Anrechnung der Praxiserfahrung in der Berufsbildung
- ShortId
-
06.3242
- Id
-
20063242
- Updated
-
28.07.2023 12:37
- Language
-
de
- Title
-
Anrechnung der Praxiserfahrung in der Berufsbildung
- AdditionalIndexing
-
32;15;Wiedereinstieg ins Berufsleben;Lehre;Weiterbildung;berufliche Bildung;berufliche Eignung
- 1
-
- L05K0702030305, Wiedereinstieg ins Berufsleben
- L03K130202, berufliche Bildung
- L04K13020204, Lehre
- L04K13030203, Weiterbildung
- L05K0702020106, berufliche Eignung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Bestimmungen zur Validierung von Bildungsleistungen sind mit dem neuen Berufsbildungsgesetz (BBG) 2004 in Kraft getreten. Die Umsetzung liegt im Verantwortungsbereich der Kantone zusammen mit den Verbänden und Organisationen, die als Trägerschaft für die Abschlüsse der Berufsbildung wirken. Für Verfahren zur Validierung braucht es eine Anerkennung durch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, BBT (Art. 33 BBG). Dadurch stellt der Bund die Qualität und die Vergleichbarkeit der Abschlüsse sicher.</p><p>1./2. Das BBT hat Anfang 2005 zusammen mit dem Seco, der Schweizerischen Berufsbildungsämterkonferenz, dem Verband Schweizerischer Arbeitsämter und den gesamtschweizerischen Organisationen der Arbeitswelt ein Projekt mit folgender Zielsetzung lanciert:</p><p>- Erarbeitung eines nationalen Rahmens mit Vorgaben für die konkrete Umsetzung;</p><p>- Koordination der Entwicklungsarbeiten;</p><p>- Erfahrungsaustausch in der Anfangsphase der Umsetzung;</p><p>- Klärung der Rollen und Sicherstellung der Information und Kommunikation unter den beteiligten Kreisen.</p><p>Die Ergebnisse des Projektes werden im Herbst 2006 vorgestellt. Die Arbeitspapiere werden laufend auf www.validacquis.ch veröffentlicht.</p><p>3. Die Qualifikationsverfahren orientieren sich an den entsprechenden Bildungserlassen. Die Kriterien zur Anerkennung der Verfahren durch das BBT verlangen die Einbindung der Organisationen der Arbeitswelt auf regionaler und nationaler Ebene (Art. 4 Abs. 3 BBV). Die Beurteilung der Dossiers der Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt durch Experten, die auch in den herkömmlichen Prüfungsverfahren mitwirken.</p><p>4. Ein Konzept zur Qualitätssicherung wird als Teil des nationalen Rahmens von den Projektpartnern zu verabschieden sein. Für 2007 bis 2008 ist eine Evaluation geplant.</p><p>5. Die Finanzierung der Verfahren erfolgt für Abschlüsse der Sekundarstufe II im Rahmen der kantonalen Bestimmungen. Der Bund leistet Pauschalbeiträge gemäss Artikel 53 Absatz 2 Buchstabe b BBG. An Entwicklungskosten für die Etablierung der benötigten Verfahren (z. B. Expertenschulung, Entwicklung von Instrumenten für die Verfahren) zahlt der Bund auf Gesuch hin Beiträge gemäss Artikel 54 BBG. Unterstützt werden auch Modelle, mit denen Unternehmen die Nachqualifizierung von Mitarbeitenden über Validierungsverfahren fördern (Beispiel Valiposte, ein Pilotprojekt der Post und des BBT für Mitarbeitende mit ehemaligen Monopolausbildungen).</p><p>6. Der Bundesrat teilt die Meinung, dass das Prinzip der Praxisanerkennung sowohl innerhalb der Berufsbildung als auch zwischen den Bildungsbereichen verwirklicht werden soll. Er wird im Rahmen der Entwicklung der Hochschullandschaft Schweiz die Schaffung entsprechender Regelungen in allen Bildungsbereichen prüfen. Das Fachhochschulgesetz sieht die Anrechnung von Bildungsleistungen in Artikel 1b Absatz 2 bereits vor. Die Praxis der Fachhochschulen ist darauf eingestellt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In unserer schnelllebigen Gesellschaft wird lebenslanges Lernen immer wichtiger. Aus diesem Grund müssen sowohl die berufliche Wiedereingliederung als auch jegliche Anstrengungen, eine neue oder zusätzliche Qualifikation zu erwerben, verstärkt gefördert werden. Die vorgesehenen Massnahmen dürfen allerdings nicht nur auf Jugendliche ausgerichtet sein; sie müssen insbesondere auch Frauen, die ihre berufliche Aktivität wieder aufnehmen möchten, oder ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in ihrem Beruf Schwierigkeiten haben und für die eine Umschulung sinnvoll wäre, einbeziehen. </p><p>Die neue Gesetzgebung über die Berufsbildung enthält in dieser Hinsicht sinnvolle und vielversprechende Ansätze. Vor allem die "Anrechnung bereits erbrachter Bildungsleistungen" (Art. 9 Abs. 2 BBG und Art. 4 BBV) und die "anderen Qualifikationsverfahren" (Art. 33 BBG und Art. 31ff. BBV) sind hier zu nennen. Dank den neu geschaffenen Möglichkeiten können nun zuvor erworbene Qualifikationen individuell evaluiert und angerechnet werden.</p><p>Diese Instrumente des modernen Bildungswesens werden jedoch noch zu selten systematisch angewandt, und gegenwärtig werden sie offenbar in nur wenigen Kantonen angeboten. Deshalb sollten die beim Einsatz dieser Instrumente auftretenden Probleme angegangen werden. Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Welche Schritte wurden auf Bundesebene unternommen, um die neuen Möglichkeiten, welche die Anrechnung von erbrachten Bildungsleistungen und andere Verfahren zur Feststellung der Qualifikation bringen, in der ganzen Schweiz zu verbreiten?</p><p>2. Gibt es ein Steuerungsinstrument, welches erlaubt, die getroffenen Massnahmen zu erfassen und die Lage in den verschiedenen Kantonen zu vergleichen?</p><p>3. Wie können die zuständigen Behörden sicherstellen, dass die neuen Qualifikationsnachweise den herkömmlichen Bildungsgängen gleichwertig sind und sie nicht von der Wirtschaft als zweitrangig eingestuft werden, wo doch die stärkere Anerkennung der Berufs- und Lebenserfahrung einen Vorteil darstellen sollte?</p><p>4. Wie gedenken die Behörden die Wirksamkeit der Anerkennungsverfahren zu prüfen und die Qualität sicherzustellen?</p><p>5. Wie werden diese Angebote finanziert, und wird eine Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor, insbesondere im Rahmen von Public Privat Partnerships, beabsichtigt?</p><p>6. Aus welchen Gründen sind solche Möglichkeiten nur im Berufsbildungsgesetz vorgesehen? Wäre es nicht sinnvoll, sie ebenfalls für Hochschulen einzuführen?</p>
- Anrechnung der Praxiserfahrung in der Berufsbildung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Bestimmungen zur Validierung von Bildungsleistungen sind mit dem neuen Berufsbildungsgesetz (BBG) 2004 in Kraft getreten. Die Umsetzung liegt im Verantwortungsbereich der Kantone zusammen mit den Verbänden und Organisationen, die als Trägerschaft für die Abschlüsse der Berufsbildung wirken. Für Verfahren zur Validierung braucht es eine Anerkennung durch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, BBT (Art. 33 BBG). Dadurch stellt der Bund die Qualität und die Vergleichbarkeit der Abschlüsse sicher.</p><p>1./2. Das BBT hat Anfang 2005 zusammen mit dem Seco, der Schweizerischen Berufsbildungsämterkonferenz, dem Verband Schweizerischer Arbeitsämter und den gesamtschweizerischen Organisationen der Arbeitswelt ein Projekt mit folgender Zielsetzung lanciert:</p><p>- Erarbeitung eines nationalen Rahmens mit Vorgaben für die konkrete Umsetzung;</p><p>- Koordination der Entwicklungsarbeiten;</p><p>- Erfahrungsaustausch in der Anfangsphase der Umsetzung;</p><p>- Klärung der Rollen und Sicherstellung der Information und Kommunikation unter den beteiligten Kreisen.</p><p>Die Ergebnisse des Projektes werden im Herbst 2006 vorgestellt. Die Arbeitspapiere werden laufend auf www.validacquis.ch veröffentlicht.</p><p>3. Die Qualifikationsverfahren orientieren sich an den entsprechenden Bildungserlassen. Die Kriterien zur Anerkennung der Verfahren durch das BBT verlangen die Einbindung der Organisationen der Arbeitswelt auf regionaler und nationaler Ebene (Art. 4 Abs. 3 BBV). Die Beurteilung der Dossiers der Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt durch Experten, die auch in den herkömmlichen Prüfungsverfahren mitwirken.</p><p>4. Ein Konzept zur Qualitätssicherung wird als Teil des nationalen Rahmens von den Projektpartnern zu verabschieden sein. Für 2007 bis 2008 ist eine Evaluation geplant.</p><p>5. Die Finanzierung der Verfahren erfolgt für Abschlüsse der Sekundarstufe II im Rahmen der kantonalen Bestimmungen. Der Bund leistet Pauschalbeiträge gemäss Artikel 53 Absatz 2 Buchstabe b BBG. An Entwicklungskosten für die Etablierung der benötigten Verfahren (z. B. Expertenschulung, Entwicklung von Instrumenten für die Verfahren) zahlt der Bund auf Gesuch hin Beiträge gemäss Artikel 54 BBG. Unterstützt werden auch Modelle, mit denen Unternehmen die Nachqualifizierung von Mitarbeitenden über Validierungsverfahren fördern (Beispiel Valiposte, ein Pilotprojekt der Post und des BBT für Mitarbeitende mit ehemaligen Monopolausbildungen).</p><p>6. Der Bundesrat teilt die Meinung, dass das Prinzip der Praxisanerkennung sowohl innerhalb der Berufsbildung als auch zwischen den Bildungsbereichen verwirklicht werden soll. Er wird im Rahmen der Entwicklung der Hochschullandschaft Schweiz die Schaffung entsprechender Regelungen in allen Bildungsbereichen prüfen. Das Fachhochschulgesetz sieht die Anrechnung von Bildungsleistungen in Artikel 1b Absatz 2 bereits vor. Die Praxis der Fachhochschulen ist darauf eingestellt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In unserer schnelllebigen Gesellschaft wird lebenslanges Lernen immer wichtiger. Aus diesem Grund müssen sowohl die berufliche Wiedereingliederung als auch jegliche Anstrengungen, eine neue oder zusätzliche Qualifikation zu erwerben, verstärkt gefördert werden. Die vorgesehenen Massnahmen dürfen allerdings nicht nur auf Jugendliche ausgerichtet sein; sie müssen insbesondere auch Frauen, die ihre berufliche Aktivität wieder aufnehmen möchten, oder ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in ihrem Beruf Schwierigkeiten haben und für die eine Umschulung sinnvoll wäre, einbeziehen. </p><p>Die neue Gesetzgebung über die Berufsbildung enthält in dieser Hinsicht sinnvolle und vielversprechende Ansätze. Vor allem die "Anrechnung bereits erbrachter Bildungsleistungen" (Art. 9 Abs. 2 BBG und Art. 4 BBV) und die "anderen Qualifikationsverfahren" (Art. 33 BBG und Art. 31ff. BBV) sind hier zu nennen. Dank den neu geschaffenen Möglichkeiten können nun zuvor erworbene Qualifikationen individuell evaluiert und angerechnet werden.</p><p>Diese Instrumente des modernen Bildungswesens werden jedoch noch zu selten systematisch angewandt, und gegenwärtig werden sie offenbar in nur wenigen Kantonen angeboten. Deshalb sollten die beim Einsatz dieser Instrumente auftretenden Probleme angegangen werden. Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Welche Schritte wurden auf Bundesebene unternommen, um die neuen Möglichkeiten, welche die Anrechnung von erbrachten Bildungsleistungen und andere Verfahren zur Feststellung der Qualifikation bringen, in der ganzen Schweiz zu verbreiten?</p><p>2. Gibt es ein Steuerungsinstrument, welches erlaubt, die getroffenen Massnahmen zu erfassen und die Lage in den verschiedenen Kantonen zu vergleichen?</p><p>3. Wie können die zuständigen Behörden sicherstellen, dass die neuen Qualifikationsnachweise den herkömmlichen Bildungsgängen gleichwertig sind und sie nicht von der Wirtschaft als zweitrangig eingestuft werden, wo doch die stärkere Anerkennung der Berufs- und Lebenserfahrung einen Vorteil darstellen sollte?</p><p>4. Wie gedenken die Behörden die Wirksamkeit der Anerkennungsverfahren zu prüfen und die Qualität sicherzustellen?</p><p>5. Wie werden diese Angebote finanziert, und wird eine Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor, insbesondere im Rahmen von Public Privat Partnerships, beabsichtigt?</p><p>6. Aus welchen Gründen sind solche Möglichkeiten nur im Berufsbildungsgesetz vorgesehen? Wäre es nicht sinnvoll, sie ebenfalls für Hochschulen einzuführen?</p>
- Anrechnung der Praxiserfahrung in der Berufsbildung
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