Mitarbeiteraktien und -optionen in der Lohnstrukturerhebung erfassen
- ShortId
-
06.3158
- Id
-
20063158
- Updated
-
14.11.2025 08:49
- Language
-
de
- Title
-
Mitarbeiteraktien und -optionen in der Lohnstrukturerhebung erfassen
- AdditionalIndexing
-
15;Lohn;Belegschaftsaktien;Mitarbeiteroption;Statistik
- 1
-
- L05K0702010103, Lohn
- L03K020218, Statistik
- L05K0702010104, Mitarbeiteroption
- L06K070204010102, Belegschaftsaktien
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die bisherigen parlamentarischen Debatten zum Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen waren geprägt durch Unsicherheiten bezüglich der statistischen Relevanz von Mitarbeiteraktien und Mitarbeiteroptionen in der Schweiz.</p><p>Die Botschaft des Bundesrates vom 17. November 2004 enthielt dazu keine Angaben. Dieses Manko gab u. a. Anlass zum Beschluss der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates vom 9. März 2006, vom Bundesrat einen Bericht zu verlangen. Dieser soll genaue Angaben enthalten zu der Anzahl Personen, die über Mitarbeiterbeteiligungen entlöhnt werden, sowie über die Bedeutung von Mitarbeiterbeteiligungen in Start-up-Firmen. </p><p>Nachdem die Schweizerische Lohnstrukturerhebung seit Jahren die verschiedenen Anteile der Lohnkomponenten in Prozent an der Lohnsumme nach Wirtschaftszweigen - inklusive Sonderzahlungen/Boni - erfasst, drängt es sich zwecks regelmässiger Datenerhebung auf, diese Statistik mit der Komponente "Mitarbeiteraktien/Mitarbeiteroptionen" zu ergänzen. Selbstverständlich erfolgt auch diese Erhebung nach Branchen und nach Geschlechtern.</p>
- <p>In der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung werden die Löhne seit 1994 alle zwei Jahre bei inzwischen rund 43 500 Unternehmen erhoben. Neben unternehmens-, arbeitsplatz- und personenspezifischen Angaben werden die verschiedenen Lohnkomponenten, die in privatrechtlichen und teilweise öffentlichrechtlichen Arbeitsverhältnissen zum Bruttolohn der Lohnbezüger gehören, erfasst. Dabei werden seit 1994 einige Bestandteile des Lohnes separat erhoben, wie z. B. die Schichtzulagen, die Entschädigungen für Überstunden, die Sonderzahlungen (Boni) usw. Die geldwerten Vorteile aus dem Erwerb von Mitarbeiteraktien und Mitarbeiteroptionen wurden im Rahmen der Lohnstrukturerhebung bis heute nicht berücksichtigt.</p><p>In der EU werden Mitarbeiteraktien und -optionen nur als freiwillige, geschätzte Angaben in der Kategorie "Sachleistungen" erhoben. Sie werden nicht separat ausgewiesen.</p><p>Im Rahmen der Anpassung der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung an die europäischen Anforderungen in den nächsten Jahren ist eine Überprüfung des Anliegens der Motionärin vorgesehen. Die Probleme, die sich dabei stellen, liegen vor allem in der Bewertung der nicht-kotierten Mitarbeiteraktien und -optionen, die äusserst schwierig wäre. Eine mögliche Lösung könnte dabei die Verwendung der gleichen Bewertungsmethode sein, wie sie im Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen vorgesehen ist.</p><p>Daneben ist das Bundesamt für Statistik (BFS) laufend daran, die Statistikquellen zu überprüfen bzw. neue administrative Quellen für seine Statistiken zu erschliessen. Im Rahmen des Projektes ELM (Elektronisches Lohn-Meldeverfahren), an dem das BFS zusammen mit der Suva, der AHV, der Steuerverwaltung des Kantons Bern und dem Schweizerischen Versicherungsverband beteiligt ist, soll in den nächsten Jahren überprüft werden, wie weit sich die im verwendeten Lohnstandard enthaltenen Informationen über Mitarbeiteraktien und -optionen nutzen lassen.</p><p>Die Integration der Mitarbeiteraktien und -optionen in die Lohnstrukturerhebung kann gegenwärtig nicht erfolgen. Abklärungen über die Machbarkeit anhand von neuen Quellen sind in den nächsten Jahren jedoch vorgesehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung die Erfassung der Mitarbeiteraktien und -optionen als Anteil der Lohnkomponenten in Prozent an der Lohnsumme nach Wirtschaftszweigen vornehmen zu lassen.</p>
- Mitarbeiteraktien und -optionen in der Lohnstrukturerhebung erfassen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die bisherigen parlamentarischen Debatten zum Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen waren geprägt durch Unsicherheiten bezüglich der statistischen Relevanz von Mitarbeiteraktien und Mitarbeiteroptionen in der Schweiz.</p><p>Die Botschaft des Bundesrates vom 17. November 2004 enthielt dazu keine Angaben. Dieses Manko gab u. a. Anlass zum Beschluss der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates vom 9. März 2006, vom Bundesrat einen Bericht zu verlangen. Dieser soll genaue Angaben enthalten zu der Anzahl Personen, die über Mitarbeiterbeteiligungen entlöhnt werden, sowie über die Bedeutung von Mitarbeiterbeteiligungen in Start-up-Firmen. </p><p>Nachdem die Schweizerische Lohnstrukturerhebung seit Jahren die verschiedenen Anteile der Lohnkomponenten in Prozent an der Lohnsumme nach Wirtschaftszweigen - inklusive Sonderzahlungen/Boni - erfasst, drängt es sich zwecks regelmässiger Datenerhebung auf, diese Statistik mit der Komponente "Mitarbeiteraktien/Mitarbeiteroptionen" zu ergänzen. Selbstverständlich erfolgt auch diese Erhebung nach Branchen und nach Geschlechtern.</p>
- <p>In der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung werden die Löhne seit 1994 alle zwei Jahre bei inzwischen rund 43 500 Unternehmen erhoben. Neben unternehmens-, arbeitsplatz- und personenspezifischen Angaben werden die verschiedenen Lohnkomponenten, die in privatrechtlichen und teilweise öffentlichrechtlichen Arbeitsverhältnissen zum Bruttolohn der Lohnbezüger gehören, erfasst. Dabei werden seit 1994 einige Bestandteile des Lohnes separat erhoben, wie z. B. die Schichtzulagen, die Entschädigungen für Überstunden, die Sonderzahlungen (Boni) usw. Die geldwerten Vorteile aus dem Erwerb von Mitarbeiteraktien und Mitarbeiteroptionen wurden im Rahmen der Lohnstrukturerhebung bis heute nicht berücksichtigt.</p><p>In der EU werden Mitarbeiteraktien und -optionen nur als freiwillige, geschätzte Angaben in der Kategorie "Sachleistungen" erhoben. Sie werden nicht separat ausgewiesen.</p><p>Im Rahmen der Anpassung der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung an die europäischen Anforderungen in den nächsten Jahren ist eine Überprüfung des Anliegens der Motionärin vorgesehen. Die Probleme, die sich dabei stellen, liegen vor allem in der Bewertung der nicht-kotierten Mitarbeiteraktien und -optionen, die äusserst schwierig wäre. Eine mögliche Lösung könnte dabei die Verwendung der gleichen Bewertungsmethode sein, wie sie im Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen vorgesehen ist.</p><p>Daneben ist das Bundesamt für Statistik (BFS) laufend daran, die Statistikquellen zu überprüfen bzw. neue administrative Quellen für seine Statistiken zu erschliessen. Im Rahmen des Projektes ELM (Elektronisches Lohn-Meldeverfahren), an dem das BFS zusammen mit der Suva, der AHV, der Steuerverwaltung des Kantons Bern und dem Schweizerischen Versicherungsverband beteiligt ist, soll in den nächsten Jahren überprüft werden, wie weit sich die im verwendeten Lohnstandard enthaltenen Informationen über Mitarbeiteraktien und -optionen nutzen lassen.</p><p>Die Integration der Mitarbeiteraktien und -optionen in die Lohnstrukturerhebung kann gegenwärtig nicht erfolgen. Abklärungen über die Machbarkeit anhand von neuen Quellen sind in den nächsten Jahren jedoch vorgesehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung die Erfassung der Mitarbeiteraktien und -optionen als Anteil der Lohnkomponenten in Prozent an der Lohnsumme nach Wirtschaftszweigen vornehmen zu lassen.</p>
- Mitarbeiteraktien und -optionen in der Lohnstrukturerhebung erfassen
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