Rückerstattung der LSVA, um der Entvölkerung in den Bergregionen entgegenzuwirken
- ShortId
-
06.3098
- Id
-
20063098
- Updated
-
28.07.2023 11:24
- Language
-
de
- Title
-
Rückerstattung der LSVA, um der Entvölkerung in den Bergregionen entgegenzuwirken
- AdditionalIndexing
-
55;Steuerbefreiung;Landwirtschaft in Berggebieten;Viehbestand;Landflucht;Berggebiet;Schwerverkehrsabgabe;Viehhaltung
- 1
-
- L04K01080402, Landflucht
- L04K14010801, Viehbestand
- L05K1401010209, Viehhaltung
- L04K06030102, Berggebiet
- L06K140103020703, Landwirtschaft in Berggebieten
- L05K1802010204, Schwerverkehrsabgabe
- L05K1107030701, Steuerbefreiung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Einer Analyse der Station Argroscope in Tänikon zufolge werden fast ein Fünftel der im Jahr 2002 noch bewirtschafteten Flächen der Bergregionen im Jahr 2015 brachliegen. Diese Entwicklung wird sich zwangsläufig auf die Lawinengefahr auswirken, da der Schnee auf nicht bestossenen Weiden leichter rutscht. Auch dürfte die Lebensqualität in den Bergdörfern sinken. Der Rückgang der bäuerlichen Bevölkerung bringt alle Einwohnerinnen und Einwohner dieser Region in wirtschaftliche Schwierigkeiten.</p><p>Die Sömmerung des Viehs stellt aber nicht nur ein zusätzliches Einkommen für die Landwirte der betroffenen Regionen dar, durch sie können auch die Wiesen und Weiden weiterhin instand gehalten werden. Nun wurde in einer Zeit, in der die Einkommen in der Landwirtschaft sinken, die LSVA eingeführt. Seither geht die Anzahl des gesömmerten Viehs zurück. Angesichts der geplanten Erhöhung der Abgabe werden die Sömmerungen weiter zurückgehen.</p><p>Auf der anderen Seite transportieren manche Landwirte ihr Vieh nun mit Traktoren in die Berge, um keine Abgabe zahlen zu müssen. Es müssen dann, anstatt einer Fahrt mit dem Lastwagen, mehrere Fahrten unternommen werden. Die Verkehrssicherheit wird hierdurch nicht gerade verbessert, und der Umwelt wird geschadet. Die Rückerstattung der LSVA ohne zusätzliche administrative Kosten wäre eine für den Bund günstige Massnahme. Sie würde aber dazu beitragen, die Entvölkerung der betreffenden Regionen zu bremsen. Die Viehinspektoren vor Ort könnten die entsprechenden Transportbescheinigungen ausstellen.</p>
- <p>Der Bundesrat hat sich schon bei einer früheren Gelegenheit (Motion Bigger 01.3363) mit der Befreiung der Alpviehtransporte von der LSVA auseinandergesetzt und kommt bei der neuerlichen Prüfung dieses Anliegens zu folgendem Schluss:</p><p>Es trifft zwar zu, dass in den letzten Jahren die Alpviehtransporte rückläufig sind. Dies ist jedoch nicht, wie dies der Motionär befürchtet, auf die LSVA, sondern auf einen grundlegenden Strukturwandel in der Landwirtschaft zurückzuführen. Die zur Diskussion stehenden LSVA-Beträge sind zu gering, um das Ausmass der Sömmerung nachhaltig zu beeinflussen, gerade auch in Anbetracht des Umstandes, dass die Viehtransportfahrzeuge schon von einem reduzierten Abgabesatz profitieren: Gemäss der Sonderregelung ist für Viehtransportfahrzeuge lediglich ein reduzierter Abgabesatz von 75 Prozent zu bezahlen, wenn das Fahrzeug ausschliesslich dem Transport landwirtschaftlicher Nutztiere dient (Art. 12 Abs. 2 SVAV; SR 641.811). Mit dieser Regelung wird auch dem Anliegen der Alpviehtransporte Rechnung getragen.</p><p>Das vom Motionär angesprochene Ausweichen auf andere, der LSVA nicht unterliegende Transportfahrzeuge, z. B. Traktoren, dürfte vor dem Hintergrund der relativ langen Distanzen, die zurückzulegen sind, vergleichsweise selten sein.</p><p>Den vom Motionär vermuteten Vorteilen einer Befreiung der Alpviehtransporte stehen gewichtige Nachteile gegenüber. Insbesondere würden die schon heute bestehenden Ausnahme- und Sonderregelungen im Bereich der Landwirtschaft komplizierter: Da Viehtransporte schon heute gesondert behandelt werden, würde mit der Befreiung der Alpviehtransporte eine Sonderregelung zur Sonderregelung geschaffen. Die Umsetzung wäre dementsprechend schwierig zu kontrollieren und mit einem grossen administrativen Aufwand verbunden. So müsste, weil die geforderte Befreiung technisch nur auf der Basis einer Rückerstattungslösung denkbar ist, im Einzelfall festgestellt werden, ob die Fahrt mit einem ausschliesslich für Viehtransporte verwendeten Fahrzeug durchgeführt wurde oder nicht. Je nachdem kämen für die Rückerstattung unterschiedliche Kilometeransätze zur Anwendung; dies alles vor dem Hintergrund von in der Regel relativ tiefen Beträgen, welche in keinem Verhältnis zu den administrativen Kosten stehen würden.</p><p>Neben diesen Gründen ist die Motion auch aus grundsätzlichen Überlegungen abzulehnen, würde doch mit deren Umsetzung der mit der Einführung der LSVA bewusst geschaffene Anreiz, die Transportwege möglichst kurz zu halten, entfallen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) auf Transporte, die das Vieh zur Sömmerung auf die Alpen und Ende Saison wieder zurückbringen, rückzuerstatten.</p>
- Rückerstattung der LSVA, um der Entvölkerung in den Bergregionen entgegenzuwirken
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Einer Analyse der Station Argroscope in Tänikon zufolge werden fast ein Fünftel der im Jahr 2002 noch bewirtschafteten Flächen der Bergregionen im Jahr 2015 brachliegen. Diese Entwicklung wird sich zwangsläufig auf die Lawinengefahr auswirken, da der Schnee auf nicht bestossenen Weiden leichter rutscht. Auch dürfte die Lebensqualität in den Bergdörfern sinken. Der Rückgang der bäuerlichen Bevölkerung bringt alle Einwohnerinnen und Einwohner dieser Region in wirtschaftliche Schwierigkeiten.</p><p>Die Sömmerung des Viehs stellt aber nicht nur ein zusätzliches Einkommen für die Landwirte der betroffenen Regionen dar, durch sie können auch die Wiesen und Weiden weiterhin instand gehalten werden. Nun wurde in einer Zeit, in der die Einkommen in der Landwirtschaft sinken, die LSVA eingeführt. Seither geht die Anzahl des gesömmerten Viehs zurück. Angesichts der geplanten Erhöhung der Abgabe werden die Sömmerungen weiter zurückgehen.</p><p>Auf der anderen Seite transportieren manche Landwirte ihr Vieh nun mit Traktoren in die Berge, um keine Abgabe zahlen zu müssen. Es müssen dann, anstatt einer Fahrt mit dem Lastwagen, mehrere Fahrten unternommen werden. Die Verkehrssicherheit wird hierdurch nicht gerade verbessert, und der Umwelt wird geschadet. Die Rückerstattung der LSVA ohne zusätzliche administrative Kosten wäre eine für den Bund günstige Massnahme. Sie würde aber dazu beitragen, die Entvölkerung der betreffenden Regionen zu bremsen. Die Viehinspektoren vor Ort könnten die entsprechenden Transportbescheinigungen ausstellen.</p>
- <p>Der Bundesrat hat sich schon bei einer früheren Gelegenheit (Motion Bigger 01.3363) mit der Befreiung der Alpviehtransporte von der LSVA auseinandergesetzt und kommt bei der neuerlichen Prüfung dieses Anliegens zu folgendem Schluss:</p><p>Es trifft zwar zu, dass in den letzten Jahren die Alpviehtransporte rückläufig sind. Dies ist jedoch nicht, wie dies der Motionär befürchtet, auf die LSVA, sondern auf einen grundlegenden Strukturwandel in der Landwirtschaft zurückzuführen. Die zur Diskussion stehenden LSVA-Beträge sind zu gering, um das Ausmass der Sömmerung nachhaltig zu beeinflussen, gerade auch in Anbetracht des Umstandes, dass die Viehtransportfahrzeuge schon von einem reduzierten Abgabesatz profitieren: Gemäss der Sonderregelung ist für Viehtransportfahrzeuge lediglich ein reduzierter Abgabesatz von 75 Prozent zu bezahlen, wenn das Fahrzeug ausschliesslich dem Transport landwirtschaftlicher Nutztiere dient (Art. 12 Abs. 2 SVAV; SR 641.811). Mit dieser Regelung wird auch dem Anliegen der Alpviehtransporte Rechnung getragen.</p><p>Das vom Motionär angesprochene Ausweichen auf andere, der LSVA nicht unterliegende Transportfahrzeuge, z. B. Traktoren, dürfte vor dem Hintergrund der relativ langen Distanzen, die zurückzulegen sind, vergleichsweise selten sein.</p><p>Den vom Motionär vermuteten Vorteilen einer Befreiung der Alpviehtransporte stehen gewichtige Nachteile gegenüber. Insbesondere würden die schon heute bestehenden Ausnahme- und Sonderregelungen im Bereich der Landwirtschaft komplizierter: Da Viehtransporte schon heute gesondert behandelt werden, würde mit der Befreiung der Alpviehtransporte eine Sonderregelung zur Sonderregelung geschaffen. Die Umsetzung wäre dementsprechend schwierig zu kontrollieren und mit einem grossen administrativen Aufwand verbunden. So müsste, weil die geforderte Befreiung technisch nur auf der Basis einer Rückerstattungslösung denkbar ist, im Einzelfall festgestellt werden, ob die Fahrt mit einem ausschliesslich für Viehtransporte verwendeten Fahrzeug durchgeführt wurde oder nicht. Je nachdem kämen für die Rückerstattung unterschiedliche Kilometeransätze zur Anwendung; dies alles vor dem Hintergrund von in der Regel relativ tiefen Beträgen, welche in keinem Verhältnis zu den administrativen Kosten stehen würden.</p><p>Neben diesen Gründen ist die Motion auch aus grundsätzlichen Überlegungen abzulehnen, würde doch mit deren Umsetzung der mit der Einführung der LSVA bewusst geschaffene Anreiz, die Transportwege möglichst kurz zu halten, entfallen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) auf Transporte, die das Vieh zur Sömmerung auf die Alpen und Ende Saison wieder zurückbringen, rückzuerstatten.</p>
- Rückerstattung der LSVA, um der Entvölkerung in den Bergregionen entgegenzuwirken
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