Waldweiden - ein schutzwürdiges Naturerbe

ShortId
06.3213
Id
20063213
Updated
14.11.2025 07:51
Language
de
Title
Waldweiden - ein schutzwürdiges Naturerbe
AdditionalIndexing
52;Baum;Grünland;Ökosystem;Naturschutzgebiet;Schutzgebiet;Jura;Landschaftsschutz
1
  • L04K06010412, Schutzgebiet
  • L05K0603010202, Jura
  • L04K06010409, Landschaftsschutz
  • L04K06030311, Ökosystem
  • L05K1401020105, Grünland
  • L05K0601041202, Naturschutzgebiet
  • L05K1401070202, Baum
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Waldweiden (Wytweiden, bestockte Weiden), vor allem diejenigen des Jurabogens, sind ein mehrere Jahrhunderte altes Naturerbe. Sie sind charakteristisch für bestimmte Landschaften, die im Laufe der Zeit unter dem Einfluss des Menschen und der Beweidung durch Nutztiere an den Rändern von Waldgebieten entstanden sind. Diese Waldweiden sind Biotope von unschätzbarem Reichtum und grosser Vielfalt.</p><p>Heute ist das natürliche Gleichgewicht dieser Landschaften, die aus einer Symbiose von forst- und viehwirtschaftlicher Nutzung hervorgegangen sind, durch Entwicklungen sowohl der Land- als auch der Forstwirtschaft bedroht.</p><p>Die Fachleute sind der einhelligen Auffassung, dass ein pluridisziplinärer, ganzheitlicher Ansatz notwendig ist, um die Waldweiden so weit wie möglich zu erhalten. Alle interessierten Kreise - Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gemeinden, Umwelt- und Naturschutz, Raumplanung sowie Anbieter im Tourismusbereich - müssen dazu beitragen.</p><p>Leider trägt das vom Bundesrat 1999 beschlossene Projekt "Landwirtschaftliche Nutzflächen" (LWN) dieser Realität in keiner Weise Rechnung. Es fördert lediglich die Tendenz zur strikten Trennung von Weideflächen ohne jede Bewaldung einerseits und von dichten, geschlossenen Waldflächen andererseits. Sollten sich die Massnahmen des Bundes lediglich auf die Durchführung dieses Projekts beschränken, so würde dies schon mittelfristig zum Verschwinden eines ganzen Ökosystems und eines wichtigen ländlichen Naturerbes führen.</p><p>Die Waldweiden sind seit Jahrhunderten von ihren Bewirtschaftern geschaffen und unterhalten worden. Ohne eine angemessene Bestossung durch Nutztiere und ohne die Ausführung der notwendigen Unterhaltsarbeiten werden die Waldweiden bald zunächst durch Buschwerk und später unaufhaltsam durch dichten Wald überwuchert. Damit das Überleben der Waldweiden auch in Zukunft gesichert werden kann, ist es heute angemessen, ja unabdingbar, sie in staatliche Gesetzgebung und staatliches Handeln einzubeziehen.</p><p>Die Kantone Waadt, Neuenburg, Bern und Jura haben im Jahr 2005 eine interkantonale Kommission für die Waldweiden des Juras ("Commission intercantonale des pâturages boisés jurassiens") gebildet. In ihr sind die kantonalen Stellen für Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Naturschutz, Raumplanung und Tourismus vertreten. Zu den Tätigkeiten dieser Kommission gehört die Steuerung eines schweizerisch-französischen Interreg-III-Projekts betreffend Waldweiden. Sinnvollerweise sollten sich die zuständigen Stellen der Bundesverwaltung von den Arbeiten dieser Kommission anregen lassen und die Möglichkeit eines ähnlichen Vorgehens auf Landesebene prüfen.</p>
  • <p>Der Bundesrat anerkennt die wichtige und vielfältige Funktion der Waldweiden und unterstützt in diesem Sinne die Stossrichtung der Motion.</p><p>Mit der Einführung der Direktzahlungen wurde die Rechtsgrundlage geschaffen, welche erlaubt, für die per Definition zum Waldareal zählenden landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb von Waldweiden dieselben Beiträge auszurichten, wie für die übrigen Flächen. Gleichzeitig kann die Fläche dem ökologischen Ausgleich angerechnet werden. Damit leistet die Agrarpolitik, neben den Leistungen der Forstwirtschaft, einen wesentlichen Beitrag zu Gunsten der Waldweiden. Im Rahmen der AP 2011 sind weitere Beiträge für die biologische Qualität von extensiv genutzten Weiden vorgesehen.</p><p>Für die Ausrichtung der Direktzahlungen stellt die Fläche eine zentrale Bezugsgrösse dar. Nur mit einer korrekten Flächendeklaration kann ein korrekter Vollzug gewährleistet werden. Zur Unterstützung der Landwirte bei dieser Aufgabe wurde auf Beschluss des Bundesrates 1999 ein Projekt zur Aktualisierung von Elementen der Bodenbedeckung auf den Grundbuchplänen zur direkten Bestimmung der landwirtschaftlichen Nutzfläche (Projekt LWN) lanciert. Das generelle Projektziel besteht in der Aktualisierung der landwirtschaftlichen Nutzfläche durch die amtliche Vermessung in allen betroffenen Gebieten der Schweiz und der Sicherstellung der dauernden Nachführung. In diesem Zusammenhang mussten aufgrund der fortschreitenden Verbuschung und Verwaldung Flächenkorrekturen, insbesondere in bewaldeten Regionen des Hügel- und Berggebietes und damit auch im Jurabogen, vorgenommen werden. Der Bundesrat hält im Sinne eines einheitlichen Vollzugs an der Realisierung des Projekts fest. </p><p>Die unerwünschte Verbuschung der Waldweiden in den letzten Jahrzehnten ist nicht auf die kürzlich vorgenommenen Flächenkorrekturen, sondern auf verschiedene andere Gründe zurückzuführen. Durch den Strukturwandel und die Extensivierung in der Landwirtschaft werden die eher mageren Böden in den ungünstig zugänglichen Lagen immer weniger bewirtschaftet. Anderseits besteht die Tendenz, die Beweidung in der Nähe von Bewirtschaftungsgebäuden zu intensivieren. Auch die Holznutzung in den Waldweiden ist in den letzten Jahren zurückgegangen. </p><p>Um die verschiedenen Anforderungen zu koordinieren und die zukünftige Entwicklung zu steuern, braucht es geeignete forstliche und/oder landwirtschaftliche Planungsinstrumente, um das Gleichgewicht zwischen Wald und den offenen Flächen langfristig zu halten. Die Waldgesetzgebung verfügt heute schon über adäquate und effiziente Instrumente zur Unterstützung einer nachhaltigen Bewirtschaftung des Waldes. So verlangt das Waldgesetz von den Kantonen, Planungs- und Bewirtschaftungsgrundsätze zu erlassen, die sicherstellen, dass der Wald alle seine Funktionen, namentlich die Schutz-, Wohlfahrts- und Nutzungsfunktion dauernd und uneingeschränkt erfüllen kann. Auf Grund dieser Bestimmungen können die Kantone in ihren Richtlinien die Räume bezeichnen, in denen sie Waldweiden erhalten und fördern wollen. Für regionale Anliegen eignen sich insbesondere die Waldentwicklungspläne, welche die meisten Kantone einsetzen. </p><p>Überdies startete Ende 2002 ein "Bundesnetzwerk Ländlicher Raum" mit dem Ziel, einen Beitrag zur Diskussion um die künftige räumliche Entwicklung in unserem Land zu leisten. Fragestellungen im Sinne der Motion könnten auch in diesem Gremium behandelt werden. Zur Zeit prüft eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des BAFU und des BLW, ergänzend zu den bestehenden Bestimmungen, Massnahmen zur langfristigen Erhaltung der traditionellen Bewirtschaftungsform der Waldweiden. In diesem Zusammenhang werden insbesondere wirtschaftlich lohnende Anreizinstrumente geprüft. Diese werden einer Delegation der "Commission intercantonale des pâturages boisés" unterbreitet. Der Spielraum für zusätzliche Massnahmen ist allerdings angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes gering.</p><p>Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat der Ansicht, dass mit der Umsetzung der bestehenden Instrumente, zusammen mit den sich in Prüfung befindenden ergänzenden Massnahmen, die Anliegen der Motion berücksichtigt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Ich ersuche den Bundesrat, eine landesweite Untersuchung zum Wert und zur Funktion von Waldweiden durchführen zu lassen. Ich fordere ihn ferner auf, gegebenenfalls Lösungen zum Schutz dieses Naturerbes vorzuschlagen und die zu diesem Zweck erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.</p>
  • Waldweiden - ein schutzwürdiges Naturerbe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Waldweiden (Wytweiden, bestockte Weiden), vor allem diejenigen des Jurabogens, sind ein mehrere Jahrhunderte altes Naturerbe. Sie sind charakteristisch für bestimmte Landschaften, die im Laufe der Zeit unter dem Einfluss des Menschen und der Beweidung durch Nutztiere an den Rändern von Waldgebieten entstanden sind. Diese Waldweiden sind Biotope von unschätzbarem Reichtum und grosser Vielfalt.</p><p>Heute ist das natürliche Gleichgewicht dieser Landschaften, die aus einer Symbiose von forst- und viehwirtschaftlicher Nutzung hervorgegangen sind, durch Entwicklungen sowohl der Land- als auch der Forstwirtschaft bedroht.</p><p>Die Fachleute sind der einhelligen Auffassung, dass ein pluridisziplinärer, ganzheitlicher Ansatz notwendig ist, um die Waldweiden so weit wie möglich zu erhalten. Alle interessierten Kreise - Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gemeinden, Umwelt- und Naturschutz, Raumplanung sowie Anbieter im Tourismusbereich - müssen dazu beitragen.</p><p>Leider trägt das vom Bundesrat 1999 beschlossene Projekt "Landwirtschaftliche Nutzflächen" (LWN) dieser Realität in keiner Weise Rechnung. Es fördert lediglich die Tendenz zur strikten Trennung von Weideflächen ohne jede Bewaldung einerseits und von dichten, geschlossenen Waldflächen andererseits. Sollten sich die Massnahmen des Bundes lediglich auf die Durchführung dieses Projekts beschränken, so würde dies schon mittelfristig zum Verschwinden eines ganzen Ökosystems und eines wichtigen ländlichen Naturerbes führen.</p><p>Die Waldweiden sind seit Jahrhunderten von ihren Bewirtschaftern geschaffen und unterhalten worden. Ohne eine angemessene Bestossung durch Nutztiere und ohne die Ausführung der notwendigen Unterhaltsarbeiten werden die Waldweiden bald zunächst durch Buschwerk und später unaufhaltsam durch dichten Wald überwuchert. Damit das Überleben der Waldweiden auch in Zukunft gesichert werden kann, ist es heute angemessen, ja unabdingbar, sie in staatliche Gesetzgebung und staatliches Handeln einzubeziehen.</p><p>Die Kantone Waadt, Neuenburg, Bern und Jura haben im Jahr 2005 eine interkantonale Kommission für die Waldweiden des Juras ("Commission intercantonale des pâturages boisés jurassiens") gebildet. In ihr sind die kantonalen Stellen für Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Naturschutz, Raumplanung und Tourismus vertreten. Zu den Tätigkeiten dieser Kommission gehört die Steuerung eines schweizerisch-französischen Interreg-III-Projekts betreffend Waldweiden. Sinnvollerweise sollten sich die zuständigen Stellen der Bundesverwaltung von den Arbeiten dieser Kommission anregen lassen und die Möglichkeit eines ähnlichen Vorgehens auf Landesebene prüfen.</p>
    • <p>Der Bundesrat anerkennt die wichtige und vielfältige Funktion der Waldweiden und unterstützt in diesem Sinne die Stossrichtung der Motion.</p><p>Mit der Einführung der Direktzahlungen wurde die Rechtsgrundlage geschaffen, welche erlaubt, für die per Definition zum Waldareal zählenden landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb von Waldweiden dieselben Beiträge auszurichten, wie für die übrigen Flächen. Gleichzeitig kann die Fläche dem ökologischen Ausgleich angerechnet werden. Damit leistet die Agrarpolitik, neben den Leistungen der Forstwirtschaft, einen wesentlichen Beitrag zu Gunsten der Waldweiden. Im Rahmen der AP 2011 sind weitere Beiträge für die biologische Qualität von extensiv genutzten Weiden vorgesehen.</p><p>Für die Ausrichtung der Direktzahlungen stellt die Fläche eine zentrale Bezugsgrösse dar. Nur mit einer korrekten Flächendeklaration kann ein korrekter Vollzug gewährleistet werden. Zur Unterstützung der Landwirte bei dieser Aufgabe wurde auf Beschluss des Bundesrates 1999 ein Projekt zur Aktualisierung von Elementen der Bodenbedeckung auf den Grundbuchplänen zur direkten Bestimmung der landwirtschaftlichen Nutzfläche (Projekt LWN) lanciert. Das generelle Projektziel besteht in der Aktualisierung der landwirtschaftlichen Nutzfläche durch die amtliche Vermessung in allen betroffenen Gebieten der Schweiz und der Sicherstellung der dauernden Nachführung. In diesem Zusammenhang mussten aufgrund der fortschreitenden Verbuschung und Verwaldung Flächenkorrekturen, insbesondere in bewaldeten Regionen des Hügel- und Berggebietes und damit auch im Jurabogen, vorgenommen werden. Der Bundesrat hält im Sinne eines einheitlichen Vollzugs an der Realisierung des Projekts fest. </p><p>Die unerwünschte Verbuschung der Waldweiden in den letzten Jahrzehnten ist nicht auf die kürzlich vorgenommenen Flächenkorrekturen, sondern auf verschiedene andere Gründe zurückzuführen. Durch den Strukturwandel und die Extensivierung in der Landwirtschaft werden die eher mageren Böden in den ungünstig zugänglichen Lagen immer weniger bewirtschaftet. Anderseits besteht die Tendenz, die Beweidung in der Nähe von Bewirtschaftungsgebäuden zu intensivieren. Auch die Holznutzung in den Waldweiden ist in den letzten Jahren zurückgegangen. </p><p>Um die verschiedenen Anforderungen zu koordinieren und die zukünftige Entwicklung zu steuern, braucht es geeignete forstliche und/oder landwirtschaftliche Planungsinstrumente, um das Gleichgewicht zwischen Wald und den offenen Flächen langfristig zu halten. Die Waldgesetzgebung verfügt heute schon über adäquate und effiziente Instrumente zur Unterstützung einer nachhaltigen Bewirtschaftung des Waldes. So verlangt das Waldgesetz von den Kantonen, Planungs- und Bewirtschaftungsgrundsätze zu erlassen, die sicherstellen, dass der Wald alle seine Funktionen, namentlich die Schutz-, Wohlfahrts- und Nutzungsfunktion dauernd und uneingeschränkt erfüllen kann. Auf Grund dieser Bestimmungen können die Kantone in ihren Richtlinien die Räume bezeichnen, in denen sie Waldweiden erhalten und fördern wollen. Für regionale Anliegen eignen sich insbesondere die Waldentwicklungspläne, welche die meisten Kantone einsetzen. </p><p>Überdies startete Ende 2002 ein "Bundesnetzwerk Ländlicher Raum" mit dem Ziel, einen Beitrag zur Diskussion um die künftige räumliche Entwicklung in unserem Land zu leisten. Fragestellungen im Sinne der Motion könnten auch in diesem Gremium behandelt werden. Zur Zeit prüft eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des BAFU und des BLW, ergänzend zu den bestehenden Bestimmungen, Massnahmen zur langfristigen Erhaltung der traditionellen Bewirtschaftungsform der Waldweiden. In diesem Zusammenhang werden insbesondere wirtschaftlich lohnende Anreizinstrumente geprüft. Diese werden einer Delegation der "Commission intercantonale des pâturages boisés" unterbreitet. Der Spielraum für zusätzliche Massnahmen ist allerdings angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes gering.</p><p>Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat der Ansicht, dass mit der Umsetzung der bestehenden Instrumente, zusammen mit den sich in Prüfung befindenden ergänzenden Massnahmen, die Anliegen der Motion berücksichtigt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Ich ersuche den Bundesrat, eine landesweite Untersuchung zum Wert und zur Funktion von Waldweiden durchführen zu lassen. Ich fordere ihn ferner auf, gegebenenfalls Lösungen zum Schutz dieses Naturerbes vorzuschlagen und die zu diesem Zweck erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.</p>
    • Waldweiden - ein schutzwürdiges Naturerbe

Back to List