Schengen. Revision erlaubt ausländischen Polizisten Nacheile und Observation auf Schweizer Gebiet auch in Steuersachen
- ShortId
-
06.3238
- Id
-
20063238
- Updated
-
27.07.2023 21:11
- Language
-
de
- Title
-
Schengen. Revision erlaubt ausländischen Polizisten Nacheile und Observation auf Schweizer Gebiet auch in Steuersachen
- AdditionalIndexing
-
10;24;Strafbarkeit;polizeiliche Ermittlung;Staatssouveränität;Polizei;Zusammenarbeit der Justizbehörden der EU;Zusammenarbeit in Rechtsfragen;Steuerhinterziehung;Personenkontrolle an der Grenze
- 1
-
- L06K070104040202, Personenkontrolle an der Grenze
- L04K05010110, Strafbarkeit
- L04K10010217, Zusammenarbeit in Rechtsfragen
- L06K100102040101, Zusammenarbeit der Justizbehörden der EU
- L04K05060203, Staatssouveränität
- L04K04030304, Polizei
- L05K0504010205, polizeiliche Ermittlung
- L04K11070604, Steuerhinterziehung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Obwohl der Schengen-Vertrag mit der Schweiz nicht ratifiziert ist, wurde er schon erweitert, und zwar mit schwerwiegenden Folgen zulasten der schweizerischen Souveränität. Unser Land hat dazu nichts zu sagen und kann nur austreten oder nicken. </p><p>Unter dem Titel "Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit" werden die Kompetenzen der Enforcement Police (Enfopol) massiv ausgeweitet. Die unter der Fahne der EU-Polizeikooperation (mit schweizerischer Beteiligung) operierenden europäischen Fahnder können mutmassliche Täter bespitzeln und ihnen nachjagen, ohne an den Landesgrenzen Halt machen zu müssen. </p><p>Vor der Schengen-Abstimmung hat der Bundesrat dem Volk feierlich versprochen, dass bei Schengen-Einsätzen in unserem Land nur Tatbestände verfolgt werden können, die auch nach schweizerischen Gesetzen mit Strafe bedroht sind, dass also der Grundsatz der "doppelten Strafbarkeit" stets aufrecht erhalten bleiben müsse. </p><p>Mit der Vertragserweiterung wird dieser Grundsatz jetzt ausgeschaltet. Zum grenzüberschreitenden bewaffneten Polizeieinsatz genügt künftig, dass das vermutete Delikt im ersuchenden Staat mit einer maximalen Freiheitsstrafe von mindestens zwölf Monaten bedroht wird. So können etwa ausländische Cannabiskonsumenten in der Schweiz observiert werden, oder abtreibungswillige Frauen aus Polen können von Polizisten ihres Landes bis in die Schweiz verfolgt werden. Jedoch auch Steuerhinterziehung, in der Schweiz eine Übertretung, in der EU aber ein Delikt, unterliegt der neuen Regelung. So können der Steuerhinterziehung verdächtige EU-Einwohner bis zu ihrem Treuhänder oder Bankberater in der Schweiz verfolgt werden. Derartiges war im Abstimmungskampf noch treuherzig wegbedingt worden.</p><p>Frau Jametti Greiner, die Chefunterhändlerin und -verkäuferin des Schengen-Beitritts, findet es "rechtsstaatlich höchst bedenklich, wenn im eigenen Land Aktivitäten fremder Polizisten in Bereichen zu dulden sind, die nach unserem Recht nicht strafbar sind." Andererseits beschönigt sie diesen Bruch des Versprechens gegenüber dem Schweizervolk als "Akzentverschiebung".</p>
- <p>Der Bundesrat hat sich bereits im Zusammenhang mit der Interpellation Schibli 06.3167 zur Frage der doppelten Strafbarkeit im Zusammenhang der Weiterentwicklung der Schengener Polizeizusammenarbeit geäussert. Die Sachlage hat sich zwischenzeitlich nicht verändert. So ist es zutreffend, dass die Kommission der EU den Schengen-Staaten im Herbst 2005 einen Vorschlag zur Weiterentwicklung der Schengener Polizeikooperationsregelungen unterbreitet hat. Dieser Vorschlag enthielt u. a. eine neue Regelung zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Observation. Die Regelung hätte bewirkt, dass das Prinzip der doppelten Strafbarkeit vom ersuchenden Staat nicht mehr geprüft werden müsste. Diese Neuerung sowie weitere Bestimmungen des Kommissionsvorschlags waren umstritten. Aus diesem Grunde hat sich der Rat der Justiz- und Innenminister anlässlich seiner Sitzung vom 27. April 2006 in Luxemburg, an der sich auch die Schweiz beteiligte, entschieden, die Verhandlungen zu sistieren. Die Kommission soll nach einer Reflexionsphase den Schengen-Staaten neue Vorschläge unterbreiten.</p><p>Ob und wann die Kommission trotz der divergierenden Meinungen auf Experten- und Ministerebene nochmals eine Regelung vorschlagen wird, die das Prinzip der doppelten Strafbarkeit betrifft, ist ungewiss. Fest steht jedoch, dass der Bundesrat auch in Zukunft am Prinzip der doppelten Strafbarkeit ohne Abstriche festhalten wird. Dank diesem Prinzip werden die grenzüberschreitende Observation oder andere polizeiliche und justizielle Massnahmen auf diejenigen Fälle beschränkt werden, bei denen der infrage stehende Sachverhalt nach dem nationalen Recht aller betroffenen Staaten eine Straftat darstellt.</p><p>Abschliessend kann darauf hingewiesen werden, dass gemäss aktuellem Schengen-Recht sowie gemäss dem sistierten Kommissionsvorschlag eine Observation vom Zielstaat stets bewilligt werden muss. Dadurch behält jeder Schengen-Staat die Autonomie, darüber zu befinden, ob er Aktivitäten von fremden Polizisten auf seinem Territorium billigen will oder nicht.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Fühlt sich der Bundesrat noch an die feierlichen Versprechen gegenüber dem Schweizer Volk bezüglich des Grundsatzes der doppelten Strafbarkeit als Voraussetzung für den Einsatz ausländischer Polizeibeamter auf dem Gebiete der Schweiz gebunden, und wird er das Schengen-Abkommen kündigen, wenn über die Frage der doppelten Strafbarkeit mit der EU keine Einigung erzielt werden kann?</p>
- Schengen. Revision erlaubt ausländischen Polizisten Nacheile und Observation auf Schweizer Gebiet auch in Steuersachen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Obwohl der Schengen-Vertrag mit der Schweiz nicht ratifiziert ist, wurde er schon erweitert, und zwar mit schwerwiegenden Folgen zulasten der schweizerischen Souveränität. Unser Land hat dazu nichts zu sagen und kann nur austreten oder nicken. </p><p>Unter dem Titel "Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit" werden die Kompetenzen der Enforcement Police (Enfopol) massiv ausgeweitet. Die unter der Fahne der EU-Polizeikooperation (mit schweizerischer Beteiligung) operierenden europäischen Fahnder können mutmassliche Täter bespitzeln und ihnen nachjagen, ohne an den Landesgrenzen Halt machen zu müssen. </p><p>Vor der Schengen-Abstimmung hat der Bundesrat dem Volk feierlich versprochen, dass bei Schengen-Einsätzen in unserem Land nur Tatbestände verfolgt werden können, die auch nach schweizerischen Gesetzen mit Strafe bedroht sind, dass also der Grundsatz der "doppelten Strafbarkeit" stets aufrecht erhalten bleiben müsse. </p><p>Mit der Vertragserweiterung wird dieser Grundsatz jetzt ausgeschaltet. Zum grenzüberschreitenden bewaffneten Polizeieinsatz genügt künftig, dass das vermutete Delikt im ersuchenden Staat mit einer maximalen Freiheitsstrafe von mindestens zwölf Monaten bedroht wird. So können etwa ausländische Cannabiskonsumenten in der Schweiz observiert werden, oder abtreibungswillige Frauen aus Polen können von Polizisten ihres Landes bis in die Schweiz verfolgt werden. Jedoch auch Steuerhinterziehung, in der Schweiz eine Übertretung, in der EU aber ein Delikt, unterliegt der neuen Regelung. So können der Steuerhinterziehung verdächtige EU-Einwohner bis zu ihrem Treuhänder oder Bankberater in der Schweiz verfolgt werden. Derartiges war im Abstimmungskampf noch treuherzig wegbedingt worden.</p><p>Frau Jametti Greiner, die Chefunterhändlerin und -verkäuferin des Schengen-Beitritts, findet es "rechtsstaatlich höchst bedenklich, wenn im eigenen Land Aktivitäten fremder Polizisten in Bereichen zu dulden sind, die nach unserem Recht nicht strafbar sind." Andererseits beschönigt sie diesen Bruch des Versprechens gegenüber dem Schweizervolk als "Akzentverschiebung".</p>
- <p>Der Bundesrat hat sich bereits im Zusammenhang mit der Interpellation Schibli 06.3167 zur Frage der doppelten Strafbarkeit im Zusammenhang der Weiterentwicklung der Schengener Polizeizusammenarbeit geäussert. Die Sachlage hat sich zwischenzeitlich nicht verändert. So ist es zutreffend, dass die Kommission der EU den Schengen-Staaten im Herbst 2005 einen Vorschlag zur Weiterentwicklung der Schengener Polizeikooperationsregelungen unterbreitet hat. Dieser Vorschlag enthielt u. a. eine neue Regelung zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Observation. Die Regelung hätte bewirkt, dass das Prinzip der doppelten Strafbarkeit vom ersuchenden Staat nicht mehr geprüft werden müsste. Diese Neuerung sowie weitere Bestimmungen des Kommissionsvorschlags waren umstritten. Aus diesem Grunde hat sich der Rat der Justiz- und Innenminister anlässlich seiner Sitzung vom 27. April 2006 in Luxemburg, an der sich auch die Schweiz beteiligte, entschieden, die Verhandlungen zu sistieren. Die Kommission soll nach einer Reflexionsphase den Schengen-Staaten neue Vorschläge unterbreiten.</p><p>Ob und wann die Kommission trotz der divergierenden Meinungen auf Experten- und Ministerebene nochmals eine Regelung vorschlagen wird, die das Prinzip der doppelten Strafbarkeit betrifft, ist ungewiss. Fest steht jedoch, dass der Bundesrat auch in Zukunft am Prinzip der doppelten Strafbarkeit ohne Abstriche festhalten wird. Dank diesem Prinzip werden die grenzüberschreitende Observation oder andere polizeiliche und justizielle Massnahmen auf diejenigen Fälle beschränkt werden, bei denen der infrage stehende Sachverhalt nach dem nationalen Recht aller betroffenen Staaten eine Straftat darstellt.</p><p>Abschliessend kann darauf hingewiesen werden, dass gemäss aktuellem Schengen-Recht sowie gemäss dem sistierten Kommissionsvorschlag eine Observation vom Zielstaat stets bewilligt werden muss. Dadurch behält jeder Schengen-Staat die Autonomie, darüber zu befinden, ob er Aktivitäten von fremden Polizisten auf seinem Territorium billigen will oder nicht.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Fühlt sich der Bundesrat noch an die feierlichen Versprechen gegenüber dem Schweizer Volk bezüglich des Grundsatzes der doppelten Strafbarkeit als Voraussetzung für den Einsatz ausländischer Polizeibeamter auf dem Gebiete der Schweiz gebunden, und wird er das Schengen-Abkommen kündigen, wenn über die Frage der doppelten Strafbarkeit mit der EU keine Einigung erzielt werden kann?</p>
- Schengen. Revision erlaubt ausländischen Polizisten Nacheile und Observation auf Schweizer Gebiet auch in Steuersachen
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