Verschärfte Sanktionen bei Alkoholverkauf an Jugendliche

ShortId
06.3222
Id
20063222
Updated
25.06.2025 00:25
Language
de
Title
Verschärfte Sanktionen bei Alkoholverkauf an Jugendliche
AdditionalIndexing
2841;15;junger Mensch;Einzelhandel;Alkoholkonsum;Jugendschutz;Vollzug von Beschlüssen;Verkaufsverweigerung;Alkoholismus
1
  • L07K14020101010101, Alkoholkonsum
  • L05K0101020101, Alkoholismus
  • L05K0107010204, junger Mensch
  • L05K0703010109, Verkaufsverweigerung
  • L05K0701050101, Einzelhandel
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
  • L04K01040206, Jugendschutz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Noch immer gelangt Alkohol problemlos in die Hände einer minderjährigen Käuferschaft, trotz klarer gesetzlicher Vorgaben. Testkäufe belegen, dass von Jugendlichen kaum je ein Ausweis verlangt wird, und ein Einschreiten der zuständigen kantonalen Stellen nach festgestelltem Missbrauch wirkt höchstens für kurze Zeit. Der 80-prozentige Alkohol namens "kick80" beispielsweise wurde zwar am Kiosk im Zürcher Hauptbahnhof nach entsprechender Intervention hinter die Ladenkasse verlegt, in Uster aber verkauft ihn die gleiche Kioskkette nach wie vor bei den normalen Süssgetränken und Mineralwassern an jedermann.</p>
  • <p>Um den Problemen beim missbräuchlichen Alkoholkonsum entgegenzuwirken, hat der Bundesrat das Bundesamt für Gesundheit beauftragt, ein Nationales Programm Alkohol unter Mitwirkung verschiedener Bundesstellen sowie weiterer öffentlicher und privater Organisationen zu erarbeiten. Das Programm soll ihm bis Ende 2007 unterbreitet werden. Die drei Hauptziele des Programms sind, die bestehenden Anstrengungen im Bereich Alkohol zu überprüfen, allfälligen Handlungsbedarf auszuweisen und entsprechende Strategien festzulegen. Zu den möglichen Massnahmen für den Schutz der Jugendlichen vor den Auswirkungen eines missbräuchlichen Alkoholkonsums gehören auch jene Vorkehrungen, die sich auf den Verkauf dieser Produkte und auf deren Verfügbarkeit im Handel beziehen. Im Zusammenhang mit der Erarbeitung des obenerwähnten Nationalen Programms werden auch Überlegungen zu den Alkoholverkaufspatenten angestellt werden, wobei die Erteilung bzw. der Entzug dieser Patente in der Kompetenz der Kantone liegt.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten darzulegen, wie das Verkaufsverbot von Alkohol an Jugendliche durchgesetzt werden kann. Er soll dabei insbesondere auch prüfen, ob der Entzug des Alkoholverkaufspatentes nach Missachtung des Verkaufsverbotes zum Ziel führen könnte.</p>
  • Verschärfte Sanktionen bei Alkoholverkauf an Jugendliche
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Noch immer gelangt Alkohol problemlos in die Hände einer minderjährigen Käuferschaft, trotz klarer gesetzlicher Vorgaben. Testkäufe belegen, dass von Jugendlichen kaum je ein Ausweis verlangt wird, und ein Einschreiten der zuständigen kantonalen Stellen nach festgestelltem Missbrauch wirkt höchstens für kurze Zeit. Der 80-prozentige Alkohol namens "kick80" beispielsweise wurde zwar am Kiosk im Zürcher Hauptbahnhof nach entsprechender Intervention hinter die Ladenkasse verlegt, in Uster aber verkauft ihn die gleiche Kioskkette nach wie vor bei den normalen Süssgetränken und Mineralwassern an jedermann.</p>
    • <p>Um den Problemen beim missbräuchlichen Alkoholkonsum entgegenzuwirken, hat der Bundesrat das Bundesamt für Gesundheit beauftragt, ein Nationales Programm Alkohol unter Mitwirkung verschiedener Bundesstellen sowie weiterer öffentlicher und privater Organisationen zu erarbeiten. Das Programm soll ihm bis Ende 2007 unterbreitet werden. Die drei Hauptziele des Programms sind, die bestehenden Anstrengungen im Bereich Alkohol zu überprüfen, allfälligen Handlungsbedarf auszuweisen und entsprechende Strategien festzulegen. Zu den möglichen Massnahmen für den Schutz der Jugendlichen vor den Auswirkungen eines missbräuchlichen Alkoholkonsums gehören auch jene Vorkehrungen, die sich auf den Verkauf dieser Produkte und auf deren Verfügbarkeit im Handel beziehen. Im Zusammenhang mit der Erarbeitung des obenerwähnten Nationalen Programms werden auch Überlegungen zu den Alkoholverkaufspatenten angestellt werden, wobei die Erteilung bzw. der Entzug dieser Patente in der Kompetenz der Kantone liegt.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten darzulegen, wie das Verkaufsverbot von Alkohol an Jugendliche durchgesetzt werden kann. Er soll dabei insbesondere auch prüfen, ob der Entzug des Alkoholverkaufspatentes nach Missachtung des Verkaufsverbotes zum Ziel führen könnte.</p>
    • Verschärfte Sanktionen bei Alkoholverkauf an Jugendliche

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