Riskante Rückführung von Kriegsmaterial
- ShortId
-
06.3099
- Id
-
20063099
- Updated
-
28.07.2023 07:36
- Language
-
de
- Title
-
Riskante Rückführung von Kriegsmaterial
- AdditionalIndexing
-
09;Wiederausfuhr;Waffenhandel;Ausfuhrbeschränkung;Waffenausfuhr
- 1
-
- L05K0402020501, Waffenausfuhr
- L06K070102030102, Wiederausfuhr
- L05K0701020102, Ausfuhrbeschränkung
- L04K04020205, Waffenhandel
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die logische Schlussfolgerung aus den Erkenntnissen der IDA wäre, altes Schweizer Kriegsmaterial in der Schweiz zu verwerten. Den geringeren Erlös, welcher bei der Verschrottung in der Schweiz gegenüber dem Export resultiert, bezeichnete Bundesrat Joseph Deiss anlässlich der Pressekonferenz vom 10. März 2006 als geringer denn gemeinhin angenommen. Es spricht somit nichts für die vom Bundesrat beschlossene Regelung, altes Kriegsmaterial in erster Priorität dem Herstellerland ohne weitere Verpflichtung zu überlassen - wohl wissend, dass Schweizer Kriegsgerät in Krisen- und Konfliktgebieten, beispielsweise im Irak, wieder auftauchen kann.</p>
- <p>1. Die vom Bundesrat eingesetzte interdepartementale Arbeitsgruppe hatte in der Tat festgestellt, dass politisch akzeptable und zahlungskräftige Staaten kaum überschüssiges Kriegsmaterial der Schweizer Armee käuflich erwerben möchten und dass Staaten, die dieses Material erwerben möchten, im Lichte des schweizerischen Gesetzes als Empfänger möglicherweise nicht infrage kommen und/oder wenig zahlungskräftig wären. Deshalb entschied der Bundesrat am 10. März 2006, dass überschüssiges Kriegsmaterial in erster Wahl an das ursprüngliche Herkunftsland verkauft oder diesem auch kostenlos und ohne Auflagen überlassen werden kann.</p><p>2./3. Es wird nicht generell auf Nichtwiederausfuhrerklärungen verzichtet, sondern nur, wenn überschüssiges Kriegsmaterial ins Herkunftsland zurückgeht. Der Grund dafür ist, dass ein Herkunftsland ohne weiteres in der Lage wäre, gleiches oder ähnliches Material aus eigener Produktion zu exportieren statt das zurückerhaltene - unter Einhaltung der Nichtwiederausfuhrerklärung. Dass solches Material in Länder reexportiert wird, die von der Schweiz aus nicht beliefert werden, kann deshalb nicht völlig ausgeschlossen werden. Was im Herkunftsland mit dem ihm überlassenen Kriegsmaterial geschieht, dürfte von einer Vielzahl von Faktoren abhängen, wie beispielsweise dem Zustand des Materials, der Möglichkeit, einzelne Komponenten davon wieder zu verwenden usw. Wichtig ist, dass auch für den Rückschub in ein Herkunftsland immer eine schweizerische Ausfuhrbewilligung erforderlich ist. Die Schweiz entscheidet somit in jedem Fall über einen allfälligen Rückschub und den Zeitpunkt.</p><p>4./5. Seitens des Herkunftslandes erfolgt nicht notwendigerweise ein Reexport in ein Land, das von der Schweiz nicht mit Kriegsmaterial beliefert wird. Die Schweiz strebt keine solchen Geschäfte an.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Interdepartementale Arbeitsgruppe (IDA) stellt in ihrem Bericht "Zuständigkeiten und Verfahren zur Behandlung von Kriegsmaterialexporten" vom 22. Dezember 2005 folgendes Dilemma fest: "Politisch akzeptable und zahlungskräftige Staaten haben kaum Bedarf an überschüssigem Kriegsmaterial, und Staaten, die dieses Material erwerben möchten, sind im Lichte des Gesetzes als Empfänger möglicherweise nicht zugelassen." Der Bundesrat entschied am 10. März 2006, altes Kriegsmaterial künftig in erster Priorität dem Herstellerstaat ohne jede weitere Verpflichtung zu überlassen bzw. an diesen zurückzuverkaufen. Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Teilt er die IDA-Einschätzung, dass "politisch akzeptable" Empfängerstaaten kaum Interesse haben, altes Schweizer Kriegsmaterial für ihre eigenen Armeen zu übernehmen?</p><p>2. Wie schätzt er das Risiko ein, dass mit dem Verzicht auf die Beibringung von Nichtwiederausfuhrerklärungen altes Schweizer Kriegsmaterial in Krisen- und Konfliktgebiete gelangen kann?</p><p>3. Was meint er zur Gefahr, dass altes Schweizer Kriegsmaterial über den Herstellerstaat in ein Land gelangen könnte, das von der Schweiz aus nicht direkt beliefert werden dürfte?</p><p>4. Widersprechen solche Dreiecksgeschäfte nicht dem Sinn und Geist der Kriegsmaterialgesetzgebung?</p><p>5. Aufgrund welcher Interessen will er die Lieferung von altem Schweizer Kriegsmaterial in Krisen- und Konfliktgebiete (über den Umweg der Herstellerstaaten) zulassen, wenn der materielle Vorteil gegenüber der Verschrottung gemäss eigenen Aussagen eher klein ist?</p>
- Riskante Rückführung von Kriegsmaterial
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die logische Schlussfolgerung aus den Erkenntnissen der IDA wäre, altes Schweizer Kriegsmaterial in der Schweiz zu verwerten. Den geringeren Erlös, welcher bei der Verschrottung in der Schweiz gegenüber dem Export resultiert, bezeichnete Bundesrat Joseph Deiss anlässlich der Pressekonferenz vom 10. März 2006 als geringer denn gemeinhin angenommen. Es spricht somit nichts für die vom Bundesrat beschlossene Regelung, altes Kriegsmaterial in erster Priorität dem Herstellerland ohne weitere Verpflichtung zu überlassen - wohl wissend, dass Schweizer Kriegsgerät in Krisen- und Konfliktgebieten, beispielsweise im Irak, wieder auftauchen kann.</p>
- <p>1. Die vom Bundesrat eingesetzte interdepartementale Arbeitsgruppe hatte in der Tat festgestellt, dass politisch akzeptable und zahlungskräftige Staaten kaum überschüssiges Kriegsmaterial der Schweizer Armee käuflich erwerben möchten und dass Staaten, die dieses Material erwerben möchten, im Lichte des schweizerischen Gesetzes als Empfänger möglicherweise nicht infrage kommen und/oder wenig zahlungskräftig wären. Deshalb entschied der Bundesrat am 10. März 2006, dass überschüssiges Kriegsmaterial in erster Wahl an das ursprüngliche Herkunftsland verkauft oder diesem auch kostenlos und ohne Auflagen überlassen werden kann.</p><p>2./3. Es wird nicht generell auf Nichtwiederausfuhrerklärungen verzichtet, sondern nur, wenn überschüssiges Kriegsmaterial ins Herkunftsland zurückgeht. Der Grund dafür ist, dass ein Herkunftsland ohne weiteres in der Lage wäre, gleiches oder ähnliches Material aus eigener Produktion zu exportieren statt das zurückerhaltene - unter Einhaltung der Nichtwiederausfuhrerklärung. Dass solches Material in Länder reexportiert wird, die von der Schweiz aus nicht beliefert werden, kann deshalb nicht völlig ausgeschlossen werden. Was im Herkunftsland mit dem ihm überlassenen Kriegsmaterial geschieht, dürfte von einer Vielzahl von Faktoren abhängen, wie beispielsweise dem Zustand des Materials, der Möglichkeit, einzelne Komponenten davon wieder zu verwenden usw. Wichtig ist, dass auch für den Rückschub in ein Herkunftsland immer eine schweizerische Ausfuhrbewilligung erforderlich ist. Die Schweiz entscheidet somit in jedem Fall über einen allfälligen Rückschub und den Zeitpunkt.</p><p>4./5. Seitens des Herkunftslandes erfolgt nicht notwendigerweise ein Reexport in ein Land, das von der Schweiz nicht mit Kriegsmaterial beliefert wird. Die Schweiz strebt keine solchen Geschäfte an.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Interdepartementale Arbeitsgruppe (IDA) stellt in ihrem Bericht "Zuständigkeiten und Verfahren zur Behandlung von Kriegsmaterialexporten" vom 22. Dezember 2005 folgendes Dilemma fest: "Politisch akzeptable und zahlungskräftige Staaten haben kaum Bedarf an überschüssigem Kriegsmaterial, und Staaten, die dieses Material erwerben möchten, sind im Lichte des Gesetzes als Empfänger möglicherweise nicht zugelassen." Der Bundesrat entschied am 10. März 2006, altes Kriegsmaterial künftig in erster Priorität dem Herstellerstaat ohne jede weitere Verpflichtung zu überlassen bzw. an diesen zurückzuverkaufen. Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Teilt er die IDA-Einschätzung, dass "politisch akzeptable" Empfängerstaaten kaum Interesse haben, altes Schweizer Kriegsmaterial für ihre eigenen Armeen zu übernehmen?</p><p>2. Wie schätzt er das Risiko ein, dass mit dem Verzicht auf die Beibringung von Nichtwiederausfuhrerklärungen altes Schweizer Kriegsmaterial in Krisen- und Konfliktgebiete gelangen kann?</p><p>3. Was meint er zur Gefahr, dass altes Schweizer Kriegsmaterial über den Herstellerstaat in ein Land gelangen könnte, das von der Schweiz aus nicht direkt beliefert werden dürfte?</p><p>4. Widersprechen solche Dreiecksgeschäfte nicht dem Sinn und Geist der Kriegsmaterialgesetzgebung?</p><p>5. Aufgrund welcher Interessen will er die Lieferung von altem Schweizer Kriegsmaterial in Krisen- und Konfliktgebiete (über den Umweg der Herstellerstaaten) zulassen, wenn der materielle Vorteil gegenüber der Verschrottung gemäss eigenen Aussagen eher klein ist?</p>
- Riskante Rückführung von Kriegsmaterial
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