Mehr Transparenz bei Einfuhren von Lebens- und Futtermitteln
- ShortId
-
06.3128
- Id
-
20063128
- Updated
-
28.07.2023 09:22
- Language
-
de
- Title
-
Mehr Transparenz bei Einfuhren von Lebens- und Futtermitteln
- AdditionalIndexing
-
55;Deklarationspflicht;Kontrolle;Lebensmitteldeklaration;Futtermittel;Gentechnologie;Einfuhr;Transparenz;Nahrungsmittel;gentechnisch veränderte Organismen;Statistik
- 1
-
- L05K0701020303, Einfuhr
- L08K0706010501040202, gentechnisch veränderte Organismen
- L03K140203, Nahrungsmittel
- L05K1401010401, Futtermittel
- L07K07010603010101, Deklarationspflicht
- L05K0105060601, Lebensmitteldeklaration
- L03K020218, Statistik
- L05K1201020203, Transparenz
- L06K070601050104, Gentechnologie
- L04K08020313, Kontrolle
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In Übereinstimmung mit der Grundhaltung einer grossen Bevölkerungsmehrheit sind neben der gentechnikfreien Inlandproduktion auch die in der Schweiz eingeführten Lebens- und Futtermittel weitestgehend ohne Gentechnik hergestellt. Die Transparenz in Bezug auf den Anteil gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittelimporte ist jedoch unbefriedigend. Es existiert keine offizielle Statistik. Zu den Futtermitteln erteilt das Bundesamt für Landwirtschaft nur auf Anfrage Auskunft.</p><p>Eine offizielle Statistik über die Einfuhr gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel ist im öffentlichen Interesse. Eine offizielle Statistik ist für die Bundes- und Kantonsbehörden Grundlage für die Durchsetzung der Deklarationspflicht. Verlässliche Zahlen zur Marktsituation und ein zusätzlicher Bericht, welcher Auskunft über die Kontrollen gibt, stärken das Vertrauen der Bevölkerung in die behördlichen Massnahmen.</p>
- <p>Es besteht eine Pflicht zur Kennzeichnung von Erzeugnissen im Lebens- und Futtermittelbereich, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) sind, enthalten oder daraus gewonnen wurden. Ausgenommen sind, wie in der EU, nur unbeabsichtigte Spuren unter dem Schwellenwert von 0,9 Massenprozenten je Zutat. Die Vollzugsbehörden ergreifen die notwendigen Massnahmen zur Sicherung der Einhaltung dieser Kennzeichnungspflicht und erstatten darüber regelmässig Bericht. Die Ergebnisse der Untersuchungen der kantonalen Behörden bei Lebensmitteln und der Forschungsanstalt Agroscope Liebefeld-Posieux bei Futtermitteln werden in den entsprechenden Jahresberichten veröffentlicht.</p><p>Die Bundesbehörden haben sowohl im Lebensmittel- als auch im Futtermittelbereich bereits in der Vergangenheit Angaben zur Einfuhr von GVO-Erzeugnissen erfasst und diesbezügliche Erkenntnisse mitgeteilt; sie werden dies auch in Zukunft tun. Die enge Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden ist ebenfalls gesichert.</p><p>Weitere Informationen zu GVO sind auf den Internetseiten des Bundesamtes für Landwirtschaft und des Bundesamtes für Gesundheit publiziert. Zusätzlich werden die Daten des Futtermittelbereiches im jährlichen Agrarbericht des Bundesamtes für Landwirtschaft publiziert. Der Bundesrat ist somit der Meinung, dass das Anliegen des Postulates erfüllt ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bei Lebens- und Futtermitteln die Einfuhr und Verwendung von gentechnisch veränderten Rohstoffen zu dokumentieren. Mindestens einmal jährlich soll eine Statistik veröffentlicht werden, welche über die Einfuhr von gentechnisch veränderten landwirtschaftlichen Rohstoffen sowie Zutaten für Lebens- und Futtermittel Auskunft gibt. Die Veröffentlichung der Statistik wird mit einem Bericht über die Kontrollen der Bundes- und Kantonsbehörden ergänzt. Insbesondere gibt der Bericht Auskunft darüber, wie die Deklarationspflicht für gentechnisch veränderte Organismen bei Einfuhren durchgesetzt wird.</p>
- Mehr Transparenz bei Einfuhren von Lebens- und Futtermitteln
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>In Übereinstimmung mit der Grundhaltung einer grossen Bevölkerungsmehrheit sind neben der gentechnikfreien Inlandproduktion auch die in der Schweiz eingeführten Lebens- und Futtermittel weitestgehend ohne Gentechnik hergestellt. Die Transparenz in Bezug auf den Anteil gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittelimporte ist jedoch unbefriedigend. Es existiert keine offizielle Statistik. Zu den Futtermitteln erteilt das Bundesamt für Landwirtschaft nur auf Anfrage Auskunft.</p><p>Eine offizielle Statistik über die Einfuhr gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel ist im öffentlichen Interesse. Eine offizielle Statistik ist für die Bundes- und Kantonsbehörden Grundlage für die Durchsetzung der Deklarationspflicht. Verlässliche Zahlen zur Marktsituation und ein zusätzlicher Bericht, welcher Auskunft über die Kontrollen gibt, stärken das Vertrauen der Bevölkerung in die behördlichen Massnahmen.</p>
- <p>Es besteht eine Pflicht zur Kennzeichnung von Erzeugnissen im Lebens- und Futtermittelbereich, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) sind, enthalten oder daraus gewonnen wurden. Ausgenommen sind, wie in der EU, nur unbeabsichtigte Spuren unter dem Schwellenwert von 0,9 Massenprozenten je Zutat. Die Vollzugsbehörden ergreifen die notwendigen Massnahmen zur Sicherung der Einhaltung dieser Kennzeichnungspflicht und erstatten darüber regelmässig Bericht. Die Ergebnisse der Untersuchungen der kantonalen Behörden bei Lebensmitteln und der Forschungsanstalt Agroscope Liebefeld-Posieux bei Futtermitteln werden in den entsprechenden Jahresberichten veröffentlicht.</p><p>Die Bundesbehörden haben sowohl im Lebensmittel- als auch im Futtermittelbereich bereits in der Vergangenheit Angaben zur Einfuhr von GVO-Erzeugnissen erfasst und diesbezügliche Erkenntnisse mitgeteilt; sie werden dies auch in Zukunft tun. Die enge Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden ist ebenfalls gesichert.</p><p>Weitere Informationen zu GVO sind auf den Internetseiten des Bundesamtes für Landwirtschaft und des Bundesamtes für Gesundheit publiziert. Zusätzlich werden die Daten des Futtermittelbereiches im jährlichen Agrarbericht des Bundesamtes für Landwirtschaft publiziert. Der Bundesrat ist somit der Meinung, dass das Anliegen des Postulates erfüllt ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bei Lebens- und Futtermitteln die Einfuhr und Verwendung von gentechnisch veränderten Rohstoffen zu dokumentieren. Mindestens einmal jährlich soll eine Statistik veröffentlicht werden, welche über die Einfuhr von gentechnisch veränderten landwirtschaftlichen Rohstoffen sowie Zutaten für Lebens- und Futtermittel Auskunft gibt. Die Veröffentlichung der Statistik wird mit einem Bericht über die Kontrollen der Bundes- und Kantonsbehörden ergänzt. Insbesondere gibt der Bericht Auskunft darüber, wie die Deklarationspflicht für gentechnisch veränderte Organismen bei Einfuhren durchgesetzt wird.</p>
- Mehr Transparenz bei Einfuhren von Lebens- und Futtermitteln
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