Strassenverkehrsstudie. Transparenz bei der Verwendung von öffentlichen Geldern

ShortId
06.3163
Id
20063163
Updated
28.07.2023 10:21
Language
de
Title
Strassenverkehrsstudie. Transparenz bei der Verwendung von öffentlichen Geldern
AdditionalIndexing
48;Bericht;Submissionswesen;Transparenz;Strassenverkehr
1
  • L03K180301, Strassenverkehr
  • L03K020206, Bericht
  • L05K1201020203, Transparenz
  • L04K07010305, Submissionswesen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Untersuchung von Fragen zur Strassenfinanzierung und zur Nachfragebeeinflussung ist in der Forschungsstrategie des UVEK und des Astra festgehalten. Die vom UVEK eingesetzte unabhängige Kommission für die Forschung im Strassenwesen hat den Vorschlag geprüft und dem Astra den Antrag auf Genehmigung der Forschungsprojekte gestellt. Letztlich hat das Astra die Unterstützung des Forschungsprojektes verfügt.</p><p>Die Funktion und die Zusammensetzung der Kommission für Forschung im Strassenwesen sind in der Verordnung vom 27. März 1986 über die Förderung der Forschung im Strassenwesen (SR 427.72) dargestellt. Die Kommission setzt sich zusammen aus Vertretern des UVEK, der Kantone, der Wissenschaft und Forschung sowie der zuständigen Fachorganisationen.</p><p>Die Kommission für Forschung im Strassenwesen vergibt keine Forschungsaufträge im beschaffungsrechtlichen Sinn. In rund 90 Prozent der Fälle wird vorgängig ein Forschungsbedarf festgestellt. Gestützt auf die entsprechende Publikation können sich Anbieter für die Forschung bewerben. In rund 10 Prozent der Fälle bewerben sich Anbieter mit eigenen Forschungsideen.</p><p>Die Kommission beurteilt an sie gerichtete Gesuche auf Forschungswürdigkeit und stellt dem Astra Antrag. Das Astra verfügt im positiven Fall eine Beteiligung (Subvention). Die Gesuche werden in der Regel in den Fachverbänden für Strassen- und Verkehrswesen, für Tunnel oder für Kunstbauten vorbereitet.</p><p>Das Forschungspaket "Mobility Pricing" wurde vom Astra initiiert und nach Konsultation von Fachverbänden sowie der schweizerischen Verkehrstelematik-Konferenz nach Befürwortung durch die Forschungskommission und nach Information des UVEK durch das Astra verfügt. Das Paket umfasst rund ein Dutzend Forschungsprojekte und einen Projektleitungsauftrag. Namentlich das Pricing von Objekten, Zonen, Netzen und Gebieten soll untersucht werden.</p><p>Sämtliche Forschungsprojekte sind im Auswahlverfahren evaluiert und vergeben worden. Das Projektleitungsmandat wurde direkt vergeben, mit der Auflage, dass die berücksichtigte Firmengruppe dafür auf eine Offertstellung bei sämtlichen Forschungsprojekten verzichtet. Die infrage kommenden Fachverbände hielten zudem vor dem Entscheid fest, dass ihre Mitgliederfirmen keine Ausschreibung wünschen und gegebenenfalls auf die Einreichung von Konkurrenzofferten verzichten würden.</p><p>Die Gesamtkosten des Forschungspakets - mit den Haupttiteln Akzeptanz, Wirkung sowie Ausprägungsformen und technische Gestaltung - betragen rund 1,8 Millionen Franken.</p><p>Der Präsident der Forschungskommission wird vom UVEK gewählt. Die Forschungskommission und die Geschäftsstelle für die Forschung unterstehen dem Astra. Die leitenden Ausschüsse bzw. Arbeitsgruppen zu den Forschungsprojekten (Begleitkommissionen) werden vom Astra gewählt und arbeiten nach dessen Weisungen. Als Begleitkommissionen fungieren meist Expertenkommissionen der Fachverbände mit Beteiligung der Verwaltung sämtlicher Stufen, der Hochschulen und der Privatwirtschaft. Ein Organigramm aller Begleitkommissionen existiert nicht, weil die Anzahl der Forschungsprojekte und damit Begleitkommissionen (rund 200) sich für eine solche Darstellung nicht eignet. Jede Verfügung des Astra zu einem Forschungsprojekt enthält jeweils die Begleitkommissionenzusammensetzung und -leitung.</p><p>Die Evaluation der Ressortforschung, so auch der Strassenforschung, ist Bestandteil der Forschung. In der Strassenforschung wird jedes Forschungsprojekt von der Begleitkommission am Schluss der Arbeiten beurteilt.</p><p>Politisch besonders bedeutende Arbeiten (wie z. B. Alpentransitbörse, "Mobility Pricing") werden von breit abgestützten Steuerungsgruppen und gelegentlich durch weitere externe Experten beurteilt. Seit Anfang 2006 ist eine Richtlinie für die Qualitätssicherung der Ressortforschung in Kraft, die weitere Elemente zur Evaluation festlegt.</p><p>Über das Beschriebene hinaus besteht für den Bundesrat die Möglichkeit, weitere Evaluationen in Auftrag zu geben.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Es scheint, dass das Bundesamt für Strassen nach der Veröffentlichung einer ersten Studie über Road-Pricing zurzeit eine zweite Untersuchung zum selben Thema (Untersuchung Mobility Pricing) durchführt. Diese Studie wird aus einem von der Kommission für Forschung im Strassenverkehr bewilligten Kredit finanziert, einem Kredit, der aus Strassenverkehrsabgaben gespiesen wird.</p><p>- Basiert dieser Forschungsauftrag auf der Entscheidungsgrundlage einer gewählten Behörde? Falls nicht, auf welcher Strategie basiert er, und welche Behörde hat diese Strategie beschlossen?</p><p>- Auf welchen gesetzlichen Grundlagen beruht die Kommission für Forschung im Strassenverkehr, und wie ist sie zusammengesetzt?</p><p>- Wie geht die Kommission für Forschung im Strassenverkehr bei der Vergabung von Forschungsaufträgen vor?</p><p>- Ist dieses Vorgehen mit den WTO-Regeln vereinbar?</p><p>- Um welche Art von Auftrag handelt es sich beim erwähnten Forschungsauftrag, und mit welchen Gesamtkosten ist zu rechnen?</p><p>- Welche Organe beaufsichtigen das Präsidium und das Sekretariat der Kommission für Forschung im Strassenverkehr und/oder die leitenden Ausschüsse sowie die Arbeitsgruppen verschiedener Studien, die im Auftrag dieser Kommission durchgeführt werden? Gibt es ein Organigramm von allen Arbeitsgruppen? Falls nicht, weshalb nicht?</p><p>- Kann der Bundesrat verlangen, dass eine unabhängige Stelle die der Kommission für Forschung im Strassenverkehr anvertrauten Studien evaluiert?</p>
  • Strassenverkehrsstudie. Transparenz bei der Verwendung von öffentlichen Geldern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Untersuchung von Fragen zur Strassenfinanzierung und zur Nachfragebeeinflussung ist in der Forschungsstrategie des UVEK und des Astra festgehalten. Die vom UVEK eingesetzte unabhängige Kommission für die Forschung im Strassenwesen hat den Vorschlag geprüft und dem Astra den Antrag auf Genehmigung der Forschungsprojekte gestellt. Letztlich hat das Astra die Unterstützung des Forschungsprojektes verfügt.</p><p>Die Funktion und die Zusammensetzung der Kommission für Forschung im Strassenwesen sind in der Verordnung vom 27. März 1986 über die Förderung der Forschung im Strassenwesen (SR 427.72) dargestellt. Die Kommission setzt sich zusammen aus Vertretern des UVEK, der Kantone, der Wissenschaft und Forschung sowie der zuständigen Fachorganisationen.</p><p>Die Kommission für Forschung im Strassenwesen vergibt keine Forschungsaufträge im beschaffungsrechtlichen Sinn. In rund 90 Prozent der Fälle wird vorgängig ein Forschungsbedarf festgestellt. Gestützt auf die entsprechende Publikation können sich Anbieter für die Forschung bewerben. In rund 10 Prozent der Fälle bewerben sich Anbieter mit eigenen Forschungsideen.</p><p>Die Kommission beurteilt an sie gerichtete Gesuche auf Forschungswürdigkeit und stellt dem Astra Antrag. Das Astra verfügt im positiven Fall eine Beteiligung (Subvention). Die Gesuche werden in der Regel in den Fachverbänden für Strassen- und Verkehrswesen, für Tunnel oder für Kunstbauten vorbereitet.</p><p>Das Forschungspaket "Mobility Pricing" wurde vom Astra initiiert und nach Konsultation von Fachverbänden sowie der schweizerischen Verkehrstelematik-Konferenz nach Befürwortung durch die Forschungskommission und nach Information des UVEK durch das Astra verfügt. Das Paket umfasst rund ein Dutzend Forschungsprojekte und einen Projektleitungsauftrag. Namentlich das Pricing von Objekten, Zonen, Netzen und Gebieten soll untersucht werden.</p><p>Sämtliche Forschungsprojekte sind im Auswahlverfahren evaluiert und vergeben worden. Das Projektleitungsmandat wurde direkt vergeben, mit der Auflage, dass die berücksichtigte Firmengruppe dafür auf eine Offertstellung bei sämtlichen Forschungsprojekten verzichtet. Die infrage kommenden Fachverbände hielten zudem vor dem Entscheid fest, dass ihre Mitgliederfirmen keine Ausschreibung wünschen und gegebenenfalls auf die Einreichung von Konkurrenzofferten verzichten würden.</p><p>Die Gesamtkosten des Forschungspakets - mit den Haupttiteln Akzeptanz, Wirkung sowie Ausprägungsformen und technische Gestaltung - betragen rund 1,8 Millionen Franken.</p><p>Der Präsident der Forschungskommission wird vom UVEK gewählt. Die Forschungskommission und die Geschäftsstelle für die Forschung unterstehen dem Astra. Die leitenden Ausschüsse bzw. Arbeitsgruppen zu den Forschungsprojekten (Begleitkommissionen) werden vom Astra gewählt und arbeiten nach dessen Weisungen. Als Begleitkommissionen fungieren meist Expertenkommissionen der Fachverbände mit Beteiligung der Verwaltung sämtlicher Stufen, der Hochschulen und der Privatwirtschaft. Ein Organigramm aller Begleitkommissionen existiert nicht, weil die Anzahl der Forschungsprojekte und damit Begleitkommissionen (rund 200) sich für eine solche Darstellung nicht eignet. Jede Verfügung des Astra zu einem Forschungsprojekt enthält jeweils die Begleitkommissionenzusammensetzung und -leitung.</p><p>Die Evaluation der Ressortforschung, so auch der Strassenforschung, ist Bestandteil der Forschung. In der Strassenforschung wird jedes Forschungsprojekt von der Begleitkommission am Schluss der Arbeiten beurteilt.</p><p>Politisch besonders bedeutende Arbeiten (wie z. B. Alpentransitbörse, "Mobility Pricing") werden von breit abgestützten Steuerungsgruppen und gelegentlich durch weitere externe Experten beurteilt. Seit Anfang 2006 ist eine Richtlinie für die Qualitätssicherung der Ressortforschung in Kraft, die weitere Elemente zur Evaluation festlegt.</p><p>Über das Beschriebene hinaus besteht für den Bundesrat die Möglichkeit, weitere Evaluationen in Auftrag zu geben.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Es scheint, dass das Bundesamt für Strassen nach der Veröffentlichung einer ersten Studie über Road-Pricing zurzeit eine zweite Untersuchung zum selben Thema (Untersuchung Mobility Pricing) durchführt. Diese Studie wird aus einem von der Kommission für Forschung im Strassenverkehr bewilligten Kredit finanziert, einem Kredit, der aus Strassenverkehrsabgaben gespiesen wird.</p><p>- Basiert dieser Forschungsauftrag auf der Entscheidungsgrundlage einer gewählten Behörde? Falls nicht, auf welcher Strategie basiert er, und welche Behörde hat diese Strategie beschlossen?</p><p>- Auf welchen gesetzlichen Grundlagen beruht die Kommission für Forschung im Strassenverkehr, und wie ist sie zusammengesetzt?</p><p>- Wie geht die Kommission für Forschung im Strassenverkehr bei der Vergabung von Forschungsaufträgen vor?</p><p>- Ist dieses Vorgehen mit den WTO-Regeln vereinbar?</p><p>- Um welche Art von Auftrag handelt es sich beim erwähnten Forschungsauftrag, und mit welchen Gesamtkosten ist zu rechnen?</p><p>- Welche Organe beaufsichtigen das Präsidium und das Sekretariat der Kommission für Forschung im Strassenverkehr und/oder die leitenden Ausschüsse sowie die Arbeitsgruppen verschiedener Studien, die im Auftrag dieser Kommission durchgeführt werden? Gibt es ein Organigramm von allen Arbeitsgruppen? Falls nicht, weshalb nicht?</p><p>- Kann der Bundesrat verlangen, dass eine unabhängige Stelle die der Kommission für Forschung im Strassenverkehr anvertrauten Studien evaluiert?</p>
    • Strassenverkehrsstudie. Transparenz bei der Verwendung von öffentlichen Geldern

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