Sozialversicherungsstatistiken nach Nationalitäten erheben und publizieren

ShortId
06.3218
Id
20063218
Updated
28.07.2023 08:22
Language
de
Title
Sozialversicherungsstatistiken nach Nationalitäten erheben und publizieren
AdditionalIndexing
28;Informationsverbreitung;Sozialversicherung;Statistik;Ausländer/in;Staatsangehörigkeit
1
  • L03K010401, Sozialversicherung
  • L03K020218, Statistik
  • L04K05060106, Staatsangehörigkeit
  • L04K05060102, Ausländer/in
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bei der Betrachtung der Sozialversicherungsstatistiken fällt auf, dass Ausländer im Verhältnis zum Bevölkerungsanteil massiv überproportional Leistungen beziehen. So beziehen beispielsweise 20 Prozent Ausländer rund 40 Prozent der IV-Leistungen. Ebenfalls fällt auf, dass rund die Hälfte der Arbeitslosen ausländischer Herkunft sind. Auch in der Sozialhilfe sind Ausländer überproportional vertreten. Schliesslich werden jedes Jahr Familienzulagen in der Höhe von einer halben Milliarde Franken ins Ausland exportiert, ohne dass dadurch die Kinderzahl in der Schweiz ansteigen würde. Zudem dürfte der Export von Kinderzulagen ins Ausland auch das Deza interessieren, da es sich dabei teilweise um Entwicklungshilfegelder handelt. Eine differenzierte Erhebung der Ausländeranteile in den Sozialwerken erscheint daher unabdingbar. Die Erhebung nach Herkunftsland wird z. B. im Kanton AG bei der Kriminalitätsstatistik bereits praktiziert und bietet keinen besonderen Aufwand. Sie gibt hingegen Aufschluss darüber, in welchen Bevölkerungsgruppen sich besondere Präventionsmassnahmen aufdrängen.</p>
  • <p>Nationalitäten- und wohnsitzspezifische Daten werden seit mehreren Jahren in der ersten Säule (AHV, IV und EL) sowie in der Arbeitslosenversicherung erhoben. Diese Informationen sind frei zugänglich und werden nach Themenschwerpunkten veröffentlicht. In diesem Sinne ist das Anliegen der Motion erfüllt.</p><p>In den anderen Bereichen der Sozialversicherungen, insbesondere in der beruflichen Vorsorge, der Kranken- und Unfallversicherung sowie bei den Familienzulagen, stehen personenzentrierte Daten (Beitragszahlende und Leistungsempfänger) nicht immer zur Verfügung, und Nationalität oder Wohnsitzkanton sind den Vollzugsstellen oft nicht bekannt. Die Einführung einer systematischen Erhebung der mit der Motion geforderten Variablen zöge auf verschiedenen Ebenen eine massive Erhöhung der Verwaltungskosten nach sich. Im Falle einer Annahme der Motion müssten zum Beispiel in der beruflichen Vorsorge rund 8000 Vorsorgeeinrichtungen verpflichtet werden, die Daten bei mehreren hunderttausend Arbeitgebern für über 3 Millionen aktive Versicherte zu erheben. Bei den rund 650 000 Leistungsempfängern dürfte der Erhebungsaufwand noch grösser sein.</p><p>Für solche Entwicklungen braucht es also beträchtliche Ressourcen, die heute nicht zur Verfügung stehen. Ausserdem stehen die hohen Kosten in keinem Verhältnis zu den geringfügigen Zusatzinformationen, die eine Erhebung der Herkunftsnation liefert. Wissenschaftlich kaum relevant wäre beispielsweise eine Erhebung der Nationalitäten in der Krankenversicherung ohne Berücksichtigung der Risken, denen die Betroffenen ausgesetzt sind.</p><p>In der Sozialhilfe wird die Herkunftsnation in der Schweizerischen Sozialhilfestatistik erhoben. Die Ergebnisse wurden erst vor kurzem veröffentlicht, so dass sich diese Variable noch nicht auswerten lässt. Mittelfristig ist indes eine Qualitätssteigerung bei der diesbezüglichen Information zu erwarten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die für die Erfassung der Sozialversicherungsstatistiken (u. a. IV, ALV, EO, FamZG und Sozialhilfe) zuständigen Bundesämter anzuweisen, in Zukunft die Statistik nicht bloss nach Ausländern und Schweizern zu führen, sondern bei den Ausländern auch die Herkunftsnation zu erheben und die Ergebnisse je Kanton öffentlich zugänglich zu machen.</p>
  • Sozialversicherungsstatistiken nach Nationalitäten erheben und publizieren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bei der Betrachtung der Sozialversicherungsstatistiken fällt auf, dass Ausländer im Verhältnis zum Bevölkerungsanteil massiv überproportional Leistungen beziehen. So beziehen beispielsweise 20 Prozent Ausländer rund 40 Prozent der IV-Leistungen. Ebenfalls fällt auf, dass rund die Hälfte der Arbeitslosen ausländischer Herkunft sind. Auch in der Sozialhilfe sind Ausländer überproportional vertreten. Schliesslich werden jedes Jahr Familienzulagen in der Höhe von einer halben Milliarde Franken ins Ausland exportiert, ohne dass dadurch die Kinderzahl in der Schweiz ansteigen würde. Zudem dürfte der Export von Kinderzulagen ins Ausland auch das Deza interessieren, da es sich dabei teilweise um Entwicklungshilfegelder handelt. Eine differenzierte Erhebung der Ausländeranteile in den Sozialwerken erscheint daher unabdingbar. Die Erhebung nach Herkunftsland wird z. B. im Kanton AG bei der Kriminalitätsstatistik bereits praktiziert und bietet keinen besonderen Aufwand. Sie gibt hingegen Aufschluss darüber, in welchen Bevölkerungsgruppen sich besondere Präventionsmassnahmen aufdrängen.</p>
    • <p>Nationalitäten- und wohnsitzspezifische Daten werden seit mehreren Jahren in der ersten Säule (AHV, IV und EL) sowie in der Arbeitslosenversicherung erhoben. Diese Informationen sind frei zugänglich und werden nach Themenschwerpunkten veröffentlicht. In diesem Sinne ist das Anliegen der Motion erfüllt.</p><p>In den anderen Bereichen der Sozialversicherungen, insbesondere in der beruflichen Vorsorge, der Kranken- und Unfallversicherung sowie bei den Familienzulagen, stehen personenzentrierte Daten (Beitragszahlende und Leistungsempfänger) nicht immer zur Verfügung, und Nationalität oder Wohnsitzkanton sind den Vollzugsstellen oft nicht bekannt. Die Einführung einer systematischen Erhebung der mit der Motion geforderten Variablen zöge auf verschiedenen Ebenen eine massive Erhöhung der Verwaltungskosten nach sich. Im Falle einer Annahme der Motion müssten zum Beispiel in der beruflichen Vorsorge rund 8000 Vorsorgeeinrichtungen verpflichtet werden, die Daten bei mehreren hunderttausend Arbeitgebern für über 3 Millionen aktive Versicherte zu erheben. Bei den rund 650 000 Leistungsempfängern dürfte der Erhebungsaufwand noch grösser sein.</p><p>Für solche Entwicklungen braucht es also beträchtliche Ressourcen, die heute nicht zur Verfügung stehen. Ausserdem stehen die hohen Kosten in keinem Verhältnis zu den geringfügigen Zusatzinformationen, die eine Erhebung der Herkunftsnation liefert. Wissenschaftlich kaum relevant wäre beispielsweise eine Erhebung der Nationalitäten in der Krankenversicherung ohne Berücksichtigung der Risken, denen die Betroffenen ausgesetzt sind.</p><p>In der Sozialhilfe wird die Herkunftsnation in der Schweizerischen Sozialhilfestatistik erhoben. Die Ergebnisse wurden erst vor kurzem veröffentlicht, so dass sich diese Variable noch nicht auswerten lässt. Mittelfristig ist indes eine Qualitätssteigerung bei der diesbezüglichen Information zu erwarten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die für die Erfassung der Sozialversicherungsstatistiken (u. a. IV, ALV, EO, FamZG und Sozialhilfe) zuständigen Bundesämter anzuweisen, in Zukunft die Statistik nicht bloss nach Ausländern und Schweizern zu führen, sondern bei den Ausländern auch die Herkunftsnation zu erheben und die Ergebnisse je Kanton öffentlich zugänglich zu machen.</p>
    • Sozialversicherungsstatistiken nach Nationalitäten erheben und publizieren

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