Leistungsverträge für Energieeffizienz

ShortId
06.3134
Id
20063134
Updated
24.06.2025 23:47
Language
de
Title
Leistungsverträge für Energieeffizienz
AdditionalIndexing
66;Leistungsauftrag;Kanton;Energieeinsparung
1
  • L04K17010107, Energieeinsparung
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
  • L06K080701020108, Kanton
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Verbrauch an Energie in der Schweiz steigt trotz aller Sparanstrengungen ungebrochen an. Das ist in zweierlei Hinsicht besorgniserregend. Beim Erdöl gehen Spezialisten davon aus, dass der sogenannte Oil-Peak (Öl-Spitze) in den kommenden Jahrzehnten erreicht wird, was zu einem massiven, unverrückbaren Preisanstieg führen wird, weil das Angebot die Nachfrage nicht mehr decken kann. Dieser Trend wird noch verstärkt durch den gewaltigen Ressourcenhunger der boomenden Volkswirtschaften von China und Indien. Das ist auch ein Problem für unsere Wirtschaft, zumal Erdöl überall ist, auch in Medikamenten, Kunststoffen und sogar Textilien. Rezepte, wie man Erdöl als Rohstoff ersetzen kann, bestehen nicht einmal im Ansatz. Zweitens ist schon heute absehbar, dass ab dem Jahr 2020 eine Stromversorgungslücke aufgehen wird. Dadurch wird unsere Energieversorgung noch mehr vom Ausland abhängig sein. Wir müssen alles daran setzen, den Verbrauch an Energie zu verringern, um so unsere Abhängigkeit vom Ausland und vom Öl zu verringern. Nebst der Förderung von erneuerbaren Energien und innovativen, neuen Technologien ist dabei der Energieeffizienz mehr Beachtung zu schenken.</p><p>Mit Energie Schweiz wurden in den vergangenen Jahren Fortschritte erzielt, um dem Mehrbedarf an Energie einen Minderbedarf durch sparsamere Geräte, effizientere Verfahren oder Reduktionen im Bereich des Wärmeverbrauchs entgegenzusetzen. In vielen Kantonen wird vor allem der Bereich Minergie unterstützt, und steuerliche Anreize werden gesetzt für die Eigentümer zwecks Investitionen in energieschonendere oder ölunabhängige Heizsysteme. Die heutigen Anstrengungen reichen aber nicht aus, um dem Mehrbedarf wirkliche Einsparungen entgegenzusetzen. Das Paul-Scherrer-Institut hat in einer Studie vom Oktober 2005 festgestellt, dass der Mehrverbrauch in der Schweiz durch verstärkte Massnahmen im Bereich der Energieeffizienz aufgefangen werden könnte. Wie aber setzen wir das nun um?</p><p>Im Vordergrund steht eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kantonen. Um konkrete Ziele zu erreichen, sollte der Bund mit den Kantonen Leistungsverträge abschliessen, wonach jedem Kanton eine Vorgabe gemacht wird, welche Ziele punkto Energieeffizienz er bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erfüllen hat. Den Kantonen würde es dabei freistehen, die konkreten Massnahmen und Instrumente, wie sie dieses Ziel erreichen wollen, zu bestimmen. Die Autonomie der Kantone wäre somit gewährleistet, dennoch würden aber gemeinsam anzustrebende Ziele bestimmt. Wenn wir punkto Energieeffizienz weiterkommen wollen, braucht es Zielvorgaben, wie wir sie etwa im Bereich der CO2-Reduktion mit dem Kyoto-Protokoll eingegangen sind. Leistungsverträge punkto Energieffizienz können dafür eine gute Grundlage bilden.</p>
  • <p>Die Verfügbarkeit von Energie ist für die meisten volkswirtschaftlichen Aktivitäten eine Voraussetzung. Dabei rückt, neben der Abdeckung des Bedarfs durch erneuerbare Energien, vor allem die Energieeffizienz in den Vordergrund. Der Bundesrat teilt daher grundsätzlich die Ansicht der Motionärin, dass es bei der teurer werdenden Energie für eine Volkswirtschaft von Vorteil ist, wenn sie sich rechtzeitig und gezielt auf eine rationelle und schonende Verwendung der Energie einstellt.</p><p>Das Energiegesetz sieht bereits heute sowohl die sparsame und rationelle Energienutzung (Art. 1) als auch die Zusammenarbeit mit den Kantonen (Art. 2) vor. Die Kompetenzen sind zwischen dem Bund und den Kantonen aufgeteilt: Der Bund ist zuständig für die sparsame und rationelle Energienutzung durch serienmässig hergestellte Anlagen, Fahrzeuge und Geräte (Art. 8), die Kantone sind zuständig für den Gebäudebereich (Art. 9).</p><p>Zwischen den Kantonen und zwischen dem Bund und den Kantonen besteht bereits eine Zusammenarbeit auf freiwilliger Basis. Aus dem Programm Energie Schweiz des Bundes fliessen auch Mittel an die Kantone, die daran gebunden sind, dass die Kantone selbst Aktivitäten entwickeln. Zwischen den - in Bezug auf Energieeffizienz - fortschrittlichen Kantonen und den Kantonen, die diesem Thema weniger Priorität beimessen, bestehen durchaus Unterschiede.</p><p>Eine Ergänzung des Energiegesetzes im Sinne der Motionärin würde es tatsächlich ermöglichen, die Zusammenarbeit im Bereich der Effizienzmassnahmen verbindlicher zu gestalten und alle Kantone in ähnlichem Mass einzubeziehen.</p><p>Leistungsverträge und Zielvereinbarungen werden im Rahmen von Energie Schweiz für die Steigerung der Energieeffizienz bereits mit Unternehmen und Branchenorganisationen abgeschlossen. Die Erfahrungen mit diesem Instrument sind gut. Auch im internationalen Umfeld existieren entsprechende Vereinbarungen. Aufgrund der technischen Fortschritte der vergangenen Jahre besteht ein oft nicht genutztes, beachtliches Effizienzpotenzial. Durch das vorgeschlagene Instrument könnten die Kantone verstärkt zu dessen Nutzung gewonnen werden, ohne dabei ihre Spielräume in der Umsetzung zu verlieren.</p><p>Die Leistungsverträge werden aufseiten des Bundes mit dem bestehenden Personalbestand und im Rahmen des bisherigen Budgets abgewickelt und werden somit keine zusätzlichen Kosten verursachen.</p><p>Beispiele für Massnahmen sind die effizientere Energienutzung in Gebäuden aufgrund der verbesserten technischen Möglichkeiten, die Elektrizitätsnutzung nach SIA 380/4, der Energieeinsatz in Infrastrukturanlagen und von Grossverbrauchern. Die Beispiele zeigen, dass die Kantone durch ihre Einflussmöglichkeiten noch Potenzial ausschöpfen können. Bei Infrastrukturanlagen und teilweise bei Grossverbrauchern sind sie oft Eigentümer oder daran beteiligt. Dabei können sie auch als Besteller den Markt in Richtung mehr Energieeffizienz mitgestalten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die notwendigen Gesetzesgrundlagen für Leistungsverträge mit den Kantonen zu schaffen, in welchen er Vorgaben für Energieeffizienzziele festlegt.</p>
  • Leistungsverträge für Energieeffizienz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Verbrauch an Energie in der Schweiz steigt trotz aller Sparanstrengungen ungebrochen an. Das ist in zweierlei Hinsicht besorgniserregend. Beim Erdöl gehen Spezialisten davon aus, dass der sogenannte Oil-Peak (Öl-Spitze) in den kommenden Jahrzehnten erreicht wird, was zu einem massiven, unverrückbaren Preisanstieg führen wird, weil das Angebot die Nachfrage nicht mehr decken kann. Dieser Trend wird noch verstärkt durch den gewaltigen Ressourcenhunger der boomenden Volkswirtschaften von China und Indien. Das ist auch ein Problem für unsere Wirtschaft, zumal Erdöl überall ist, auch in Medikamenten, Kunststoffen und sogar Textilien. Rezepte, wie man Erdöl als Rohstoff ersetzen kann, bestehen nicht einmal im Ansatz. Zweitens ist schon heute absehbar, dass ab dem Jahr 2020 eine Stromversorgungslücke aufgehen wird. Dadurch wird unsere Energieversorgung noch mehr vom Ausland abhängig sein. Wir müssen alles daran setzen, den Verbrauch an Energie zu verringern, um so unsere Abhängigkeit vom Ausland und vom Öl zu verringern. Nebst der Förderung von erneuerbaren Energien und innovativen, neuen Technologien ist dabei der Energieeffizienz mehr Beachtung zu schenken.</p><p>Mit Energie Schweiz wurden in den vergangenen Jahren Fortschritte erzielt, um dem Mehrbedarf an Energie einen Minderbedarf durch sparsamere Geräte, effizientere Verfahren oder Reduktionen im Bereich des Wärmeverbrauchs entgegenzusetzen. In vielen Kantonen wird vor allem der Bereich Minergie unterstützt, und steuerliche Anreize werden gesetzt für die Eigentümer zwecks Investitionen in energieschonendere oder ölunabhängige Heizsysteme. Die heutigen Anstrengungen reichen aber nicht aus, um dem Mehrbedarf wirkliche Einsparungen entgegenzusetzen. Das Paul-Scherrer-Institut hat in einer Studie vom Oktober 2005 festgestellt, dass der Mehrverbrauch in der Schweiz durch verstärkte Massnahmen im Bereich der Energieeffizienz aufgefangen werden könnte. Wie aber setzen wir das nun um?</p><p>Im Vordergrund steht eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kantonen. Um konkrete Ziele zu erreichen, sollte der Bund mit den Kantonen Leistungsverträge abschliessen, wonach jedem Kanton eine Vorgabe gemacht wird, welche Ziele punkto Energieeffizienz er bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erfüllen hat. Den Kantonen würde es dabei freistehen, die konkreten Massnahmen und Instrumente, wie sie dieses Ziel erreichen wollen, zu bestimmen. Die Autonomie der Kantone wäre somit gewährleistet, dennoch würden aber gemeinsam anzustrebende Ziele bestimmt. Wenn wir punkto Energieeffizienz weiterkommen wollen, braucht es Zielvorgaben, wie wir sie etwa im Bereich der CO2-Reduktion mit dem Kyoto-Protokoll eingegangen sind. Leistungsverträge punkto Energieffizienz können dafür eine gute Grundlage bilden.</p>
    • <p>Die Verfügbarkeit von Energie ist für die meisten volkswirtschaftlichen Aktivitäten eine Voraussetzung. Dabei rückt, neben der Abdeckung des Bedarfs durch erneuerbare Energien, vor allem die Energieeffizienz in den Vordergrund. Der Bundesrat teilt daher grundsätzlich die Ansicht der Motionärin, dass es bei der teurer werdenden Energie für eine Volkswirtschaft von Vorteil ist, wenn sie sich rechtzeitig und gezielt auf eine rationelle und schonende Verwendung der Energie einstellt.</p><p>Das Energiegesetz sieht bereits heute sowohl die sparsame und rationelle Energienutzung (Art. 1) als auch die Zusammenarbeit mit den Kantonen (Art. 2) vor. Die Kompetenzen sind zwischen dem Bund und den Kantonen aufgeteilt: Der Bund ist zuständig für die sparsame und rationelle Energienutzung durch serienmässig hergestellte Anlagen, Fahrzeuge und Geräte (Art. 8), die Kantone sind zuständig für den Gebäudebereich (Art. 9).</p><p>Zwischen den Kantonen und zwischen dem Bund und den Kantonen besteht bereits eine Zusammenarbeit auf freiwilliger Basis. Aus dem Programm Energie Schweiz des Bundes fliessen auch Mittel an die Kantone, die daran gebunden sind, dass die Kantone selbst Aktivitäten entwickeln. Zwischen den - in Bezug auf Energieeffizienz - fortschrittlichen Kantonen und den Kantonen, die diesem Thema weniger Priorität beimessen, bestehen durchaus Unterschiede.</p><p>Eine Ergänzung des Energiegesetzes im Sinne der Motionärin würde es tatsächlich ermöglichen, die Zusammenarbeit im Bereich der Effizienzmassnahmen verbindlicher zu gestalten und alle Kantone in ähnlichem Mass einzubeziehen.</p><p>Leistungsverträge und Zielvereinbarungen werden im Rahmen von Energie Schweiz für die Steigerung der Energieeffizienz bereits mit Unternehmen und Branchenorganisationen abgeschlossen. Die Erfahrungen mit diesem Instrument sind gut. Auch im internationalen Umfeld existieren entsprechende Vereinbarungen. Aufgrund der technischen Fortschritte der vergangenen Jahre besteht ein oft nicht genutztes, beachtliches Effizienzpotenzial. Durch das vorgeschlagene Instrument könnten die Kantone verstärkt zu dessen Nutzung gewonnen werden, ohne dabei ihre Spielräume in der Umsetzung zu verlieren.</p><p>Die Leistungsverträge werden aufseiten des Bundes mit dem bestehenden Personalbestand und im Rahmen des bisherigen Budgets abgewickelt und werden somit keine zusätzlichen Kosten verursachen.</p><p>Beispiele für Massnahmen sind die effizientere Energienutzung in Gebäuden aufgrund der verbesserten technischen Möglichkeiten, die Elektrizitätsnutzung nach SIA 380/4, der Energieeinsatz in Infrastrukturanlagen und von Grossverbrauchern. Die Beispiele zeigen, dass die Kantone durch ihre Einflussmöglichkeiten noch Potenzial ausschöpfen können. Bei Infrastrukturanlagen und teilweise bei Grossverbrauchern sind sie oft Eigentümer oder daran beteiligt. Dabei können sie auch als Besteller den Markt in Richtung mehr Energieeffizienz mitgestalten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die notwendigen Gesetzesgrundlagen für Leistungsverträge mit den Kantonen zu schaffen, in welchen er Vorgaben für Energieeffizienzziele festlegt.</p>
    • Leistungsverträge für Energieeffizienz

Back to List