Gesinnungsterrorbei Radio DRS

ShortId
06.3219
Id
20063219
Updated
28.07.2023 10:16
Language
de
Title
Gesinnungsterrorbei Radio DRS
AdditionalIndexing
34;66;Interessenvertretung;Entlassung;nukleare Sicherheit;Kommunikationskontrolle;Radio;Atomindustrie;Radio SRF;Meinungsfreiheit
1
  • L07K12020501080402, Radio SRF
  • L05K1202050103, Radio
  • L04K05020504, Meinungsfreiheit
  • L05K0702030103, Entlassung
  • L04K17030101, Atomindustrie
  • L04K12020403, Kommunikationskontrolle
  • L04K08020311, Interessenvertretung
  • L04K17030106, nukleare Sicherheit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Interpellation wirft zahlreiche Fragen auf im Zusammenhang mit einer privatrechtlichen Auseinandersetzung zwischen der SRG und einem ehemaligen Mitarbeiter. Der Bundesrat nimmt dazu keine Stellung.</p><p>Die Landesregierung und die Verwaltung sind zuständig für rechtliche und politische Fragen im Zusammenhang mit der Erbringung des verfassungsrechtlichen Leistungsauftrages. Die Beurteilung von arbeits- oder auftragsrechtlichen Differenzen zwischen der SRG und Dritten obliegt den zivilen Gerichtsinstanzen. Diese haben im Einzelfall auch darüber zu entscheiden, ob die in der Bundesverfassung garantierten Freiheitsrechte verletzt worden sind oder nicht.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Weil "Radio-Doktor" Jean-Jacques Fasnacht sich privat im Verein "Klar!" gegen Atomrisiken engagiert, wird er von Radio DRS fristlos entlassen. Dabei hat er in seinen Sendungen, im Unterschied etwa zum Fernseharzt Dr. Stutz, zu keinem Zeitpunkt private Anliegen vertreten. </p><p>1. Im Kündigungsschreiben an Herrn Fasnacht heisst es "... die Entscheidung ist uns nicht leichtgefallen, aber wenn wir nicht handeln und wenn man vermuten könnte, dass Sie als bekannter Ratgeber-Arzt auch politisch profitieren könnten, hätte das Schweizer Radio DRS ein Problem". Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass alle Schweizerinnen und Schweizer ein Recht auf freie Meinung haben und dass dieses Recht auch für einen Radio-Doktor gilt?</p><p>2. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass eine solche Entlassung zum Schutz der freien Meinung rückgängig gemacht werden sollte?</p><p>3. Welchen Einfluss hatte die Atomlobby auf diesen Entscheid, welche Interventionen gingen dieser Entlassung voraus? </p><p>4. Gilt bei der SRG punkto Gesinnung zweierlei Mass - jene die bleiben dürfen, weil sie neue Atomrisiken befürworten, wie Axpo-Chef Heinz Karrer, SRG-Verwaltungsrat, und jene, die gehen müssen, weil sie die mörderischen Folgen der Atomenergie ablehnen?</p><p>5. Welchen Einfluss übt Axpo-Chef Karrer auf die inhaltliche und personelle Gestaltung von Radio DRS aus?</p><p>6. Müsste man statt Herrn Fasnacht nicht eher Herrn Karrer sanktionieren, weil er sich als Befürworter von neuen Atomkraftwerken als Wiederholungstäter profiliert? Man könnte ihn zum Beispiel wegen eventualvorsätzlicher Tötung einklagen, vergleichbar jenen Autorasern, die mit riskantem Fahrverhalten wiederholt in strafbarem Ausmass Menschenleben aufs Spiel setzen.</p>
  • Gesinnungsterrorbei Radio DRS
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Interpellation wirft zahlreiche Fragen auf im Zusammenhang mit einer privatrechtlichen Auseinandersetzung zwischen der SRG und einem ehemaligen Mitarbeiter. Der Bundesrat nimmt dazu keine Stellung.</p><p>Die Landesregierung und die Verwaltung sind zuständig für rechtliche und politische Fragen im Zusammenhang mit der Erbringung des verfassungsrechtlichen Leistungsauftrages. Die Beurteilung von arbeits- oder auftragsrechtlichen Differenzen zwischen der SRG und Dritten obliegt den zivilen Gerichtsinstanzen. Diese haben im Einzelfall auch darüber zu entscheiden, ob die in der Bundesverfassung garantierten Freiheitsrechte verletzt worden sind oder nicht.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Weil "Radio-Doktor" Jean-Jacques Fasnacht sich privat im Verein "Klar!" gegen Atomrisiken engagiert, wird er von Radio DRS fristlos entlassen. Dabei hat er in seinen Sendungen, im Unterschied etwa zum Fernseharzt Dr. Stutz, zu keinem Zeitpunkt private Anliegen vertreten. </p><p>1. Im Kündigungsschreiben an Herrn Fasnacht heisst es "... die Entscheidung ist uns nicht leichtgefallen, aber wenn wir nicht handeln und wenn man vermuten könnte, dass Sie als bekannter Ratgeber-Arzt auch politisch profitieren könnten, hätte das Schweizer Radio DRS ein Problem". Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass alle Schweizerinnen und Schweizer ein Recht auf freie Meinung haben und dass dieses Recht auch für einen Radio-Doktor gilt?</p><p>2. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass eine solche Entlassung zum Schutz der freien Meinung rückgängig gemacht werden sollte?</p><p>3. Welchen Einfluss hatte die Atomlobby auf diesen Entscheid, welche Interventionen gingen dieser Entlassung voraus? </p><p>4. Gilt bei der SRG punkto Gesinnung zweierlei Mass - jene die bleiben dürfen, weil sie neue Atomrisiken befürworten, wie Axpo-Chef Heinz Karrer, SRG-Verwaltungsrat, und jene, die gehen müssen, weil sie die mörderischen Folgen der Atomenergie ablehnen?</p><p>5. Welchen Einfluss übt Axpo-Chef Karrer auf die inhaltliche und personelle Gestaltung von Radio DRS aus?</p><p>6. Müsste man statt Herrn Fasnacht nicht eher Herrn Karrer sanktionieren, weil er sich als Befürworter von neuen Atomkraftwerken als Wiederholungstäter profiliert? Man könnte ihn zum Beispiel wegen eventualvorsätzlicher Tötung einklagen, vergleichbar jenen Autorasern, die mit riskantem Fahrverhalten wiederholt in strafbarem Ausmass Menschenleben aufs Spiel setzen.</p>
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