Reisefreiheit und Immunität für gewählte Parlamentarierinnen und Parlamentarier in Palästina
- ShortId
-
06.3156
- Id
-
20063156
- Updated
-
28.07.2023 05:49
- Language
-
de
- Title
-
Reisefreiheit und Immunität für gewählte Parlamentarierinnen und Parlamentarier in Palästina
- AdditionalIndexing
-
08;politische/r Gefangene/r;Immunität;Niederlassungsrecht;Parlamentarier/in;Israel;Palästina-Frage
- 1
-
- L06K040102010301, Palästina-Frage
- L03K080304, Parlamentarier/in
- L04K04030106, politische/r Gefangene/r
- L04K05020505, Niederlassungsrecht
- L04K03030108, Israel
- L06K080701010105, Immunität
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Am 25. Januar 2006 hat die Bevölkerung Palästinas ihr Parlament gewählt. Gemäss den Internationalen Wahlbeobachterinnen und -beobachtern wurde das Wahlprozedere sehr professionell durchgeführt und das Wahlresultat wurde als korrekt bezeichnet. Gewonnen hat die Partei "Change and Reform", welche aus Hamas-Mitgliedern besteht. Es ist in aller Interesse, dass sich die Parlamentarierinnen und Parlamentarier und Regierungsmitglieder im eigenen Land frei bewegen können. Dies ist jedoch nicht möglich, weil Israel die Westbank besetzt hält und die Reisefreiheit der Palästinenserinnen und Palästinensern einschränkt. Davon sind auch Parlamentarierinnen und Parlamentarier und Regierungsmitglieder betroffen. Vierzehn sitzen derzeit sogar im Gefängnis; die meisten ohne rechtskräftiges Urteil.</p><p>Zitat aus der Tageszeitung "Maariv", Amir Rapaport and Amit Cohen: "Israel is already sending first signals as to what is expected in regard to the Hamas government: The IDF is not allowing the ministers-designate freedom of movement between the West Bank and Gaza, and therefore they cannot meet with one another. Israel has no intention of giving a VIP status to the Hamas ministers, like the Fatah ministers had."</p><p>Dieser Umstand ist unerhört und muss geändert werden. Die Schweiz hat zu beiden Seiten gute Beziehungen und gilt als Vorzeigemodell für Demokratie und Menschenrechte. Deshalb soll sie bei der israelischen Regierung erwirken, dass die Parlamentarierinnen und Parlamentarier das tun können, wozu sie gewählt wurden: Ihr Volk vertreten, und das braucht Kontakt zur Bevölkerung.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich der zahlreichen allgemeinen Beschränkungen der Bewegungsfreiheit der palästinensischen Bevölkerung, namentlich zwischen dem Westjordanland und dem Gazastreifen, bewusst. Die Rechte und Pflichten einer Besatzungsmacht sind insbesondere in der Anlage zur IV. Haager Konvention von 1907 und im vierten Genfer Abkommen von 1949 geregelt. Zu diesen Pflichten gehört es, die Integrität des von der Besatzungsmacht kontrollierten Gebietes aufrechtzuerhalten und sicherzustellen, dass die Bevölkerung des besetzten Gebietes ein möglichst normales Leben führen kann. Zahlreiche Massnahmen der israelischen Behörden behindern die Palästinenserinnen und Palästinenser jedoch stark in ihrer Bewegungsfreiheit und beeinträchtigen sie in ihrem Alltag.</p><p>Die Vorsteherin des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten hat bei ihrem letzten Besuch in Israel vom 11. Juni 2006 die israelischen Behörden auf dieses Problem angesprochen. Nach Völkerrecht ist Israel zwar befugt, aufgrund legitimer Schutzansprüche die Bewegungsfreiheit bestimmter Personen einzuschränken. Anlässlich dieser Gespräche wurde jedoch besonders hervorgehoben, dass solche restriktiven Massnahmen die Ausnahme bilden müssen und nicht die Bevölkerung als Ganzes treffen dürfen. Sie dürfen nur gegenüber jenen Personen ergriffen werden, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat erwirkt gestützt auf Artikel 54 Absatz 2 BV bei der israelischen Regierung die Reisefreiheit der palästinensischen Parlamentarierinnen und Parlamentarier und Regierungsmitglieder und verlangt, dass Infrastruktur für den sicheren Transit von Gaza nach Ramallah zur Verfügung gestellt wird.</p>
- Reisefreiheit und Immunität für gewählte Parlamentarierinnen und Parlamentarier in Palästina
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Am 25. Januar 2006 hat die Bevölkerung Palästinas ihr Parlament gewählt. Gemäss den Internationalen Wahlbeobachterinnen und -beobachtern wurde das Wahlprozedere sehr professionell durchgeführt und das Wahlresultat wurde als korrekt bezeichnet. Gewonnen hat die Partei "Change and Reform", welche aus Hamas-Mitgliedern besteht. Es ist in aller Interesse, dass sich die Parlamentarierinnen und Parlamentarier und Regierungsmitglieder im eigenen Land frei bewegen können. Dies ist jedoch nicht möglich, weil Israel die Westbank besetzt hält und die Reisefreiheit der Palästinenserinnen und Palästinensern einschränkt. Davon sind auch Parlamentarierinnen und Parlamentarier und Regierungsmitglieder betroffen. Vierzehn sitzen derzeit sogar im Gefängnis; die meisten ohne rechtskräftiges Urteil.</p><p>Zitat aus der Tageszeitung "Maariv", Amir Rapaport and Amit Cohen: "Israel is already sending first signals as to what is expected in regard to the Hamas government: The IDF is not allowing the ministers-designate freedom of movement between the West Bank and Gaza, and therefore they cannot meet with one another. Israel has no intention of giving a VIP status to the Hamas ministers, like the Fatah ministers had."</p><p>Dieser Umstand ist unerhört und muss geändert werden. Die Schweiz hat zu beiden Seiten gute Beziehungen und gilt als Vorzeigemodell für Demokratie und Menschenrechte. Deshalb soll sie bei der israelischen Regierung erwirken, dass die Parlamentarierinnen und Parlamentarier das tun können, wozu sie gewählt wurden: Ihr Volk vertreten, und das braucht Kontakt zur Bevölkerung.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich der zahlreichen allgemeinen Beschränkungen der Bewegungsfreiheit der palästinensischen Bevölkerung, namentlich zwischen dem Westjordanland und dem Gazastreifen, bewusst. Die Rechte und Pflichten einer Besatzungsmacht sind insbesondere in der Anlage zur IV. Haager Konvention von 1907 und im vierten Genfer Abkommen von 1949 geregelt. Zu diesen Pflichten gehört es, die Integrität des von der Besatzungsmacht kontrollierten Gebietes aufrechtzuerhalten und sicherzustellen, dass die Bevölkerung des besetzten Gebietes ein möglichst normales Leben führen kann. Zahlreiche Massnahmen der israelischen Behörden behindern die Palästinenserinnen und Palästinenser jedoch stark in ihrer Bewegungsfreiheit und beeinträchtigen sie in ihrem Alltag.</p><p>Die Vorsteherin des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten hat bei ihrem letzten Besuch in Israel vom 11. Juni 2006 die israelischen Behörden auf dieses Problem angesprochen. Nach Völkerrecht ist Israel zwar befugt, aufgrund legitimer Schutzansprüche die Bewegungsfreiheit bestimmter Personen einzuschränken. Anlässlich dieser Gespräche wurde jedoch besonders hervorgehoben, dass solche restriktiven Massnahmen die Ausnahme bilden müssen und nicht die Bevölkerung als Ganzes treffen dürfen. Sie dürfen nur gegenüber jenen Personen ergriffen werden, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat erwirkt gestützt auf Artikel 54 Absatz 2 BV bei der israelischen Regierung die Reisefreiheit der palästinensischen Parlamentarierinnen und Parlamentarier und Regierungsmitglieder und verlangt, dass Infrastruktur für den sicheren Transit von Gaza nach Ramallah zur Verfügung gestellt wird.</p>
- Reisefreiheit und Immunität für gewählte Parlamentarierinnen und Parlamentarier in Palästina
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