Aufwertung der Fragestunde durch Verwesentlichung und Aktualisierung
- ShortId
-
06.3114
- Id
-
20063114
- Updated
-
01.07.2023 10:13
- Language
-
de
- Title
-
Aufwertung der Fragestunde durch Verwesentlichung und Aktualisierung
- AdditionalIndexing
-
0421
- 1
-
- L05K0803010303, Fragestunde
- L04K08020310, Reform
- L04K08030201, Beziehung Legislative-Exekutive
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Fragestunde wurde eingeführt, um ein aktuelles und auch für die Öffentlichkeit attraktives Element in die Parlamentsarbeit einzubringen. Vorbild waren dabei die Fragestunden in ausländischen Parlamenten, die zu den Höhepunkten der parlamentarischen Wochen gehören. Dieses Ziel wurde nicht erreicht. Die Fragestunde ist heute ein relativ langweiliges Ritual; die Fragen betreffen kaum die grossen und aktuellen Themen der schweizerischen Politik. Das Interesse der Medien ist auf einem Tiefpunkt angelangt.</p><p>Es stellt sich deshalb die Frage, ob und wie die Fragestunde attraktiver und relevanter gemacht werden kann. Denkbar sind insbesondere:</p><p>a. Möglichkeit zu intensiverem Nachfragen, um ausweichenden Antworten des Bundesrates begegnen zu können;</p><p>b. Möglichkeit der Fraktionen, die gestellten Fragen zu bestimmen, um so politisch wichtige und aktuelle Themen in den Vordergrund zu stellen;</p><p>c. Übertragung der Fragestunde am Fernsehen (z. B. auf dem Infokanal);</p><p>d. Kontingentierung der Redezeit pro Mitglied und Einbringen der Redezeit aller Mitglieder einer Fraktion in einen gemeinsamen Topf.</p><p>Eine solche Ausgestaltung der Fragestunde würde eine relativ temporeiche mündliche Diskussion ermöglichen. Die Möglichkeit zu mehreren Nachfragen würde ausweichende Antworten des Bundesrates erschweren. Die Fraktionen würden eher Themen auswählen, welche wichtig, aktuell und von gesamtschweizerischem Interesse sind. Damit würde die Fragestunde teilweise auch die dringlichen Interpellationen ersetzen. Eine solche Fragestunde böte die Chance, politische Diskussionen innerhalb des Parlamentes, nach parlamentarischen Regeln und unter parlamentarischer Leitung zu führen. Eine solche Fragestunde wäre vom Inhalt und von der Form her für eine Medienübertragung geeignet. Da die einzelnen Fragen - wegen der Möglichkeit mehrerer Nachfragen - mehr Zeit beanspruchen und für die Ratsmitglieder eine starke Motivation zur Teilnahme bestünde, müsste die Redezeit für die TV-Übertragung kontingentiert werden. Die nicht für die TV-Übertragung vorgesehenen Fragen müssten schriftlich beantwortet werden.</p>
- <p>Die Fragestunde wurde 1946 eingeführt und 1962 wieder abgeschafft. Sie wurde nur wenig genutzt und fand jeweils kurz vor Sessionsende statt. Zusatzfragen waren nicht erlaubt (AB N 1979 S. 990). Im Jahr 1979 führten die Räte die Fragestunde wieder ein.</p><p>Das Büro teilt die Meinung des Urhebers des Postulates nicht. Es ist der Ansicht, dass die Fragestunde die Funktion, die ihr der Gesetzgeber zugewiesen hat, erfüllt. Die Erfahrung zeigt auch, dass die meisten Fragen zu aktuellen Themen gestellt werden, und die Fragestunde daher eine rasche Beantwortung aktueller Fragen gewährleistet. Für die Diskussion über grössere Themen der Schweizer Politik stehen andere Instrumente zur Verfügung.</p><p>Die Fragestunde kann in der Schweiz aufgrund der Mehrparteienregierung nie so "temporeich" sein wie in einem System mit Mehrheit und Opposition.</p><p>Zu den vorgebrachten Anliegen hält das Büro fest:</p><p>a. Das Ratsreglement lässt eine Zusatzfrage zu (Art. 31 Abs. 4 GRN).</p><p>b. Ein verstärktes Eingreifen wünschen die Fraktionen nicht: Es könnte die Freiheit der Ratsmitglieder einschränken.</p><p>c. Die Parlamentsdebatten können im Internet verfolgt werden.</p><p>d. Die vorgeschlagene Regelung würde Mittel voraussetzen, die das Büro als zu aufwendig betrachtet.</p>
- <p>Das Büro des Nationalrates wird beauftragt, zu prüfen, wie die Fragestunde durch eine Konzentration auf politische zentrale und aktuelle Fragen aufgewertet werden kann, und dem Rat entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.</p>
- Aufwertung der Fragestunde durch Verwesentlichung und Aktualisierung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Fragestunde wurde eingeführt, um ein aktuelles und auch für die Öffentlichkeit attraktives Element in die Parlamentsarbeit einzubringen. Vorbild waren dabei die Fragestunden in ausländischen Parlamenten, die zu den Höhepunkten der parlamentarischen Wochen gehören. Dieses Ziel wurde nicht erreicht. Die Fragestunde ist heute ein relativ langweiliges Ritual; die Fragen betreffen kaum die grossen und aktuellen Themen der schweizerischen Politik. Das Interesse der Medien ist auf einem Tiefpunkt angelangt.</p><p>Es stellt sich deshalb die Frage, ob und wie die Fragestunde attraktiver und relevanter gemacht werden kann. Denkbar sind insbesondere:</p><p>a. Möglichkeit zu intensiverem Nachfragen, um ausweichenden Antworten des Bundesrates begegnen zu können;</p><p>b. Möglichkeit der Fraktionen, die gestellten Fragen zu bestimmen, um so politisch wichtige und aktuelle Themen in den Vordergrund zu stellen;</p><p>c. Übertragung der Fragestunde am Fernsehen (z. B. auf dem Infokanal);</p><p>d. Kontingentierung der Redezeit pro Mitglied und Einbringen der Redezeit aller Mitglieder einer Fraktion in einen gemeinsamen Topf.</p><p>Eine solche Ausgestaltung der Fragestunde würde eine relativ temporeiche mündliche Diskussion ermöglichen. Die Möglichkeit zu mehreren Nachfragen würde ausweichende Antworten des Bundesrates erschweren. Die Fraktionen würden eher Themen auswählen, welche wichtig, aktuell und von gesamtschweizerischem Interesse sind. Damit würde die Fragestunde teilweise auch die dringlichen Interpellationen ersetzen. Eine solche Fragestunde böte die Chance, politische Diskussionen innerhalb des Parlamentes, nach parlamentarischen Regeln und unter parlamentarischer Leitung zu führen. Eine solche Fragestunde wäre vom Inhalt und von der Form her für eine Medienübertragung geeignet. Da die einzelnen Fragen - wegen der Möglichkeit mehrerer Nachfragen - mehr Zeit beanspruchen und für die Ratsmitglieder eine starke Motivation zur Teilnahme bestünde, müsste die Redezeit für die TV-Übertragung kontingentiert werden. Die nicht für die TV-Übertragung vorgesehenen Fragen müssten schriftlich beantwortet werden.</p>
- <p>Die Fragestunde wurde 1946 eingeführt und 1962 wieder abgeschafft. Sie wurde nur wenig genutzt und fand jeweils kurz vor Sessionsende statt. Zusatzfragen waren nicht erlaubt (AB N 1979 S. 990). Im Jahr 1979 führten die Räte die Fragestunde wieder ein.</p><p>Das Büro teilt die Meinung des Urhebers des Postulates nicht. Es ist der Ansicht, dass die Fragestunde die Funktion, die ihr der Gesetzgeber zugewiesen hat, erfüllt. Die Erfahrung zeigt auch, dass die meisten Fragen zu aktuellen Themen gestellt werden, und die Fragestunde daher eine rasche Beantwortung aktueller Fragen gewährleistet. Für die Diskussion über grössere Themen der Schweizer Politik stehen andere Instrumente zur Verfügung.</p><p>Die Fragestunde kann in der Schweiz aufgrund der Mehrparteienregierung nie so "temporeich" sein wie in einem System mit Mehrheit und Opposition.</p><p>Zu den vorgebrachten Anliegen hält das Büro fest:</p><p>a. Das Ratsreglement lässt eine Zusatzfrage zu (Art. 31 Abs. 4 GRN).</p><p>b. Ein verstärktes Eingreifen wünschen die Fraktionen nicht: Es könnte die Freiheit der Ratsmitglieder einschränken.</p><p>c. Die Parlamentsdebatten können im Internet verfolgt werden.</p><p>d. Die vorgeschlagene Regelung würde Mittel voraussetzen, die das Büro als zu aufwendig betrachtet.</p>
- <p>Das Büro des Nationalrates wird beauftragt, zu prüfen, wie die Fragestunde durch eine Konzentration auf politische zentrale und aktuelle Fragen aufgewertet werden kann, und dem Rat entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.</p>
- Aufwertung der Fragestunde durch Verwesentlichung und Aktualisierung
Back to List