Kinderbetreuung im Vorschulalter
- ShortId
-
06.3172
- Id
-
20063172
- Updated
-
27.07.2023 21:16
- Language
-
de
- Title
-
Kinderbetreuung im Vorschulalter
- AdditionalIndexing
-
28;frühe Kindheit;Familienpolitik;Kinderbetreuung;berufstätige Mutter;Finanzierung
- 1
-
- L04K01040207, Kinderbetreuung
- L05K0107010203, frühe Kindheit
- L04K01030304, Familienpolitik
- L06K070203020501, berufstätige Mutter
- L03K110902, Finanzierung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass eine verbesserte Einbindung der Frauen in den Erwerbsprozess ein vordringliches politisches Ziel darstellt. Familienpolitik soll nicht länger einseitig den Familienlastenausgleich fördern. Der Fokus ist vermehrt auf die Thematik der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu richten. Die beiden Themen lassen sich allerdings nicht ohne weiteres trennen. So handelt es sich beispielsweise bei der vom Bundesrat vorgeschlagenen Erhöhung des Zweiverdienerabzugs bei den direkten Bundessteuern um eine finanzielle Entlastung von Zweiverdienerehepaaren. Damit wird u. a. aber auch das Ziel verfolgt, die im geltenden Recht bestehenden Abhalteeffekte für erwerbswillige Ehefrauen abzubauen.</p><p>In seiner Stellungnahme zur Motion Fehr Jacqueline 03.3603 hat sich der Bundesrat grundsätzlich bereit erklärt, Massnahmen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf vorzulegen. Der Bundesrat hat aber auch festgehalten, dass dabei der verfassungsmässigen Kompetenzordnung - nach dieser sind für den Bereich der Kinderbetreuung in erster Linie die Kantone und Gemeinden zuständig - sowie der Lage und Perspektiven der öffentlichen Finanzen besondere Beachtung geschenkt werden müsse.</p><p>2. Der Bundesrat verfolgt die Diskussion um das von der Interpellantin genannte Reformmodell im Krippenbereich. Das EDI hat denn auch ein Diskussionspapier erstellen lassen, welches grundlegende Überlegungen zu Gutscheinsystemen enthält und ausländische Erfahrungen würdigt. Grundsätzlich befürwortet der Bundesrat Reformmodelle, die den Wettbewerb stärken. Indes zeigen die ausländischen Erfahrungen, dass ein Systemwechsel mit mannigfaltigen Schwierigkeiten verbunden ist. Eine allfällige Reform müsste also sehr sorgfältig an die Hand genommen werden.</p><p>3. Die eidgenössischen Räte haben am 24. März 2006 das Bundesgesetz über die Familienzulagen verabschiedet (Ablauf der Referendumsfrist am 13. Juli 2006). In den Debatten ist die Zweckmässigkeit der Familienzulagen im Grundsatz von keiner Seite bestritten worden. Mit den Kinder- oder Ausbildungszulagen sollen die Kosten, welche durch den Unterhalt von Kindern entstehen, teilweise ausgeglichen werden. Dabei besteht der Grundsatz, familienpolitische Massnahmen so auszugestalten, dass sie allen Familien, unabhängig von der von Ihnen gewählten Familienform oder Rollenteilung, zugute kommen. Den Familien soll eine möglichst grosse Wahlfreiheit gelassen werden. Je nach den beruflichen und persönlichen Umständen kann es auch gute Gründe für eine traditionelle Rollenteilung geben.</p><p>Familienzulagen werden praktisch ausschliesslich durch die Arbeitgeber finanziert. Dies ist dadurch zu erklären, dass sie historisch gesehen freiwillige Leistungen der Arbeitgeber zugunsten ihrer Angestellten mit Kindern waren. Sollten die entsprechenden Geldmittel nun einem neuen Zweck zugeführt werden, müsste wohl auch ein neuer Konsens über die Finanzierung gefunden werden.</p><p>4. Der Bundesrat erwartet von einem Ausbau der familienergänzenden Kinderbetreuung positive volkswirtschaftliche Auswirkungen. Auch aus diesem Grund hat er sich mit Botschaft vom 10. März 2006 für eine Fortsetzung des Impulsprogramms zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung ausgesprochen.</p><p>Der Bundesrat steht Reformmodellen, die den Wettbewerb stärken, grundsätzlich positiv gegenüber. Sollte ein Kanton oder eine Stadt die Durchführung eines entsprechenden Pilotversuchs planen, ist der Bundesrat gerne bereit zu prüfen, inwieweit er im Rahmen der bestehenden Mittel unterstützend zu dessen Gelingen beitragen kann.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Bei Erwerbstätigkeit beider Eltern kann die Betreuung der Kinder durch Drittpersonen notwendig werden. Die Kinderbetreuung stellt für Zweiverdienerhaushalte und Alleinerziehende vielfach ein organisatorisches, aber auch ein finanzielles Problem dar. Deshalb ist es notwendig, neben der Einführung von Blockzeiten in Schulen und der schulergänzenden Betreuung die Kinderbetreuung im Vorschulalter sicherzustellen.</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass mit Blick auf die demographische Herausforderung Anreize für den dauerhaften Verbleib der Frauen im Erwerbsprozess zu schaffen und deshalb familienpolitische Massnahmen nicht länger ausschliesslich auf finanzielle Unterstützung, sondern verstärkt auf die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf auszurichten wären, insbesondere durch die Verstärkung der Kinderbetreuung im Vorschulalter?</p><p>2. Ein sich in der Diskussion befindendes Reformmodell sieht vor, von der Finanzierung der Anbieter zu einer Finanzierung der Eltern mittels Gutschriften zu übergehen. Wie beurteilt der Bundesrat einen solchen Paradigmawechsel von einer Angebots- zu einer Nachfragefinanzierung?</p><p>3. Die geltenden Kinder- und Ausbildungszulagen werden während den ersten 25 Jahren des Kindes bzw. des Jugendlichen ausgerichtet. Kann sich der Bundesrat vorstellen, aus der Gesamtsumme dieser geltenden Familienzulagen im Rahmen eines an die Familienrealitäten angepassten Übergangsregimes einen Teil oder die gesamte Summe für die Kinderbetreuung im Vorschulalter einzusetzen?</p><p>4. Teilt er die Ansicht, dass ein solches Modell positive volkswirtschaftliche Wachstumsimpulse auslöst? Wäre er bzw. das EDI bereit, sich bei den Kantonen für dieses Modell einzusetzen und in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine Machbarkeitsstudie respektive einen Modellversuch zu initiieren?</p>
- Kinderbetreuung im Vorschulalter
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass eine verbesserte Einbindung der Frauen in den Erwerbsprozess ein vordringliches politisches Ziel darstellt. Familienpolitik soll nicht länger einseitig den Familienlastenausgleich fördern. Der Fokus ist vermehrt auf die Thematik der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu richten. Die beiden Themen lassen sich allerdings nicht ohne weiteres trennen. So handelt es sich beispielsweise bei der vom Bundesrat vorgeschlagenen Erhöhung des Zweiverdienerabzugs bei den direkten Bundessteuern um eine finanzielle Entlastung von Zweiverdienerehepaaren. Damit wird u. a. aber auch das Ziel verfolgt, die im geltenden Recht bestehenden Abhalteeffekte für erwerbswillige Ehefrauen abzubauen.</p><p>In seiner Stellungnahme zur Motion Fehr Jacqueline 03.3603 hat sich der Bundesrat grundsätzlich bereit erklärt, Massnahmen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf vorzulegen. Der Bundesrat hat aber auch festgehalten, dass dabei der verfassungsmässigen Kompetenzordnung - nach dieser sind für den Bereich der Kinderbetreuung in erster Linie die Kantone und Gemeinden zuständig - sowie der Lage und Perspektiven der öffentlichen Finanzen besondere Beachtung geschenkt werden müsse.</p><p>2. Der Bundesrat verfolgt die Diskussion um das von der Interpellantin genannte Reformmodell im Krippenbereich. Das EDI hat denn auch ein Diskussionspapier erstellen lassen, welches grundlegende Überlegungen zu Gutscheinsystemen enthält und ausländische Erfahrungen würdigt. Grundsätzlich befürwortet der Bundesrat Reformmodelle, die den Wettbewerb stärken. Indes zeigen die ausländischen Erfahrungen, dass ein Systemwechsel mit mannigfaltigen Schwierigkeiten verbunden ist. Eine allfällige Reform müsste also sehr sorgfältig an die Hand genommen werden.</p><p>3. Die eidgenössischen Räte haben am 24. März 2006 das Bundesgesetz über die Familienzulagen verabschiedet (Ablauf der Referendumsfrist am 13. Juli 2006). In den Debatten ist die Zweckmässigkeit der Familienzulagen im Grundsatz von keiner Seite bestritten worden. Mit den Kinder- oder Ausbildungszulagen sollen die Kosten, welche durch den Unterhalt von Kindern entstehen, teilweise ausgeglichen werden. Dabei besteht der Grundsatz, familienpolitische Massnahmen so auszugestalten, dass sie allen Familien, unabhängig von der von Ihnen gewählten Familienform oder Rollenteilung, zugute kommen. Den Familien soll eine möglichst grosse Wahlfreiheit gelassen werden. Je nach den beruflichen und persönlichen Umständen kann es auch gute Gründe für eine traditionelle Rollenteilung geben.</p><p>Familienzulagen werden praktisch ausschliesslich durch die Arbeitgeber finanziert. Dies ist dadurch zu erklären, dass sie historisch gesehen freiwillige Leistungen der Arbeitgeber zugunsten ihrer Angestellten mit Kindern waren. Sollten die entsprechenden Geldmittel nun einem neuen Zweck zugeführt werden, müsste wohl auch ein neuer Konsens über die Finanzierung gefunden werden.</p><p>4. Der Bundesrat erwartet von einem Ausbau der familienergänzenden Kinderbetreuung positive volkswirtschaftliche Auswirkungen. Auch aus diesem Grund hat er sich mit Botschaft vom 10. März 2006 für eine Fortsetzung des Impulsprogramms zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung ausgesprochen.</p><p>Der Bundesrat steht Reformmodellen, die den Wettbewerb stärken, grundsätzlich positiv gegenüber. Sollte ein Kanton oder eine Stadt die Durchführung eines entsprechenden Pilotversuchs planen, ist der Bundesrat gerne bereit zu prüfen, inwieweit er im Rahmen der bestehenden Mittel unterstützend zu dessen Gelingen beitragen kann.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Bei Erwerbstätigkeit beider Eltern kann die Betreuung der Kinder durch Drittpersonen notwendig werden. Die Kinderbetreuung stellt für Zweiverdienerhaushalte und Alleinerziehende vielfach ein organisatorisches, aber auch ein finanzielles Problem dar. Deshalb ist es notwendig, neben der Einführung von Blockzeiten in Schulen und der schulergänzenden Betreuung die Kinderbetreuung im Vorschulalter sicherzustellen.</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass mit Blick auf die demographische Herausforderung Anreize für den dauerhaften Verbleib der Frauen im Erwerbsprozess zu schaffen und deshalb familienpolitische Massnahmen nicht länger ausschliesslich auf finanzielle Unterstützung, sondern verstärkt auf die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf auszurichten wären, insbesondere durch die Verstärkung der Kinderbetreuung im Vorschulalter?</p><p>2. Ein sich in der Diskussion befindendes Reformmodell sieht vor, von der Finanzierung der Anbieter zu einer Finanzierung der Eltern mittels Gutschriften zu übergehen. Wie beurteilt der Bundesrat einen solchen Paradigmawechsel von einer Angebots- zu einer Nachfragefinanzierung?</p><p>3. Die geltenden Kinder- und Ausbildungszulagen werden während den ersten 25 Jahren des Kindes bzw. des Jugendlichen ausgerichtet. Kann sich der Bundesrat vorstellen, aus der Gesamtsumme dieser geltenden Familienzulagen im Rahmen eines an die Familienrealitäten angepassten Übergangsregimes einen Teil oder die gesamte Summe für die Kinderbetreuung im Vorschulalter einzusetzen?</p><p>4. Teilt er die Ansicht, dass ein solches Modell positive volkswirtschaftliche Wachstumsimpulse auslöst? Wäre er bzw. das EDI bereit, sich bei den Kantonen für dieses Modell einzusetzen und in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine Machbarkeitsstudie respektive einen Modellversuch zu initiieren?</p>
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