Haltung der Schweiz bezüglich "Terminator"-Technologie

ShortId
06.3206
Id
20063206
Updated
14.11.2025 06:37
Language
de
Title
Haltung der Schweiz bezüglich "Terminator"-Technologie
AdditionalIndexing
55;Agrarforschung;pflanzliche Erzeugung;Saatgut;Genmanipulation;gentechnisch veränderte Organismen
1
  • L08K0706010501040202, gentechnisch veränderte Organismen
  • L05K1401080205, Saatgut
  • L07K07060105010402, Genmanipulation
  • L05K1401030201, Agrarforschung
  • L04K14010101, pflanzliche Erzeugung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die "Terminator"-Technologie ist eine in der Gentechnologie verwendete Methode, mit der ein Gen so modifiziert wird, dass sich gewisse Eigenschaften einer Pflanze nicht ausprägen können. Konkret wird versucht, die Keimung einer Pflanze zu blockieren. Diese Technologie stellt für die Landwirtschaft auf der ganzen Welt eine grosse Gefahr dar, und sie steigert die Abhängigkeit der Bauern von den transnationalen Unternehmen, die solches Saatgut vermarkten. Derartige Technologien erhöhen das Risiko, dass die Biodiversität beeinträchtigt wird. Unternehmen wie Novartis oder Astra Zeneca haben sich dazu verpflichtet, kein "Terminator"-Saatgut zu vermarkten. Gleichzeitig hofften sie aber, durch weitere Forschungen eine Risikoabschätzung vornehmen zu können. Allerdings ist es schwer zu begreifen, wozu ein Unternehmen weiterhin Forschung betreiben sollte, wenn nicht mit der Absicht, diese einmal in kommerzielle Anwendungen münden zu lassen. Folglich scheinen unsere Behörden eher im Sinne unserer transnationalen Unternehmen als im Sinne des Allgemeinwohls und der nachhaltigen Entwicklung gehandelt zu haben. Am 27. November 2005 jedoch hat das Schweizervolk seine Vorbehalte gegenüber gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zum Ausdruck gebracht und ein fünfjähriges Moratorium für GVO in der Landwirtschaft angenommen. Die Schweiz muss sich dafür einsetzen, dass die Bauernschaft Saatgut aussäen kann, das aus der vorherigen Ernte gezogen worden ist.</p>
  • <p>Der Begriff "Terminator"-Technologie bezeichnet eine bestimmte Anwendung der Gentechnik bei Nutzpflanzen. Diese Anwendung zählt zu den "genetic use restriction technologies" (Gurt) und soll die Keimfähigkeit der geernteten Samen unterbinden. Die Sterilität der Samen verhindert, dass die Landwirte einen Teil der Ernte als Saatgut wieder verwenden können. Bei bereits gentechnisch veränderten Pflanzen könnte diese Technologie dazu beitragen, ein unerwünschtes Ausbreiten dieser Pflanzen in der Umwelt zu verhindern bzw. den Schutz der Produktion ohne gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zu gewährleisten.</p><p>Anlässlich der 8. Uno-Konferenz über die biologische Vielfalt in Curitiba sind mehrere Beschlüsse betreffend die Gurt gefasst worden. So ist die Empfehlung V/5 ("de facto Moratorium") bestätigt worden, wonach die Gurt derzeit weder für Feldversuche noch für die kommerzielle Nutzung zugelassen werden sollten. Jedoch sollen die ökologischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Auswirkungen dieser Technologie, insbesondere auf die indigenen und lokalen Gemeinschaften, genauer untersucht werden. Die Resultate solcher Studien sollen verbreitet und den betroffenen Gemeinschaften zugänglich gemacht werden. Diese Beschlüsse stimmen mit der Haltung, die die Schweizer Delegation in Curitiba vertreten hat, überein.</p><p>Die Schweizer Delegation hat im Rahmen der den Beschlüssen vorangehenden Diskussionen die Haltung des Bundesrates vertreten. Sie hat unterstrichen, dass sich die Anwendung der Gurt noch in einem frühen experimentellen Stadium befinde und daher ein Forschungsbedarf zur Klärung von Nutzen und Risiken bestehe. Sie hat ausserdem erklärt, dass in der Schweiz Gesuche zur Anwendung der Gurt - wie andere Gesuche zur Anwendung von GVO auch - fallweise nach den strengen Vorgaben der schweizerischen Gesetzgebung beurteilt würden, und auf das fünfjährige Moratorium zur Verwendung von GVO in der Landwirtschaft verwiesen. Dieses Moratorium gilt nicht für Forschungsvorhaben.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert zu erklären, warum die Schweiz anlässlich der Uno-Konferenz über biologische Vielfalt, die im März in Curitiba (Brasilien) stattgefunden hat, zu den wenigen Ländern gehört hat, die sich für die Forschungsfreiheit in einer besonders umstrittenen Technologie stark gemacht haben.</p>
  • Haltung der Schweiz bezüglich "Terminator"-Technologie
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die "Terminator"-Technologie ist eine in der Gentechnologie verwendete Methode, mit der ein Gen so modifiziert wird, dass sich gewisse Eigenschaften einer Pflanze nicht ausprägen können. Konkret wird versucht, die Keimung einer Pflanze zu blockieren. Diese Technologie stellt für die Landwirtschaft auf der ganzen Welt eine grosse Gefahr dar, und sie steigert die Abhängigkeit der Bauern von den transnationalen Unternehmen, die solches Saatgut vermarkten. Derartige Technologien erhöhen das Risiko, dass die Biodiversität beeinträchtigt wird. Unternehmen wie Novartis oder Astra Zeneca haben sich dazu verpflichtet, kein "Terminator"-Saatgut zu vermarkten. Gleichzeitig hofften sie aber, durch weitere Forschungen eine Risikoabschätzung vornehmen zu können. Allerdings ist es schwer zu begreifen, wozu ein Unternehmen weiterhin Forschung betreiben sollte, wenn nicht mit der Absicht, diese einmal in kommerzielle Anwendungen münden zu lassen. Folglich scheinen unsere Behörden eher im Sinne unserer transnationalen Unternehmen als im Sinne des Allgemeinwohls und der nachhaltigen Entwicklung gehandelt zu haben. Am 27. November 2005 jedoch hat das Schweizervolk seine Vorbehalte gegenüber gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zum Ausdruck gebracht und ein fünfjähriges Moratorium für GVO in der Landwirtschaft angenommen. Die Schweiz muss sich dafür einsetzen, dass die Bauernschaft Saatgut aussäen kann, das aus der vorherigen Ernte gezogen worden ist.</p>
    • <p>Der Begriff "Terminator"-Technologie bezeichnet eine bestimmte Anwendung der Gentechnik bei Nutzpflanzen. Diese Anwendung zählt zu den "genetic use restriction technologies" (Gurt) und soll die Keimfähigkeit der geernteten Samen unterbinden. Die Sterilität der Samen verhindert, dass die Landwirte einen Teil der Ernte als Saatgut wieder verwenden können. Bei bereits gentechnisch veränderten Pflanzen könnte diese Technologie dazu beitragen, ein unerwünschtes Ausbreiten dieser Pflanzen in der Umwelt zu verhindern bzw. den Schutz der Produktion ohne gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zu gewährleisten.</p><p>Anlässlich der 8. Uno-Konferenz über die biologische Vielfalt in Curitiba sind mehrere Beschlüsse betreffend die Gurt gefasst worden. So ist die Empfehlung V/5 ("de facto Moratorium") bestätigt worden, wonach die Gurt derzeit weder für Feldversuche noch für die kommerzielle Nutzung zugelassen werden sollten. Jedoch sollen die ökologischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Auswirkungen dieser Technologie, insbesondere auf die indigenen und lokalen Gemeinschaften, genauer untersucht werden. Die Resultate solcher Studien sollen verbreitet und den betroffenen Gemeinschaften zugänglich gemacht werden. Diese Beschlüsse stimmen mit der Haltung, die die Schweizer Delegation in Curitiba vertreten hat, überein.</p><p>Die Schweizer Delegation hat im Rahmen der den Beschlüssen vorangehenden Diskussionen die Haltung des Bundesrates vertreten. Sie hat unterstrichen, dass sich die Anwendung der Gurt noch in einem frühen experimentellen Stadium befinde und daher ein Forschungsbedarf zur Klärung von Nutzen und Risiken bestehe. Sie hat ausserdem erklärt, dass in der Schweiz Gesuche zur Anwendung der Gurt - wie andere Gesuche zur Anwendung von GVO auch - fallweise nach den strengen Vorgaben der schweizerischen Gesetzgebung beurteilt würden, und auf das fünfjährige Moratorium zur Verwendung von GVO in der Landwirtschaft verwiesen. Dieses Moratorium gilt nicht für Forschungsvorhaben.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert zu erklären, warum die Schweiz anlässlich der Uno-Konferenz über biologische Vielfalt, die im März in Curitiba (Brasilien) stattgefunden hat, zu den wenigen Ländern gehört hat, die sich für die Forschungsfreiheit in einer besonders umstrittenen Technologie stark gemacht haben.</p>
    • Haltung der Schweiz bezüglich "Terminator"-Technologie

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