Installation von TreibstoffverbrauchsgerÀten in allen Fahrzeugen

ShortId
06.3105
Id
20063105
Updated
27.07.2023 21:47
Language
de
Title
Installation von Treibstoffverbrauchsgeräten in allen Fahrzeugen
AdditionalIndexing
52;Motorfahrzeug;Messgerät;Verschmutzung durch das Auto;Fahrzeugausrüstung;Treibstoff;Energieeinsparung
1
  • L04K18010401, Fahrzeugausrüstung
  • L05K1704010101, Treibstoff
  • L04K18030101, Motorfahrzeug
  • L04K06020314, Verschmutzung durch das Auto
  • L05K0705020502, Messgerät
  • L04K17010107, Energieeinsparung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Mehrzahl der Automobile ist mit einem Treibstoffverbrauchsanzeige ausgestattet. Dieses Gerät zeigt auf dem Armaturenbrett den momentanen und den durchschnittlichen Benzinverbrauch des Fahrzeuges an. Es hat sich in der Vergangenheit herausgestellt, dass ein solches Gerät die Fahrer auf wirksame Weise für den Treibstoffverbrauch ihres Fahrzeuges sensibilisiert und dazu bewegt, eine energiesparendere Fahrweise anzunehmen. Die Emission von Schadstoffen, vor allem von CO2, NOx und PM10, kann somit verringert werden. Auch wenn für die Installation einer Treibstoffverbrauchsanzeige pro Fahrzeug momentan zusätzliche Kosten von einigen Hundert Franken anfallen - die jedoch zurückgehen werden, wenn das Gerät sich durchsetzt und standardmässig eingebaut wird -, ist es wichtig und vernünftig, die Installation eines solchen Gerätes für alle neuen in die Schweiz importierten Fahrzeuge auf den frühstmöglichen Zeitpunkt, spätestens aber auf den 1. Januar 2008 vorzuschreiben. Dieses letzte Datum bietet sicherlich eine ausreichende, möglicherweise sogar zu lange Anpassungsfrist.</p>
  • <p>Es ist unbestritten, dass sich bei Beachtung einiger einfacher Regeln eine erhebliche Treibstoffersparnis erzielen lässt. Neulenkende werden seit der Einführung des obligatorischen Verkehrskunde-Unterrichtes im Jahre 1991 im umweltbewussten Fahren geschult. Seit dem 1. April 2003 sind die Regeln für die umweltfreundliche Benützung des Fahrzeuges (umweltschonendes und verbrauchsarmes Fahren, Lärmvermeidung) explizit Inhalt der Basistheorieprüfung (Anhang 11, Ziff. II, 1.2.3 der Verkehrszulassungsverordnung, VZV; SR 741.51) und der praktischen Führerprüfung (Anhang 12 Ziff. II, 4. Lemma, VZV). Diese in der ersten Ausbildungsphase erworbenen Kenntnisse werden im Rahmen der Zweiphasenausbildung, die am 1. Dezember 2005 in Kraft getreten ist, vertieft. Verbrauchsanzeigen sind dabei ein Hilfsmittel, das dem Fahrzeuglenker auf Wunsch sofort anzeigen kann, wie sich seine Fahrweise auf den Treibstoffverbrauch auswirkt. Dieser kann jedoch auch auf andere Weise, nämlich bei jedem Tanken, einfach ermittelt werden.</p><p>Treibstoffverbrauchsanzeigen werden in vielen Fahrzeugmodellen bereits serienmässig oder als Option angeboten. Der Aufpreis ist in diesem Fall gering. Der Einbau von Verbrauchsanzeigen in Fahrzeugen, die nicht herstellerseitig bereits dafür vorgesehen sind (in der Regel kleine und preisgünstige Fahrzeuge) ist jedoch aufwendig und mit entsprechend hohen Kosten verbunden.</p><p>Im Weiteren wäre eine solche Vorschrift ein technisches Handelshemmnis nach dem Abkommen vom 15. April 1994 zur Errichtung der Welthandelsorganisation (TBT-Abkommen; SR 0.632.20, Anhang 1A.6, Übereinkommen über technische Handelshemmnisse).</p><p>Schliesslich müssen aufgrund des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA; SR 0.946.526.81) Motorfahrzeuge, welche die Anforderungen des harmonisierten EG-Rechtes erfüllen, auch in der Schweiz zugelassen werden. Die harmonisierten technischen Vorschriften der EG für Motorfahrzeuge enthalten keine Ausrüstungspflicht mit Verbrauchsanzeigegeräten. Sollen solche Geräte in der Schweiz im Alleingang vorgeschrieben werden, wäre die vereinbarte Gleichwertigkeit der Rechtsvorschriften in Bezug auf Motorfahrzeuge (Anhang 1, Kapitel 12 MRA) nicht mehr gegeben. Dies könnte zu einer Suspendierung des betreffenden Kapitels über die gegenseitige Anerkennung der Fahrzeugtypengenehmigungen und allenfalls weiteren negativen Auswirkungen auf andere, für die Schweiz wichtige Produktebereiche führen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, auf den frühstmöglichen Zeitpunkt, spätestens aber auf den 1. Januar 2008 für alle neuen Fahrzeuge, die in die Schweiz importiert werden, die Installation einer Treibstoffverbrauchsanzeige vorzuschreiben, das sowohl den momentanen als auch den durchschnittlichen Verbrauch anzeigt.</p>
  • Installation von Treibstoffverbrauchsgeräten in allen Fahrzeugen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Mehrzahl der Automobile ist mit einem Treibstoffverbrauchsanzeige ausgestattet. Dieses Gerät zeigt auf dem Armaturenbrett den momentanen und den durchschnittlichen Benzinverbrauch des Fahrzeuges an. Es hat sich in der Vergangenheit herausgestellt, dass ein solches Gerät die Fahrer auf wirksame Weise für den Treibstoffverbrauch ihres Fahrzeuges sensibilisiert und dazu bewegt, eine energiesparendere Fahrweise anzunehmen. Die Emission von Schadstoffen, vor allem von CO2, NOx und PM10, kann somit verringert werden. Auch wenn für die Installation einer Treibstoffverbrauchsanzeige pro Fahrzeug momentan zusätzliche Kosten von einigen Hundert Franken anfallen - die jedoch zurückgehen werden, wenn das Gerät sich durchsetzt und standardmässig eingebaut wird -, ist es wichtig und vernünftig, die Installation eines solchen Gerätes für alle neuen in die Schweiz importierten Fahrzeuge auf den frühstmöglichen Zeitpunkt, spätestens aber auf den 1. Januar 2008 vorzuschreiben. Dieses letzte Datum bietet sicherlich eine ausreichende, möglicherweise sogar zu lange Anpassungsfrist.</p>
    • <p>Es ist unbestritten, dass sich bei Beachtung einiger einfacher Regeln eine erhebliche Treibstoffersparnis erzielen lässt. Neulenkende werden seit der Einführung des obligatorischen Verkehrskunde-Unterrichtes im Jahre 1991 im umweltbewussten Fahren geschult. Seit dem 1. April 2003 sind die Regeln für die umweltfreundliche Benützung des Fahrzeuges (umweltschonendes und verbrauchsarmes Fahren, Lärmvermeidung) explizit Inhalt der Basistheorieprüfung (Anhang 11, Ziff. II, 1.2.3 der Verkehrszulassungsverordnung, VZV; SR 741.51) und der praktischen Führerprüfung (Anhang 12 Ziff. II, 4. Lemma, VZV). Diese in der ersten Ausbildungsphase erworbenen Kenntnisse werden im Rahmen der Zweiphasenausbildung, die am 1. Dezember 2005 in Kraft getreten ist, vertieft. Verbrauchsanzeigen sind dabei ein Hilfsmittel, das dem Fahrzeuglenker auf Wunsch sofort anzeigen kann, wie sich seine Fahrweise auf den Treibstoffverbrauch auswirkt. Dieser kann jedoch auch auf andere Weise, nämlich bei jedem Tanken, einfach ermittelt werden.</p><p>Treibstoffverbrauchsanzeigen werden in vielen Fahrzeugmodellen bereits serienmässig oder als Option angeboten. Der Aufpreis ist in diesem Fall gering. Der Einbau von Verbrauchsanzeigen in Fahrzeugen, die nicht herstellerseitig bereits dafür vorgesehen sind (in der Regel kleine und preisgünstige Fahrzeuge) ist jedoch aufwendig und mit entsprechend hohen Kosten verbunden.</p><p>Im Weiteren wäre eine solche Vorschrift ein technisches Handelshemmnis nach dem Abkommen vom 15. April 1994 zur Errichtung der Welthandelsorganisation (TBT-Abkommen; SR 0.632.20, Anhang 1A.6, Übereinkommen über technische Handelshemmnisse).</p><p>Schliesslich müssen aufgrund des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA; SR 0.946.526.81) Motorfahrzeuge, welche die Anforderungen des harmonisierten EG-Rechtes erfüllen, auch in der Schweiz zugelassen werden. Die harmonisierten technischen Vorschriften der EG für Motorfahrzeuge enthalten keine Ausrüstungspflicht mit Verbrauchsanzeigegeräten. Sollen solche Geräte in der Schweiz im Alleingang vorgeschrieben werden, wäre die vereinbarte Gleichwertigkeit der Rechtsvorschriften in Bezug auf Motorfahrzeuge (Anhang 1, Kapitel 12 MRA) nicht mehr gegeben. Dies könnte zu einer Suspendierung des betreffenden Kapitels über die gegenseitige Anerkennung der Fahrzeugtypengenehmigungen und allenfalls weiteren negativen Auswirkungen auf andere, für die Schweiz wichtige Produktebereiche führen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, auf den frühstmöglichen Zeitpunkt, spätestens aber auf den 1. Januar 2008 für alle neuen Fahrzeuge, die in die Schweiz importiert werden, die Installation einer Treibstoffverbrauchsanzeige vorzuschreiben, das sowohl den momentanen als auch den durchschnittlichen Verbrauch anzeigt.</p>
    • Installation von Treibstoffverbrauchsgeräten in allen Fahrzeugen

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