Anpassung der Wasserzinsen
- ShortId
-
06.3160
- Id
-
20063160
- Updated
-
25.06.2025 00:35
- Language
-
de
- Title
-
Anpassung der Wasserzinsen
- AdditionalIndexing
-
66;Wassernutzung;Wasserkraft;Kohlendioxid;Elektrizitätsindustrie;Klimaveränderung
- 1
-
- L03K170507, Wasserkraft
- L03K170303, Elektrizitätsindustrie
- L04K06010504, Wassernutzung
- L06K070501020901, Kohlendioxid
- L04K06020209, Klimaveränderung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Wasserzinse stellen das Entgelt für die Nutzung dieser Ressource dar und werden von den Stromproduzenten an die verfügungsberechtigten Gemeinwesen geleistet. Aufgrund der Bundesverfassung haben die Kantone das Verfügungsrecht über die Ressource Wasser inne. Die Festsetzung und Erhebung der Wasserzinse fallen somit in die Kompetenz der Kantone. Andererseits legt der Bund über die Bundesgesetzgebung das Wasserzinsmaximum pro Kilowatt Bruttoleistung fest. Dieses Maximum beträgt heute 80 Franken pro Kilowatt. Das entspricht im Durchschnitt rund 1,1 Rappen pro Kilowattstunde. Die letzte Erhöhung dieses Maximums auf 80 Franken wurde von den eidgenössischen Räten 1996 beschlossen. Diese Regelung ist seit dem 1. Mai 1997 in Kraft.</p><p>Zwischenzeitlich fanden auf dem Energiemarkt grosse Veränderungen statt. Insbesondere stellen wir bei der Elektrizitätsnachfrage, nach jahrelangen Überkapazitäten in Europa, nun einen Wechsel von der Angebots- auf die Nachfrageseite fest. Der Markt ist von starken Preisschwankungen geprägt. Mittlerweile sind auch im Sommerhalbjahr hohe Spotmarktpreise die Regel. </p><p>In der Schweiz zeigt sich diese Tatsache auf eindrückliche Weise in den Strompreiserhöhungen auf dem Markt. Der Jahresmittelwert des Swiss Electricity Price Index (Swep) stieg von 2,8 Rappen pro Kilowattstunde im Jahre 1999 auf 10,1 Rappen pro Kilowattstunde im Jahre 2005 oder um 360 Prozent. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Swep die Preise im kurzfristigen schweizerisch-europäischen Strom-Spothandel, ohne Transport-, Transformations- oder andere Systemdienstleistungen, wiedergibt. Ein Blick auf die europäischen Strombörsen zeigt jedoch klar auf, dass auch die Preise für Bandenergie für die kommenden Jahre mit über 9 Rappen pro Kilowattstunde auf einem hohen Niveau verharren werden. </p><p>Diese Strompreisentwicklung brachte grossen schweizerischen Stromgesellschaften hohe Erträge ein, was sich auf eindrückliche Weise in den stark steigenden Aktienkursen dieser Gesellschaften, vorab der letzten drei Jahre, zeigt.</p><p>Bei diesen geänderten Verhältnissen drängt sich eine Überprüfung des heutigen Wasserzinsmaximums geradezu auf. Die erkennbare höhere Wertschöpfung der Elektrizitätswirtschaft aus der Wasserkraftnutzung im internationalen Umfeld muss zur Folge haben, dass die Wasserherkunftsgebiete für den hochwertigen Rohstoff korrekt entschädigt werden.</p><p>Aus diesem Grunde ist eine korrekte Verteilung des gestiegenen Wertes der Wasserkraft voll begründet und eine sorgfältige Abklärung bezüglich der Abgeltung des Wassers zur Stromgewinnung unbedingt notwendig.</p>
- <p>Das Bundesamt für Energie erarbeitet im Auftrag des Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation zurzeit eine Strategie zur Wasserkraftnutzung in der Schweiz. Ziel ist es, die Wasserkraftnutzung in die Gesamtenergiepolitik einzubetten und zu optimieren. Die Optimierung soll insbesondere im Hinblick auf die Schliessung der zu erwartenden Stromproduktionslücke ab dem Jahre 2020 erfolgen. Als weiteres Ziel sollen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Wasserkraftnutzung verbessert werden. Die Arbeit behandelt verschiedene Facetten der Wasserkraftnutzung. So geht sie auf die gesetzlichen, finanziellen, baulichen, ökologischen und betriebswirtschaftlichen Aspekte ein. Im Zusammenhang mit den finanziellen Rahmenbedingungen wird auch auf das Thema Wasserzinse eingegangen. Die Ergebnisse der Arbeiten werden voraussichtlich Ende 2006 vorliegen und zusammen mit den Energieperspektiven des Bundes die Grundlage für die Diskussion des Bundesrates zur "Energiezukunft Schweiz" bilden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, mit Blick auf die steigenden Strompreise und die damit verbundenen steigenden Erträge der Elektrizitätswirtschaft eine Anpassung des höchstzulässigen Wasserzinses an die geänderten Verhältnisse zu prüfen. In einem Bericht sind insbesondere folgende Punkte zu untersuchen:</p><p>- aktuelle und zukünftige Bedeutung der Wasserkraft aus energie- und volkswirtschaftlicher Sicht für die Landesversorgung;</p><p>- Veränderungen in der europäischen und schweizerischen Stromwirtschaft seit der letzten Wasserzinserhöhung im Jahre 1996;</p><p>- Wertschöpfungspotenzial der Wasserkraft als Produkt im internationalen Stromhandel;</p><p>- Verpflichtungen der Schweiz im Zusammenhang mit dem Kyoto-Protokoll bezüglich der entsprechenden CO2-Reduktionsmassnahmen und der damit verbundene hohe Stellenwert der CO2-freien Wasserkraft;</p><p>- Anpassung der Wasserzinse insbesondere auch unter Berücksichtigung der Speicherkapazität der Wasserkraft und der damit verbundenen Produktion von Spitzen- und Regelenergie;</p><p>- Einhaltung der Restwasser-Sanierungen, mögliche Synergien von Modernisierungen bestehender Anlagen und Erreichung der Restwasserbestimmungen;</p><p>- Synergien bei der Bewirtschaftung von Ausgleichsbecken hinsichtlich Schwall und Sunk.</p>
- Anpassung der Wasserzinsen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Wasserzinse stellen das Entgelt für die Nutzung dieser Ressource dar und werden von den Stromproduzenten an die verfügungsberechtigten Gemeinwesen geleistet. Aufgrund der Bundesverfassung haben die Kantone das Verfügungsrecht über die Ressource Wasser inne. Die Festsetzung und Erhebung der Wasserzinse fallen somit in die Kompetenz der Kantone. Andererseits legt der Bund über die Bundesgesetzgebung das Wasserzinsmaximum pro Kilowatt Bruttoleistung fest. Dieses Maximum beträgt heute 80 Franken pro Kilowatt. Das entspricht im Durchschnitt rund 1,1 Rappen pro Kilowattstunde. Die letzte Erhöhung dieses Maximums auf 80 Franken wurde von den eidgenössischen Räten 1996 beschlossen. Diese Regelung ist seit dem 1. Mai 1997 in Kraft.</p><p>Zwischenzeitlich fanden auf dem Energiemarkt grosse Veränderungen statt. Insbesondere stellen wir bei der Elektrizitätsnachfrage, nach jahrelangen Überkapazitäten in Europa, nun einen Wechsel von der Angebots- auf die Nachfrageseite fest. Der Markt ist von starken Preisschwankungen geprägt. Mittlerweile sind auch im Sommerhalbjahr hohe Spotmarktpreise die Regel. </p><p>In der Schweiz zeigt sich diese Tatsache auf eindrückliche Weise in den Strompreiserhöhungen auf dem Markt. Der Jahresmittelwert des Swiss Electricity Price Index (Swep) stieg von 2,8 Rappen pro Kilowattstunde im Jahre 1999 auf 10,1 Rappen pro Kilowattstunde im Jahre 2005 oder um 360 Prozent. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Swep die Preise im kurzfristigen schweizerisch-europäischen Strom-Spothandel, ohne Transport-, Transformations- oder andere Systemdienstleistungen, wiedergibt. Ein Blick auf die europäischen Strombörsen zeigt jedoch klar auf, dass auch die Preise für Bandenergie für die kommenden Jahre mit über 9 Rappen pro Kilowattstunde auf einem hohen Niveau verharren werden. </p><p>Diese Strompreisentwicklung brachte grossen schweizerischen Stromgesellschaften hohe Erträge ein, was sich auf eindrückliche Weise in den stark steigenden Aktienkursen dieser Gesellschaften, vorab der letzten drei Jahre, zeigt.</p><p>Bei diesen geänderten Verhältnissen drängt sich eine Überprüfung des heutigen Wasserzinsmaximums geradezu auf. Die erkennbare höhere Wertschöpfung der Elektrizitätswirtschaft aus der Wasserkraftnutzung im internationalen Umfeld muss zur Folge haben, dass die Wasserherkunftsgebiete für den hochwertigen Rohstoff korrekt entschädigt werden.</p><p>Aus diesem Grunde ist eine korrekte Verteilung des gestiegenen Wertes der Wasserkraft voll begründet und eine sorgfältige Abklärung bezüglich der Abgeltung des Wassers zur Stromgewinnung unbedingt notwendig.</p>
- <p>Das Bundesamt für Energie erarbeitet im Auftrag des Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation zurzeit eine Strategie zur Wasserkraftnutzung in der Schweiz. Ziel ist es, die Wasserkraftnutzung in die Gesamtenergiepolitik einzubetten und zu optimieren. Die Optimierung soll insbesondere im Hinblick auf die Schliessung der zu erwartenden Stromproduktionslücke ab dem Jahre 2020 erfolgen. Als weiteres Ziel sollen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Wasserkraftnutzung verbessert werden. Die Arbeit behandelt verschiedene Facetten der Wasserkraftnutzung. So geht sie auf die gesetzlichen, finanziellen, baulichen, ökologischen und betriebswirtschaftlichen Aspekte ein. Im Zusammenhang mit den finanziellen Rahmenbedingungen wird auch auf das Thema Wasserzinse eingegangen. Die Ergebnisse der Arbeiten werden voraussichtlich Ende 2006 vorliegen und zusammen mit den Energieperspektiven des Bundes die Grundlage für die Diskussion des Bundesrates zur "Energiezukunft Schweiz" bilden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, mit Blick auf die steigenden Strompreise und die damit verbundenen steigenden Erträge der Elektrizitätswirtschaft eine Anpassung des höchstzulässigen Wasserzinses an die geänderten Verhältnisse zu prüfen. In einem Bericht sind insbesondere folgende Punkte zu untersuchen:</p><p>- aktuelle und zukünftige Bedeutung der Wasserkraft aus energie- und volkswirtschaftlicher Sicht für die Landesversorgung;</p><p>- Veränderungen in der europäischen und schweizerischen Stromwirtschaft seit der letzten Wasserzinserhöhung im Jahre 1996;</p><p>- Wertschöpfungspotenzial der Wasserkraft als Produkt im internationalen Stromhandel;</p><p>- Verpflichtungen der Schweiz im Zusammenhang mit dem Kyoto-Protokoll bezüglich der entsprechenden CO2-Reduktionsmassnahmen und der damit verbundene hohe Stellenwert der CO2-freien Wasserkraft;</p><p>- Anpassung der Wasserzinse insbesondere auch unter Berücksichtigung der Speicherkapazität der Wasserkraft und der damit verbundenen Produktion von Spitzen- und Regelenergie;</p><p>- Einhaltung der Restwasser-Sanierungen, mögliche Synergien von Modernisierungen bestehender Anlagen und Erreichung der Restwasserbestimmungen;</p><p>- Synergien bei der Bewirtschaftung von Ausgleichsbecken hinsichtlich Schwall und Sunk.</p>
- Anpassung der Wasserzinsen
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