Maulwurf-Affäre in Genf

ShortId
06.3192
Id
20063192
Updated
14.11.2025 07:20
Language
de
Title
Maulwurf-Affäre in Genf
AdditionalIndexing
09;verdeckte Ermittlung;religiöse Einrichtung;Nachrichtendienst;Staatsschutz;Islam;Genf (Kanton);Dienst für Analyse und Prävention
1
  • L05K0402031401, Nachrichtendienst
  • L05K0804030101, Dienst für Analyse und Prävention
  • L04K01060202, Islam
  • L05K0504010204, verdeckte Ermittlung
  • L04K01060209, religiöse Einrichtung
  • L05K0301010106, Genf (Kanton)
  • L04K04030303, Staatsschutz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist daran interessiert, dass die Vorwürfe von Herrn Covassi im dafür vorgesehenen rechtlichen Rahmen aufgeklärt werden, das heisst durch die hierfür zuständige Geschäftsprüfungsdelegation. Damit wird auch die für die Belange der Nachrichtendienste notwendige Geheimhaltung gewährleistet. Auf spekulative Veröffentlichungen der Medien kann der Bundesrat hingegen nicht eintreten. Er hält insbesondere an der Praxis fest, keine konkreten Angaben zu behaupteten Verbindungen von Einzelpersonen zu Nachrichtendiensten zu veröffentlichen.</p><p>Zu den Fragen im Einzelnen:</p><p>1./2. Der Bundesrat und die Verwaltungseinheiten kooperieren vollständig mit der Geschäftsprüfungsdelegation zur Aufklärung der Vorwürfe.</p><p>3.-5. Herr Covassi hat als Schweizer Bürger jederzeit das Recht, in die Schweiz einzureisen und vor der Geschäftsprüfungsdelegation auszusagen. Eine behördliche Rückführung ist nicht notwendig. Der Bundesrat hat keine glaubhaften Hinweise, wonach Herrn Covassis Leben durch Nachrichtendienste oder Einzelpersonen gefährdet wäre. Falls Herr Covassi über konkrete Belege für eine Gefährdung durch Dritte verfügt, so kann er sich an die zuständigen Polizeiorgane wenden. Es versteht sich von selbst, dass von Schweizer Nachrichtendiensten keine Gefährdung der Person von Herrn Covassi ausgeht.</p><p>6. Der Vorsteher des EJPD hat ein an ihn gerichtetes Schreiben von Herrn Ramadan beantwortet. Es besteht auch gegenüber Herrn Ramadan keine Veranlassung, Details über die Arbeitsweise der Nachrichtendienste bekanntzugeben. Es ist erneut festzuhalten, dass nach Kontrolle der internen Vorgänge derzeit keine Hinweise bestehen, dass die Schweizer Nachrichtendienste rechtswidrige Informationsbeschaffungen betreiben.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 20. März 2006 hat der Bundesrat meine Fragen zu den Aktivitäten des Dienstes für Analyse und Prävention (DAP) im Zusammenhang mit verdeckten Ermittlungen gegen Moscheen in der Schweiz und mit dem Einsatz eines Lockspitzels im Genfer Centre Islamique beantwortet. In seiner Antwort bestritt der Bundesrat, dass der DAP Lockspitzel eingesetzt habe, und äusserte sich ausweichend zum Einsatz von Informanten.</p><p>Seither haben die Medien zahlreiche weitere Informationen zu dieser Angelegenheit publikgemacht. Der Interpellant ist im Besitz von Informationen und Dokumenten, die eindeutig beweisen, dass der DAP im Genfer Centre Islamique einen Lockspitzel eingesetzt hat. Der betreffende Agent, Claude Covassi, war gleichzeitig für den Strategischen Nachrichtendienst (SND) tätig. Nach Angriffen und Drohungen gegen seine Person ist er ins Ausland geflohen. Seit mehr als zwei Monaten wendet er sich via Medien an die Behörden unseres Landes, insbesondere an die Geschäftsprüfungsdelegation, und bittet um Gehör. Da er unter grossem Druck steht, beliefert er die Medien regelmässig mit weiteren Informationen, die beweisen sollen, dass er in guten Treuen gehandelt habe. Zurzeit droht er damit, er werde hochsensible Informationen über die schweizerischen Geheimdienste offenlegen. Manche dieser Informationen könnten unserem Land schweren Schaden zufügen. Angesichts der Dringlichkeit dieser Probleme ersuche ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er bereit, alles zu tun, damit die vom DAP veranlasste Aktion gegen das Genfer Centre Islamique restlos aufgeklärt wird?</p><p>2. Ist er bereit, die Aktivitäten des DAP und des SND im Fall Covassi restlos aufzuklären?</p><p>3. Ist er bereit, die Rückführung von Claude Covassi zu organisieren, damit dieser vor der Geschäftsprüfungsdelegation aussagen kann?</p><p>4. Wie erklärt er den Umstand, dass der SND sich weigert, die Rückführung von Herrn Covassi zu erleichtern, obwohl es doch dieser Dienst war, der ihn ausser Landes geschafft hat, indem er ihn zum Flughafen brachte und die Reisekosten übernahm?</p><p>5. Ist er bereit, für einen geeigneten Schutz von Herrn Covassi zu sorgen, damit dessen Leben nicht durch Nachrichtendienste oder Einzelpersonen gefährdet werden kann?</p><p>6. Der Leiter des Genfer Centre Islamique hat sich in einem Schreiben betreffend die gegen das Centre gerichtete Aktion an den Bundesrat gewandt. Ist dieser bereit, das Schreiben zu beantworten?</p>
  • Maulwurf-Affäre in Genf
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist daran interessiert, dass die Vorwürfe von Herrn Covassi im dafür vorgesehenen rechtlichen Rahmen aufgeklärt werden, das heisst durch die hierfür zuständige Geschäftsprüfungsdelegation. Damit wird auch die für die Belange der Nachrichtendienste notwendige Geheimhaltung gewährleistet. Auf spekulative Veröffentlichungen der Medien kann der Bundesrat hingegen nicht eintreten. Er hält insbesondere an der Praxis fest, keine konkreten Angaben zu behaupteten Verbindungen von Einzelpersonen zu Nachrichtendiensten zu veröffentlichen.</p><p>Zu den Fragen im Einzelnen:</p><p>1./2. Der Bundesrat und die Verwaltungseinheiten kooperieren vollständig mit der Geschäftsprüfungsdelegation zur Aufklärung der Vorwürfe.</p><p>3.-5. Herr Covassi hat als Schweizer Bürger jederzeit das Recht, in die Schweiz einzureisen und vor der Geschäftsprüfungsdelegation auszusagen. Eine behördliche Rückführung ist nicht notwendig. Der Bundesrat hat keine glaubhaften Hinweise, wonach Herrn Covassis Leben durch Nachrichtendienste oder Einzelpersonen gefährdet wäre. Falls Herr Covassi über konkrete Belege für eine Gefährdung durch Dritte verfügt, so kann er sich an die zuständigen Polizeiorgane wenden. Es versteht sich von selbst, dass von Schweizer Nachrichtendiensten keine Gefährdung der Person von Herrn Covassi ausgeht.</p><p>6. Der Vorsteher des EJPD hat ein an ihn gerichtetes Schreiben von Herrn Ramadan beantwortet. Es besteht auch gegenüber Herrn Ramadan keine Veranlassung, Details über die Arbeitsweise der Nachrichtendienste bekanntzugeben. Es ist erneut festzuhalten, dass nach Kontrolle der internen Vorgänge derzeit keine Hinweise bestehen, dass die Schweizer Nachrichtendienste rechtswidrige Informationsbeschaffungen betreiben.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 20. März 2006 hat der Bundesrat meine Fragen zu den Aktivitäten des Dienstes für Analyse und Prävention (DAP) im Zusammenhang mit verdeckten Ermittlungen gegen Moscheen in der Schweiz und mit dem Einsatz eines Lockspitzels im Genfer Centre Islamique beantwortet. In seiner Antwort bestritt der Bundesrat, dass der DAP Lockspitzel eingesetzt habe, und äusserte sich ausweichend zum Einsatz von Informanten.</p><p>Seither haben die Medien zahlreiche weitere Informationen zu dieser Angelegenheit publikgemacht. Der Interpellant ist im Besitz von Informationen und Dokumenten, die eindeutig beweisen, dass der DAP im Genfer Centre Islamique einen Lockspitzel eingesetzt hat. Der betreffende Agent, Claude Covassi, war gleichzeitig für den Strategischen Nachrichtendienst (SND) tätig. Nach Angriffen und Drohungen gegen seine Person ist er ins Ausland geflohen. Seit mehr als zwei Monaten wendet er sich via Medien an die Behörden unseres Landes, insbesondere an die Geschäftsprüfungsdelegation, und bittet um Gehör. Da er unter grossem Druck steht, beliefert er die Medien regelmässig mit weiteren Informationen, die beweisen sollen, dass er in guten Treuen gehandelt habe. Zurzeit droht er damit, er werde hochsensible Informationen über die schweizerischen Geheimdienste offenlegen. Manche dieser Informationen könnten unserem Land schweren Schaden zufügen. Angesichts der Dringlichkeit dieser Probleme ersuche ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er bereit, alles zu tun, damit die vom DAP veranlasste Aktion gegen das Genfer Centre Islamique restlos aufgeklärt wird?</p><p>2. Ist er bereit, die Aktivitäten des DAP und des SND im Fall Covassi restlos aufzuklären?</p><p>3. Ist er bereit, die Rückführung von Claude Covassi zu organisieren, damit dieser vor der Geschäftsprüfungsdelegation aussagen kann?</p><p>4. Wie erklärt er den Umstand, dass der SND sich weigert, die Rückführung von Herrn Covassi zu erleichtern, obwohl es doch dieser Dienst war, der ihn ausser Landes geschafft hat, indem er ihn zum Flughafen brachte und die Reisekosten übernahm?</p><p>5. Ist er bereit, für einen geeigneten Schutz von Herrn Covassi zu sorgen, damit dessen Leben nicht durch Nachrichtendienste oder Einzelpersonen gefährdet werden kann?</p><p>6. Der Leiter des Genfer Centre Islamique hat sich in einem Schreiben betreffend die gegen das Centre gerichtete Aktion an den Bundesrat gewandt. Ist dieser bereit, das Schreiben zu beantworten?</p>
    • Maulwurf-Affäre in Genf

Back to List