Schweizer Schulen im Ausland
- ShortId
-
06.3145
- Id
-
20063145
- Updated
-
01.07.2023 10:13
- Language
-
de
- Title
-
Schweizer Schulen im Ausland
- AdditionalIndexing
-
32
- 1
-
- L04K13020401, Auslandsschule
- L04K08020215, Image
- L04K10010602, Präsenz der Schweiz im Ausland
- L04K05060103, Auslandschweizer/in
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Schweizerschulen im Ausland dienen der schweizerischen Präsenz in ihrem jeweiligen Gastland. Ihre kulturelle Bedeutung besteht zunächst darin, dass ein schweizerisch geprägter Unterricht vermittelt wird, der auch den Lehrstoff des Gastlandes umfasst und den Fremdsprachen eine grosse Bedeutung beimisst. Die Schweizerschulen sind Begegnungsschulen, in denen sich schweizerische und fremdländische Wertvorstellungen aller Kulturbereiche treffen. Die Lebensweise und Traditionen der Schweiz und des Gastlandes werden dadurch einem grossen Kreis von jungen Menschen schweizerischer und nichtschweizerischer Nationalität bekannt und verständlich gemacht.</p><p>Überall geniessen die Schweizerschulen ein ausgezeichnetes Ansehen; auch verfügen sie örtlich oder regional über einen hohen Bekanntheitsgrad. Die Kinder des Gastlandes und von Drittstaaten, die die Schweizerschule besuchen, haben am Ende ihrer Schulzeit eine gute Kenntnis der Schweiz, was ganz allgemein, aber auch bei ihrer künftigen Berufstätigkeit in Wirtschaft, Politik, Verwaltung, Kultur usw. zum Tragen kommen kann; dies umso mehr, als unter den Absolventinnen und Absolventen der Schweizerschulen ein weitverzweigtes, auf Dauer angelegtes internationales Beziehungsnetz zu bestehen pflegt.</p><p>2. Das Bundesgesetz vom 9. Oktober 1987 über die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (AAG; SR 418.0) regelt die Bedingungen für eine Finanzhilfe des Bundes. Um vom Bundesrat als Schweizerschule anerkannt zu werden, muss eine Schule die in Artikel 3 AAG genannten Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören insbesondere eine schweizerische Trägerschaft, eine schweizerische Schulleitung, eine Mehrheit an schweizerischen Hauptlehrerinnen bzw. Hauptlehrern, ein Patronatskanton für die pädagogische Aufsicht und Beratung sowie ein vorgeschriebener Prozentsatz an Schweizer Schülerinnen und Schülern (kleine Schulen 30 Prozent, grosse Schulen 20 Prozent). Schweizerschulen, die die Voraussetzungen des AAG erfüllen, haben einen Rechtsanspruch auf Bundesunterstützung.</p><p>Alle Schweizerschulen im Ausland sind Gründungen der betreffenden Schweizer Kolonie. Das AAG ist im Sinne des Subsidiaritätsprinzips als Hilfe zur Selbsthilfe konzipiert. Daher geht die Initiative zur Gründung einer Schweizerschule stets von einer Gruppe interessierter Auslandschweizer und nicht vom Bund aus. Das AAG gibt den Auslandschweizern aber die Gewissheit, dass die von ihnen gegründete Schule vom Bund unterstützt wird, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.</p><p>3. Wo neue Schweizerschulen oder gemeinsame Schulen mit Drittstaaten (Jointventures) gegründet werden sollen, können die Auslandschweizer am besten selbst beurteilen. Sie kennen das lokale Bildungsangebot und wissen, ob eine Schweizerschule oder eine Schule als joint venture einem effektiven Bedürfnis der ortsansässigen Familien aus der Schweiz, aber auch aus unseren Nachbarländern und des Gastlandes entspricht. Eine wichtige Rolle kommt dabei den schweizerischen Vertretungen im Ausland zu, welche die lokale Auslandschweizergemeinschaft auf die Unterstützungsmöglichkeiten des Bundes aufmerksam machen und entsprechende Initiativen ermuntern und mit Hilfe des zuständigen Bundesamtes für Kultur beratend begleiten können.</p><p>Aufgrund dieser Zusammenarbeit sind seit dem Inkrafttreten des geltenden AAG im Jahre 1988 vielerorts Kooperationen mit bestehenden deutschen, französischen und internationalen Schulen zustande gekommen. Das eindrücklichste Beispiel dafür ist sicherlich die German-Swiss International School in Hongkong, die heute von über 100 Schweizer Kindern besucht wird. Die Kooperationen bestehen zunächst darin, dass dank Mitfinanzierung des Bundes an diesen Schulen Schweizer Lehrkräfte tätig sind, die in der Regel auch für ein zusätzliches, spezifisch auf die Schweiz ausgerichtetes Unterrichtsangebot besorgt sind. Damit einher geht die Berücksichtigung des schweizerischen Elementes bei kulturellen und gesellschaftlichen Anlässen wie auch im Erscheinungsbild der Schule. Zumeist sind zudem Schweizer Eltern im Schulvorstand vertreten, gelegentlich auch als Präsident bzw. Präsidentin. Gegenwärtig bestehen solche Kooperationen in Atlanta, Hongkong, Kairo, London, Manila, Nairobi, New York, Osorno (Chile), Paris, Quito, Rio de Janeiro, Ruiz de Montoya (Argentinien) und Tokio. Für diese Kooperationen wendet der Bund etwa 5 Prozent des Budgetkredites "Ausbildung junger Auslandschweizer/innen" (Rubrik 3600.101) auf.</p><p>4. Das AAG gibt dem Bund die Möglichkeit, sowohl den Betrieb von neugegründeten Schweizerschulen und Jointventures wie auch Kooperationen mit bestehenden Schulen im Rahmen der bewilligten Kredite zu unterstützen. Die Initiative dazu muss aber von den Auslandschweizern selbst ausgehen. Sie müssen zudem angemessene finanzielle Eigenleistungen erbringen und bereit sein, sich in einem Schulverein und in dessen Vorstand zu engagieren. Als vor einigen Jahren das heute bestehende Eurocampus in Shanghai geplant wurde, bestand die Möglichkeit einer schweizerischen Beteiligung. Die in Shanghai ansässigen Auslandschweizer wurden zu einem Engagement ermuntert, deren geringe Zahl bildete aber wahrscheinlich den Hauptgrund für ein Ausbleiben entsprechender Bestrebungen.</p><p>Die in der Antwort zu Frage 3 dargelegten positiven Erfahrungen mit den Kooperationen lassen aber annehmen, dass - wenn die Bedingungen dafür gegeben sein werden - auch in China, Russland und Indien Stützpunkte entstehen können, die schweizerische Bildung vermitteln und die kulturelle Präsenz der Schweiz in ihrem jeweiligen Gastland wahrnehmen werden. Solche Kooperationen mit Auslandschulen unserer Nachbarstaaten oder mit Internationalen Schulen erfordern relativ bescheidene finanzielle Mittel. Der für diesen Zweck zur Verfügung stehende Budgetkredit ermöglicht die Berücksichtigung neuer Anliegen, ohne dass die bestehenden Unterstützungen in ihrer Substanz berührt werden.</p>
- <p>Zuzeit gibt es 16 vom Bund anerkannte Schweizerschulen auf vier Kontinenten. Diese Schulen tragen wesentlich dazu bei, dass unser Land positiv wahrgenommen wird. Sie geniessen einen sehr guten Ruf auf dem Gebiet der Pädagogik und verbreiten dadurch das positive Bild der Schweizer Qualität. Da Kinder von Auslandsschweizern in diesen Schulen eine Schulbildung nach Schweizer Standard erhalten können, wird die Entsendung von qualifiziertem Personal schweizerischer Unternehmen ins Ausland erleichtert. Die Bildung von Kindern des jeweiligen Gastlandes weckt Sympathien für unser Land, und es entsteht langfristig ein für die Schweiz und die schweizerische Wirtschaft nützliches Netzwerk an Kontakten. Die Schweizerschulen tragen auf diese Weise zum positiven Image unseres Landes bei und sind ein wertvolles Instrument einer eigenständigen Aussenpolitik.</p><p>Deshalb frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Welche Bedeutung haben die Schweizerschulen im Ausland für die Wahrnehmung unseres Landes in den verschiedenen Gastländern?</p><p>2. Wie sind die Zuständigkeit und die Verantwortung für die Aufrechterhaltung und die Ausweitung des Netzes der Schweizerschulen im Ausland geregelt?</p><p>3. An welchen Orten wäre es aus wirtschaftlichen und/oder politischen Gründen angezeigt, weitere Schweizerschulen oder Jointventures mit Schulen anderer Länder zu gründen?</p><p>4. Wie kann der Bund die Gründung neuer Schweizerschulen im Ausland und andere Bildungsprojekte in aufstrebenden Ländern wie China, Russland oder Indien unterstützen?</p>
- Schweizer Schulen im Ausland
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die Schweizerschulen im Ausland dienen der schweizerischen Präsenz in ihrem jeweiligen Gastland. Ihre kulturelle Bedeutung besteht zunächst darin, dass ein schweizerisch geprägter Unterricht vermittelt wird, der auch den Lehrstoff des Gastlandes umfasst und den Fremdsprachen eine grosse Bedeutung beimisst. Die Schweizerschulen sind Begegnungsschulen, in denen sich schweizerische und fremdländische Wertvorstellungen aller Kulturbereiche treffen. Die Lebensweise und Traditionen der Schweiz und des Gastlandes werden dadurch einem grossen Kreis von jungen Menschen schweizerischer und nichtschweizerischer Nationalität bekannt und verständlich gemacht.</p><p>Überall geniessen die Schweizerschulen ein ausgezeichnetes Ansehen; auch verfügen sie örtlich oder regional über einen hohen Bekanntheitsgrad. Die Kinder des Gastlandes und von Drittstaaten, die die Schweizerschule besuchen, haben am Ende ihrer Schulzeit eine gute Kenntnis der Schweiz, was ganz allgemein, aber auch bei ihrer künftigen Berufstätigkeit in Wirtschaft, Politik, Verwaltung, Kultur usw. zum Tragen kommen kann; dies umso mehr, als unter den Absolventinnen und Absolventen der Schweizerschulen ein weitverzweigtes, auf Dauer angelegtes internationales Beziehungsnetz zu bestehen pflegt.</p><p>2. Das Bundesgesetz vom 9. Oktober 1987 über die Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (AAG; SR 418.0) regelt die Bedingungen für eine Finanzhilfe des Bundes. Um vom Bundesrat als Schweizerschule anerkannt zu werden, muss eine Schule die in Artikel 3 AAG genannten Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören insbesondere eine schweizerische Trägerschaft, eine schweizerische Schulleitung, eine Mehrheit an schweizerischen Hauptlehrerinnen bzw. Hauptlehrern, ein Patronatskanton für die pädagogische Aufsicht und Beratung sowie ein vorgeschriebener Prozentsatz an Schweizer Schülerinnen und Schülern (kleine Schulen 30 Prozent, grosse Schulen 20 Prozent). Schweizerschulen, die die Voraussetzungen des AAG erfüllen, haben einen Rechtsanspruch auf Bundesunterstützung.</p><p>Alle Schweizerschulen im Ausland sind Gründungen der betreffenden Schweizer Kolonie. Das AAG ist im Sinne des Subsidiaritätsprinzips als Hilfe zur Selbsthilfe konzipiert. Daher geht die Initiative zur Gründung einer Schweizerschule stets von einer Gruppe interessierter Auslandschweizer und nicht vom Bund aus. Das AAG gibt den Auslandschweizern aber die Gewissheit, dass die von ihnen gegründete Schule vom Bund unterstützt wird, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.</p><p>3. Wo neue Schweizerschulen oder gemeinsame Schulen mit Drittstaaten (Jointventures) gegründet werden sollen, können die Auslandschweizer am besten selbst beurteilen. Sie kennen das lokale Bildungsangebot und wissen, ob eine Schweizerschule oder eine Schule als joint venture einem effektiven Bedürfnis der ortsansässigen Familien aus der Schweiz, aber auch aus unseren Nachbarländern und des Gastlandes entspricht. Eine wichtige Rolle kommt dabei den schweizerischen Vertretungen im Ausland zu, welche die lokale Auslandschweizergemeinschaft auf die Unterstützungsmöglichkeiten des Bundes aufmerksam machen und entsprechende Initiativen ermuntern und mit Hilfe des zuständigen Bundesamtes für Kultur beratend begleiten können.</p><p>Aufgrund dieser Zusammenarbeit sind seit dem Inkrafttreten des geltenden AAG im Jahre 1988 vielerorts Kooperationen mit bestehenden deutschen, französischen und internationalen Schulen zustande gekommen. Das eindrücklichste Beispiel dafür ist sicherlich die German-Swiss International School in Hongkong, die heute von über 100 Schweizer Kindern besucht wird. Die Kooperationen bestehen zunächst darin, dass dank Mitfinanzierung des Bundes an diesen Schulen Schweizer Lehrkräfte tätig sind, die in der Regel auch für ein zusätzliches, spezifisch auf die Schweiz ausgerichtetes Unterrichtsangebot besorgt sind. Damit einher geht die Berücksichtigung des schweizerischen Elementes bei kulturellen und gesellschaftlichen Anlässen wie auch im Erscheinungsbild der Schule. Zumeist sind zudem Schweizer Eltern im Schulvorstand vertreten, gelegentlich auch als Präsident bzw. Präsidentin. Gegenwärtig bestehen solche Kooperationen in Atlanta, Hongkong, Kairo, London, Manila, Nairobi, New York, Osorno (Chile), Paris, Quito, Rio de Janeiro, Ruiz de Montoya (Argentinien) und Tokio. Für diese Kooperationen wendet der Bund etwa 5 Prozent des Budgetkredites "Ausbildung junger Auslandschweizer/innen" (Rubrik 3600.101) auf.</p><p>4. Das AAG gibt dem Bund die Möglichkeit, sowohl den Betrieb von neugegründeten Schweizerschulen und Jointventures wie auch Kooperationen mit bestehenden Schulen im Rahmen der bewilligten Kredite zu unterstützen. Die Initiative dazu muss aber von den Auslandschweizern selbst ausgehen. Sie müssen zudem angemessene finanzielle Eigenleistungen erbringen und bereit sein, sich in einem Schulverein und in dessen Vorstand zu engagieren. Als vor einigen Jahren das heute bestehende Eurocampus in Shanghai geplant wurde, bestand die Möglichkeit einer schweizerischen Beteiligung. Die in Shanghai ansässigen Auslandschweizer wurden zu einem Engagement ermuntert, deren geringe Zahl bildete aber wahrscheinlich den Hauptgrund für ein Ausbleiben entsprechender Bestrebungen.</p><p>Die in der Antwort zu Frage 3 dargelegten positiven Erfahrungen mit den Kooperationen lassen aber annehmen, dass - wenn die Bedingungen dafür gegeben sein werden - auch in China, Russland und Indien Stützpunkte entstehen können, die schweizerische Bildung vermitteln und die kulturelle Präsenz der Schweiz in ihrem jeweiligen Gastland wahrnehmen werden. Solche Kooperationen mit Auslandschulen unserer Nachbarstaaten oder mit Internationalen Schulen erfordern relativ bescheidene finanzielle Mittel. Der für diesen Zweck zur Verfügung stehende Budgetkredit ermöglicht die Berücksichtigung neuer Anliegen, ohne dass die bestehenden Unterstützungen in ihrer Substanz berührt werden.</p>
- <p>Zuzeit gibt es 16 vom Bund anerkannte Schweizerschulen auf vier Kontinenten. Diese Schulen tragen wesentlich dazu bei, dass unser Land positiv wahrgenommen wird. Sie geniessen einen sehr guten Ruf auf dem Gebiet der Pädagogik und verbreiten dadurch das positive Bild der Schweizer Qualität. Da Kinder von Auslandsschweizern in diesen Schulen eine Schulbildung nach Schweizer Standard erhalten können, wird die Entsendung von qualifiziertem Personal schweizerischer Unternehmen ins Ausland erleichtert. Die Bildung von Kindern des jeweiligen Gastlandes weckt Sympathien für unser Land, und es entsteht langfristig ein für die Schweiz und die schweizerische Wirtschaft nützliches Netzwerk an Kontakten. Die Schweizerschulen tragen auf diese Weise zum positiven Image unseres Landes bei und sind ein wertvolles Instrument einer eigenständigen Aussenpolitik.</p><p>Deshalb frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Welche Bedeutung haben die Schweizerschulen im Ausland für die Wahrnehmung unseres Landes in den verschiedenen Gastländern?</p><p>2. Wie sind die Zuständigkeit und die Verantwortung für die Aufrechterhaltung und die Ausweitung des Netzes der Schweizerschulen im Ausland geregelt?</p><p>3. An welchen Orten wäre es aus wirtschaftlichen und/oder politischen Gründen angezeigt, weitere Schweizerschulen oder Jointventures mit Schulen anderer Länder zu gründen?</p><p>4. Wie kann der Bund die Gründung neuer Schweizerschulen im Ausland und andere Bildungsprojekte in aufstrebenden Ländern wie China, Russland oder Indien unterstützen?</p>
- Schweizer Schulen im Ausland
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