Duty-free-Einkauf bei Rückkehr aus dem Ausland

ShortId
06.3211
Id
20063211
Updated
25.06.2025 00:06
Language
de
Title
Duty-free-Einkauf bei Rückkehr aus dem Ausland
AdditionalIndexing
15;48;Flughafen;Einzelhandel;Verkehrsteilnehmer/in;Gleichbehandlung;abgabenfreier Verkauf;Luftverkehr;Zollvorschrift
1
  • L06K070101020101, abgabenfreier Verkauf
  • L05K1801020101, Verkehrsteilnehmer/in
  • L04K18040104, Luftverkehr
  • L04K07010404, Zollvorschrift
  • L04K18040101, Flughafen
  • L05K0701050101, Einzelhandel
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Gründe für die Ablehnung der Motion Hess Hans vom 18. März 2004 mit ähnlicher Zielsetzung sind hinfällig geworden, da seither im Gegensatz zur Schweiz viele andere Staaten die Vorteile von zollfreien Einkaufsmöglichkeiten für ankommende Fluggäste erkannt und reagiert haben, zuletzt Norwegen, wo solche Erleichterungen im Juli 2005 eingeführt wurden. Damit erhöhte sich die Anzahl Flugdestinationen mit zollfreien Einkaufsmöglichkeiten für ankommende Passagiere auf 19, worunter sich allein 11 in Europa befinden. Nicht weniger als 6 dieser Länder sind EU-Staaten (Ungarn, Tschechien, Polen, Malta, Slowenien, Zypern). Die Argumentation einer einheitlichen europaweiten Regelung fällt somit flach, und es gibt keine sachlichen Gründe, auf andere Länder bzw. die EU Rücksicht zu nehmen. Mit der Schaffung dieser Einkaufsmöglichkeiten würden in der Schweiz rund 60 bis 80 neue Arbeitsplätze geschaffen. Da die Mieten der Flughafen-Geschäfte meistens an die Umsätze gekoppelt sind, würden auch die Schweizer Flughäfen einen willkommenen zusätzlichen Ertrag von 20 bis 23 Millionen Franken pro Jahr erzielen. Unique braucht dringend zusätzliche Erträge, denn es gilt nicht nur die Investitionen im Zusammenhang mit Schengen und der Personenfreizügigkeit, die gemäss "NZZ am Sonntag" vom 2. Oktober 2005 rund 70 bis 130 Millionen Franken kosten sollen, sondern auch umfangreiche Lärmschutzprogramme zu finanzieren. Deren Kosten werden auf 1,1 Milliarden Franken (Schwellenwert) oder mehr geschätzt. Gerade diese Aufwendungen, die im Ausland in der Regel nicht von den Flughäfen getragen werden müssen, rechtfertigen eine Sonderbehandlung der Flughäfen gegenüber anderen Verkehrsträgern wie Strasse oder Schiene, die nicht Bestandteil der Schengen-Aussengrenze sind.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist bereit, die Motion anzunehmen. Bei den Verbrauchssteuern gilt das Bestimmungslandprinzip, d. h., die Befreiung von diesen Fiskalabgaben ist nach geltendem Recht nur möglich, wenn die in den Zollfreiläden gekauften Waren direkt ins Ausland verbracht werden. Die Umsetzung der Motion erfordert deshalb Anpassungen in der betroffenen Gesetzgebung, insbesondere der Mehrwertsteuer-, der Alkohol- und der Tabaksteuergesetzgebung.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, für aus dem Ausland an Schweizer Flughäfen ankommende Passagiere die gleichen Duty- und Tax-free-Einkaufsmöglichkeiten zu schaffen wie für abfliegende Passagiere. Er orientiert sich dabei an der heutigen Praxis für abfliegende Passagiere.</p>
  • Duty-free-Einkauf bei Rückkehr aus dem Ausland
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Gründe für die Ablehnung der Motion Hess Hans vom 18. März 2004 mit ähnlicher Zielsetzung sind hinfällig geworden, da seither im Gegensatz zur Schweiz viele andere Staaten die Vorteile von zollfreien Einkaufsmöglichkeiten für ankommende Fluggäste erkannt und reagiert haben, zuletzt Norwegen, wo solche Erleichterungen im Juli 2005 eingeführt wurden. Damit erhöhte sich die Anzahl Flugdestinationen mit zollfreien Einkaufsmöglichkeiten für ankommende Passagiere auf 19, worunter sich allein 11 in Europa befinden. Nicht weniger als 6 dieser Länder sind EU-Staaten (Ungarn, Tschechien, Polen, Malta, Slowenien, Zypern). Die Argumentation einer einheitlichen europaweiten Regelung fällt somit flach, und es gibt keine sachlichen Gründe, auf andere Länder bzw. die EU Rücksicht zu nehmen. Mit der Schaffung dieser Einkaufsmöglichkeiten würden in der Schweiz rund 60 bis 80 neue Arbeitsplätze geschaffen. Da die Mieten der Flughafen-Geschäfte meistens an die Umsätze gekoppelt sind, würden auch die Schweizer Flughäfen einen willkommenen zusätzlichen Ertrag von 20 bis 23 Millionen Franken pro Jahr erzielen. Unique braucht dringend zusätzliche Erträge, denn es gilt nicht nur die Investitionen im Zusammenhang mit Schengen und der Personenfreizügigkeit, die gemäss "NZZ am Sonntag" vom 2. Oktober 2005 rund 70 bis 130 Millionen Franken kosten sollen, sondern auch umfangreiche Lärmschutzprogramme zu finanzieren. Deren Kosten werden auf 1,1 Milliarden Franken (Schwellenwert) oder mehr geschätzt. Gerade diese Aufwendungen, die im Ausland in der Regel nicht von den Flughäfen getragen werden müssen, rechtfertigen eine Sonderbehandlung der Flughäfen gegenüber anderen Verkehrsträgern wie Strasse oder Schiene, die nicht Bestandteil der Schengen-Aussengrenze sind.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist bereit, die Motion anzunehmen. Bei den Verbrauchssteuern gilt das Bestimmungslandprinzip, d. h., die Befreiung von diesen Fiskalabgaben ist nach geltendem Recht nur möglich, wenn die in den Zollfreiläden gekauften Waren direkt ins Ausland verbracht werden. Die Umsetzung der Motion erfordert deshalb Anpassungen in der betroffenen Gesetzgebung, insbesondere der Mehrwertsteuer-, der Alkohol- und der Tabaksteuergesetzgebung.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, für aus dem Ausland an Schweizer Flughäfen ankommende Passagiere die gleichen Duty- und Tax-free-Einkaufsmöglichkeiten zu schaffen wie für abfliegende Passagiere. Er orientiert sich dabei an der heutigen Praxis für abfliegende Passagiere.</p>
    • Duty-free-Einkauf bei Rückkehr aus dem Ausland

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