Offene Fragen zur Präimplantationsmedizin

ShortId
06.3141
Id
20063141
Updated
27.07.2023 20:25
Language
de
Title
Offene Fragen zur Präimplantationsmedizin
AdditionalIndexing
2841;Embryo;Krankheit;Präimplantationsdiagnostik;Verfahrensrecht;angeborene Krankheit
1
  • L04K01030404, Präimplantationsdiagnostik
  • L06K010703040101, Embryo
  • L06K010401030201, angeborene Krankheit
  • L03K010501, Krankheit
  • L04K05030208, Verfahrensrecht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Motion WBK-N 04.3439, "Zulassung der Präimplantationsdiagnostik", verpflichtet den Bundesrat, eine Regelung vorzulegen, welche die Präimplantationsdiagnostik (PID) ermöglicht und deren Rahmenbedingungen festlegt. Der Bundesrat hatte sich für die Annahme der Motion ausgesprochen. In der Folge wurde die Motion von den Räten am 16. Juni 2005 (Nationalrat) bzw. am 13. Dezember 2005 (Ständerat) angenommen. </p><p>Derzeit erarbeitet das zuständige Bundesamt für Gesundheit verschiedene Vorschläge, wie unter welchen Rahmenbedingungen und mit welchen Regulierungsfolgen die Motion umgesetzt werden kann. Es ist jedoch noch zu früh, eine Regelung vorzustellen.</p><p>1. Diese Frage kann der Bundesrat beim heutigen Stand der Arbeiten nicht abschliessend beantworten. In fast allen Ländern, die die PID ermöglichen, existiert keine "Indikationenliste". Aus der Vielzahl von Gründen, die gegen das Führen einer Liste angeführt werden könnten, sind hier nur zwei grundsätzliche Überlegungen herausgehoben:</p><p>- Eine Krankheit kann sich sehr unterschiedlich ausprägen. Zudem ist sie in ihrer Ausprägung teilweise auch vom Umfeld abhängig. Was von den einen als "schwere Krankheit" empfunden wird, wird von anderen nicht so empfunden.</p><p>- Eine (positive wie negative) Liste könnte als diskriminierend empfunden werden.</p><p>2.-4. Wie ausgeführt, ist die Frage nach einer Indikationenliste heute noch nicht spruchreif. Deshalb lassen sich auch die Konkretisierungsfragen nicht beantworten. Der Bundesrat wird aber die Fragen im Rahmen der anstehenden Arbeiten berücksichtigen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Dezember 2005 nahm nach dem Nationalrat auch der Ständerat eine Motion an, welche die Präimplantationsmedizin zulassen will.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wird es bei einer allfälligen Einführung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in der Schweiz eine abschliessende Liste von Krankheiten geben, bei deren Auftreten ein Aussortieren befruchteter Eizellen in der PID zulässig ist?</p><p>2. Welches Gremium wird diese Liste verfassen?</p><p>3. Nach welchen Kriterien wird die Liste erweitert und aktualisiert?</p><p>4. Gibt es Möglichkeiten, gegen die Aufnahme einzelner Krankheiten Rekurs einzulegen?</p>
  • Offene Fragen zur Präimplantationsmedizin
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Motion WBK-N 04.3439, "Zulassung der Präimplantationsdiagnostik", verpflichtet den Bundesrat, eine Regelung vorzulegen, welche die Präimplantationsdiagnostik (PID) ermöglicht und deren Rahmenbedingungen festlegt. Der Bundesrat hatte sich für die Annahme der Motion ausgesprochen. In der Folge wurde die Motion von den Räten am 16. Juni 2005 (Nationalrat) bzw. am 13. Dezember 2005 (Ständerat) angenommen. </p><p>Derzeit erarbeitet das zuständige Bundesamt für Gesundheit verschiedene Vorschläge, wie unter welchen Rahmenbedingungen und mit welchen Regulierungsfolgen die Motion umgesetzt werden kann. Es ist jedoch noch zu früh, eine Regelung vorzustellen.</p><p>1. Diese Frage kann der Bundesrat beim heutigen Stand der Arbeiten nicht abschliessend beantworten. In fast allen Ländern, die die PID ermöglichen, existiert keine "Indikationenliste". Aus der Vielzahl von Gründen, die gegen das Führen einer Liste angeführt werden könnten, sind hier nur zwei grundsätzliche Überlegungen herausgehoben:</p><p>- Eine Krankheit kann sich sehr unterschiedlich ausprägen. Zudem ist sie in ihrer Ausprägung teilweise auch vom Umfeld abhängig. Was von den einen als "schwere Krankheit" empfunden wird, wird von anderen nicht so empfunden.</p><p>- Eine (positive wie negative) Liste könnte als diskriminierend empfunden werden.</p><p>2.-4. Wie ausgeführt, ist die Frage nach einer Indikationenliste heute noch nicht spruchreif. Deshalb lassen sich auch die Konkretisierungsfragen nicht beantworten. Der Bundesrat wird aber die Fragen im Rahmen der anstehenden Arbeiten berücksichtigen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Dezember 2005 nahm nach dem Nationalrat auch der Ständerat eine Motion an, welche die Präimplantationsmedizin zulassen will.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wird es bei einer allfälligen Einführung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in der Schweiz eine abschliessende Liste von Krankheiten geben, bei deren Auftreten ein Aussortieren befruchteter Eizellen in der PID zulässig ist?</p><p>2. Welches Gremium wird diese Liste verfassen?</p><p>3. Nach welchen Kriterien wird die Liste erweitert und aktualisiert?</p><p>4. Gibt es Möglichkeiten, gegen die Aufnahme einzelner Krankheiten Rekurs einzulegen?</p>
    • Offene Fragen zur Präimplantationsmedizin

Back to List