehmen sagen? Transparenz verträgt sich nicht mit Heuchelei. Deshalb sollten die Büros der Räte dem Druck der Medien widerstehen und unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht von dem ablenken, was für die Unabhängigkeit der Parlamentarierinnen und Parlamentarier bei ihren Entscheiden und bei der Wahrnehmung ihrer Ermessensspielräume wirklich eine Rolle spielt.</p>
  • <p>1. Die Büros haben sich mit der Frage der Reisen befasst, welche Ratsmitglieder auf Einladung von privaten Organisationen antreten, weil die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates mit Schreiben vom 26. Juni 2005 die Büros dazu aufforderte.</p><p>Die Diskussionen im Büro haben gezeigt, dass die juristische Problematik solcher Reisen bei den Ratsmitgliedern wenig bekannt ist. Da die Büros die Ratsmitglieder bereits mit einem Schreiben vom 26. Februar 2003 ausführlich über das vom Parlament verabschiedete und auf den 1. Mai 2000 in Kraft gesetzte Korruptionsstrafrecht informiert hatten, erachteten es die Büros als zweckmässig, den Ratsmitgliedern ein ergänzendes Schreiben zukommen zu lassen, welches den Aspekt der Reisen beleuchtet.</p><p>2. "Es entspricht dem Wesen der repräsentativen Demokratie, dass Parlamentarier in der einen oder anderen Form Interessenvertreter sind; sie haben häufig wichtige Funktionen in Berufs- und Wirtschaftsverbänden oder anderen Interessengruppen" (BGE 123 I 108). Dieser Meinung des Bundesgerichtes schliesst sich das Büro an. Die Mitglieder der Bundesversammlung üben das parlamentarische Mandat nicht als Hauptberuf, sondern als Nebentätigkeit aus. Die schweizerische Milizdemokratie bezweckt, dass sich die private Berufserfahrung der Parlamentsmitglieder mit ihrer parlamentarischen Tätigkeit vermischt. Ob es sich dabei um eine freiberufliche Tätigkeit oder um eine Tätigkeit im Anstellungsverhältnis handelt, kann aufgrund des Gleichberechtigungsgrundsatzes keine Rolle spielen. Das Büro ist deshalb der Meinung, dass eine arbeitsrechtliche Verbindung eines Ratsmitgliedes mit einer Organisation der Privatwirtschaft nicht grundsätzlich die Unabhängigkeit des betroffenen Ratsmitgliedes tangiert. Wesentlich ist die Transparenz, die durch die Offenlegungspflichten in Artikel 11 des Parlamentsgesetzes gewährleistet ist.</p><p>3. Es entzieht sich nicht der Kenntnis des Büros, dass einige Parlamentsmitglieder logistisch unterstützt werden. Es bleibt aber dem Büro verborgen, ob diese Unterstützung die freie Ausübung des Mandates beeinträchtigt. Es liegt in der Selbstverantwortung des einzelnen Ratsmitgliedes, sein parlamentarisches Mandat nach Verfassung und Gesetz unabhängig auszuüben.</p><p>4. Das Büro ist mit dem Interpellanten der Ansicht, dass im Zeitalter der Globalisierung und der immer grösseren gegenseitigen Abhängigkeit der Staaten internationale Kontakte der Bundesversammlung unverzichtbar sind. Die Verwaltungsdelegation hat deshalb am 13. Februar 2004 Weisungen erlassen, die es ermöglichen, die Reisepolitik der Bundesversammlung zu koordinieren.</p><p>Damit können Doppelspurigkeiten und die einseitige Bereisung gewisser Länder verhindert sowie die Budgetvorgaben eingehalten werden. Da die Büros die parlamentarische Reisetätigkeit aufgrund der vom Voranschlag vorgegeben Kredite bewilligen, müssten für die Stärkung der internationalen Kontakte der Bundesversammlung die entsprechenden Kredite des Voranschlages erhöht werden.</p>
  • <p>Um die Diskussion über die Unabhängigkeit der Parlamentarierinnen und Parlamentarier fundiert und offen zu führen, stelle ich den Büros von Nationalrat und Ständerat die folgenden Fragen:</p><p>1. Wollen die Büros der Räte unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern ein X für ein U vormachen, wenn sie die Frage nach der Beeinflussung der Parlamentarierinnen und Parlamentarier nur in den Zusammenhang mit Einladungen zu Informationsreisen bringen, einem doch eher anekdotischen Aspekt des Problems?</p><p>2. Sind die Büros der Räte der Ansicht, dass die Unabhängigkeit von Parlamentarierinnen und Parlamentariern auch dann genügend gewährleistet ist, wenn diese durch Aufträge oder Arbeitsverträge an Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften oder grosse Unternehmen gebunden sind? Beurteilen die Büros eine solche Bindung als vereinbar mit den Artikeln 322ter ff. des Strafgesetzbuches?</p><p>3. Entzieht es sich der Kenntnis der Büros der Räte, dass einige Parlamentarierinnen und Parlamentarier von ihren Arbeitgebern oder von Interessengruppen logistisch unterstützt werden, sei das durch Bereitstellung eines persönlichen Beraters oder einer persönlichen Beraterin, eines Sekretariates, eines Geschäftwagens oder anderer bedeutender materieller Leistungen? Können diese Kolleginnen und Kollegen Entscheide gegen die Interessen derer fällen, die sie unterstützen?</p><p>4. Im Zeitalter der Globalisierung und der immer grösseren gegenseitigen Abhängigkeit der Staaten sind die politische Öffnung und häufige interparlamentarische Kontakte unverzichtbar. Sind die Büros der Räte nicht der Ansicht, dass die Knausrigkeit, die sie bei der Kreditgewährung für Auslandreisen von Delegationen parlamentarischer Kommissionen oder für den Besuch von ausländischen Parlamentarierdelegationen an den Tag legen, die Mitglieder der eidgenössischen Räte geradezu verleitet, persönliche Einladungen anzunehmen?</p>
  • Private Reisen von Parlamentsmitgliedern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In einem Brief vom 14. März 2006 an die Mitglieder der eidgenössischen Räte empfehlen die Büros der beiden Räte den Parlamentarierinnen und Parlamentariern, bei der Annahme von Einladungen zu privat organisierten Informationsreisen zurückhaltend zu sein. Die Büros verweisen auf die Bestimmungen zur Bestechung im Strafgesetzbuch (Art. 322ter ff.). Diese Bestimmungen wollen verhindern, dass Dritte einem schweizerischen Amtsträger oder einer schweizerischen Amtsträgerin "im Zusammenhang mit dessen (oder deren) amtlicher Tätigkeit für eine pflichtwidrige oder eine im Ermessen stehende Handlung oder Unterlassung" Vorteile gewähren.</p><p>Die Büros der Räte haben sich an mehreren Sitzungen im Laufe des letzten Quartals von 2005 über Reisen besorgt gezeigt, zu denen die Mitglieder der eidgenössischen Räte von verschiedenen schweizerischen und internationalen Interessengruppen eingeladen werden. Es mutet zumindest erstaunlich an, dass für die Untersuchung des Drucks, der auf die Parlamentarierinnen und Parlamentarier mit dem Ziel ausgeübt wird, diese in ihrer Amtsausübung zu beeinflussen, ein solch selektiver Ansatz gewählt worden ist.</p><p>Der Einfluss von Interessengruppen auf unser Parlament ist ein konkretes und grundlegendes Problem. Die eidgenössischen Räte sollten sich unerbittlicher und widerspruchsfreier darum kümmern, als dies die Büros getan haben. Diese Diskussion ist mit der weitergehenden Diskussion um den wirtschaftlichen Status der Parlamentarierinnen und Parlamentarier im Milizsystem verbunden. Wenn man den Informationsreisen, zu denen Parlamentarierinnen und Parlamentarier eingeladen werden, schon einen solchen Einfluss auf eine unabhängige Amtsausübung beimisst, was soll man dann zu den Anstellungen und Funktionen von mehreren Parlamentsmitgliedern bei Interessengruppen wie Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden oder grossen Schweizer Unternehmen sagen? Transparenz verträgt sich nicht mit Heuchelei. Deshalb sollten die Büros der Räte dem Druck der Medien widerstehen und unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht von dem ablenken, was für die Unabhängigkeit der Parlamentarierinnen und Parlamentarier bei ihren Entscheiden und bei der Wahrnehmung ihrer Ermessensspielräume wirklich eine Rolle spielt.</p>
    • <p>1. Die Büros haben sich mit der Frage der Reisen befasst, welche Ratsmitglieder auf Einladung von privaten Organisationen antreten, weil die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates mit Schreiben vom 26. Juni 2005 die Büros dazu aufforderte.</p><p>Die Diskussionen im Büro haben gezeigt, dass die juristische Problematik solcher Reisen bei den Ratsmitgliedern wenig bekannt ist. Da die Büros die Ratsmitglieder bereits mit einem Schreiben vom 26. Februar 2003 ausführlich über das vom Parlament verabschiedete und auf den 1. Mai 2000 in Kraft gesetzte Korruptionsstrafrecht informiert hatten, erachteten es die Büros als zweckmässig, den Ratsmitgliedern ein ergänzendes Schreiben zukommen zu lassen, welches den Aspekt der Reisen beleuchtet.</p><p>2. "Es entspricht dem Wesen der repräsentativen Demokratie, dass Parlamentarier in der einen oder anderen Form Interessenvertreter sind; sie haben häufig wichtige Funktionen in Berufs- und Wirtschaftsverbänden oder anderen Interessengruppen" (BGE 123 I 108). Dieser Meinung des Bundesgerichtes schliesst sich das Büro an. Die Mitglieder der Bundesversammlung üben das parlamentarische Mandat nicht als Hauptberuf, sondern als Nebentätigkeit aus. Die schweizerische Milizdemokratie bezweckt, dass sich die private Berufserfahrung der Parlamentsmitglieder mit ihrer parlamentarischen Tätigkeit vermischt. Ob es sich dabei um eine freiberufliche Tätigkeit oder um eine Tätigkeit im Anstellungsverhältnis handelt, kann aufgrund des Gleichberechtigungsgrundsatzes keine Rolle spielen. Das Büro ist deshalb der Meinung, dass eine arbeitsrechtliche Verbindung eines Ratsmitgliedes mit einer Organisation der Privatwirtschaft nicht grundsätzlich die Unabhängigkeit des betroffenen Ratsmitgliedes tangiert. Wesentlich ist die Transparenz, die durch die Offenlegungspflichten in Artikel 11 des Parlamentsgesetzes gewährleistet ist.</p><p>3. Es entzieht sich nicht der Kenntnis des Büros, dass einige Parlamentsmitglieder logistisch unterstützt werden. Es bleibt aber dem Büro verborgen, ob diese Unterstützung die freie Ausübung des Mandates beeinträchtigt. Es liegt in der Selbstverantwortung des einzelnen Ratsmitgliedes, sein parlamentarisches Mandat nach Verfassung und Gesetz unabhängig auszuüben.</p><p>4. Das Büro ist mit dem Interpellanten der Ansicht, dass im Zeitalter der Globalisierung und der immer grösseren gegenseitigen Abhängigkeit der Staaten internationale Kontakte der Bundesversammlung unverzichtbar sind. Die Verwaltungsdelegation hat deshalb am 13. Februar 2004 Weisungen erlassen, die es ermöglichen, die Reisepolitik der Bundesversammlung zu koordinieren.</p><p>Damit können Doppelspurigkeiten und die einseitige Bereisung gewisser Länder verhindert sowie die Budgetvorgaben eingehalten werden. Da die Büros die parlamentarische Reisetätigkeit aufgrund der vom Voranschlag vorgegeben Kredite bewilligen, müssten für die Stärkung der internationalen Kontakte der Bundesversammlung die entsprechenden Kredite des Voranschlages erhöht werden.</p>
    • <p>Um die Diskussion über die Unabhängigkeit der Parlamentarierinnen und Parlamentarier fundiert und offen zu führen, stelle ich den Büros von Nationalrat und Ständerat die folgenden Fragen:</p><p>1. Wollen die Büros der Räte unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern ein X für ein U vormachen, wenn sie die Frage nach der Beeinflussung der Parlamentarierinnen und Parlamentarier nur in den Zusammenhang mit Einladungen zu Informationsreisen bringen, einem doch eher anekdotischen Aspekt des Problems?</p><p>2. Sind die Büros der Räte der Ansicht, dass die Unabhängigkeit von Parlamentarierinnen und Parlamentariern auch dann genügend gewährleistet ist, wenn diese durch Aufträge oder Arbeitsverträge an Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften oder grosse Unternehmen gebunden sind? Beurteilen die Büros eine solche Bindung als vereinbar mit den Artikeln 322ter ff. des Strafgesetzbuches?</p><p>3. Entzieht es sich der Kenntnis der Büros der Räte, dass einige Parlamentarierinnen und Parlamentarier von ihren Arbeitgebern oder von Interessengruppen logistisch unterstützt werden, sei das durch Bereitstellung eines persönlichen Beraters oder einer persönlichen Beraterin, eines Sekretariates, eines Geschäftwagens oder anderer bedeutender materieller Leistungen? Können diese Kolleginnen und Kollegen Entscheide gegen die Interessen derer fällen, die sie unterstützen?</p><p>4. Im Zeitalter der Globalisierung und der immer grösseren gegenseitigen Abhängigkeit der Staaten sind die politische Öffnung und häufige interparlamentarische Kontakte unverzichtbar. Sind die Büros der Räte nicht der Ansicht, dass die Knausrigkeit, die sie bei der Kreditgewährung für Auslandreisen von Delegationen parlamentarischer Kommissionen oder für den Besuch von ausländischen Parlamentarierdelegationen an den Tag legen, die Mitglieder der eidgenössischen Räte geradezu verleitet, persönliche Einladungen anzunehmen?</p>
    • Private Reisen von Parlamentsmitgliedern

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