Wie lange noch soll Valentin Roschacher unsere Geduld strapazieren?
- ShortId
-
06.3154
- Id
-
20063154
- Updated
-
28.07.2023 08:03
- Language
-
de
- Title
-
Wie lange noch soll Valentin Roschacher unsere Geduld strapazieren?
- AdditionalIndexing
-
12;Verwaltungskontrolle durch den Bundesrat;Personalverwaltung;Personalbeurteilung;Staatsanwalt/-anwältin
- 1
-
- L04K05050204, Staatsanwalt/-anwältin
- L04K07020102, Personalverwaltung
- L05K0702010208, Personalbeurteilung
- L06K080602010201, Verwaltungskontrolle durch den Bundesrat
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Seit Jahren produziert die Bundesanwaltschaft eine lange Reihe von Flops, die zwar grossspurig angekündigt werden, die dann aber kaum je zur Anklage gelangen. Teilweise erweisen sich die von der Bundesanwaltschaft eingesetzten Methoden als kaum mit unserem Rechtssystem vereinbar (z. B. der Versuch von Claude Nicati, an Informationen aus Guantanamo zu gelangen). Die Fälle Al Tagwa, Al Kadi, Al Saud, Yimpas, Holenweger, Hells Angels, vor allem aber die in unglaublicher Dienstfertigkeit erhobene und immer noch nicht vollständig aufgehobene Beschlagnahmung von Youkos-Milliarden stellen der Bundesanwaltschaft ein miserables Zeugnis aus.</p><p>Die absolut unbefriedigende Arbeit der Bundesanwaltschaft unter dem Vorsitz von Bundesanwalt Valentin Roschacher hat nunmehr auch eine sehr deutliche Rüge im Geschäftsbericht 2005 des Bundesstrafgerichtes gefunden (S. 17).</p><p>Es ist damit zu rechnen, dass einzelne dieser Fehlschläge zu Schadenersatzforderungen in unangenehmem Umfange gegen unser Land zur Folge haben werden. </p><p>Das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit und Fähigkeit dieser Behörde ist nachhaltig erschüttert. Nur personelle Änderungen können hier eine Verbesserung auslösen.</p>
- <p>Die heutige Mehrfach-Unterstellung des Bundesanwalts ist äusserst unbefriedigend. Daher hat der Bundesrat am 29. Juni 2005 und am 26. April 2006 beschlossen, eine einheitliche Aufsicht über die Bundesanwaltschaft einzuführen. Ziel dieser Massnahme ist die Verbesserung der Effizienz.</p><p>1. Am 5. Juli 2006 hat der Bundesrat Kenntnis genommen vom Rücktritt von Bundesanwalt Valentin Roschacher per Ende 2006. Die operative Führung der Bundesanwaltschaft wurde ebenfalls per 5. Juli 2006 interimistisch dem stellvertretenden Bundesanwalt Michel-André Fels übertragen. Valentin Roschacher beschränkt seine Tätigkeit bis Ende 2006 auf strategische Geschäfte.</p><p>2. Soweit in der bisherigen Amtszeit von Bundesanwalt Roschacher gegen den Bund Klagen nach Artikel 3 des Verantwortlichkeitsgesetzes (SR 170.32) erhoben worden sind, hat bis heute keine zum Erfolg geführt. Nach dieser Bestimmung haftet der Bund für den Schaden, den ein Beamter in Ausübung seiner amtlichen Tätigkeiten widerrechtlich zufügt. Dabei ist zu beachten, dass die Widerrechtlichkeit einer Amtshandlung im Sinn dieser Bestimmung nicht schon dann gegeben ist, wenn sich eine Verfügung als materiell fehlerhaft erweist. Vielmehr können materiell fehlerhafte Verfügungen auf dem Rechtsmittelweg angefochten werden. Was die Beschwerdebehörden dann entscheiden, kann keine Widerrechtlichkeit im Sinne des Verantwortlichkeitsgesetzes begründen. Eine besondere Entschädigungsregelung enthält Artikel 122 des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege (SR 312.0). Danach wird einem Beschuldigten, gegen den die Untersuchung eingestellt wird, auf Begehren eine Entschädigung für die Untersuchungshaft und für andere Nachteile, die er erlitten hat, ausgerichtet. Die Anzahl derartiger Entschädigungsbegehren hat sich in der bisherigen Amtszeit von Bundesanwalt Roschacher im gewohnten, mit kantonalen Verhältnissen vergleichbaren Rahmen gehalten.</p><p>Zum Vorwurf der Unvereinbarkeit der eingesetzten Ermittlungsmethoden mit unserem Rechtssystem hält der Bundesrat Folgendes fest: Wiewohl Untersuchungsrichter und Polizisten von anderen europäischen Staaten für Untersuchungshandlungen direkt nach Guantanamo reisten, haben die Bundesanwaltschaft und die Bundeskriminalpolizei auf eine Intervention vor Ort verzichtet und es vorgezogen, auf dem polizeilichen Rechtshilfeweg die Dienste der CITF "Criminal Investigation Task Force", der für die amerikanischen Luftwaffenbasen und mithin auch für Guantanamo zuständigen amerikanischen Gerichtspolizei, in Anspruch zu nehmen. Es ging bei dieser polizeilichen Rechtshilfe einzig darum herauszufinden, ob die in der Schweiz angeschuldigten Personen den Inhaftierten bekannt waren oder ob diese Personen tatsächlich in der Nähe oder in den Trainingslagern in Afghanistan gesehen worden sind. Dieses polizeiliche Rechtshilfeersuchen wurde von der Bundeskriminalpolizei direkt dem FBI zuhanden der CITF gestellt. Die Antwort traf bei der Bundeskriminalpolizei und der Bundesanwaltschaft wiederum auf dem ordentlichen Übermittlungsweg ein.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Ist der Bundesrat bereit, durch die Einleitung von personellen Änderungen die Voraussetzungen für ein besseres Funktionieren der Bundesanwaltschaft zu schaffen?</p><p>2. Ist sich der Bundesrat der finanziellen Risiken gewahr, welchen das Land durch die Amtsführung von Valentin Roschacher ausgesetzt worden ist?</p>
- Wie lange noch soll Valentin Roschacher unsere Geduld strapazieren?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Seit Jahren produziert die Bundesanwaltschaft eine lange Reihe von Flops, die zwar grossspurig angekündigt werden, die dann aber kaum je zur Anklage gelangen. Teilweise erweisen sich die von der Bundesanwaltschaft eingesetzten Methoden als kaum mit unserem Rechtssystem vereinbar (z. B. der Versuch von Claude Nicati, an Informationen aus Guantanamo zu gelangen). Die Fälle Al Tagwa, Al Kadi, Al Saud, Yimpas, Holenweger, Hells Angels, vor allem aber die in unglaublicher Dienstfertigkeit erhobene und immer noch nicht vollständig aufgehobene Beschlagnahmung von Youkos-Milliarden stellen der Bundesanwaltschaft ein miserables Zeugnis aus.</p><p>Die absolut unbefriedigende Arbeit der Bundesanwaltschaft unter dem Vorsitz von Bundesanwalt Valentin Roschacher hat nunmehr auch eine sehr deutliche Rüge im Geschäftsbericht 2005 des Bundesstrafgerichtes gefunden (S. 17).</p><p>Es ist damit zu rechnen, dass einzelne dieser Fehlschläge zu Schadenersatzforderungen in unangenehmem Umfange gegen unser Land zur Folge haben werden. </p><p>Das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit und Fähigkeit dieser Behörde ist nachhaltig erschüttert. Nur personelle Änderungen können hier eine Verbesserung auslösen.</p>
- <p>Die heutige Mehrfach-Unterstellung des Bundesanwalts ist äusserst unbefriedigend. Daher hat der Bundesrat am 29. Juni 2005 und am 26. April 2006 beschlossen, eine einheitliche Aufsicht über die Bundesanwaltschaft einzuführen. Ziel dieser Massnahme ist die Verbesserung der Effizienz.</p><p>1. Am 5. Juli 2006 hat der Bundesrat Kenntnis genommen vom Rücktritt von Bundesanwalt Valentin Roschacher per Ende 2006. Die operative Führung der Bundesanwaltschaft wurde ebenfalls per 5. Juli 2006 interimistisch dem stellvertretenden Bundesanwalt Michel-André Fels übertragen. Valentin Roschacher beschränkt seine Tätigkeit bis Ende 2006 auf strategische Geschäfte.</p><p>2. Soweit in der bisherigen Amtszeit von Bundesanwalt Roschacher gegen den Bund Klagen nach Artikel 3 des Verantwortlichkeitsgesetzes (SR 170.32) erhoben worden sind, hat bis heute keine zum Erfolg geführt. Nach dieser Bestimmung haftet der Bund für den Schaden, den ein Beamter in Ausübung seiner amtlichen Tätigkeiten widerrechtlich zufügt. Dabei ist zu beachten, dass die Widerrechtlichkeit einer Amtshandlung im Sinn dieser Bestimmung nicht schon dann gegeben ist, wenn sich eine Verfügung als materiell fehlerhaft erweist. Vielmehr können materiell fehlerhafte Verfügungen auf dem Rechtsmittelweg angefochten werden. Was die Beschwerdebehörden dann entscheiden, kann keine Widerrechtlichkeit im Sinne des Verantwortlichkeitsgesetzes begründen. Eine besondere Entschädigungsregelung enthält Artikel 122 des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege (SR 312.0). Danach wird einem Beschuldigten, gegen den die Untersuchung eingestellt wird, auf Begehren eine Entschädigung für die Untersuchungshaft und für andere Nachteile, die er erlitten hat, ausgerichtet. Die Anzahl derartiger Entschädigungsbegehren hat sich in der bisherigen Amtszeit von Bundesanwalt Roschacher im gewohnten, mit kantonalen Verhältnissen vergleichbaren Rahmen gehalten.</p><p>Zum Vorwurf der Unvereinbarkeit der eingesetzten Ermittlungsmethoden mit unserem Rechtssystem hält der Bundesrat Folgendes fest: Wiewohl Untersuchungsrichter und Polizisten von anderen europäischen Staaten für Untersuchungshandlungen direkt nach Guantanamo reisten, haben die Bundesanwaltschaft und die Bundeskriminalpolizei auf eine Intervention vor Ort verzichtet und es vorgezogen, auf dem polizeilichen Rechtshilfeweg die Dienste der CITF "Criminal Investigation Task Force", der für die amerikanischen Luftwaffenbasen und mithin auch für Guantanamo zuständigen amerikanischen Gerichtspolizei, in Anspruch zu nehmen. Es ging bei dieser polizeilichen Rechtshilfe einzig darum herauszufinden, ob die in der Schweiz angeschuldigten Personen den Inhaftierten bekannt waren oder ob diese Personen tatsächlich in der Nähe oder in den Trainingslagern in Afghanistan gesehen worden sind. Dieses polizeiliche Rechtshilfeersuchen wurde von der Bundeskriminalpolizei direkt dem FBI zuhanden der CITF gestellt. Die Antwort traf bei der Bundeskriminalpolizei und der Bundesanwaltschaft wiederum auf dem ordentlichen Übermittlungsweg ein.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Ist der Bundesrat bereit, durch die Einleitung von personellen Änderungen die Voraussetzungen für ein besseres Funktionieren der Bundesanwaltschaft zu schaffen?</p><p>2. Ist sich der Bundesrat der finanziellen Risiken gewahr, welchen das Land durch die Amtsführung von Valentin Roschacher ausgesetzt worden ist?</p>
- Wie lange noch soll Valentin Roschacher unsere Geduld strapazieren?
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