Lobbying auf Kosten der Steuerzahler im UVEK

ShortId
06.3135
Id
20063135
Updated
28.07.2023 05:34
Language
de
Title
Lobbying auf Kosten der Steuerzahler im UVEK
AdditionalIndexing
04;Interessenvertretung;Bundesverwaltung;Bundesamt für Verkehr
1
  • L04K08020311, Interessenvertretung
  • L04K08060103, Bundesverwaltung
  • L04K08040706, Bundesamt für Verkehr
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach Artikel 10 RVOG hat der Bundesrat die Information der Bundesversammlung, der Kantone und der Öffentlichkeit zu gewährleisten. Er hat namentlich für eine einheitliche, frühzeitige und kontinuierliche Information u. a. über seine Planungen und Vorkehrungen zu sorgen (Art. 10 Abs. 2 RVOG).</p><p>Nach Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung über den Bau der schweizerischen Eisenbahn-Alpentransversale hat das Bundesamt für Verkehr in geeigneter Weise auch für die Information und Öffentlichkeitsarbeit betreffend das Neat-Konzept zu sorgen. Darauf basierend nimmt das BAV seine Informationspflichten offen und transparent wahr.</p><p>Im Rahmen einer Reorganisation hat das BAV im Jahr 2005 verschiedene Dienstleistungen zugunsten von Parlament, Behörden und Öffentlichkeit in einer einzigen Sektion "Public Affairs" zusammengefasst. Kern der Sektion ist der Presse- und Informationsdienst des Amtes. Diese Sektion nimmt die erwähnten gesetzlichen Informationsaufträge wahr. Sie hat keinen Lobbying-Auftrag.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Es ist allgemein bekannt, dass private Unternehmen über eine Public-Affairs-Abteilung verfügen, welche bei der Politik lobbyiert. Zwar hat Lobbying eine negative Konnotation, aber solange Lobbying von privaten Unternehmen, d. h. den Eigentümern, bezahlt wird, ist dagegen vonseiten des Staates nichts einzuwenden. Dass nun aber im Bundesamt für Verkehr (BAV) erstmals in der Geschichte des Bundesstaates eine Public-Affairs-Abteilung aufgebaut wurde, ist hoch problematisch. Es ist Aufgabe der Bundesstellen, die Aufträge des Bundesrates auszuführen, und nicht, bei Parlament und Öffentlichkeit die Meinung zu beeinflussen. Lobbying ist nicht Sache eines Bundesamtes.</p><p>1. Ist es nach Meinung des Bundesrates Aufgabe der Bundesverwaltung Lobbying-Abteilungen zu betreiben?</p><p>2. Braucht das BAV eine Lobbying-Abteilung, um die ausufernden Kosten der Neat bei Parlament und Öffentlichkeit ins richtige Licht zu stellen?</p><p>3. Erachtet er es gegenüber dem Steuerzahler als vertretbar, Steuermittel für Lobbying-Aktivitäten einzusetzen?</p><p>4. Hat Bundespräsident Leuenberger der Public-Affairs-Abteilung im BAV einen Lobbying-Auftrag erteilt? Wie lautet dieser?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, die Mittel für die Public-Affairs-Abteilung im BAV im nächstjährigen Budget zu streichen?</p>
  • Lobbying auf Kosten der Steuerzahler im UVEK
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach Artikel 10 RVOG hat der Bundesrat die Information der Bundesversammlung, der Kantone und der Öffentlichkeit zu gewährleisten. Er hat namentlich für eine einheitliche, frühzeitige und kontinuierliche Information u. a. über seine Planungen und Vorkehrungen zu sorgen (Art. 10 Abs. 2 RVOG).</p><p>Nach Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung über den Bau der schweizerischen Eisenbahn-Alpentransversale hat das Bundesamt für Verkehr in geeigneter Weise auch für die Information und Öffentlichkeitsarbeit betreffend das Neat-Konzept zu sorgen. Darauf basierend nimmt das BAV seine Informationspflichten offen und transparent wahr.</p><p>Im Rahmen einer Reorganisation hat das BAV im Jahr 2005 verschiedene Dienstleistungen zugunsten von Parlament, Behörden und Öffentlichkeit in einer einzigen Sektion "Public Affairs" zusammengefasst. Kern der Sektion ist der Presse- und Informationsdienst des Amtes. Diese Sektion nimmt die erwähnten gesetzlichen Informationsaufträge wahr. Sie hat keinen Lobbying-Auftrag.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Es ist allgemein bekannt, dass private Unternehmen über eine Public-Affairs-Abteilung verfügen, welche bei der Politik lobbyiert. Zwar hat Lobbying eine negative Konnotation, aber solange Lobbying von privaten Unternehmen, d. h. den Eigentümern, bezahlt wird, ist dagegen vonseiten des Staates nichts einzuwenden. Dass nun aber im Bundesamt für Verkehr (BAV) erstmals in der Geschichte des Bundesstaates eine Public-Affairs-Abteilung aufgebaut wurde, ist hoch problematisch. Es ist Aufgabe der Bundesstellen, die Aufträge des Bundesrates auszuführen, und nicht, bei Parlament und Öffentlichkeit die Meinung zu beeinflussen. Lobbying ist nicht Sache eines Bundesamtes.</p><p>1. Ist es nach Meinung des Bundesrates Aufgabe der Bundesverwaltung Lobbying-Abteilungen zu betreiben?</p><p>2. Braucht das BAV eine Lobbying-Abteilung, um die ausufernden Kosten der Neat bei Parlament und Öffentlichkeit ins richtige Licht zu stellen?</p><p>3. Erachtet er es gegenüber dem Steuerzahler als vertretbar, Steuermittel für Lobbying-Aktivitäten einzusetzen?</p><p>4. Hat Bundespräsident Leuenberger der Public-Affairs-Abteilung im BAV einen Lobbying-Auftrag erteilt? Wie lautet dieser?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, die Mittel für die Public-Affairs-Abteilung im BAV im nächstjährigen Budget zu streichen?</p>
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