Förderung der Bekämpfung des Feinstaubs im Strassengüterverkehr
- ShortId
-
06.3108
- Id
-
20063108
- Updated
-
27.07.2023 21:08
- Language
-
de
- Title
-
Förderung der Bekämpfung des Feinstaubs im Strassengüterverkehr
- AdditionalIndexing
-
48;52;Nutzfahrzeug;Verkehrsgebühr;Staub;Alpentransitverkehr;Schwerverkehrsabgabe;Verkehrsverlagerung;Abgas;schadstoffarmes Fahrzeug
- 1
-
- L06K060201010101, Abgas
- L06K060201010102, Staub
- L05K1802010204, Schwerverkehrsabgabe
- L05K1803010103, Nutzfahrzeug
- L04K06010413, schadstoffarmes Fahrzeug
- L05K1801010101, Alpentransitverkehr
- L04K18020211, Verkehrsverlagerung
- L04K18020102, Verkehrsgebühr
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Im Rahmen seines Aktionsplanes gegen Feinstaub hat Bundespräsident Leuenberger in Aussicht gestellt, dass er für umweltfreundliche Lastwagen auch ein Anreizsystem prüfen will. Wie dieses aussehen soll, hat er indessen offen gelassen.</p><p>In der Schweiz sind heute rund 50 000 Lastwagen immatrikuliert. Nur ein kleiner Teil dieser Fahrzeuge erfüllt heute schon die Normen der Kategorien Euro 4 und 5, zumal ältere Fahrzeugkategorien immer noch importiert werden. Das heisst: Das Strassentransportgewerbe müsste in den kommenden Jahren innert Kürze erneut in noch umweltgerechtere Fahrzeugflotten investieren. Würden sämtliche Fahrzeugflotten komplett erneuert, müsste das Strassentransportgewerbe rund 10 Milliarden Franken in neue Fahrzeuge investieren. Und selbst eine Nachrüstung mit Partikelfiltern hätte ein Investitionsvolumen von bis zu 1 Milliarde Franken zur Folge.</p><p>Diese enormen Investitionen können nicht von heute auf morgen getätigt werden. Vielmehr braucht das Strassentransportgewerbe rasch klare Vorgaben und eine entsprechende Vorlaufzeit, um die Umstellungen vorbereiten zu können. Dazu müssen die betroffenen Unternehmen wissen, wie die aus Umweltschutzgründen geplante Lösung im Detail aussehen wird. </p><p>Dem Bund entfallen mit diesen finanziellen Anreizen für die ökologisch sinnvolle Modernisierung der Fahrzeugflotten wegen des Verzichts auf die geplante LSVA-Erhöhung im Jahre 2008 gemäss Finanzplanung rund 100 Millionen Franken. Um diesen Ausfall kompensieren zu können, soll die in Artikel 40 Ziffer 5 des Landverkehrsabkommens vorgesehene ATA ab 1. Januar 2008 erhoben werden. Damit kann der Bund 45 Millionen Franken kompensieren. Dies entspräche auch dem in Artikel 84 Absatz 2 der Bundesverfassung verankerten Auftrag zur Verlagerung des alpenquerenden Gütertransitverkehrs von Grenze zu Grenze.</p>
- <p>Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist ein wichtiges Instrument der Schweizer Verkehrspolitik. Sie hat insbesondere zu einem Rückgang der Anzahl Lastwagen durch die Alpen geführt (minus 14,2 Prozent zwischen 2000 und 2005). Die LSVA wurde 2001 eingeführt infolge der Annahme des Schwerverkehrsabgabegesetzes (SVAG) durch das Volk im September 1998 und infolge des Abschlusses des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse (Landverkehrsabkommen).</p><p>Gemäss den Bestimmungen dieses Abkommens hat der Bundesrat wiederholt bestätigt, dass der gewichtete Durchschnitt der drei Abgabekategorien gemäss den Emissionsnormen (Euro) per 1. Januar 2008 von 2,44 Rappen pro Tonne und Kilometer (tkm) auf 2,70 Rappen pro tkm angehoben werde. Dieser Betrag liegt unter dem Maximalsatz von 3 Rappen, der gemäss SVAG möglich wäre. Es steht ausser Frage, diese Erhöhung bis 2011 zurückzustellen, wie dies der Motionär fordert. Mit der Erhöhung soll nämlich das Ziel der Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene weiter verwirklicht werden.</p><p>Zudem stellt die LSVA eine wichtige Quelle für den Fonds zur Finanzierung von Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs dar, der die Umsetzung der grossen Bahnprojekte ermöglicht. Bei der Planung dieser Projekte wurden die Erhöhung der LSVA und folglich auch die entsprechenden verfügbaren Mittel mit eingerechnet. Daher würde ein Verzicht auf die Erhöhung der LSVA diese Planung infrage stellen.</p><p>Der Vorschlag, die Erhöhung der LSVA durch eine Alpentransitabgabe von Grenze zu Grenze zu ersetzen, wäre mit den Verpflichtungen der Schweiz in Zusammenhang mit dem Landverkehrsabkommen nicht vereinbar. Indem diese Abgabe nur für den alpenquerenden Schwerverkehr von Grenze zu Grenze gelten würde, würde durch eine solche Massnahme eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung zwischen dem Transitverkehr und dem Binnenverkehr zwischen der Nord- und der Südschweiz geschaffen. Dies stünde im Gegensatz zum Grundsatz in Artikel 32 des Landverkehrsabkommens, der jegliche direkte oder indirekte Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit des Verkehrsunternehmers, des Zulassungsortes des Fahrzeuges oder des Herkunfts- bzw. Bestimmungsortes der Beförderung verbietet. Zudem würde eine solche Abgabe den Einnahmeverlust aufgrund einer Zurückstellung der Erhöhung der LSVA bei weitem nicht kompensieren. Doch wird der Bundesrat im Rahmen des Entwurfes für das Güterverkehrsgesetz die Möglichkeit einer nichtdiskriminierenden Transitabgabe für alle Verkehrsträger durch die Alpen prüfen.</p><p>Um einen Anreiz zu schaffen, die Schwerverkehrsfahrzeuge mit Partikelfiltern auszurüsten, prüft der Bundesrat die Möglichkeit, diesen Lastwagentyp in eine günstigere LSVA-Kategorie zu integrieren. Im Übrigen sind ältere Fahrzeuge, die nachträglich mit einem Partikelfilter ausgerüstet wurden, auch heute noch verantwortlich für eine bedeutenden Teil der gasförmigen Stoffe, wie der Stickoxide, die zur Bildung von sekundären Partikeln beitragen. Für die daraus entstehenden Kosten müssen die Fahrzeughalter aufkommen. Es wäre daher nicht gerechtfertigt, ihnen noch einen zusätzlichen Vorteil zu verschaffen, indem sie von einer Erhöhung der LSVA bis 2014 ausgenommen würden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert:</p><p>1. auf die für den 1. Januar 2008 vorgesehene Erhöhung der LSVA bis zum 1. Januar 2011 zu verzichten;</p><p>2. zur teilweisen Kompensation der dadurch entfallenden zusätzlichen LSVA-Erträge eine Alpentransitabgabe (ATA) für den alpenquerenden Schwerverkehr von Grenze zu Grenze gemäss Artikel 40 Ziffer 5 des Landverkehrsabkommens einzuführen; und</p><p>3. jene Lastwagen bis zum 1. Januar 2014 von jeder weiteren Erhöhung der LSVA auszunehmen, welche bis zum 1. Januar 2011 mit einem Feinstaubpartikelfilter nachgerüstet worden sind oder den Anforderungen der Euro-Norm 4, 5 oder höher entsprechen.</p>
- Förderung der Bekämpfung des Feinstaubs im Strassengüterverkehr
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Im Rahmen seines Aktionsplanes gegen Feinstaub hat Bundespräsident Leuenberger in Aussicht gestellt, dass er für umweltfreundliche Lastwagen auch ein Anreizsystem prüfen will. Wie dieses aussehen soll, hat er indessen offen gelassen.</p><p>In der Schweiz sind heute rund 50 000 Lastwagen immatrikuliert. Nur ein kleiner Teil dieser Fahrzeuge erfüllt heute schon die Normen der Kategorien Euro 4 und 5, zumal ältere Fahrzeugkategorien immer noch importiert werden. Das heisst: Das Strassentransportgewerbe müsste in den kommenden Jahren innert Kürze erneut in noch umweltgerechtere Fahrzeugflotten investieren. Würden sämtliche Fahrzeugflotten komplett erneuert, müsste das Strassentransportgewerbe rund 10 Milliarden Franken in neue Fahrzeuge investieren. Und selbst eine Nachrüstung mit Partikelfiltern hätte ein Investitionsvolumen von bis zu 1 Milliarde Franken zur Folge.</p><p>Diese enormen Investitionen können nicht von heute auf morgen getätigt werden. Vielmehr braucht das Strassentransportgewerbe rasch klare Vorgaben und eine entsprechende Vorlaufzeit, um die Umstellungen vorbereiten zu können. Dazu müssen die betroffenen Unternehmen wissen, wie die aus Umweltschutzgründen geplante Lösung im Detail aussehen wird. </p><p>Dem Bund entfallen mit diesen finanziellen Anreizen für die ökologisch sinnvolle Modernisierung der Fahrzeugflotten wegen des Verzichts auf die geplante LSVA-Erhöhung im Jahre 2008 gemäss Finanzplanung rund 100 Millionen Franken. Um diesen Ausfall kompensieren zu können, soll die in Artikel 40 Ziffer 5 des Landverkehrsabkommens vorgesehene ATA ab 1. Januar 2008 erhoben werden. Damit kann der Bund 45 Millionen Franken kompensieren. Dies entspräche auch dem in Artikel 84 Absatz 2 der Bundesverfassung verankerten Auftrag zur Verlagerung des alpenquerenden Gütertransitverkehrs von Grenze zu Grenze.</p>
- <p>Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist ein wichtiges Instrument der Schweizer Verkehrspolitik. Sie hat insbesondere zu einem Rückgang der Anzahl Lastwagen durch die Alpen geführt (minus 14,2 Prozent zwischen 2000 und 2005). Die LSVA wurde 2001 eingeführt infolge der Annahme des Schwerverkehrsabgabegesetzes (SVAG) durch das Volk im September 1998 und infolge des Abschlusses des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse (Landverkehrsabkommen).</p><p>Gemäss den Bestimmungen dieses Abkommens hat der Bundesrat wiederholt bestätigt, dass der gewichtete Durchschnitt der drei Abgabekategorien gemäss den Emissionsnormen (Euro) per 1. Januar 2008 von 2,44 Rappen pro Tonne und Kilometer (tkm) auf 2,70 Rappen pro tkm angehoben werde. Dieser Betrag liegt unter dem Maximalsatz von 3 Rappen, der gemäss SVAG möglich wäre. Es steht ausser Frage, diese Erhöhung bis 2011 zurückzustellen, wie dies der Motionär fordert. Mit der Erhöhung soll nämlich das Ziel der Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene weiter verwirklicht werden.</p><p>Zudem stellt die LSVA eine wichtige Quelle für den Fonds zur Finanzierung von Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs dar, der die Umsetzung der grossen Bahnprojekte ermöglicht. Bei der Planung dieser Projekte wurden die Erhöhung der LSVA und folglich auch die entsprechenden verfügbaren Mittel mit eingerechnet. Daher würde ein Verzicht auf die Erhöhung der LSVA diese Planung infrage stellen.</p><p>Der Vorschlag, die Erhöhung der LSVA durch eine Alpentransitabgabe von Grenze zu Grenze zu ersetzen, wäre mit den Verpflichtungen der Schweiz in Zusammenhang mit dem Landverkehrsabkommen nicht vereinbar. Indem diese Abgabe nur für den alpenquerenden Schwerverkehr von Grenze zu Grenze gelten würde, würde durch eine solche Massnahme eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung zwischen dem Transitverkehr und dem Binnenverkehr zwischen der Nord- und der Südschweiz geschaffen. Dies stünde im Gegensatz zum Grundsatz in Artikel 32 des Landverkehrsabkommens, der jegliche direkte oder indirekte Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit des Verkehrsunternehmers, des Zulassungsortes des Fahrzeuges oder des Herkunfts- bzw. Bestimmungsortes der Beförderung verbietet. Zudem würde eine solche Abgabe den Einnahmeverlust aufgrund einer Zurückstellung der Erhöhung der LSVA bei weitem nicht kompensieren. Doch wird der Bundesrat im Rahmen des Entwurfes für das Güterverkehrsgesetz die Möglichkeit einer nichtdiskriminierenden Transitabgabe für alle Verkehrsträger durch die Alpen prüfen.</p><p>Um einen Anreiz zu schaffen, die Schwerverkehrsfahrzeuge mit Partikelfiltern auszurüsten, prüft der Bundesrat die Möglichkeit, diesen Lastwagentyp in eine günstigere LSVA-Kategorie zu integrieren. Im Übrigen sind ältere Fahrzeuge, die nachträglich mit einem Partikelfilter ausgerüstet wurden, auch heute noch verantwortlich für eine bedeutenden Teil der gasförmigen Stoffe, wie der Stickoxide, die zur Bildung von sekundären Partikeln beitragen. Für die daraus entstehenden Kosten müssen die Fahrzeughalter aufkommen. Es wäre daher nicht gerechtfertigt, ihnen noch einen zusätzlichen Vorteil zu verschaffen, indem sie von einer Erhöhung der LSVA bis 2014 ausgenommen würden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert:</p><p>1. auf die für den 1. Januar 2008 vorgesehene Erhöhung der LSVA bis zum 1. Januar 2011 zu verzichten;</p><p>2. zur teilweisen Kompensation der dadurch entfallenden zusätzlichen LSVA-Erträge eine Alpentransitabgabe (ATA) für den alpenquerenden Schwerverkehr von Grenze zu Grenze gemäss Artikel 40 Ziffer 5 des Landverkehrsabkommens einzuführen; und</p><p>3. jene Lastwagen bis zum 1. Januar 2014 von jeder weiteren Erhöhung der LSVA auszunehmen, welche bis zum 1. Januar 2011 mit einem Feinstaubpartikelfilter nachgerüstet worden sind oder den Anforderungen der Euro-Norm 4, 5 oder höher entsprechen.</p>
- Förderung der Bekämpfung des Feinstaubs im Strassengüterverkehr
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