Fluoridiertes Kochsalz darf nicht Zwangsmedikation werden
- ShortId
-
06.3094
- Id
-
20063094
- Updated
-
27.07.2023 19:39
- Language
-
de
- Title
-
Fluoridiertes Kochsalz darf nicht Zwangsmedikation werden
- AdditionalIndexing
-
2841;Lebensmittelzusatzstoff;Ernährung;Gesundheitsüberwachung;Fluor;Salz;Zahnmedizin;Medikament
- 1
-
- L05K1702010103, Salz
- L04K14020402, Lebensmittelzusatzstoff
- L06K070501040103, Fluor
- L03K010506, Ernährung
- L05K0105030102, Medikament
- L04K01050217, Zahnmedizin
- L05K0105050901, Gesundheitsüberwachung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Noch kann das Volk heute wählen, ob es in seinem Haushalt Kochsalz mit Fluorzusatz (grün bedrucktes Paket) oder ohne Fluorzusatz (blau bedruckt) kaufen will. Das ist dann vorbei, wenn das Begehren der Fluorid-Befürworter gesetzlich verordnet wird.</p><p>Die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) unterstützt die Forderung des Zentrums für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (ZZMK) der Universität Zürich (em. Prof. Thomas Marthaler et al.), nach der fluoridiertes Speisesalz generell für die Lebensmittelverarbeitung obligatorisch zu erklären sei.</p><p>"Ein erhöhter Kariesschutz ist daher nur durch die Verwendung des fluoridierten Salzes im öffentlichen Bereich zu erreichen. Grossküchen von Schulen, Spitälern und Heimen, aber auch Restaurants könnten ohne Mehrpreis auf das jodierte und fluoridierte Speisesalz umstellen, wie es die Fluor-Jodkommission der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften empfiehlt." (ZZMK) Kritisiert wird diese Haltung des ZZMK von Konradin Kreuzer, siehe www.nux.ch "Forum für verantwortbare Anwendung der Wissenschaft".</p><p>1 Milligramm Fluor pro Tag, die von der Zahnärzteschaft für den täglichen Konsum empfohlene Dosis, entspricht der Zymafluor-Tablette und ist ein rezeptpflichtiges Medikament. "An der Rezepturpflicht für Fluormedikamente ist strikte festzuhalten", so Dr. med. dent. H. Schmid, Vorsteher der Schulzahnklinik Zürich-Unterstrass, an der Sanitätsdirektorenkonferenz vom 26. November 1952 zuhanden des Basler Grossen Rates.</p><p>Die Interkantonale Kontrollstelle hatte 1974 Zymafluor von der Rezeptpflicht befreit, tat dies aber vorschriftswidrig ohne jede Prüfung kritischer Belege. Das bedeutet: 1 Milligramm Fluor (in Fluoridform) täglich ist rechtens immer noch ein rezeptpflichtiges Medikament, gleichgültig ob als Tablette, ob im Trinkwasser oder im Kochsalz eingenommen.</p><p>Die Gesundheits- und Sozialkommission Basel-Stadt hatte in der Empfehlung zur Aufhebung der Trinkwasser-Fluoridierung festgehalten, dass auch nach 40-jähriger Zwangsmedikation eine karies-prophylaktische Wirksamkeit nicht hatte bewiesen werden können. Damit wird die gängige Behauptung entwertet, Fluor sei ein lebenswichtiges Spurenelement. Karies ist keine Fluormangelkrankheit.</p><p>Die Schädlichkeit solch angeblicher Prophylaxe anderseits ist vielfach bewiesen. Insbesondere ist die Fluorose (im Graubereich, wo sie röntgenologisch noch nicht erkennbar ist) eine in der Medizin vernachlässigte Diagnose. Die immer häufiger auftretenden Zahnflecken (Mottled Enamel) sind nicht blosse Schönheitsflecken. Die Zähne sind die einzig sichtbaren Teile des Skeletts. Die Flecken zeigen an, dass das Skelett generell mit Fluor überladen ist. Das heisst Knochenfluorose, bedeutet vorzeitige Alterung der Gewebe, besonders bedenklich, wo schon Kinder dieser Überbelastung ausgesetzt sind.</p><p>Soll nun die in Basel beendete Zwangsmedikation via TWF durch eine neue Zwangsmedikation via Kochsalz abgelöst werden und jetzt in der ganzen Schweiz?</p><p>Medikamente gehören nicht in die Lebensmittel. Sie haben in Brot, Käse, Wurst und Suppen keinen Platz!</p>
- <p>In der Schweiz darf dem Speisesalz seit über 50 Jahren Fluor beigegeben werden. Der Grund hierfür liegt in der dadurch zu erreichenden Kariesprophylaxe. Das Schweizer Modell haben verschiedene andere Länder übernommen (z. B. Spanien 1983, Frankreich 1986, Deutschland 1991, Österreich 1995). Heute ist die freiwillige Anreicherung von Speisesalz mit Fluorid eine allgemein akzeptierte Form einer wirkungsvollen Kariesprophylaxe.</p><p>Für den Bundesrat ist die Wahlmöglichkeit, fluorfreies oder fluoridiertes Kochsalz zu verwenden, wichtig. Diese Wahlmöglichkeit soll weiterhin bestehen bleiben. Das angereicherte Kochsalz muss entsprechend gekennzeichnet werden (Art. 6 Abs. 4 der Verordnung über den Zusatz von essenziellen oder physiologisch nützlichen Stoffen zu Lebensmitteln; SR 817.022.32). Der Bundesrat beabsichtigt jedoch nicht, eine Verpflichtung zur Fluoridierung von Speisesalz einzuführen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat widersetze sich der Fluor- und Jodkommission (der SAMW unterstellt) zur verordneten Einführung von fluoridiertem Speisesalz (genannt Sacksalz) in die Lebensmittel.</p>
- Fluoridiertes Kochsalz darf nicht Zwangsmedikation werden
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Noch kann das Volk heute wählen, ob es in seinem Haushalt Kochsalz mit Fluorzusatz (grün bedrucktes Paket) oder ohne Fluorzusatz (blau bedruckt) kaufen will. Das ist dann vorbei, wenn das Begehren der Fluorid-Befürworter gesetzlich verordnet wird.</p><p>Die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) unterstützt die Forderung des Zentrums für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (ZZMK) der Universität Zürich (em. Prof. Thomas Marthaler et al.), nach der fluoridiertes Speisesalz generell für die Lebensmittelverarbeitung obligatorisch zu erklären sei.</p><p>"Ein erhöhter Kariesschutz ist daher nur durch die Verwendung des fluoridierten Salzes im öffentlichen Bereich zu erreichen. Grossküchen von Schulen, Spitälern und Heimen, aber auch Restaurants könnten ohne Mehrpreis auf das jodierte und fluoridierte Speisesalz umstellen, wie es die Fluor-Jodkommission der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften empfiehlt." (ZZMK) Kritisiert wird diese Haltung des ZZMK von Konradin Kreuzer, siehe www.nux.ch "Forum für verantwortbare Anwendung der Wissenschaft".</p><p>1 Milligramm Fluor pro Tag, die von der Zahnärzteschaft für den täglichen Konsum empfohlene Dosis, entspricht der Zymafluor-Tablette und ist ein rezeptpflichtiges Medikament. "An der Rezepturpflicht für Fluormedikamente ist strikte festzuhalten", so Dr. med. dent. H. Schmid, Vorsteher der Schulzahnklinik Zürich-Unterstrass, an der Sanitätsdirektorenkonferenz vom 26. November 1952 zuhanden des Basler Grossen Rates.</p><p>Die Interkantonale Kontrollstelle hatte 1974 Zymafluor von der Rezeptpflicht befreit, tat dies aber vorschriftswidrig ohne jede Prüfung kritischer Belege. Das bedeutet: 1 Milligramm Fluor (in Fluoridform) täglich ist rechtens immer noch ein rezeptpflichtiges Medikament, gleichgültig ob als Tablette, ob im Trinkwasser oder im Kochsalz eingenommen.</p><p>Die Gesundheits- und Sozialkommission Basel-Stadt hatte in der Empfehlung zur Aufhebung der Trinkwasser-Fluoridierung festgehalten, dass auch nach 40-jähriger Zwangsmedikation eine karies-prophylaktische Wirksamkeit nicht hatte bewiesen werden können. Damit wird die gängige Behauptung entwertet, Fluor sei ein lebenswichtiges Spurenelement. Karies ist keine Fluormangelkrankheit.</p><p>Die Schädlichkeit solch angeblicher Prophylaxe anderseits ist vielfach bewiesen. Insbesondere ist die Fluorose (im Graubereich, wo sie röntgenologisch noch nicht erkennbar ist) eine in der Medizin vernachlässigte Diagnose. Die immer häufiger auftretenden Zahnflecken (Mottled Enamel) sind nicht blosse Schönheitsflecken. Die Zähne sind die einzig sichtbaren Teile des Skeletts. Die Flecken zeigen an, dass das Skelett generell mit Fluor überladen ist. Das heisst Knochenfluorose, bedeutet vorzeitige Alterung der Gewebe, besonders bedenklich, wo schon Kinder dieser Überbelastung ausgesetzt sind.</p><p>Soll nun die in Basel beendete Zwangsmedikation via TWF durch eine neue Zwangsmedikation via Kochsalz abgelöst werden und jetzt in der ganzen Schweiz?</p><p>Medikamente gehören nicht in die Lebensmittel. Sie haben in Brot, Käse, Wurst und Suppen keinen Platz!</p>
- <p>In der Schweiz darf dem Speisesalz seit über 50 Jahren Fluor beigegeben werden. Der Grund hierfür liegt in der dadurch zu erreichenden Kariesprophylaxe. Das Schweizer Modell haben verschiedene andere Länder übernommen (z. B. Spanien 1983, Frankreich 1986, Deutschland 1991, Österreich 1995). Heute ist die freiwillige Anreicherung von Speisesalz mit Fluorid eine allgemein akzeptierte Form einer wirkungsvollen Kariesprophylaxe.</p><p>Für den Bundesrat ist die Wahlmöglichkeit, fluorfreies oder fluoridiertes Kochsalz zu verwenden, wichtig. Diese Wahlmöglichkeit soll weiterhin bestehen bleiben. Das angereicherte Kochsalz muss entsprechend gekennzeichnet werden (Art. 6 Abs. 4 der Verordnung über den Zusatz von essenziellen oder physiologisch nützlichen Stoffen zu Lebensmitteln; SR 817.022.32). Der Bundesrat beabsichtigt jedoch nicht, eine Verpflichtung zur Fluoridierung von Speisesalz einzuführen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat widersetze sich der Fluor- und Jodkommission (der SAMW unterstellt) zur verordneten Einführung von fluoridiertem Speisesalz (genannt Sacksalz) in die Lebensmittel.</p>
- Fluoridiertes Kochsalz darf nicht Zwangsmedikation werden
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