Gebührenfreie Bank- oder Postkonten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

ShortId
06.3201
Id
20063201
Updated
28.07.2023 09:54
Language
de
Title
Gebührenfreie Bank- oder Postkonten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
AdditionalIndexing
24;Lohn;Arbeitnehmer/in;Postfinance;Bankgeschäft;Bankgebühr;Bankeinlage
1
  • L03K110402, Bankgeschäft
  • L04K11040205, Bankeinlage
  • L04K11040207, Bankgebühr
  • L05K1104010205, Postfinance
  • L05K0702010103, Lohn
  • L05K0702020401, Arbeitnehmer/in
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Banken und die Post profitieren davon, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer praktisch gezwungen sind, über ein Bank- oder Postkonto zu verfügen, auf das ihnen der Lohn überwiesen werden kann.</p><p>Es ist nicht annehmbar, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht kostenlos über das Geld verfügen können, das sie verdient haben und das ihnen gehört. Mit ihren Gebühren können die Bankinstitute sich zweimal auf Kosten ihrer Kundinnen und Kunden entschädigen lassen. Darüber hinaus werden einmal mehr jene am meisten mit den Bankgebühren bestraft, die am wenigsten verdienen.</p><p>Angesichts der enormen Gewinne der Banken ist es deshalb vertretbar, dass das Hauptkonto von Arbeitnehmern, das als Lohnkonto dient, von allen Bankgebühren befreit ist.</p>
  • <p>Das Führen eines Kontos stellt eine Dienstleistung dar, für die von den Banken ein Entgelt erhoben wird. Diese Frage untersteht dem privaten Recht.</p><p>Die Finanzdienstleistungen der Post unterstehen dem freien Wettbewerb (ausgenommen sind Einzahlungen, Auszahlungen und Überweisungen; hier gilt Art. 3 Bst. e der Postverordnung, VPG; SR 783.01). Im Bereich des freien Wettbewerbs ist die Post den gleichen Regeln wie private Anbieter unterstellt. Sie muss die Preise für ihre Dienstleistungen nach wirtschaftlichen Grundsätzen festlegen (Art. 14 Abs. 1 des Postgesetzes; SR 783.0). Zudem muss sie das Verbot der Quersubventionen beachten (Art. 18 VPG).</p><p>Der Bundesrat hat keine Kompetenz, den Banken oder der Post zu verbieten, Gebühren für ihre Dienstleistungen zu erheben. Er sieht keine Notwendigkeit, auf gesetzlicher Stufe einzugreifen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, durch eine Gesetzsänderung den Grundsatz einzuführen, dass die Lohnkonten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Post und bei Banken gebührenfrei geführt werden müssen.</p>
  • Gebührenfreie Bank- oder Postkonten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Banken und die Post profitieren davon, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer praktisch gezwungen sind, über ein Bank- oder Postkonto zu verfügen, auf das ihnen der Lohn überwiesen werden kann.</p><p>Es ist nicht annehmbar, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht kostenlos über das Geld verfügen können, das sie verdient haben und das ihnen gehört. Mit ihren Gebühren können die Bankinstitute sich zweimal auf Kosten ihrer Kundinnen und Kunden entschädigen lassen. Darüber hinaus werden einmal mehr jene am meisten mit den Bankgebühren bestraft, die am wenigsten verdienen.</p><p>Angesichts der enormen Gewinne der Banken ist es deshalb vertretbar, dass das Hauptkonto von Arbeitnehmern, das als Lohnkonto dient, von allen Bankgebühren befreit ist.</p>
    • <p>Das Führen eines Kontos stellt eine Dienstleistung dar, für die von den Banken ein Entgelt erhoben wird. Diese Frage untersteht dem privaten Recht.</p><p>Die Finanzdienstleistungen der Post unterstehen dem freien Wettbewerb (ausgenommen sind Einzahlungen, Auszahlungen und Überweisungen; hier gilt Art. 3 Bst. e der Postverordnung, VPG; SR 783.01). Im Bereich des freien Wettbewerbs ist die Post den gleichen Regeln wie private Anbieter unterstellt. Sie muss die Preise für ihre Dienstleistungen nach wirtschaftlichen Grundsätzen festlegen (Art. 14 Abs. 1 des Postgesetzes; SR 783.0). Zudem muss sie das Verbot der Quersubventionen beachten (Art. 18 VPG).</p><p>Der Bundesrat hat keine Kompetenz, den Banken oder der Post zu verbieten, Gebühren für ihre Dienstleistungen zu erheben. Er sieht keine Notwendigkeit, auf gesetzlicher Stufe einzugreifen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, durch eine Gesetzsänderung den Grundsatz einzuführen, dass die Lohnkonten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Post und bei Banken gebührenfrei geführt werden müssen.</p>
    • Gebührenfreie Bank- oder Postkonten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

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