Transparenz und rechtliche Grundlage für die NFA-Organe

ShortId
06.3171
Id
20063171
Updated
28.07.2023 12:50
Language
de
Title
Transparenz und rechtliche Grundlage für die NFA-Organe
AdditionalIndexing
24;rechtliche Vorschrift;Kompetenzregelung;Durchführung eines Projektes;Auslegung des Rechts;Koordination;Beziehung Bund-Kanton;Finanzausgleich;Vollzug von Beschlüssen;Aufgabenteilung
1
  • L04K11080202, Finanzausgleich
  • L04K05030101, rechtliche Vorschrift
  • L03K080704, Kompetenzregelung
  • L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
  • L04K08020314, Koordination
  • L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
  • L06K080701020101, Aufgabenteilung
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
  • L04K05030201, Auslegung des Rechts
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Bei der Vorbereitung der NFA arbeiteten und arbeiten zahlreiche Gremien nacheinander und miteinander, erstmals 1994 mit einer paritätisch aus Bundes- und Kantonsvertretern gebildeten Projektorganisation. Diese wurde später strukturiert in ein politisches Steuerorgan, welches ein Leitungsorgan (Strategie), eine Projektleitung und acht Projektgruppen einsetzte. Alle diese Gremien waren vorbereitend für die erste und die zweite NFA-Botschaft tätig, wobei sie faktisch einen grossen Einfluss hatten und die Entscheidungen massgebend mitbestimmten. Für die dritte NFA-Botschaft wurden zusätzliche Projektgruppen eingesetzt.</p><p>Alle diese Gremien werden wohl nach dem Inkrafttreten der NFA weiter Führungsfunktionen wahrnehmen. So ist offenbar daran gedacht, beispielsweise die Projektgruppe 11 (in personeller Hinsicht identisch mit der Projektgruppe "Qualitätssicherung Ressourcenindex" der FDK) als zuständiges (und dem Politischen Steuerorgan rapportierendes) Controlling-Organ amten zu lassen.</p><p>Die (an sich nur faktische) Machtstellung all der genannten NFA-Gremien hat bis anhin noch keine gesetzliche Regelung erfahren. Damit über die Organisation, Zusammensetzung, Befugnisse und Ähnliches Transparenz geschaffen werden kann, gilt es im Hinblick auf das Inkrafttreten der NFA, diese verschiedenen NFA-Organe auf eine genügende gesetzliche Grundlage zu stellen. Dabei sind auch die Abläufe und die Rolle des EFD, insbesondere der Eidgenössischen Finanzverwaltung, zu definieren.</p>
  • <p>1. Die NFA-Projektorganisation entspricht ihrem Aufbau nach einer klassischen Projektorganisation, indem eine strategische (Steuerungsorgan und Leitorgan) und operative (Projektleitung) Ebene vorgesehen werden. Bund und Kantone haben bewusst eine dreistufige Projektorganisation ins Leben gerufen, um eine optimale Steuerung der umfangreichen und langjährigen Arbeiten zu gewährleisten. Dabei sind alle betroffenen Akteure von Bund, Kantonen und Städten bzw. Gemeinden in der Projektorganisation integriert. Das politische Steuerungsorgan, das unter dem Vorsitz des Vorstehers EFD seine Sitzungen abhält, berät die von den diversen Arbeitsgruppen bzw. von der Projektleitung erarbeiteten Unterlagen und stellt, wo notwendig, Antrag an den Bundesrat zum weiteren Vorgehen. Das Leitorgan wurde im Hinblick auf die Erarbeitung der Ausführungsgesetzgebung konzipiert und hatte die Aufgabe, die Lösungsvorschläge der Arbeitsgruppen zu würdigen und dem Steuerungsorgan Antrag zu stellen. Im Leitorgan waren alle betroffenen Departemente des Bundes (auf Stufe Generalsekretär bzw. stellvertretender Generalsekretär) und die zuständigen kantonalen Fachdirektorenkonferenzen (auf Stufe Regierung) sowie der Schweizerische Städteverband und der Schweizerische Gemeindeverband vertreten. Da die umfangreichen Gesetzgebungsarbeiten auf Stufe Projekt abgeschlossen sind, musste das Leitorgan für die Erarbeitung der dritten Botschaft (Dotierung der NFA-Ausgleichsgefässe) nicht mehr tagen.</p><p>2. Die Projektorganisation wurde mit BRB vom 9. Dezember 2002 ins Leben gerufen. Darin wurden die Grundzüge der Projektorganisation umschrieben sowie die eingesetzten Projektgruppen und die jeweiligen Rollen und Kompetenzen der Projektorgane festgehalten. Ansprechpartnerin des Bundes (vertreten durch das EFD) ist die Konferenz der Kantonsregierungen KdK.</p><p>3. Die NFA-Projektorganisation ist paritätisch zusammengesetzt. Dieses Prinzip gilt für die gesamte Projektorganisation, also einschliesslich der eingesetzten Arbeitsgruppen. Damit wird sichergestellt, dass kein Partner überstimmt werden kann. Vielmehr steht die konsensuale Lösungsfindung im Mittelpunkt der Arbeiten, was sich, gemessen an den Ergebnissen, als erfolgreiche Strategie bestätigt hat. Konsequenterweise ist für die adäquate Vertretung der Kantone die KdK, in Abstimmung mit der FDK, zuständig. Die Kantone haben naturgemäss ein eminentes Interesse an einer ausgewogenen kantonalen Vertretung. Folgerichtig hat sich die KdK für eine breit abgestützte Vertretung entschieden, welche sowohl die verschiedenen Landesteile als auch die unterschiedliche Ressourcenstärke der Kantone berücksichtigt. Konkret bedeutet dies, dass im Politischen Steuerungsorgan die KdK, die FDK, die Westschweizer Regierungskonferenz und die Geberkantone vertreten sind. Darüber hinaus sind die Städte und Gemeinden durch den Präsidenten des Städteverbandes vollumfänglich stimmberechtigt.</p><p>4. Bund und Kantone sind sich darin einig, dass im Hinblick auf die Umsetzung der NFA die partnerschaftliche Zusammenarbeit fortgesetzt werden soll. Unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Strukturen dies erfolgen wird, wird noch zu entscheiden sein. Fest steht, dass im Hinblick auf die Umsetzung der NFA ein institutionell abgesicherter Dialog, namentlich in der Übergangsphase zum neuen System, unabdingbar ist. Wo notwendig, wird der Bundesrat in der Verordnung zum Finanz- und Lastenausgleichsgesetz (FiLaG) vom 3. Oktober 2002 die Zusammenarbeitsformen mit den Kantonen näher umschreiben.</p><p>5. Bund und Kantone haben sich bezüglich Projektplanung und Projektsteuerung (Vergabe externer Mandate, Meilensteine, Zeitplan usw.) stets verständigt, sodass formelle Abstimmungen im Steuerungsorgan praktisch nie durchgeführt werden mussten. Für den Bundesrat steht es ausser Frage, dass diese bewährte Form partnerschaftlicher Zusammenarbeit im Hinblick auf die Umsetzung der NFA im beidseitigen Interesse fortgeführt werden soll (s. Punkt 4).</p><p>6. Das EFD und namentlich die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) wird auch inskünftig eine wichtige Rolle wahrnehmen, da sie für die Umsetzung des FiLaG zuständig sein wird. In enger Zusammenarbeit mit den Kantonen wird sie namentlich alle vier Jahre den Wirksamkeitsbericht gemäss Artikel 18 FiLaG zuhanden des Bundesrates zu verfassen haben. Dieser wird, nach Anhörung der Kantone, den Wirksamkeitsbericht beraten und zuhanden des Parlamentes verabschieden. Damit ist und bleibt die EFV die zentrale Ansprechstelle der Kantone für Fragen und Anliegen zum Finanzausgleich und generell zum Finanzföderalismus.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich ersuche den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie werden die NFA-Organe "Politisches Steuerungsorgan", "Leitorgan" und "Projektgruppen" in die ordentliche Organisation der Abläufe der NFA integriert?</p><p>2. Auf welcher Erlassstufe erfolgt die Regelung deren Organisation?</p><p>3. Wie wird die Transparenz hinsichtlich der paritätischen Zusammensetzung der genannten Gremien sichergestellt? Wie sieht ein verlässlicher Aufteilungsschlüssel zwischen Bund und Kantonen aus? Wird eine Vertretung der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK), der ressourcenstarken und ressourcenschwachen Kantone sowie der verschiedenen Landessprachen garantiert?</p><p>4. Wie werden die Kantone in den Aufbau der künftigen NFA-Organisation eingebunden?</p><p>5. Wie sehen die Abläufe in und zwischen den NFA-Organen künftig aus, dies beispielsweise hinsichtlich des Reportings, der Zuständigkeit für die Erarbeitung von Entwürfen, der Evaluation und des Zuzugs von externen Experten, der Sicherstellung der Unabhängigkeit externer Gutachter, der Vergabe von externen Abklärungsaufträgen usw.?</p><p>6. Welche Rolle wird dabei das EFD (und vor allem die Eidgenössische Finanzverwaltung) haben?</p>
  • Transparenz und rechtliche Grundlage für die NFA-Organe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bei der Vorbereitung der NFA arbeiteten und arbeiten zahlreiche Gremien nacheinander und miteinander, erstmals 1994 mit einer paritätisch aus Bundes- und Kantonsvertretern gebildeten Projektorganisation. Diese wurde später strukturiert in ein politisches Steuerorgan, welches ein Leitungsorgan (Strategie), eine Projektleitung und acht Projektgruppen einsetzte. Alle diese Gremien waren vorbereitend für die erste und die zweite NFA-Botschaft tätig, wobei sie faktisch einen grossen Einfluss hatten und die Entscheidungen massgebend mitbestimmten. Für die dritte NFA-Botschaft wurden zusätzliche Projektgruppen eingesetzt.</p><p>Alle diese Gremien werden wohl nach dem Inkrafttreten der NFA weiter Führungsfunktionen wahrnehmen. So ist offenbar daran gedacht, beispielsweise die Projektgruppe 11 (in personeller Hinsicht identisch mit der Projektgruppe "Qualitätssicherung Ressourcenindex" der FDK) als zuständiges (und dem Politischen Steuerorgan rapportierendes) Controlling-Organ amten zu lassen.</p><p>Die (an sich nur faktische) Machtstellung all der genannten NFA-Gremien hat bis anhin noch keine gesetzliche Regelung erfahren. Damit über die Organisation, Zusammensetzung, Befugnisse und Ähnliches Transparenz geschaffen werden kann, gilt es im Hinblick auf das Inkrafttreten der NFA, diese verschiedenen NFA-Organe auf eine genügende gesetzliche Grundlage zu stellen. Dabei sind auch die Abläufe und die Rolle des EFD, insbesondere der Eidgenössischen Finanzverwaltung, zu definieren.</p>
    • <p>1. Die NFA-Projektorganisation entspricht ihrem Aufbau nach einer klassischen Projektorganisation, indem eine strategische (Steuerungsorgan und Leitorgan) und operative (Projektleitung) Ebene vorgesehen werden. Bund und Kantone haben bewusst eine dreistufige Projektorganisation ins Leben gerufen, um eine optimale Steuerung der umfangreichen und langjährigen Arbeiten zu gewährleisten. Dabei sind alle betroffenen Akteure von Bund, Kantonen und Städten bzw. Gemeinden in der Projektorganisation integriert. Das politische Steuerungsorgan, das unter dem Vorsitz des Vorstehers EFD seine Sitzungen abhält, berät die von den diversen Arbeitsgruppen bzw. von der Projektleitung erarbeiteten Unterlagen und stellt, wo notwendig, Antrag an den Bundesrat zum weiteren Vorgehen. Das Leitorgan wurde im Hinblick auf die Erarbeitung der Ausführungsgesetzgebung konzipiert und hatte die Aufgabe, die Lösungsvorschläge der Arbeitsgruppen zu würdigen und dem Steuerungsorgan Antrag zu stellen. Im Leitorgan waren alle betroffenen Departemente des Bundes (auf Stufe Generalsekretär bzw. stellvertretender Generalsekretär) und die zuständigen kantonalen Fachdirektorenkonferenzen (auf Stufe Regierung) sowie der Schweizerische Städteverband und der Schweizerische Gemeindeverband vertreten. Da die umfangreichen Gesetzgebungsarbeiten auf Stufe Projekt abgeschlossen sind, musste das Leitorgan für die Erarbeitung der dritten Botschaft (Dotierung der NFA-Ausgleichsgefässe) nicht mehr tagen.</p><p>2. Die Projektorganisation wurde mit BRB vom 9. Dezember 2002 ins Leben gerufen. Darin wurden die Grundzüge der Projektorganisation umschrieben sowie die eingesetzten Projektgruppen und die jeweiligen Rollen und Kompetenzen der Projektorgane festgehalten. Ansprechpartnerin des Bundes (vertreten durch das EFD) ist die Konferenz der Kantonsregierungen KdK.</p><p>3. Die NFA-Projektorganisation ist paritätisch zusammengesetzt. Dieses Prinzip gilt für die gesamte Projektorganisation, also einschliesslich der eingesetzten Arbeitsgruppen. Damit wird sichergestellt, dass kein Partner überstimmt werden kann. Vielmehr steht die konsensuale Lösungsfindung im Mittelpunkt der Arbeiten, was sich, gemessen an den Ergebnissen, als erfolgreiche Strategie bestätigt hat. Konsequenterweise ist für die adäquate Vertretung der Kantone die KdK, in Abstimmung mit der FDK, zuständig. Die Kantone haben naturgemäss ein eminentes Interesse an einer ausgewogenen kantonalen Vertretung. Folgerichtig hat sich die KdK für eine breit abgestützte Vertretung entschieden, welche sowohl die verschiedenen Landesteile als auch die unterschiedliche Ressourcenstärke der Kantone berücksichtigt. Konkret bedeutet dies, dass im Politischen Steuerungsorgan die KdK, die FDK, die Westschweizer Regierungskonferenz und die Geberkantone vertreten sind. Darüber hinaus sind die Städte und Gemeinden durch den Präsidenten des Städteverbandes vollumfänglich stimmberechtigt.</p><p>4. Bund und Kantone sind sich darin einig, dass im Hinblick auf die Umsetzung der NFA die partnerschaftliche Zusammenarbeit fortgesetzt werden soll. Unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Strukturen dies erfolgen wird, wird noch zu entscheiden sein. Fest steht, dass im Hinblick auf die Umsetzung der NFA ein institutionell abgesicherter Dialog, namentlich in der Übergangsphase zum neuen System, unabdingbar ist. Wo notwendig, wird der Bundesrat in der Verordnung zum Finanz- und Lastenausgleichsgesetz (FiLaG) vom 3. Oktober 2002 die Zusammenarbeitsformen mit den Kantonen näher umschreiben.</p><p>5. Bund und Kantone haben sich bezüglich Projektplanung und Projektsteuerung (Vergabe externer Mandate, Meilensteine, Zeitplan usw.) stets verständigt, sodass formelle Abstimmungen im Steuerungsorgan praktisch nie durchgeführt werden mussten. Für den Bundesrat steht es ausser Frage, dass diese bewährte Form partnerschaftlicher Zusammenarbeit im Hinblick auf die Umsetzung der NFA im beidseitigen Interesse fortgeführt werden soll (s. Punkt 4).</p><p>6. Das EFD und namentlich die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) wird auch inskünftig eine wichtige Rolle wahrnehmen, da sie für die Umsetzung des FiLaG zuständig sein wird. In enger Zusammenarbeit mit den Kantonen wird sie namentlich alle vier Jahre den Wirksamkeitsbericht gemäss Artikel 18 FiLaG zuhanden des Bundesrates zu verfassen haben. Dieser wird, nach Anhörung der Kantone, den Wirksamkeitsbericht beraten und zuhanden des Parlamentes verabschieden. Damit ist und bleibt die EFV die zentrale Ansprechstelle der Kantone für Fragen und Anliegen zum Finanzausgleich und generell zum Finanzföderalismus.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich ersuche den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie werden die NFA-Organe "Politisches Steuerungsorgan", "Leitorgan" und "Projektgruppen" in die ordentliche Organisation der Abläufe der NFA integriert?</p><p>2. Auf welcher Erlassstufe erfolgt die Regelung deren Organisation?</p><p>3. Wie wird die Transparenz hinsichtlich der paritätischen Zusammensetzung der genannten Gremien sichergestellt? Wie sieht ein verlässlicher Aufteilungsschlüssel zwischen Bund und Kantonen aus? Wird eine Vertretung der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK), der ressourcenstarken und ressourcenschwachen Kantone sowie der verschiedenen Landessprachen garantiert?</p><p>4. Wie werden die Kantone in den Aufbau der künftigen NFA-Organisation eingebunden?</p><p>5. Wie sehen die Abläufe in und zwischen den NFA-Organen künftig aus, dies beispielsweise hinsichtlich des Reportings, der Zuständigkeit für die Erarbeitung von Entwürfen, der Evaluation und des Zuzugs von externen Experten, der Sicherstellung der Unabhängigkeit externer Gutachter, der Vergabe von externen Abklärungsaufträgen usw.?</p><p>6. Welche Rolle wird dabei das EFD (und vor allem die Eidgenössische Finanzverwaltung) haben?</p>
    • Transparenz und rechtliche Grundlage für die NFA-Organe

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