Mehr Transparenz in der Ausländerkriminalität
- ShortId
-
06.3140
- Id
-
20063140
- Updated
-
27.07.2023 19:07
- Language
-
de
- Title
-
Mehr Transparenz in der Ausländerkriminalität
- AdditionalIndexing
-
2811;Ausländer/in;Einbürgerung;Kriminalität;Statistik
- 1
-
- L03K020218, Statistik
- L04K01010208, Kriminalität
- L04K05060102, Ausländer/in
- L05K0506010603, Einbürgerung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Seit Jahren kämpft die Schweiz mit einer hohen Ausländerkriminalität. Das Zahlenmaterial gibt jedoch nur ungenügend Auskunft über die Zusammensetzung und Herkunft und damit den Ursprung der hohen Zahl von ausländischen Straftätern. Namentlich die Unterscheidung zwischen Schweizer Tätern und eingebürgerten Tätern wirkt sich verschleiernd auf die Fakten aus. Dies lässt Raum für Spekulationen und verhindert eine genaue Analyse als Basis für Lösungen des Problems. Das ungenügende Zahlenmaterial dient all jenen, die ein konsequentes Vorgehen gegen die Ausländerkriminalität und die Jugendgewalt verhindern wollen und eine Schönwetterpolitik vorziehen.</p>
- <p>Die Polizeiliche Kriminalstatistik der Schweiz (PKS) wird seit langem als ungenügend beurteilt, weil die Kantone die Delikte nach unterschiedlichen Kriterien und Zählweisen erheben. Deshalb planen der Bund und die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren per 2009 die Errichtung und den Betrieb einer verbesserten PKS. Diese soll erneuert und sachlich erweitert werden und es u. a. ermöglichen, die Nationalität der Tatverdächtigen zu erfassen. Ausserdem ist das Bundesamt für Statistik daran, im Bereich der Urteilsstatistik den Jahrgang 2003 zu ergänzen, um vertiefte Analysen zur strafrechtlichen Registrierung von ausländischen Personen durchzuführen. Diese werden nächstes Jahr publiziert.</p><p>Die Beachtung der Rechtsordnung stellt für die Einbürgerung eine wichtige Voraussetzung dar. Vor dem Einbürgerungsentscheid wird u. a. geprüft, ob gegen die Bewerberin oder den Bewerber eine ungelöschte Vorstrafe, ein hängiges Strafverfahren oder ein hängiges Rechtshilfe- oder Auslieferungsverfahren vorliegt. Ist dies der Fall, erfolgt keine Einbürgerung. Wird die eingebürgerte Person nach erfolgter Einbürgerung straffällig, soll keine Unterscheidung zwischen einer Person mit schweizerischer Abstammung und einer eingebürgerten Person gemacht werden. Das ist der Grund, warum die Voraussetzungen, die eine Einbürgerung rechtfertigen, vor der Einbürgerung umfassend geprüft werden. Ist die Einbürgerung einmal erfolgt, ist der Eingebürgerte ein Schweizer Bürger. Diese sollen alle gleich behandelt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass Täter statistisch nicht nur nach Schweizer und Ausländer unterschieden, sondern auch nach Nationalität und Datum einer allfällig erfolgten Einbürgerung erfasst werden.</p>
- Mehr Transparenz in der Ausländerkriminalität
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Seit Jahren kämpft die Schweiz mit einer hohen Ausländerkriminalität. Das Zahlenmaterial gibt jedoch nur ungenügend Auskunft über die Zusammensetzung und Herkunft und damit den Ursprung der hohen Zahl von ausländischen Straftätern. Namentlich die Unterscheidung zwischen Schweizer Tätern und eingebürgerten Tätern wirkt sich verschleiernd auf die Fakten aus. Dies lässt Raum für Spekulationen und verhindert eine genaue Analyse als Basis für Lösungen des Problems. Das ungenügende Zahlenmaterial dient all jenen, die ein konsequentes Vorgehen gegen die Ausländerkriminalität und die Jugendgewalt verhindern wollen und eine Schönwetterpolitik vorziehen.</p>
- <p>Die Polizeiliche Kriminalstatistik der Schweiz (PKS) wird seit langem als ungenügend beurteilt, weil die Kantone die Delikte nach unterschiedlichen Kriterien und Zählweisen erheben. Deshalb planen der Bund und die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren per 2009 die Errichtung und den Betrieb einer verbesserten PKS. Diese soll erneuert und sachlich erweitert werden und es u. a. ermöglichen, die Nationalität der Tatverdächtigen zu erfassen. Ausserdem ist das Bundesamt für Statistik daran, im Bereich der Urteilsstatistik den Jahrgang 2003 zu ergänzen, um vertiefte Analysen zur strafrechtlichen Registrierung von ausländischen Personen durchzuführen. Diese werden nächstes Jahr publiziert.</p><p>Die Beachtung der Rechtsordnung stellt für die Einbürgerung eine wichtige Voraussetzung dar. Vor dem Einbürgerungsentscheid wird u. a. geprüft, ob gegen die Bewerberin oder den Bewerber eine ungelöschte Vorstrafe, ein hängiges Strafverfahren oder ein hängiges Rechtshilfe- oder Auslieferungsverfahren vorliegt. Ist dies der Fall, erfolgt keine Einbürgerung. Wird die eingebürgerte Person nach erfolgter Einbürgerung straffällig, soll keine Unterscheidung zwischen einer Person mit schweizerischer Abstammung und einer eingebürgerten Person gemacht werden. Das ist der Grund, warum die Voraussetzungen, die eine Einbürgerung rechtfertigen, vor der Einbürgerung umfassend geprüft werden. Ist die Einbürgerung einmal erfolgt, ist der Eingebürgerte ein Schweizer Bürger. Diese sollen alle gleich behandelt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass Täter statistisch nicht nur nach Schweizer und Ausländer unterschieden, sondern auch nach Nationalität und Datum einer allfällig erfolgten Einbürgerung erfasst werden.</p>
- Mehr Transparenz in der Ausländerkriminalität
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