Parlamentarische Aufsicht über die Bundesanwaltschaft

ShortId
06.3244
Id
20063244
Updated
14.11.2025 07:25
Language
de
Title
Parlamentarische Aufsicht über die Bundesanwaltschaft
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft erweist sich noch immer als ungelöstes Problem. Die derzeitige Doppelaufsicht durch das Bundesstrafgericht Bellinzona und das Justizdepartement vermag nicht zu befriedigen. Ein Gericht kann nur schwerlich die Aufsicht über eine Institution wahrnehmen, deren Anklagen es zu behandeln hat. Die Aufsicht durch das Justizdepartement erscheint als nicht stringent. Denn die Bundesanwaltschaft ist nicht einfach eine Verwaltungsabteilung des Justizdepartements, sondern eine von der Verwaltung unabhängige Behörde. Die parlamentarische Aufsicht beschränkte sich bislang weitgehend auf eine (formelle) Oberaufsicht.</p><p>Vor diesem Hintergrund bietet sich die Etablierung einer neuen parlamentarischen Aufsichtskommission beider Räte, analog der Gerichtskommission oder der Geschäftsprüfungsdelegation, an. Sie sollte, um ihre Aufsicht und ihre Kontrolltätigkeit gezielt wahrnehmen zu können, mit speziellen Rechten ausgestattet sein und mit Bezug auf Verfahrensverschleppung und Rechtmässigkeit der eingesetzten Mittel und des Verfahrens generell auch materielle Prüfungsbefugnis, also unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Verdacht auf Verschleppung, des Einsatzes unrechtmässiger Mittel) auch Einsichtsrecht in Verfahrensakten erhalten.</p><p>Wird keine Aufsichtskommission entsprechend dieser Motion etabliert, entzieht sich die Bundesanwaltschaft weiterhin jeder echten parlamentarischen Kontrolle.</p>
  • <p>Die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft untersteht einer speziellen Aufsichtskommission beider Räte.</p>
  • Parlamentarische Aufsicht über die Bundesanwaltschaft
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft erweist sich noch immer als ungelöstes Problem. Die derzeitige Doppelaufsicht durch das Bundesstrafgericht Bellinzona und das Justizdepartement vermag nicht zu befriedigen. Ein Gericht kann nur schwerlich die Aufsicht über eine Institution wahrnehmen, deren Anklagen es zu behandeln hat. Die Aufsicht durch das Justizdepartement erscheint als nicht stringent. Denn die Bundesanwaltschaft ist nicht einfach eine Verwaltungsabteilung des Justizdepartements, sondern eine von der Verwaltung unabhängige Behörde. Die parlamentarische Aufsicht beschränkte sich bislang weitgehend auf eine (formelle) Oberaufsicht.</p><p>Vor diesem Hintergrund bietet sich die Etablierung einer neuen parlamentarischen Aufsichtskommission beider Räte, analog der Gerichtskommission oder der Geschäftsprüfungsdelegation, an. Sie sollte, um ihre Aufsicht und ihre Kontrolltätigkeit gezielt wahrnehmen zu können, mit speziellen Rechten ausgestattet sein und mit Bezug auf Verfahrensverschleppung und Rechtmässigkeit der eingesetzten Mittel und des Verfahrens generell auch materielle Prüfungsbefugnis, also unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Verdacht auf Verschleppung, des Einsatzes unrechtmässiger Mittel) auch Einsichtsrecht in Verfahrensakten erhalten.</p><p>Wird keine Aufsichtskommission entsprechend dieser Motion etabliert, entzieht sich die Bundesanwaltschaft weiterhin jeder echten parlamentarischen Kontrolle.</p>
    • <p>Die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft untersteht einer speziellen Aufsichtskommission beider Räte.</p>
    • Parlamentarische Aufsicht über die Bundesanwaltschaft

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