Kriterien für die Definition der Fremdenverkehrsorte
- ShortId
-
06.3207
- Id
-
20063207
- Updated
-
27.07.2023 21:08
- Language
-
de
- Title
-
Kriterien für die Definition der Fremdenverkehrsorte
- AdditionalIndexing
-
15;touristisches Gebiet;Fremdenverkehrspolitik;Sachplan;Gleichbehandlung;Fremdenverkehr in ländlichen Gebieten;Verkehrsplanung;Hotellerie;Alpen;Regionalpolitik
- 1
-
- L05K0704030109, touristisches Gebiet
- L05K0101010306, Fremdenverkehrspolitik
- L05K0101010304, Fremdenverkehr in ländlichen Gebieten
- L05K0603010201, Alpen
- L04K05020303, Gleichbehandlung
- L05K0101010308, Hotellerie
- L04K01020412, Sachplan
- L04K18020208, Verkehrsplanung
- L04K08020335, Regionalpolitik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Sachplan Verkehr wertet den Tourismus im Alpenraum West (im Kern der Kanton Wallis) und im Alpenraum Ost als wichtigen Wirtschaftszweig. In den weiteren Teilräumen ist der Tourismus im Verhältnis weniger dominant und deshalb nicht ausdrücklich hervorgehoben. Die Erreichbarkeit der grossen alpinen Tourismusregionen ist in den Zielen und Strategien der Verkehrsinfrastrukturpolitik verankert. Ein Handlungsbedarf für den Bund besteht dann, wenn die grossen alpinen Tourismusregionen nach der Realisierung der bereits getroffenen Entscheide über den Ausbau der Verkehrsinfrastrukturen Defizite bei der Erreichbarkeit im Grundnetz Strasse aufweisen werden oder die Erreichbarkeit im Schienenverkehr deutlich schlechter als im Strassennetz sein wird. Die Fertigstellung der Nationalstrasse A9 und die Eröffnung des Lötschberg-Basistunnels werden für die grossen Tourismusregionen des Alpenraums West zu einer deutlichen Verbesserung der Erreichbarkeit führen. Dies trifft in diesem Ausmass nicht für den Alpenraum Ost und für das Berner Oberland zu. Folglich ist die Priorität im Alpenraum Ost und im Teilraum Bern eine Stufe höher bewertet als im Alpenraum West. Die Priorität "mittel" bedeutet nicht, dass keine weitergehenden Aktivitäten im Infrastrukturbereich ergriffen werden sollen und der Alpenraum West benachteiligt würde. So schlägt der Bundesrat z. B. vor, die Verbindung zum Grand St-Bernard ins Grundnetz Strasse aufzunehmen.</p><p>2. Der Freizeit- und Tourismusverkehr - einschliesslich des Tagestourismus - ist in den Szenarien zur künftigen Verkehrsentwicklung, die eine Grundlage bei der Erarbeitung des Sachplans Verkehrs darstellen, berücksichtigt. Gleiches gilt für die auf der Grundlage der Szenarien bestimmten Kapazitätsengpässe im Strassen- und Schienennetz. Die funktionale Gliederung von grossen alpinen Tourismusregionen geht nicht vom absoluten Verkehrsaufkommen in diesen Regionen aus. Sie bezieht sich stattdessen auf die wertschöpfungsrelevante Kenngrösse der realisierten Logiernächte. Der Tagestourismus ist im Vergleich dazu wertschöpfungsschwächer, und die Fahrten sind auch nur zu einem Teil regionübergreifend. Auf einen Einbezug des Tagestourismus bei der Gliederung der Tourismusregionen wird daher verzichtet.</p><p>3. Die durch Zweitwohnungen ausgelöste Verkehrsnachfrage ist vom Aufkommen her in den Szenarien zur künftigen Verkehrsentwicklung beachtet. Für die erfolgte Typisierung der alpinen Tourismusregionen ist die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismusortes bzw. der Tourismusregion massgebend. Als anerkanntermassen zweckmässige Schlüsselgrösse für die Bestimmung dieser Bedeutung gelten die realisierten Logiernächte; die Bettenzahl als Kriterium für die Gliederung ist nicht sachgerecht. Mit der Beherberungsstatistik liegen für die Logiernächte gesamtschweizerisch einheitlich erhobene Daten vor. Diese wurden vorliegend verwendet. Einzig die von Eigentümern oder Angehörigen selbst genutzten Zweitwohnungen erscheinen in der Beherberungsstatistik nicht. Die Schliessung dieser Lücke wird vom Bundesamt für Statistik geprüft. Bei Vorliegen neuer gesamtschweizerisch einheitlicher Logiernächtezahlen kann die Gliederung der alpinen Tourismusregionen überprüft und nötigenfalls angepasst werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wir haben den Sachplan Verkehr, den der Bundesrat am 26. April 2006 gutgeheissen hat, zur Kenntnis genommen. Und wir stellen fest, dass die Tourismusregionen auf willkürliche Weise unterschiedlich behandelt werden und dass das rasante Wachstum des Ausflugstourismus ungenügend berücksichtigt worden ist.</p><p>1. Kann der Bundesrat erklären, weshalb er den Tourismus zwar als sehr wichtig für die Wirtschaft des Alpenraums West wie des Alpenraums Ost erachtet, aber dennoch die Prioritäten für die Infrastrukturentwicklung unterschiedlich einstuft: nämlich "hoch" für den Alpenraum Ost und "mittel" für den Alpenraum West?</p><p>Für die Region Bern wurde der Tourismus nicht einmal als gewichtiger Wirtschaftsfaktor erwähnt. Dennoch erhielt diese Region bei der Festlegung der Prioritäten in der Förderung der Tourismusziele die Priorität "hoch", gleich wie die Ostalpen.</p><p>Ist der Bundesrat angesichts dessen nicht auch der Auffassung, dass der Alpenraum West durch diese unterschiedliche Einstufung der Prioritäten diskriminiert wird und dass dies die künftige Entwicklung des Infrastrukturnetzes in dieser Landesgegend negativ beeinflussen könnte?</p><p>2. Kann der Bundesrat erläutern, warum der Tagestourismus im Sachplan Verkehr nicht berücksichtigt worden ist?</p><p>Gemäss dem Bericht "Perspektiven des schweizerischen Personenverkehrs bis 2030", den das ARE am 20. März 2006 veröffentlicht hat, soll nämlich der Freizeitverkehr bis 2030 um 26 bis 31 Prozent zunehmen.</p><p>3. Bei der Klassierung der Tourismuszentren werden zwar die Übernachtungen der Hotellerie und Parahotellerie berücksichtigt. Die Zweitwohnungen werden jedoch auf willkürliche Weise ausgeklammert, obwohl sie eine Verkehrszunahme bewirken, die für den Infrastrukturbedarf von Belang ist.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, 40 Übernachtungen pro Jahr und Bett als Pauschale für Zweitwohnungen in die Rechnung einzubeziehen? Dieser Wert stützt sich auf die bezahlten Kurtaxen, und die Lösung hätte den Vorteil, dass sie transparent und einfach anzuwenden ist.</p>
- Kriterien für die Definition der Fremdenverkehrsorte
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Der Sachplan Verkehr wertet den Tourismus im Alpenraum West (im Kern der Kanton Wallis) und im Alpenraum Ost als wichtigen Wirtschaftszweig. In den weiteren Teilräumen ist der Tourismus im Verhältnis weniger dominant und deshalb nicht ausdrücklich hervorgehoben. Die Erreichbarkeit der grossen alpinen Tourismusregionen ist in den Zielen und Strategien der Verkehrsinfrastrukturpolitik verankert. Ein Handlungsbedarf für den Bund besteht dann, wenn die grossen alpinen Tourismusregionen nach der Realisierung der bereits getroffenen Entscheide über den Ausbau der Verkehrsinfrastrukturen Defizite bei der Erreichbarkeit im Grundnetz Strasse aufweisen werden oder die Erreichbarkeit im Schienenverkehr deutlich schlechter als im Strassennetz sein wird. Die Fertigstellung der Nationalstrasse A9 und die Eröffnung des Lötschberg-Basistunnels werden für die grossen Tourismusregionen des Alpenraums West zu einer deutlichen Verbesserung der Erreichbarkeit führen. Dies trifft in diesem Ausmass nicht für den Alpenraum Ost und für das Berner Oberland zu. Folglich ist die Priorität im Alpenraum Ost und im Teilraum Bern eine Stufe höher bewertet als im Alpenraum West. Die Priorität "mittel" bedeutet nicht, dass keine weitergehenden Aktivitäten im Infrastrukturbereich ergriffen werden sollen und der Alpenraum West benachteiligt würde. So schlägt der Bundesrat z. B. vor, die Verbindung zum Grand St-Bernard ins Grundnetz Strasse aufzunehmen.</p><p>2. Der Freizeit- und Tourismusverkehr - einschliesslich des Tagestourismus - ist in den Szenarien zur künftigen Verkehrsentwicklung, die eine Grundlage bei der Erarbeitung des Sachplans Verkehrs darstellen, berücksichtigt. Gleiches gilt für die auf der Grundlage der Szenarien bestimmten Kapazitätsengpässe im Strassen- und Schienennetz. Die funktionale Gliederung von grossen alpinen Tourismusregionen geht nicht vom absoluten Verkehrsaufkommen in diesen Regionen aus. Sie bezieht sich stattdessen auf die wertschöpfungsrelevante Kenngrösse der realisierten Logiernächte. Der Tagestourismus ist im Vergleich dazu wertschöpfungsschwächer, und die Fahrten sind auch nur zu einem Teil regionübergreifend. Auf einen Einbezug des Tagestourismus bei der Gliederung der Tourismusregionen wird daher verzichtet.</p><p>3. Die durch Zweitwohnungen ausgelöste Verkehrsnachfrage ist vom Aufkommen her in den Szenarien zur künftigen Verkehrsentwicklung beachtet. Für die erfolgte Typisierung der alpinen Tourismusregionen ist die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismusortes bzw. der Tourismusregion massgebend. Als anerkanntermassen zweckmässige Schlüsselgrösse für die Bestimmung dieser Bedeutung gelten die realisierten Logiernächte; die Bettenzahl als Kriterium für die Gliederung ist nicht sachgerecht. Mit der Beherberungsstatistik liegen für die Logiernächte gesamtschweizerisch einheitlich erhobene Daten vor. Diese wurden vorliegend verwendet. Einzig die von Eigentümern oder Angehörigen selbst genutzten Zweitwohnungen erscheinen in der Beherberungsstatistik nicht. Die Schliessung dieser Lücke wird vom Bundesamt für Statistik geprüft. Bei Vorliegen neuer gesamtschweizerisch einheitlicher Logiernächtezahlen kann die Gliederung der alpinen Tourismusregionen überprüft und nötigenfalls angepasst werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wir haben den Sachplan Verkehr, den der Bundesrat am 26. April 2006 gutgeheissen hat, zur Kenntnis genommen. Und wir stellen fest, dass die Tourismusregionen auf willkürliche Weise unterschiedlich behandelt werden und dass das rasante Wachstum des Ausflugstourismus ungenügend berücksichtigt worden ist.</p><p>1. Kann der Bundesrat erklären, weshalb er den Tourismus zwar als sehr wichtig für die Wirtschaft des Alpenraums West wie des Alpenraums Ost erachtet, aber dennoch die Prioritäten für die Infrastrukturentwicklung unterschiedlich einstuft: nämlich "hoch" für den Alpenraum Ost und "mittel" für den Alpenraum West?</p><p>Für die Region Bern wurde der Tourismus nicht einmal als gewichtiger Wirtschaftsfaktor erwähnt. Dennoch erhielt diese Region bei der Festlegung der Prioritäten in der Förderung der Tourismusziele die Priorität "hoch", gleich wie die Ostalpen.</p><p>Ist der Bundesrat angesichts dessen nicht auch der Auffassung, dass der Alpenraum West durch diese unterschiedliche Einstufung der Prioritäten diskriminiert wird und dass dies die künftige Entwicklung des Infrastrukturnetzes in dieser Landesgegend negativ beeinflussen könnte?</p><p>2. Kann der Bundesrat erläutern, warum der Tagestourismus im Sachplan Verkehr nicht berücksichtigt worden ist?</p><p>Gemäss dem Bericht "Perspektiven des schweizerischen Personenverkehrs bis 2030", den das ARE am 20. März 2006 veröffentlicht hat, soll nämlich der Freizeitverkehr bis 2030 um 26 bis 31 Prozent zunehmen.</p><p>3. Bei der Klassierung der Tourismuszentren werden zwar die Übernachtungen der Hotellerie und Parahotellerie berücksichtigt. Die Zweitwohnungen werden jedoch auf willkürliche Weise ausgeklammert, obwohl sie eine Verkehrszunahme bewirken, die für den Infrastrukturbedarf von Belang ist.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, 40 Übernachtungen pro Jahr und Bett als Pauschale für Zweitwohnungen in die Rechnung einzubeziehen? Dieser Wert stützt sich auf die bezahlten Kurtaxen, und die Lösung hätte den Vorteil, dass sie transparent und einfach anzuwenden ist.</p>
- Kriterien für die Definition der Fremdenverkehrsorte
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