Einheitskrankenkasse. Schutz der Krankenkassenreserven
- ShortId
-
06.3223
- Id
-
20063223
- Updated
-
28.07.2023 09:59
- Language
-
de
- Title
-
Einheitskrankenkasse. Schutz der Krankenkassenreserven
- AdditionalIndexing
-
2841;Buchführung;Krankenkasse;Monopol;Betriebsrücklage
- 1
-
- L05K0104010902, Krankenkasse
- L05K0703010103, Monopol
- L05K0703020104, Betriebsrücklage
- L04K07030201, Buchführung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Volksinitiative "Für eine soziale Einheitskrankenkasse" sieht in einer Übergangsbestimmung vor, dass die Einheitskasse spätestens drei Jahre nach Annahme der Initiative ihre Arbeit aufnimmt, und stellt in der gleichen Übergangsbestimmung klar, dass die Einheitskasse die Aktiven und Passiven der bestehenden Einrichtungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernimmt.</p><p>Die Äusserungen von Bundesrat Pascal Couchepin zu diesem Punkt während der Debatte zur Einheitskrankenkasse im Nationalrat waren zumindest erstaunlich. Nach ihm und gemäss dem Amtlichen Bulletin der Sitzung vom 8. Mai werden die Kassen während diesen drei Jahren zuerst ihre Reserven verschwinden lassen, dann ihre Rückstellungen, die der Sicherheit dienen, verkleinern und schliesslich in demagogischer Weise eine möglichst grosse Zahl von Kunden und Kundinnen anwerben in der Hoffnung, dass diese in den Zusatzversicherungen bleiben.</p><p>Dieses Votum bestärkt paradoxerweise nicht nur die Befürworterinnen und Befürworter der Einheitskasse. Es zieht auch all jene ins Lager der Befürworterinnen und Befürworter, die noch mehr oder weniger geglaubt hatten, die Krankenkassen verlören ihren sozialen Charakter nicht, der Staat nehme seine Aufsichtsrolle noch wahr und es sei nicht nötig, die Grundversicherung total von der Zusatzversicherung zu trennen, wie es die Initiative vorsieht. Aber abgesehen von dieser Paradoxie sind solche Äusserungen unerhört und beunruhigend. </p><p>Ende 2004 verfügten die 92 Krankenkassen über Reserven in der Höhe von 2,968 Milliarden Franken und über Rückstellungen in der Höhe von 4,488 Milliarden Franken, insgesamt also über 7,456 Milliarden Franken. Diese Beträge stammen wohl gemerkt aus den Prämien der Versicherten (und es handelt sich dabei gemäss KVG um obligatorische Abgaben). Sie können also logischerweise nur zur Finanzierung der Leistungen benutzt werden. Alles andere käme einem Diebstahl des Geldes der Versicherten gleich.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert, auf dem Weg der Gesetzgebung bei Dringlichkeit (Art. 165 BV) einen dringlich erklärten Gesetzesvorschlag vorzulegen, der bei Annahme der Initiative sofort in Kraft gesetzt werden kann. Mit diesem Gesetzesvorschlag soll das Geld aus den Prämien der Versicherten geschützt, die Aufsicht über die Krankenkassen drastisch verstärkt und jegliche dubiose Geschäftstätigkeit und jegliches Dumping durch ungerechtfertigte Herabsetzung der Prämien unterbunden werden.</p>
- <p>Der Bundesrat hat sich in seiner Botschaft vom 9. Dezember 2005 (BBl 2006 735 ff.) klar gegen die Volksinitiative "Für eine soziale Einheitskrankenkasse" ausgesprochen und dem Parlament beantragt, sie Volk und Ständen mit der Empfehlung auf Ablehnung zur Abstimmung zu unterbreiten. Die Eidgenössischen Räte haben in der Folge der Initiative eine klare Absage erteilt; der Nationalrat am 8. Mai 2006 anlässlich der Sondersession mit 109 zu 61 Stimmen, der Ständerat am 15. Juni 2006 mit 31 zu 7 Stimmen.</p><p>Nach der Übergangsbestimmung der Initiative nimmt die Einheitskasse die Arbeit spätestens drei Jahre nach Annahme von Artikel 117 Absatz 3 der Bundesverfassung auf. Sie übernimmt die Aktiven und Passiven der bestehenden Einrichtungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Es kann offen bleiben, ob und wie weit diese Übergangsregelung geeignet ist, die notwendigen Massnahmen für die Sicherung der für die Rückstellungen und Reserven notwendigen Vermögenswerte zu treffen. Der Bundesrat hat jedoch keinen Anlass, bereits im Vorfeld der Volksabstimmung mittels eines dringlichen Gesetzgebungsverfahrens entsprechende Massnahmen vorzubereiten. Einerseits ist der Ausgang der Volksabstimmung offen, und andererseits würde sich der Bundesrat mit Vorbereitungsarbeiten im Sinne der Motion zu seiner klar ablehnenden Haltung gegenüber dem mit der Initiative angestrebten Kurswechsel in Widerspruch setzen. </p><p>Unter diesen Umständen sieht der Bundesrat keinen vorgezogenen Handlungsbedarf. Er lehnt die Motion deshalb ab. Sollte die Initiative in der Volksabstimmung angenommen werden, wird der Bundesrat prüfen, welche Vorkehren allenfalls notwendig sind, um einer rechtswidrigen Verwendung der die obligatorische Krankenpflegeversicherung betreffenden Vermögen der bestehenden Krankenkassen entgegenwirken zu können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Im Hinblick auf die Abstimmung über die Volksinitiative "Für eine soziale Einheitskrankenkasse" wird der Bundesrat aufgefordert, auf dem Weg der Gesetzgebung bei Dringlichkeit einen Gesetzesvorschlag vorzubereiten, mit dem gewährleistet wird, dass die gesetzlich vorgeschriebenen und mit dem Geld der Versicherten gebildeten Reserven und Rückstellungen der Krankenkassen während der Übergangsphase nicht verschwendet werden können, sondern vielmehr in die zukünftige Einheitskasse übertragen werden können.</p>
- Einheitskrankenkasse. Schutz der Krankenkassenreserven
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Volksinitiative "Für eine soziale Einheitskrankenkasse" sieht in einer Übergangsbestimmung vor, dass die Einheitskasse spätestens drei Jahre nach Annahme der Initiative ihre Arbeit aufnimmt, und stellt in der gleichen Übergangsbestimmung klar, dass die Einheitskasse die Aktiven und Passiven der bestehenden Einrichtungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernimmt.</p><p>Die Äusserungen von Bundesrat Pascal Couchepin zu diesem Punkt während der Debatte zur Einheitskrankenkasse im Nationalrat waren zumindest erstaunlich. Nach ihm und gemäss dem Amtlichen Bulletin der Sitzung vom 8. Mai werden die Kassen während diesen drei Jahren zuerst ihre Reserven verschwinden lassen, dann ihre Rückstellungen, die der Sicherheit dienen, verkleinern und schliesslich in demagogischer Weise eine möglichst grosse Zahl von Kunden und Kundinnen anwerben in der Hoffnung, dass diese in den Zusatzversicherungen bleiben.</p><p>Dieses Votum bestärkt paradoxerweise nicht nur die Befürworterinnen und Befürworter der Einheitskasse. Es zieht auch all jene ins Lager der Befürworterinnen und Befürworter, die noch mehr oder weniger geglaubt hatten, die Krankenkassen verlören ihren sozialen Charakter nicht, der Staat nehme seine Aufsichtsrolle noch wahr und es sei nicht nötig, die Grundversicherung total von der Zusatzversicherung zu trennen, wie es die Initiative vorsieht. Aber abgesehen von dieser Paradoxie sind solche Äusserungen unerhört und beunruhigend. </p><p>Ende 2004 verfügten die 92 Krankenkassen über Reserven in der Höhe von 2,968 Milliarden Franken und über Rückstellungen in der Höhe von 4,488 Milliarden Franken, insgesamt also über 7,456 Milliarden Franken. Diese Beträge stammen wohl gemerkt aus den Prämien der Versicherten (und es handelt sich dabei gemäss KVG um obligatorische Abgaben). Sie können also logischerweise nur zur Finanzierung der Leistungen benutzt werden. Alles andere käme einem Diebstahl des Geldes der Versicherten gleich.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert, auf dem Weg der Gesetzgebung bei Dringlichkeit (Art. 165 BV) einen dringlich erklärten Gesetzesvorschlag vorzulegen, der bei Annahme der Initiative sofort in Kraft gesetzt werden kann. Mit diesem Gesetzesvorschlag soll das Geld aus den Prämien der Versicherten geschützt, die Aufsicht über die Krankenkassen drastisch verstärkt und jegliche dubiose Geschäftstätigkeit und jegliches Dumping durch ungerechtfertigte Herabsetzung der Prämien unterbunden werden.</p>
- <p>Der Bundesrat hat sich in seiner Botschaft vom 9. Dezember 2005 (BBl 2006 735 ff.) klar gegen die Volksinitiative "Für eine soziale Einheitskrankenkasse" ausgesprochen und dem Parlament beantragt, sie Volk und Ständen mit der Empfehlung auf Ablehnung zur Abstimmung zu unterbreiten. Die Eidgenössischen Räte haben in der Folge der Initiative eine klare Absage erteilt; der Nationalrat am 8. Mai 2006 anlässlich der Sondersession mit 109 zu 61 Stimmen, der Ständerat am 15. Juni 2006 mit 31 zu 7 Stimmen.</p><p>Nach der Übergangsbestimmung der Initiative nimmt die Einheitskasse die Arbeit spätestens drei Jahre nach Annahme von Artikel 117 Absatz 3 der Bundesverfassung auf. Sie übernimmt die Aktiven und Passiven der bestehenden Einrichtungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Es kann offen bleiben, ob und wie weit diese Übergangsregelung geeignet ist, die notwendigen Massnahmen für die Sicherung der für die Rückstellungen und Reserven notwendigen Vermögenswerte zu treffen. Der Bundesrat hat jedoch keinen Anlass, bereits im Vorfeld der Volksabstimmung mittels eines dringlichen Gesetzgebungsverfahrens entsprechende Massnahmen vorzubereiten. Einerseits ist der Ausgang der Volksabstimmung offen, und andererseits würde sich der Bundesrat mit Vorbereitungsarbeiten im Sinne der Motion zu seiner klar ablehnenden Haltung gegenüber dem mit der Initiative angestrebten Kurswechsel in Widerspruch setzen. </p><p>Unter diesen Umständen sieht der Bundesrat keinen vorgezogenen Handlungsbedarf. Er lehnt die Motion deshalb ab. Sollte die Initiative in der Volksabstimmung angenommen werden, wird der Bundesrat prüfen, welche Vorkehren allenfalls notwendig sind, um einer rechtswidrigen Verwendung der die obligatorische Krankenpflegeversicherung betreffenden Vermögen der bestehenden Krankenkassen entgegenwirken zu können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Im Hinblick auf die Abstimmung über die Volksinitiative "Für eine soziale Einheitskrankenkasse" wird der Bundesrat aufgefordert, auf dem Weg der Gesetzgebung bei Dringlichkeit einen Gesetzesvorschlag vorzubereiten, mit dem gewährleistet wird, dass die gesetzlich vorgeschriebenen und mit dem Geld der Versicherten gebildeten Reserven und Rückstellungen der Krankenkassen während der Übergangsphase nicht verschwendet werden können, sondern vielmehr in die zukünftige Einheitskasse übertragen werden können.</p>
- Einheitskrankenkasse. Schutz der Krankenkassenreserven
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