Einseitige Anerkennung des Cassis-de-Dijon-Prinzips. Offenlegung der mutmasslichen Auswirkungen

ShortId
06.3151
Id
20063151
Updated
25.06.2025 00:33
Language
de
Title
Einseitige Anerkennung des Cassis-de-Dijon-Prinzips. Offenlegung der mutmasslichen Auswirkungen
AdditionalIndexing
15;Handelsrecht;Bericht;nationales Recht;Wettbewerbsbeschränkung;Europäischer Wirtschaftsraum;Einfuhrpolitik;wirtschaftliche Auswirkung;Wettbewerbspolitik;Handelsbeschränkung;Wettbewerbsfähigkeit;Angleichung der Rechtsvorschriften
1
  • L04K09010103, Angleichung der Rechtsvorschriften
  • L04K07030104, Wettbewerbspolitik
  • L04K07010302, Einfuhrpolitik
  • L04K07030101, Wettbewerbsbeschränkung
  • L04K07010308, Handelsrecht
  • L05K0703040305, Wettbewerbsfähigkeit
  • L03K020206, Bericht
  • L03K090205, Europäischer Wirtschaftsraum
  • L04K07010201, Handelsbeschränkung
  • L04K07040404, wirtschaftliche Auswirkung
  • L04K05030205, nationales Recht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Einseitig eingeführte Cassis-de-Dijon-Grundsätze hätten zur Folge, dass EU-konforme Produkte ohne weiteres in der Schweiz verkauft werden könnten, schweizerische Erzeugnisse hingegen nur in die EU exportiert werden könnten, wenn sie mit den EU-Vorschriften konform wären. Die Konformität mit den schweizerischen Vorschriften würde dazu nicht genügen. </p><p>Bisher müssen alle Produkte für ihre Zulässigkeit auf dem Schweizer Markt den schweizerischen Gesetzesvorschriften entsprechen: So dürfen z. B. Waschmittel aus Gründen des Gewässerschutzes keine Phosphate enthalten. Zwingende Informationen auf Konsumprodukten, z. B. Warnhinweise, sind in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch anzubringen, weil diese dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher dienen. Die EU kennt keine diesbezügliche Vorschrift. Dies hätte zur Folge, dass ein starkes Element unseres Gewässerschutzes, das Phosphatverbot, praktisch entfallen würde.</p><p>Meines Wissens existiert keine zugängliche Übersicht über derartige landesspezifische Regelungen. Im Hinblick auf die beantragte einseitige Einführung der Cassis-de-Dijon-Regeln halte ich es für zweckmässig und korrekt, dass den Bürgern die Konsequenzen eines solchen Schrittes offen gelegt werden.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Hinblick auf eine einseitige Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips mit der EU eine vollständige Liste derjenigen schweizerischen Vorschriften zu veröffentlichen, welche in Konsequenz dieser Regelung ausser Kraft gesetzt würden bzw. die zwar von den schweizerischen Herstellern zu befolgen wären, nicht aber von den Herstellern der nach diesen Regeln importierten Erzeugnisse.</p>
  • Einseitige Anerkennung des Cassis-de-Dijon-Prinzips. Offenlegung der mutmasslichen Auswirkungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Einseitig eingeführte Cassis-de-Dijon-Grundsätze hätten zur Folge, dass EU-konforme Produkte ohne weiteres in der Schweiz verkauft werden könnten, schweizerische Erzeugnisse hingegen nur in die EU exportiert werden könnten, wenn sie mit den EU-Vorschriften konform wären. Die Konformität mit den schweizerischen Vorschriften würde dazu nicht genügen. </p><p>Bisher müssen alle Produkte für ihre Zulässigkeit auf dem Schweizer Markt den schweizerischen Gesetzesvorschriften entsprechen: So dürfen z. B. Waschmittel aus Gründen des Gewässerschutzes keine Phosphate enthalten. Zwingende Informationen auf Konsumprodukten, z. B. Warnhinweise, sind in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch anzubringen, weil diese dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher dienen. Die EU kennt keine diesbezügliche Vorschrift. Dies hätte zur Folge, dass ein starkes Element unseres Gewässerschutzes, das Phosphatverbot, praktisch entfallen würde.</p><p>Meines Wissens existiert keine zugängliche Übersicht über derartige landesspezifische Regelungen. Im Hinblick auf die beantragte einseitige Einführung der Cassis-de-Dijon-Regeln halte ich es für zweckmässig und korrekt, dass den Bürgern die Konsequenzen eines solchen Schrittes offen gelegt werden.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Hinblick auf eine einseitige Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips mit der EU eine vollständige Liste derjenigen schweizerischen Vorschriften zu veröffentlichen, welche in Konsequenz dieser Regelung ausser Kraft gesetzt würden bzw. die zwar von den schweizerischen Herstellern zu befolgen wären, nicht aber von den Herstellern der nach diesen Regeln importierten Erzeugnisse.</p>
    • Einseitige Anerkennung des Cassis-de-Dijon-Prinzips. Offenlegung der mutmasslichen Auswirkungen

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