Verbot von Solarien

ShortId
06.3205
Id
20063205
Updated
14.11.2025 07:47
Language
de
Title
Verbot von Solarien
AdditionalIndexing
2841;freie Schlagwörter: Solarium;elektromagnetische schädliche Auswirkung;Gesundheitsförderung;Gesundheitsrisiko;kosmetisches Erzeugnis;elektrischer Leuchtkörper;Krebs;Kosten des Gesundheitswesens
1
  • L04K01050510, Gesundheitsrisiko
  • L04K06020103, elektromagnetische schädliche Auswirkung
  • L05K0705060201, elektrischer Leuchtkörper
  • L04K01050110, Krebs
  • L04K01050507, Gesundheitsförderung
  • L05K0705010105, kosmetisches Erzeugnis
  • L04K01050501, Kosten des Gesundheitswesens
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Dermatologinnen und Dermatologen, die Krebsliga Schweiz und das Bundesamt für Gesundheit raten schon seit Jahren - namentlich Jugendlichen - davon ab, Solarien zu benutzen.</p><p>Das Bräunen im Solarium erhöht das Hautkrebsrisiko, beschleunigt die Hautalterung und kann zu Sehschäden führen. Die verschiedenen Hautkrebsarten nehmen in der Schweiz laufend zu. Jedes Jahr werden mehr als 1600 Fälle von Melanomen und mehr als 11 000 Fälle von "hellem" Hautkrebs (Basaliom) diagnostiziert.</p><p>Die Präventionskampagnen reichen ganz offensichtlich nicht aus. Vielmehr müssen die lukrativen, aber gesundheitsschädlichen Geräte, die zur Erhöhung der Gesundheitskosten für die gesamte Bevölkerung führen, unbedingt generell verboten werden.</p>
  • <p>In Solarien werden Personen starken Ultraviolett-Strahlen ausgesetzt mit dem Ziel, die Melaninproduktion in der Haut anzuregen. Die Ultraviolett-Strahlen können zu Gesundheitsschäden und insbesondere zu einer erhöhten Hautkrebshäufigkeit führen. Der Bundesrat erachtet es deswegen als wichtig, dass die Öffentlichkeit die Gefahren der Benutzung von Solarien kennt und entsprechend informiert wird. Hier sind die zuständigen kantonalen Gesundheitsbehörden, die Hersteller sowie die Betreiber von Solarien gefordert. </p><p>Seit den Neunzigerjahren informiert das Bundesamt für Gesundheit (BAG) über die Gefahren und die Vorsichtsmassnahmen bei der Benutzung von Solarien. Da es auf Bundesebene keine gesetzliche Grundlage für die Regelung der Anwendung von Solarien gibt, empfiehlt das BAG zudem den Kantonen, ihrerseits tätig zu werden, um den Erlass von Nutzungsregelungen wie beispielsweise ein Zutrittsverbot für Kinder und Jugendliche zu prüfen.</p><p>Die Hauptursache der hohen Anzahl von Hautkrebserkrankungen in der Schweiz stellt weiterhin das übermässige Sonnenbaden dar. Insbesondere die Kinder und Personen mit speziellen Risikofaktoren wie heller Haut sind gefährdet. Mit dem nationalen Hautkrebs-Präventionsprogramm der Krebsliga Schweiz und des BAG soll bei der Bevölkerung deshalb eine Verhaltensänderung gegenüber der Sonnenexposition und eine bessere Sensibilisierung für einen entsprechenden Schutz erreicht werden. Der Bundesrat begrüsst die laufenden Information- und Präventionsmassnahmen, erachtet aber ein generelles Verbot von Solarien als nicht verhältnismässig und nicht angezeigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Verkauf und die Benutzung von Solarien in der ganzen Schweiz zu verbieten.</p>
  • Verbot von Solarien
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Dermatologinnen und Dermatologen, die Krebsliga Schweiz und das Bundesamt für Gesundheit raten schon seit Jahren - namentlich Jugendlichen - davon ab, Solarien zu benutzen.</p><p>Das Bräunen im Solarium erhöht das Hautkrebsrisiko, beschleunigt die Hautalterung und kann zu Sehschäden führen. Die verschiedenen Hautkrebsarten nehmen in der Schweiz laufend zu. Jedes Jahr werden mehr als 1600 Fälle von Melanomen und mehr als 11 000 Fälle von "hellem" Hautkrebs (Basaliom) diagnostiziert.</p><p>Die Präventionskampagnen reichen ganz offensichtlich nicht aus. Vielmehr müssen die lukrativen, aber gesundheitsschädlichen Geräte, die zur Erhöhung der Gesundheitskosten für die gesamte Bevölkerung führen, unbedingt generell verboten werden.</p>
    • <p>In Solarien werden Personen starken Ultraviolett-Strahlen ausgesetzt mit dem Ziel, die Melaninproduktion in der Haut anzuregen. Die Ultraviolett-Strahlen können zu Gesundheitsschäden und insbesondere zu einer erhöhten Hautkrebshäufigkeit führen. Der Bundesrat erachtet es deswegen als wichtig, dass die Öffentlichkeit die Gefahren der Benutzung von Solarien kennt und entsprechend informiert wird. Hier sind die zuständigen kantonalen Gesundheitsbehörden, die Hersteller sowie die Betreiber von Solarien gefordert. </p><p>Seit den Neunzigerjahren informiert das Bundesamt für Gesundheit (BAG) über die Gefahren und die Vorsichtsmassnahmen bei der Benutzung von Solarien. Da es auf Bundesebene keine gesetzliche Grundlage für die Regelung der Anwendung von Solarien gibt, empfiehlt das BAG zudem den Kantonen, ihrerseits tätig zu werden, um den Erlass von Nutzungsregelungen wie beispielsweise ein Zutrittsverbot für Kinder und Jugendliche zu prüfen.</p><p>Die Hauptursache der hohen Anzahl von Hautkrebserkrankungen in der Schweiz stellt weiterhin das übermässige Sonnenbaden dar. Insbesondere die Kinder und Personen mit speziellen Risikofaktoren wie heller Haut sind gefährdet. Mit dem nationalen Hautkrebs-Präventionsprogramm der Krebsliga Schweiz und des BAG soll bei der Bevölkerung deshalb eine Verhaltensänderung gegenüber der Sonnenexposition und eine bessere Sensibilisierung für einen entsprechenden Schutz erreicht werden. Der Bundesrat begrüsst die laufenden Information- und Präventionsmassnahmen, erachtet aber ein generelles Verbot von Solarien als nicht verhältnismässig und nicht angezeigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Verkauf und die Benutzung von Solarien in der ganzen Schweiz zu verbieten.</p>
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