Bekämpfung der Vogelgrippe
- ShortId
-
06.3136
- Id
-
20063136
- Updated
-
28.07.2023 10:13
- Language
-
de
- Title
-
Bekämpfung der Vogelgrippe
- AdditionalIndexing
-
2841;freie Schlagwörter: Vogelgrippe, Grippe, Pandemie;Epidemie;Gesundheitsüberwachung;Impfstoff;Medikament;Infektionskrankheit
- 1
-
- L04K01050104, Epidemie
- L04K01050109, Infektionskrankheit
- L05K0105030104, Impfstoff
- L05K0105050901, Gesundheitsüberwachung
- L05K0105030102, Medikament
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der zur Organisation der Verteilung von Tamiflu vorgesehene Zeitraum im Fall einer Pandemie ausreichend ist. Gegenwärtig arbeitet das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) zur Regelung der Verteilung eng mit den Kantonen zusammen. Einen Teil der nationalen Reserve erhalten die Kantone bereits in Phase 5 nach dem Pandemieplan der Weltgesundheitsorganisation (WHO), damit ihnen genügend Zeit zur Organisation der Verteilung von Tamiflu bleibt. Diese Verteilung erfolgt somit noch, bevor der Beginn der Pandemie durch die WHO ausgerufen wird (Phase 6) und bevor sich diese in der Schweiz ausbreitet.</p><p>1.a Theoretisch kann das Virus an jedem Ort der Welt überspringen. Die Wahrscheinlichkeit eines solchen Ereignisses ist jedoch in den Ländern grösser, wo die Menschen in direktem Kontakt mit Geflügel leben, also vor allem in Asien. Die Vogelpopulation muss vom Virus befallen sein, und beim Menschen müssen Krankheitsfälle auftreten. Die zunehmende Verbreitung des Virus führt zu einer Steigerung der Ansteckungsmöglichkeiten durch den Menschen. Jeder neue Fall von menschlicher Ansteckung ermöglicht es dem Virus, sich zu einem voll übertragbaren Pandemiestamm zu entwickeln.</p><p>1.b Eine Grippepandemie tritt nicht von einem Tag auf den anderen auf. Dazu müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: Ein neues Grippevirus tritt auf, gegen das die Bevölkerung nicht immun ist; dieses Virus erzeugt beim Menschen eine schwere Erkrankung; das Virus überträgt sich leicht von Mensch zu Mensch. Das wichtigste Vorzeichen für das Bevorstehen einer Pandemie besteht im zeitgleichen und ortsgebundenen Erscheinen von Gruppen von erkrankten Personen. Dies deutet auf eine Übertragung von Mensch zu Mensch hin. Wie man beim Auftreten von Sars gesehen hat, können im Zeitraum von einigen Tagen an mehreren Orten auf der Welt Krankheitsherde auftreten. Dennoch braucht es für den Befall einer grösseren Bevölkerungsgruppe mehrere Wochen. Gemäss Pandemieplan der WHO befinden wir uns aktuell in Phase 3 (von insgesamt 6). Phase 3 bedeutet, dass ein neues Virus zwar Infektionen hervorruft, aber nicht leicht von Mensch zu Mensch übertragbar ist.</p><p>2. Mit Tamiflu können die Schwere und Dauer einer saisonalen Grippeerkrankung wirksam abgeschwächt werden, vorausgesetzt, Tamiflu wird innerhalb von 48 Stunden nach Auftreten der Symptome verabreicht. Für H5N1-bedingte Grippefälle verfügt man beschränkt über klinische Daten. Dennoch geht die WHO davon aus, dass Tamiflu gegen Influenzaviren mit Pandemiepotenzial wirksam sein dürfte. Man hat einige wenige Fälle von Tamifluresistenz beobachtet. Dies ist keineswegs überraschend, bedarf aber einer engen Überwachung.</p><p>3. Die Frage nach der Beschaffung von Impfstoffen und der entsprechenden Versorgung der Bevölkerung ist sehr wichtig. Für eine nachhaltige Versorgung mit Impfstoffen im Falle einer Pandemie muss sich die Herstellung, unabhängig vom Standort, neuen Produktionsmethoden anpassen können. Fachleute gehen davon aus, dass die Impfstoffherstellung in fünf bis zehn Jahren zellbasiert erfolgt und damit schneller und sicherer ist. Es muss zudem dafür gesorgt werden, dass die Produktionskapazität den Bedarf der gesamten Schweizer Bevölkerung deckt.</p><p>Heute hängt die Schweiz für ihre Impfstoffversorgung für die saisonale Grippe gänzlich vom Ausland ab. Berna Biotech bezieht nämlich die von ihr für die Impfstoffherstellung verwendeten Ausgangsstoffe aus dem Ausland.</p><p>Am 9. Dezember 2005 hat der Bundesrat das EDI damit beauftragt, Verhandlungen aufzunehmen, um die Versorgung der ganzen Bevölkerung mit Pandemieimpfstoff sicherzustellen. Das EDI hat verschiedene Angebote von schweizerischen und ausländischen Impfstoffherstellern erhalten. Diese Angebote sind mit den betroffenen Firmen besprochen worden, und die zuständigen Stellen des EDI haben die Angebote zusammen mit Fachleuten ausgewertet. In diesem Zusammenhang prüft das EDI zurzeit mehrere Handlungsmöglichkeiten, darunter auch die Finanzierung der nationalen Produktionskapazitäten. Der Bundesrat wird die Vorschläge des EDI prüfen und in den kommenden Monaten über seine Beschlüsse informieren. Bei seiner Beurteilung wird er auch die Frage der Abhängigkeit gegenüber dem Ausland einbeziehen.</p><p>4. Die Geflügelhalter sind angehalten, ihrem Tierarzt den Verlust von Tieren zu melden, ebenso das Auftreten von unerwarteten Krankheiten bei einer grossen Anzahl von Tieren oder wenn sich erhebliche Ertragsausfälle ergeben. Sowohl in freier Wildbahn lebende Vögel als auch Nutzgeflügel werden genauer überwacht, um die Ausbreitung des Vogelgrippevirus in der Schweiz zu beobachten. Die Stichproben werden durch das Referenzlabor der Geflügeluntersuchungsstelle in Zürich untersucht, und positive Proben werden zur Bestätigung an das Referenzlabor der Welttiergesundheitsorganisation (OIE) weitergeleitet. Die positiven Ergebnisse werden der OIE mitgeteilt.</p><p>Was den Menschen betrifft, so geschieht die Überwachung des Grippevirus durch das Sentinella-System und das Nationale Zentrum für Influenza (NZI) in Genf. Das NZI meldet seine Resultate wöchentlich dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), der WHO und dem European Influenza Surveillance System, die Informationen über die Grippesituation in Europa sammeln und analysieren. Die repräsentativen Stämme werden an das Referenzzentrum der WHO in London weitergeleitet, damit diese mit isolierten Stämmen aus anderen Ländern verglichen werden können. Dieses Überwachungssystem ist Teil eines weltweiten, durch die WHO koordinierten Netzwerks.</p><p>Der Bund arbeitet über das BAG und das Bundesamt für Veterinärwesen eng mit den obenerwähnten Referenzlabors zusammen und unterstützt diese finanziell. Somit ist der Austausch von Informationen und Virusstämmen innerhalb der internationalen Netzwerke gewährleistet.</p><p>5. Das Ziel des Bundesrates ist die Organisation der Verteilung von Tamiflu von den nationalen Reserven bis in die Kantone. Die gelagerte Medikamentenmenge reicht für die Behandlung aller kranken Personen während der Pandemie aus. Nach einer Schätzung, die vom Worst-Case-Szenario ausgeht, kann es sich dabei um 25 Prozent der gesamten in der Schweiz lebenden Bevölkerung handeln.</p><p>6. Während der Pandemie werden die Erkrankten mit Tamiflu-Kapseln behandelt. Gleichzeitig erfolgt die Prophylaxe des Personals in den Institutionen des Gesundheitswesens vorläufig mit einer Oseltamivir-Trinklösung. Die Kantone legen in ihren Pandemieplänen fest, ob sie für die Verteilung an die Patientinnen und Patienten die üblichen Kanäle verwenden (Apotheken und selbstdispensierende Ärzte), oder ob sie Ad-hoc-Strukturen einrichten wollen ("Fieberambulatorien").</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das H5N1-Virus breitet sich mehr und mehr aus. Es steht fest, dass das Vogelgrippe-Virus auch Menschen befällt. Insbesondere ist mit der Möglichkeit zu rechnen, dass sich das Virus so verändert, dass es von Mensch zu Mensch übertragen werden kann. In dieser Situation sind alle möglichen Vorkehren zum Schutze der Bevölkerung zu treffen. Die Bevölkerung ist klar und unmissverständlich über Risiken und Chancen, Prävention und Versorgung zu informieren. Da dies bis heute nicht genügend gewährleistet ist, bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Gemäss Interview in der "NNZ" vom 4./5. März 2006 geht der zuständige Bundesrat davon aus, dass eine Vogelgrippe-Pandemie in Asien ausbrechen würde und dadurch ausreichend Zeit zur Regelung der Verteilung von Tamiflu gegeben wäre. Teilt er diese Meinung?</p><p>a. Könnte das Überspringen des Virus nicht an jedem Ort auf der Welt passieren?</p><p>b. Muss nicht davon ausgegangen werden, dass Menschen von entlegensten Orten innerhalb Stunden oder Tagen an jeden anderen Ort, auch in die Schweiz, gelangen könnten?</p><p>2. Ist die Wirksamkeit von Tamiflu als Mittel gegen eine allfällige Vogelgrippe gewiss? Trifft es zu, dass bereits resistente Virenstämme entdeckt wurden?</p><p>3. Unterstützt er die rasche Entwicklung eines Impfstoffes gegen die Vogelgrippe finanziell und mittels weiterer Massnahmen?</p><p>4. Die Weltgesundheitsorganisation, die Welternährungsbehörde und die Welttiergesundheitsorganisation rufen dazu auf, Virenproben an bestimmte Referenzlabors zu senden, damit die Vireneigenschaften verschiedener Stämme miteinander verglichen werden können. Urheber-, Forschungs- und Publikationsinteressen können diesen für die Entwicklung eines Impfstoffes zur Abwehr einer Vogelgrippe-Pandemie wichtigen Schritt hemmen. Ist der Bundesrat bereit, den erwähnten Aufruf durch konkrete Massnahmen zu unterstützen?</p><p>5. Strebt er in Zusammenarbeit mit den Kantonen die bestmögliche Medikamentenversorgung der gesamten schweizerischen Bevölkerung an, oder beschränkt er sich, wie im oben erwähnten Interview angetönt, auf bestimmte Bevölkerungsgruppen? Allenfalls: Welche Bevölkerungsgruppen sind in der bundesrätlichen Versorgungsplanung zur Bekämpfung der Vogelgrippe nicht eingeschlossen?</p><p>6. Über welche Verteilungskanäle und in welcher Form wird die Medikamentenverteilung erfolgen?</p>
- Bekämpfung der Vogelgrippe
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der zur Organisation der Verteilung von Tamiflu vorgesehene Zeitraum im Fall einer Pandemie ausreichend ist. Gegenwärtig arbeitet das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) zur Regelung der Verteilung eng mit den Kantonen zusammen. Einen Teil der nationalen Reserve erhalten die Kantone bereits in Phase 5 nach dem Pandemieplan der Weltgesundheitsorganisation (WHO), damit ihnen genügend Zeit zur Organisation der Verteilung von Tamiflu bleibt. Diese Verteilung erfolgt somit noch, bevor der Beginn der Pandemie durch die WHO ausgerufen wird (Phase 6) und bevor sich diese in der Schweiz ausbreitet.</p><p>1.a Theoretisch kann das Virus an jedem Ort der Welt überspringen. Die Wahrscheinlichkeit eines solchen Ereignisses ist jedoch in den Ländern grösser, wo die Menschen in direktem Kontakt mit Geflügel leben, also vor allem in Asien. Die Vogelpopulation muss vom Virus befallen sein, und beim Menschen müssen Krankheitsfälle auftreten. Die zunehmende Verbreitung des Virus führt zu einer Steigerung der Ansteckungsmöglichkeiten durch den Menschen. Jeder neue Fall von menschlicher Ansteckung ermöglicht es dem Virus, sich zu einem voll übertragbaren Pandemiestamm zu entwickeln.</p><p>1.b Eine Grippepandemie tritt nicht von einem Tag auf den anderen auf. Dazu müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: Ein neues Grippevirus tritt auf, gegen das die Bevölkerung nicht immun ist; dieses Virus erzeugt beim Menschen eine schwere Erkrankung; das Virus überträgt sich leicht von Mensch zu Mensch. Das wichtigste Vorzeichen für das Bevorstehen einer Pandemie besteht im zeitgleichen und ortsgebundenen Erscheinen von Gruppen von erkrankten Personen. Dies deutet auf eine Übertragung von Mensch zu Mensch hin. Wie man beim Auftreten von Sars gesehen hat, können im Zeitraum von einigen Tagen an mehreren Orten auf der Welt Krankheitsherde auftreten. Dennoch braucht es für den Befall einer grösseren Bevölkerungsgruppe mehrere Wochen. Gemäss Pandemieplan der WHO befinden wir uns aktuell in Phase 3 (von insgesamt 6). Phase 3 bedeutet, dass ein neues Virus zwar Infektionen hervorruft, aber nicht leicht von Mensch zu Mensch übertragbar ist.</p><p>2. Mit Tamiflu können die Schwere und Dauer einer saisonalen Grippeerkrankung wirksam abgeschwächt werden, vorausgesetzt, Tamiflu wird innerhalb von 48 Stunden nach Auftreten der Symptome verabreicht. Für H5N1-bedingte Grippefälle verfügt man beschränkt über klinische Daten. Dennoch geht die WHO davon aus, dass Tamiflu gegen Influenzaviren mit Pandemiepotenzial wirksam sein dürfte. Man hat einige wenige Fälle von Tamifluresistenz beobachtet. Dies ist keineswegs überraschend, bedarf aber einer engen Überwachung.</p><p>3. Die Frage nach der Beschaffung von Impfstoffen und der entsprechenden Versorgung der Bevölkerung ist sehr wichtig. Für eine nachhaltige Versorgung mit Impfstoffen im Falle einer Pandemie muss sich die Herstellung, unabhängig vom Standort, neuen Produktionsmethoden anpassen können. Fachleute gehen davon aus, dass die Impfstoffherstellung in fünf bis zehn Jahren zellbasiert erfolgt und damit schneller und sicherer ist. Es muss zudem dafür gesorgt werden, dass die Produktionskapazität den Bedarf der gesamten Schweizer Bevölkerung deckt.</p><p>Heute hängt die Schweiz für ihre Impfstoffversorgung für die saisonale Grippe gänzlich vom Ausland ab. Berna Biotech bezieht nämlich die von ihr für die Impfstoffherstellung verwendeten Ausgangsstoffe aus dem Ausland.</p><p>Am 9. Dezember 2005 hat der Bundesrat das EDI damit beauftragt, Verhandlungen aufzunehmen, um die Versorgung der ganzen Bevölkerung mit Pandemieimpfstoff sicherzustellen. Das EDI hat verschiedene Angebote von schweizerischen und ausländischen Impfstoffherstellern erhalten. Diese Angebote sind mit den betroffenen Firmen besprochen worden, und die zuständigen Stellen des EDI haben die Angebote zusammen mit Fachleuten ausgewertet. In diesem Zusammenhang prüft das EDI zurzeit mehrere Handlungsmöglichkeiten, darunter auch die Finanzierung der nationalen Produktionskapazitäten. Der Bundesrat wird die Vorschläge des EDI prüfen und in den kommenden Monaten über seine Beschlüsse informieren. Bei seiner Beurteilung wird er auch die Frage der Abhängigkeit gegenüber dem Ausland einbeziehen.</p><p>4. Die Geflügelhalter sind angehalten, ihrem Tierarzt den Verlust von Tieren zu melden, ebenso das Auftreten von unerwarteten Krankheiten bei einer grossen Anzahl von Tieren oder wenn sich erhebliche Ertragsausfälle ergeben. Sowohl in freier Wildbahn lebende Vögel als auch Nutzgeflügel werden genauer überwacht, um die Ausbreitung des Vogelgrippevirus in der Schweiz zu beobachten. Die Stichproben werden durch das Referenzlabor der Geflügeluntersuchungsstelle in Zürich untersucht, und positive Proben werden zur Bestätigung an das Referenzlabor der Welttiergesundheitsorganisation (OIE) weitergeleitet. Die positiven Ergebnisse werden der OIE mitgeteilt.</p><p>Was den Menschen betrifft, so geschieht die Überwachung des Grippevirus durch das Sentinella-System und das Nationale Zentrum für Influenza (NZI) in Genf. Das NZI meldet seine Resultate wöchentlich dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), der WHO und dem European Influenza Surveillance System, die Informationen über die Grippesituation in Europa sammeln und analysieren. Die repräsentativen Stämme werden an das Referenzzentrum der WHO in London weitergeleitet, damit diese mit isolierten Stämmen aus anderen Ländern verglichen werden können. Dieses Überwachungssystem ist Teil eines weltweiten, durch die WHO koordinierten Netzwerks.</p><p>Der Bund arbeitet über das BAG und das Bundesamt für Veterinärwesen eng mit den obenerwähnten Referenzlabors zusammen und unterstützt diese finanziell. Somit ist der Austausch von Informationen und Virusstämmen innerhalb der internationalen Netzwerke gewährleistet.</p><p>5. Das Ziel des Bundesrates ist die Organisation der Verteilung von Tamiflu von den nationalen Reserven bis in die Kantone. Die gelagerte Medikamentenmenge reicht für die Behandlung aller kranken Personen während der Pandemie aus. Nach einer Schätzung, die vom Worst-Case-Szenario ausgeht, kann es sich dabei um 25 Prozent der gesamten in der Schweiz lebenden Bevölkerung handeln.</p><p>6. Während der Pandemie werden die Erkrankten mit Tamiflu-Kapseln behandelt. Gleichzeitig erfolgt die Prophylaxe des Personals in den Institutionen des Gesundheitswesens vorläufig mit einer Oseltamivir-Trinklösung. Die Kantone legen in ihren Pandemieplänen fest, ob sie für die Verteilung an die Patientinnen und Patienten die üblichen Kanäle verwenden (Apotheken und selbstdispensierende Ärzte), oder ob sie Ad-hoc-Strukturen einrichten wollen ("Fieberambulatorien").</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das H5N1-Virus breitet sich mehr und mehr aus. Es steht fest, dass das Vogelgrippe-Virus auch Menschen befällt. Insbesondere ist mit der Möglichkeit zu rechnen, dass sich das Virus so verändert, dass es von Mensch zu Mensch übertragen werden kann. In dieser Situation sind alle möglichen Vorkehren zum Schutze der Bevölkerung zu treffen. Die Bevölkerung ist klar und unmissverständlich über Risiken und Chancen, Prävention und Versorgung zu informieren. Da dies bis heute nicht genügend gewährleistet ist, bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Gemäss Interview in der "NNZ" vom 4./5. März 2006 geht der zuständige Bundesrat davon aus, dass eine Vogelgrippe-Pandemie in Asien ausbrechen würde und dadurch ausreichend Zeit zur Regelung der Verteilung von Tamiflu gegeben wäre. Teilt er diese Meinung?</p><p>a. Könnte das Überspringen des Virus nicht an jedem Ort auf der Welt passieren?</p><p>b. Muss nicht davon ausgegangen werden, dass Menschen von entlegensten Orten innerhalb Stunden oder Tagen an jeden anderen Ort, auch in die Schweiz, gelangen könnten?</p><p>2. Ist die Wirksamkeit von Tamiflu als Mittel gegen eine allfällige Vogelgrippe gewiss? Trifft es zu, dass bereits resistente Virenstämme entdeckt wurden?</p><p>3. Unterstützt er die rasche Entwicklung eines Impfstoffes gegen die Vogelgrippe finanziell und mittels weiterer Massnahmen?</p><p>4. Die Weltgesundheitsorganisation, die Welternährungsbehörde und die Welttiergesundheitsorganisation rufen dazu auf, Virenproben an bestimmte Referenzlabors zu senden, damit die Vireneigenschaften verschiedener Stämme miteinander verglichen werden können. Urheber-, Forschungs- und Publikationsinteressen können diesen für die Entwicklung eines Impfstoffes zur Abwehr einer Vogelgrippe-Pandemie wichtigen Schritt hemmen. Ist der Bundesrat bereit, den erwähnten Aufruf durch konkrete Massnahmen zu unterstützen?</p><p>5. Strebt er in Zusammenarbeit mit den Kantonen die bestmögliche Medikamentenversorgung der gesamten schweizerischen Bevölkerung an, oder beschränkt er sich, wie im oben erwähnten Interview angetönt, auf bestimmte Bevölkerungsgruppen? Allenfalls: Welche Bevölkerungsgruppen sind in der bundesrätlichen Versorgungsplanung zur Bekämpfung der Vogelgrippe nicht eingeschlossen?</p><p>6. Über welche Verteilungskanäle und in welcher Form wird die Medikamentenverteilung erfolgen?</p>
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