Volkswirtschaftliche Kosten der Zollschranken senken

ShortId
06.3130
Id
20063130
Updated
28.07.2023 09:39
Language
de
Title
Volkswirtschaftliche Kosten der Zollschranken senken
AdditionalIndexing
15;elektronisches Geld;Vereinfachung der Zollformalitäten;Zollformalität;Zolltarifpolitik;eGovernment
1
  • L06K070104040301, Vereinfachung der Zollformalitäten
  • L05K0701040403, Zollformalität
  • L04K07010401, Zolltarifpolitik
  • L06K110302010202, elektronisches Geld
  • L04K08060105, eGovernment
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Einer Studie von Ruedi Minsch und Peter Moser, HTW Chur zufolge, die im Auftrag von Avenir Suisse erstellt worden ist, fallen an der Zollgrenze auch beim zollfreien Warenverkehr mit den EU-Ländern weiterhin hohe Kosten für Zollformalitäten, Wartezeiten, Ursprungsregeln und Prüfung der Produktevorschriften an. Gemäss der Umfrage bei 612 Unternehmen verteuert das die Exporte um 1,9 Prozent und die Importe um 2,3 Prozent des Warenwerts. Diese Kosten wirken preistreibend und belasten vor allem die KMU. </p><p>In der Studie werden die volkswirtschaftlichen Kosten der Zollschranken auf jährlich 3,8 Milliarden Franken geschätzt. Das entspreche einem Wachstumsverzicht von 0,85 Prozent des BIP. Bei der Zollverwaltung fallen weitere Kosten in der Höhe von 200 bis 400 Millionen an. Das macht Kosten von über 4 Milliarden Franken, denen Zolleinnahmen von gut einer Milliarde Franken gegenüberstehen. </p><p>Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, ob die Kostenschätzung der genannten Studie, die im grenzüberschreitenden Verkehr mit der EU erhoben worden sind, in etwa zutreffen. Weiter sind Massnahmen zu prüfen, wie die Kosten des grenzüberschreitenden Warenverkehrs insbesondere auch mit der EU gesenkt werden können. Der Bundesrat wird daran erinnert, dass er die Prüfung einer Zollunion, die die Kosten des grenzüberschreitenden Verkehrs mit der EU auf Null senken würde, abgelehnt hat (vgl. Postulat 03.3636). Zu prüfen ist insbesondere die Einführung der elektronischen Abfertigung. Dem Parlament ist über die geplanten Massnahmen Bericht zu erstatten.</p>
  • <p>1. Der Bundesrat kann die Kostenschätzung der genannten Studie nicht überprüfen, da ihm weder der Fragebogen noch die detaillierten Antworten zur Verfügung stehen. Immerhin kann die geringe Rücklaufquote als Hinweis verstanden werden, dass die Grenze für den grössten Teil der schweizerischen Exporteure und Importeure kein schwerwiegendes Problem darstellt.</p><p>2. Es ist unbestritten, dass die Grenze Kosten verursacht. Die Zollgrenze dient aber der Wahrung der schweizerischen Interessen gegenüber dem Ausland. Es gibt kein Land, das auf diese Grenze verzichtet, ausser es tritt einer Zollunion mit gemeinsamer Aussengrenze bei.</p><p>Die schweizerische Industrie profitiert beim Import aus Drittländern von tieferen Zöllen im Vergleich zur EU. Der durchschnittliche EU-Aussenzolltarif für Industrieprodukte beträgt 4,1 Prozent und ist damit fast doppelt so hoch wie derjenige in der Schweiz (2,3 Prozent). Dadurch erwachsen den Unternehmen in der Schweiz Wettbewerbsvorteile.</p><p>3. Im Rahmen der Zollabwicklung wird eine Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen vollzogen:</p><p>- So erhebt der Zoll im selben Prozess nebst den Zöllen auch die Mehrwertsteuer und andere Abgaben wie Mineralölsteuer, Tabaksteuer, Automobilsteuer, LSVA, diverse Lenkungsabgaben usw. Insgesamt erhebt der Zoll jährliche Steuern und Abgaben in der Höhe von über 20 Milliarden Franken.</p><p>- Neben den fiskalischen Abgaben vollzieht der Zoll eine Vielzahl weiterer Erlasse: Lebensmittel- und Heilmittelsicherheit, Bekämpfung der Markenpiraterie, der Verletzungen des Urheberrechtes, des Betäubungsmittel- und Waffenschmuggels usw.</p><p>- Aus den Daten der Zollabfertigung produziert der Zoll direkt eine aussagekräftige Aussenhandelsstatistik. Ohne Zoll müsste die Schweiz daher wie die EU eine neue Basis finden für eine Statistik über den Warenverkehr ohne Zollabfertigung.</p><p>Alle diese Aufgaben müssen vollzogen werden - mit oder ohne Grenze. Dass dies heute in einem Schritt bei der Zollabfertigung geschieht, ist effizient. Sogar ein Nullzoll würde die Zollabfertigung nicht wesentlich beschleunigen.</p><p>4. Um die Grenzen zu entlasten, verfolgt der Zoll seit längerem die Strategie, die Zollabfertigung von Handelswaren ins Inland bzw. zum Domizil seiner Kunden zu verlagern. Nach dem Prinzip der "zugelassenen Versender und Empfänger" nimmt der Zoll von 5 bis 22 Uhr Abfertigungen der gemeldeten Waren vor und geht, wenn erforderlich, zum Domizil seiner Kunden, um die Waren dort zu kontrollieren.</p><p>Der Schweizer Zoll erachtet es als Daueraufgabe, nach Lösungen zu suchen, um die "Hemmschwelle Grenze" für die Unternehmen so tief wie möglich zu halten. In den letzten Jahren sind die Zollverfahren modernisiert worden. Seit dem 1. Juli 2006 ist das neue Einfuhrverfahren e-dec in Betrieb. Die neue Zollgesetzgebung (Inkraftsetzung 1. Mai 2007) schreibt die elektronische Zollanmeldung für zugelassene Versender und Empfänger sowie für landwirtschaftliche Erzeugnisse nach Artikel 7 vor. Zudem wird die Zollverwaltung die Anmeldeform vorschreiben und den Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung anordnen können. Für die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen ist die elektronische Zollanmeldung bereits ab 1. Januar 1999 anzuwenden (Art. 3 und Art. 35 Abs. 1 der Agrareinfuhrverordnung; SR 916.01). Die Ablösung der vereinfachten Ausfuhrregelung durch ein modernes Verfahren ist ebenfalls in Arbeit. Im Jahr 2005 erfolgten über 90 Prozent der Einfuhrverzollungen und gut 90 Prozent der Ausfuhrverzollungen sowie alle internationalen Transite elektronisch. Der Wunsch der Postulantin für eine elektronische Zollabfertigung ist deshalb bereits erfüllt.</p><p>Der Schweizer Zoll verfolgt die Entwicklung von "E-Customs" der EU aktiv. Unter dem Motto "zwei Zollgebiete - ein kompatibles Zollverfahren" wird eine enge Zusammenarbeit mit der EU angestrebt.</p><p>5. Produktvorschriften</p><p>Was die Angaben der Studie zu den Kosten im Bereich Produktvorschriften bzw. -zulassungen betrifft, ist der Bundesrat bestrebt, durch den Abschluss von bilateralen Verträgen - beispielsweise über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen und Produktzulassungen - die Mehrkosten schweizerischer Exporteure und Importeure zu senken. Zudem soll durch eine Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse die Voraussetzungen für die Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips in der Schweiz geschaffen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Kosten der Zollabfertigung zu erheben und Massnahmen zu prüfen und einzuleiten, mit denen die volkswirtschaftlichen Kosten am Zoll signifikant gesenkt werden können. Zu prüfen ist insbesondere die Einführung des E-Zolls. Dem Parlament ist über die Kostenentwicklung und die Massnahmen zur Vereinfachung der Zollabfertigung Bericht zu erstatten.</p>
  • Volkswirtschaftliche Kosten der Zollschranken senken
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Einer Studie von Ruedi Minsch und Peter Moser, HTW Chur zufolge, die im Auftrag von Avenir Suisse erstellt worden ist, fallen an der Zollgrenze auch beim zollfreien Warenverkehr mit den EU-Ländern weiterhin hohe Kosten für Zollformalitäten, Wartezeiten, Ursprungsregeln und Prüfung der Produktevorschriften an. Gemäss der Umfrage bei 612 Unternehmen verteuert das die Exporte um 1,9 Prozent und die Importe um 2,3 Prozent des Warenwerts. Diese Kosten wirken preistreibend und belasten vor allem die KMU. </p><p>In der Studie werden die volkswirtschaftlichen Kosten der Zollschranken auf jährlich 3,8 Milliarden Franken geschätzt. Das entspreche einem Wachstumsverzicht von 0,85 Prozent des BIP. Bei der Zollverwaltung fallen weitere Kosten in der Höhe von 200 bis 400 Millionen an. Das macht Kosten von über 4 Milliarden Franken, denen Zolleinnahmen von gut einer Milliarde Franken gegenüberstehen. </p><p>Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, ob die Kostenschätzung der genannten Studie, die im grenzüberschreitenden Verkehr mit der EU erhoben worden sind, in etwa zutreffen. Weiter sind Massnahmen zu prüfen, wie die Kosten des grenzüberschreitenden Warenverkehrs insbesondere auch mit der EU gesenkt werden können. Der Bundesrat wird daran erinnert, dass er die Prüfung einer Zollunion, die die Kosten des grenzüberschreitenden Verkehrs mit der EU auf Null senken würde, abgelehnt hat (vgl. Postulat 03.3636). Zu prüfen ist insbesondere die Einführung der elektronischen Abfertigung. Dem Parlament ist über die geplanten Massnahmen Bericht zu erstatten.</p>
    • <p>1. Der Bundesrat kann die Kostenschätzung der genannten Studie nicht überprüfen, da ihm weder der Fragebogen noch die detaillierten Antworten zur Verfügung stehen. Immerhin kann die geringe Rücklaufquote als Hinweis verstanden werden, dass die Grenze für den grössten Teil der schweizerischen Exporteure und Importeure kein schwerwiegendes Problem darstellt.</p><p>2. Es ist unbestritten, dass die Grenze Kosten verursacht. Die Zollgrenze dient aber der Wahrung der schweizerischen Interessen gegenüber dem Ausland. Es gibt kein Land, das auf diese Grenze verzichtet, ausser es tritt einer Zollunion mit gemeinsamer Aussengrenze bei.</p><p>Die schweizerische Industrie profitiert beim Import aus Drittländern von tieferen Zöllen im Vergleich zur EU. Der durchschnittliche EU-Aussenzolltarif für Industrieprodukte beträgt 4,1 Prozent und ist damit fast doppelt so hoch wie derjenige in der Schweiz (2,3 Prozent). Dadurch erwachsen den Unternehmen in der Schweiz Wettbewerbsvorteile.</p><p>3. Im Rahmen der Zollabwicklung wird eine Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen vollzogen:</p><p>- So erhebt der Zoll im selben Prozess nebst den Zöllen auch die Mehrwertsteuer und andere Abgaben wie Mineralölsteuer, Tabaksteuer, Automobilsteuer, LSVA, diverse Lenkungsabgaben usw. Insgesamt erhebt der Zoll jährliche Steuern und Abgaben in der Höhe von über 20 Milliarden Franken.</p><p>- Neben den fiskalischen Abgaben vollzieht der Zoll eine Vielzahl weiterer Erlasse: Lebensmittel- und Heilmittelsicherheit, Bekämpfung der Markenpiraterie, der Verletzungen des Urheberrechtes, des Betäubungsmittel- und Waffenschmuggels usw.</p><p>- Aus den Daten der Zollabfertigung produziert der Zoll direkt eine aussagekräftige Aussenhandelsstatistik. Ohne Zoll müsste die Schweiz daher wie die EU eine neue Basis finden für eine Statistik über den Warenverkehr ohne Zollabfertigung.</p><p>Alle diese Aufgaben müssen vollzogen werden - mit oder ohne Grenze. Dass dies heute in einem Schritt bei der Zollabfertigung geschieht, ist effizient. Sogar ein Nullzoll würde die Zollabfertigung nicht wesentlich beschleunigen.</p><p>4. Um die Grenzen zu entlasten, verfolgt der Zoll seit längerem die Strategie, die Zollabfertigung von Handelswaren ins Inland bzw. zum Domizil seiner Kunden zu verlagern. Nach dem Prinzip der "zugelassenen Versender und Empfänger" nimmt der Zoll von 5 bis 22 Uhr Abfertigungen der gemeldeten Waren vor und geht, wenn erforderlich, zum Domizil seiner Kunden, um die Waren dort zu kontrollieren.</p><p>Der Schweizer Zoll erachtet es als Daueraufgabe, nach Lösungen zu suchen, um die "Hemmschwelle Grenze" für die Unternehmen so tief wie möglich zu halten. In den letzten Jahren sind die Zollverfahren modernisiert worden. Seit dem 1. Juli 2006 ist das neue Einfuhrverfahren e-dec in Betrieb. Die neue Zollgesetzgebung (Inkraftsetzung 1. Mai 2007) schreibt die elektronische Zollanmeldung für zugelassene Versender und Empfänger sowie für landwirtschaftliche Erzeugnisse nach Artikel 7 vor. Zudem wird die Zollverwaltung die Anmeldeform vorschreiben und den Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung anordnen können. Für die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen ist die elektronische Zollanmeldung bereits ab 1. Januar 1999 anzuwenden (Art. 3 und Art. 35 Abs. 1 der Agrareinfuhrverordnung; SR 916.01). Die Ablösung der vereinfachten Ausfuhrregelung durch ein modernes Verfahren ist ebenfalls in Arbeit. Im Jahr 2005 erfolgten über 90 Prozent der Einfuhrverzollungen und gut 90 Prozent der Ausfuhrverzollungen sowie alle internationalen Transite elektronisch. Der Wunsch der Postulantin für eine elektronische Zollabfertigung ist deshalb bereits erfüllt.</p><p>Der Schweizer Zoll verfolgt die Entwicklung von "E-Customs" der EU aktiv. Unter dem Motto "zwei Zollgebiete - ein kompatibles Zollverfahren" wird eine enge Zusammenarbeit mit der EU angestrebt.</p><p>5. Produktvorschriften</p><p>Was die Angaben der Studie zu den Kosten im Bereich Produktvorschriften bzw. -zulassungen betrifft, ist der Bundesrat bestrebt, durch den Abschluss von bilateralen Verträgen - beispielsweise über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen und Produktzulassungen - die Mehrkosten schweizerischer Exporteure und Importeure zu senken. Zudem soll durch eine Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse die Voraussetzungen für die Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips in der Schweiz geschaffen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Kosten der Zollabfertigung zu erheben und Massnahmen zu prüfen und einzuleiten, mit denen die volkswirtschaftlichen Kosten am Zoll signifikant gesenkt werden können. Zu prüfen ist insbesondere die Einführung des E-Zolls. Dem Parlament ist über die Kostenentwicklung und die Massnahmen zur Vereinfachung der Zollabfertigung Bericht zu erstatten.</p>
    • Volkswirtschaftliche Kosten der Zollschranken senken

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