Ärztemangel in der Grundversorgung. Haltung des Bundesrates

ShortId
06.3166
Id
20063166
Updated
28.07.2023 11:34
Language
de
Title
Ärztemangel in der Grundversorgung. Haltung des Bundesrates
AdditionalIndexing
2841;ärztliche Versorgung;Festpreis;Gatekeeper;Mangel;Prognose;Einkommen;Arzt/Ärztin
1
  • L04K01050402, Arzt/Ärztin
  • L05K0105051104, ärztliche Versorgung
  • L06K010401090101, Gatekeeper
  • L05K1602010701, Prognose
  • L05K0701030902, Mangel
  • L05K1105030201, Festpreis
  • L04K07040502, Einkommen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zwei ärztliche Dachorganisationen, die Schweizerische Gesellschaft für Allgemeinmedizin und das Kollegium für Hausarztmedizin, haben eine Petition lanciert und zu einer Demonstration am 1. April in Bern aufgerufen. Sie protestieren damit gegen den Abbau der von den Allgemeinmedizinerinnen und -medizinern erbrachten Leistungen und fordern gleichzeitig, dass die Schweiz über gut ausgebildete Hausärztinnen und Hausärzte in genügender Zahl verfügt.</p><p>Das Fass zum Überlaufen gebracht hat die vom Bundesamt für Gesundheit und vom EDI getroffene Massnahme, den Taxpunktwert in der Analysenliste um 10 Prozent zu senken.</p><p>Die in der Grundversorgung tätigen Medizinerinnen und Mediziner erbringen zwar 90 Prozent der ärztlichen Leistungen, und dies zu geringen Kosten (15 bis 20 Prozent der gesamten Gesundheitsausgaben), das Überleben dieses Berufszweiges ist aber bedroht. In zehn bis fünfzehn Jahren tritt in der Allgemeinmedizin eine ganze Generation in den Ruhestand. Die Nachfolgeregelung gestaltet sich aber bereits heute sehr schwierig. Der Hausarztberuf verliert immer mehr an Attraktivität. Die mit dem Tarmed angestrebte Aufwertung der Grundversorgung wurde selbst nach Meinung der Santésuisse nicht erreicht: Die betroffenen Ärztinnen und Ärzte stellen vielmehr fest, dass ihre Einkünfte sinken oder stagnieren. Verschlimmert wird die schon jetzt beunruhigende Situation durch eine lange Reihe weiterer Umstände: Genannt seien hier der Bedürfnisnachweis, die drohende Aufhebung des Kontrahierungszwangs, die Zurückhaltung der Banken, die wachsende Bürokratisierung des Ärzteberufes, der Druck der Krankenkassen, die Arbeitsüberlastung, die negative Entwicklung des Berufsbildes und der verbreitete Mangel an einer auf die Grundversorgung ausgerichteten Ausbildung vor und nach dem Studienabschluss.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der Hausärztinnen und Hausärzte im Gesundheitswesen bewusst. Er anerkennt ihren Beitrag zur Sicherstellung der öffentlichen Gesundheit und der Förderung der Gesundheit der Schweizer Bevölkerung. Da viele Aufgaben nur gemeinsam angegangen werden können, erarbeiten Bund und Kantone in verschiedenen Gremien und in Zusammenarbeit mit den betroffenen Berufsverbänden zukunftsgerichtete Lösungen.</p><p>1. Der Bundesrat hat zur Sicherung der Qualität der medizinischen Leistungen sowie des Zugangs für alle zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung Rahmenbedingungen festgesetzt. Das neue Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe definiert die Kompetenzprofile der Medizinalberufe und räumt der Patientenorientierung in Zukunft grossen Platz ein. Die universitären Ausbildungen wurden diesen Erfordernissen bereits teilweise angepasst.</p><p>In seiner Botschaft vom 15. September 2004 betreffend die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Managed Care; BBl 2004 5599) schlägt der Bundesrat vor, den Begriff der integrierten Versorgungsnetze im Gesetz zu definieren. Er will aber nicht flächendeckend ein Modell einführen, in dem den Hausärztinnen und Hausärzten lediglich die Rolle des Gatekeepers zukommt, da ein verbindliches Modell keine bedeutenden Vorteile bieten würde. Der Bundesrat ist im Übrigen davon überzeugt, dass die Vertragsfreiheit gerade den Allgemeinärztinnen und -ärzten eine Aufwertung ihrer Tätigkeit bringen würde und sie damit eine höhere Entschädigung für ihre Behandlungen aushandeln könnten. Vor diesem Hintergrund erweisen sich weitere Massnahmen zurzeit nicht als nötig.</p><p>2./3. Es obliegt den Kantonen und nicht dem Bund, dafür zu sorgen, dass die bedarfsgerechte Versorgung durch ein ausreichendes medizinisches Angebot sichergestellt wird. Im ambulanten Bereich erfolgt die Organisation der Grundversorgung nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen, und die Bewilligung zur Ausübung des Berufes fällt in den Zuständigkeitsbereich der Kantone.</p><p>Die medizinischen Leistungen müssen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein, und zwar unabhängig von den Leistungserbringern. Der Zugang der Bevölkerung zur medizinischen Versorgung muss gesichert sein. Der Bundesrat will eine Beschränkung des Überangebotes im ambulanten Bereich, wo sich dies als notwendig erweist. Dazu sollen Kantone, Versicherer sowie Ärztinnen und Ärzte in die Verantwortung eingebunden werden.</p><p>4. Nachhaltige Lösungen bedürfen der Absprache mit den beteiligten Partnern. Aus diesem Grund dient die medizinische Grundversorgung im Jahr 2006 als Leitfaden beim gesundheitspolitischen Dialog zwischen den Bundes- und Kantonsbehörden. Der Bund und die Gesundheitsdirektoren der Kantone prüfen aktuell gemeinsam verschiedene Massnahmen, die den Hausarztberuf attraktiver machen und Anreize schaffen sollen, damit neue Ärztinnen und Ärzte in der Grundversorgung tätig werden. Ausser den bereits eingeführten Änderungen im Rahmen der Bildungsreform handelt es sich dabei um die Definition eines künftigen spezifischen Weiterbildungs-Curriculums für Hausärztinnen und Hausärzte. Die Kantone prüfen ebenfalls die Ausbildungsfinanzierung bei Praxisärztinnen und -ärzten, um die bestehende Ungleichbehandlung gegenüber der Weiterbildung an Spitälern zu verringern, die durch die Allgemeinheit getragen wird. Weitere Massnahmen betreffen die Organisation der Notfalldienste und die Zusammenarbeit mit den Spitälern sowie die Geschäftsmodelle der Grundversorgung.</p><p>5. Der Bundesrat hat dem Parlament verschiedene Revisionen auf Gesetzesebene unterbreitet, deren Massnahmen sich dämpfend auf die Kosten- und somit die Prämienentwicklung auswirken werden. Da aber diese Revisionen seit einiger Zeit im Parlament hängig sind, wollen der Bundesrat und das EDI auch die Möglichkeiten nutzen, die Ihnen auf Verordnungsebene zur Kostendämpfung zur Verfügung stehen.</p><p>Das EDI hat in diesem Sinne im Herbst 2005 eine Taxpunktwertsenkung der Analysenliste beschlossen. Diese Senkung ist sachlich gerechtfertigt, da der technologische Fortschritt in den Laboratorien dazu führt, dass verschiedene Analysen heute billiger durchgeführt werden können. Aus zeitlichen Gründen wurden keine Stellungnahmen der Eidgenössischen Analysenkommission und der Arbeitsgruppe der Expertenkommission für die Revision der Eidgenössischen Analysenliste eingeholt.</p><p>6. Die lineare Tarifsenkung für sämtliche Laboranalysen hat möglicherweise die Vergütung einzelner Analysen übermässig beschnitten. Um der entsprechenden Kritik Rechnung zu tragen, wird nun in einem nächsten Schritt eine systematische Überprüfung der Analysenliste und ihrer Tarife vorgenommen. Diese Überprüfung erfolgt unter Einbezug der Eidgenössischen Analysenkommission. Sie wird gegebenenfalls weitere, gezielte Tarifanpassungen nach sich ziehen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Welche Zukunftsvision hat der Bundesrat von der medizinischen Grundversorgung in der Schweiz?</p><p>2. Kann er Gewähr bieten, dass die gegenwärtige Leistungsfähigkeit der Grundversorgung auch in Zukunft erhalten bleibt?</p><p>3. Zählt er die ausreichende medizinische Grundversorgung im ganzen Land zu seinen Prioritäten?</p><p>4. Welche Massnahmen hat der Bundesrat ergriffen oder gedenkt er zu ergreifen, um dem sich abzeichnenden Ärztemangel in der Grundversorgung abzuhelfen?</p><p>5. Wie rechtfertigt sich die einseitige Entscheidung des Eidgenössischen Departementes des Innern (EDI), den Taxpunktwert für Laboranalysen zu senken, ohne die Eidgenössische Analysenkommission und die Expertenkommission für die Revision der Eidgenössischen Analysenliste angehört zu haben? Welchen Zweck erfüllen denn diese Kommissionen?</p><p>6. Eine seinerzeit vom Bundesamt für Sozialversicherungen eingesetzte paritätische Arbeitsgruppe hat aufgezeigt, dass bei zahlreichen Laboranalysen eine Tarifsenkung zwar möglich ist, andere aber zu tief bewertet sind. Dennoch wurde nun der Taxpunktwert linear für alle Laboranalysen gesenkt. Weshalb hat das EDI die Erkenntnisse der Arbeitsgruppe nicht berücksichtigt?</p>
  • Ärztemangel in der Grundversorgung. Haltung des Bundesrates
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zwei ärztliche Dachorganisationen, die Schweizerische Gesellschaft für Allgemeinmedizin und das Kollegium für Hausarztmedizin, haben eine Petition lanciert und zu einer Demonstration am 1. April in Bern aufgerufen. Sie protestieren damit gegen den Abbau der von den Allgemeinmedizinerinnen und -medizinern erbrachten Leistungen und fordern gleichzeitig, dass die Schweiz über gut ausgebildete Hausärztinnen und Hausärzte in genügender Zahl verfügt.</p><p>Das Fass zum Überlaufen gebracht hat die vom Bundesamt für Gesundheit und vom EDI getroffene Massnahme, den Taxpunktwert in der Analysenliste um 10 Prozent zu senken.</p><p>Die in der Grundversorgung tätigen Medizinerinnen und Mediziner erbringen zwar 90 Prozent der ärztlichen Leistungen, und dies zu geringen Kosten (15 bis 20 Prozent der gesamten Gesundheitsausgaben), das Überleben dieses Berufszweiges ist aber bedroht. In zehn bis fünfzehn Jahren tritt in der Allgemeinmedizin eine ganze Generation in den Ruhestand. Die Nachfolgeregelung gestaltet sich aber bereits heute sehr schwierig. Der Hausarztberuf verliert immer mehr an Attraktivität. Die mit dem Tarmed angestrebte Aufwertung der Grundversorgung wurde selbst nach Meinung der Santésuisse nicht erreicht: Die betroffenen Ärztinnen und Ärzte stellen vielmehr fest, dass ihre Einkünfte sinken oder stagnieren. Verschlimmert wird die schon jetzt beunruhigende Situation durch eine lange Reihe weiterer Umstände: Genannt seien hier der Bedürfnisnachweis, die drohende Aufhebung des Kontrahierungszwangs, die Zurückhaltung der Banken, die wachsende Bürokratisierung des Ärzteberufes, der Druck der Krankenkassen, die Arbeitsüberlastung, die negative Entwicklung des Berufsbildes und der verbreitete Mangel an einer auf die Grundversorgung ausgerichteten Ausbildung vor und nach dem Studienabschluss.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der Hausärztinnen und Hausärzte im Gesundheitswesen bewusst. Er anerkennt ihren Beitrag zur Sicherstellung der öffentlichen Gesundheit und der Förderung der Gesundheit der Schweizer Bevölkerung. Da viele Aufgaben nur gemeinsam angegangen werden können, erarbeiten Bund und Kantone in verschiedenen Gremien und in Zusammenarbeit mit den betroffenen Berufsverbänden zukunftsgerichtete Lösungen.</p><p>1. Der Bundesrat hat zur Sicherung der Qualität der medizinischen Leistungen sowie des Zugangs für alle zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung Rahmenbedingungen festgesetzt. Das neue Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe definiert die Kompetenzprofile der Medizinalberufe und räumt der Patientenorientierung in Zukunft grossen Platz ein. Die universitären Ausbildungen wurden diesen Erfordernissen bereits teilweise angepasst.</p><p>In seiner Botschaft vom 15. September 2004 betreffend die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Managed Care; BBl 2004 5599) schlägt der Bundesrat vor, den Begriff der integrierten Versorgungsnetze im Gesetz zu definieren. Er will aber nicht flächendeckend ein Modell einführen, in dem den Hausärztinnen und Hausärzten lediglich die Rolle des Gatekeepers zukommt, da ein verbindliches Modell keine bedeutenden Vorteile bieten würde. Der Bundesrat ist im Übrigen davon überzeugt, dass die Vertragsfreiheit gerade den Allgemeinärztinnen und -ärzten eine Aufwertung ihrer Tätigkeit bringen würde und sie damit eine höhere Entschädigung für ihre Behandlungen aushandeln könnten. Vor diesem Hintergrund erweisen sich weitere Massnahmen zurzeit nicht als nötig.</p><p>2./3. Es obliegt den Kantonen und nicht dem Bund, dafür zu sorgen, dass die bedarfsgerechte Versorgung durch ein ausreichendes medizinisches Angebot sichergestellt wird. Im ambulanten Bereich erfolgt die Organisation der Grundversorgung nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen, und die Bewilligung zur Ausübung des Berufes fällt in den Zuständigkeitsbereich der Kantone.</p><p>Die medizinischen Leistungen müssen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein, und zwar unabhängig von den Leistungserbringern. Der Zugang der Bevölkerung zur medizinischen Versorgung muss gesichert sein. Der Bundesrat will eine Beschränkung des Überangebotes im ambulanten Bereich, wo sich dies als notwendig erweist. Dazu sollen Kantone, Versicherer sowie Ärztinnen und Ärzte in die Verantwortung eingebunden werden.</p><p>4. Nachhaltige Lösungen bedürfen der Absprache mit den beteiligten Partnern. Aus diesem Grund dient die medizinische Grundversorgung im Jahr 2006 als Leitfaden beim gesundheitspolitischen Dialog zwischen den Bundes- und Kantonsbehörden. Der Bund und die Gesundheitsdirektoren der Kantone prüfen aktuell gemeinsam verschiedene Massnahmen, die den Hausarztberuf attraktiver machen und Anreize schaffen sollen, damit neue Ärztinnen und Ärzte in der Grundversorgung tätig werden. Ausser den bereits eingeführten Änderungen im Rahmen der Bildungsreform handelt es sich dabei um die Definition eines künftigen spezifischen Weiterbildungs-Curriculums für Hausärztinnen und Hausärzte. Die Kantone prüfen ebenfalls die Ausbildungsfinanzierung bei Praxisärztinnen und -ärzten, um die bestehende Ungleichbehandlung gegenüber der Weiterbildung an Spitälern zu verringern, die durch die Allgemeinheit getragen wird. Weitere Massnahmen betreffen die Organisation der Notfalldienste und die Zusammenarbeit mit den Spitälern sowie die Geschäftsmodelle der Grundversorgung.</p><p>5. Der Bundesrat hat dem Parlament verschiedene Revisionen auf Gesetzesebene unterbreitet, deren Massnahmen sich dämpfend auf die Kosten- und somit die Prämienentwicklung auswirken werden. Da aber diese Revisionen seit einiger Zeit im Parlament hängig sind, wollen der Bundesrat und das EDI auch die Möglichkeiten nutzen, die Ihnen auf Verordnungsebene zur Kostendämpfung zur Verfügung stehen.</p><p>Das EDI hat in diesem Sinne im Herbst 2005 eine Taxpunktwertsenkung der Analysenliste beschlossen. Diese Senkung ist sachlich gerechtfertigt, da der technologische Fortschritt in den Laboratorien dazu führt, dass verschiedene Analysen heute billiger durchgeführt werden können. Aus zeitlichen Gründen wurden keine Stellungnahmen der Eidgenössischen Analysenkommission und der Arbeitsgruppe der Expertenkommission für die Revision der Eidgenössischen Analysenliste eingeholt.</p><p>6. Die lineare Tarifsenkung für sämtliche Laboranalysen hat möglicherweise die Vergütung einzelner Analysen übermässig beschnitten. Um der entsprechenden Kritik Rechnung zu tragen, wird nun in einem nächsten Schritt eine systematische Überprüfung der Analysenliste und ihrer Tarife vorgenommen. Diese Überprüfung erfolgt unter Einbezug der Eidgenössischen Analysenkommission. Sie wird gegebenenfalls weitere, gezielte Tarifanpassungen nach sich ziehen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Welche Zukunftsvision hat der Bundesrat von der medizinischen Grundversorgung in der Schweiz?</p><p>2. Kann er Gewähr bieten, dass die gegenwärtige Leistungsfähigkeit der Grundversorgung auch in Zukunft erhalten bleibt?</p><p>3. Zählt er die ausreichende medizinische Grundversorgung im ganzen Land zu seinen Prioritäten?</p><p>4. Welche Massnahmen hat der Bundesrat ergriffen oder gedenkt er zu ergreifen, um dem sich abzeichnenden Ärztemangel in der Grundversorgung abzuhelfen?</p><p>5. Wie rechtfertigt sich die einseitige Entscheidung des Eidgenössischen Departementes des Innern (EDI), den Taxpunktwert für Laboranalysen zu senken, ohne die Eidgenössische Analysenkommission und die Expertenkommission für die Revision der Eidgenössischen Analysenliste angehört zu haben? Welchen Zweck erfüllen denn diese Kommissionen?</p><p>6. Eine seinerzeit vom Bundesamt für Sozialversicherungen eingesetzte paritätische Arbeitsgruppe hat aufgezeigt, dass bei zahlreichen Laboranalysen eine Tarifsenkung zwar möglich ist, andere aber zu tief bewertet sind. Dennoch wurde nun der Taxpunktwert linear für alle Laboranalysen gesenkt. Weshalb hat das EDI die Erkenntnisse der Arbeitsgruppe nicht berücksichtigt?</p>
    • Ärztemangel in der Grundversorgung. Haltung des Bundesrates

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