Sofortige Aufhebung des Nachtfahrverbotes für LKW für die Nord-Süd-Verbindung
- ShortId
-
06.3250
- Id
-
20063250
- Updated
-
27.07.2023 21:38
- Language
-
de
- Title
-
Sofortige Aufhebung des Nachtfahrverbotes für LKW für die Nord-Süd-Verbindung
- AdditionalIndexing
-
48;Alpentransitverkehr;Güterverkehr auf der Strasse;Verkehrsbeeinflussung;Verkehrsstau;wirtschaftliche Auswirkung;Nachtfahrverbot
- 1
-
- L05K1801010101, Alpentransitverkehr
- L04K18020404, Nachtfahrverbot
- L05K1801020204, Güterverkehr auf der Strasse
- L04K18010219, Verkehrsstau
- L05K1802020801, Verkehrsbeeinflussung
- L04K07040404, wirtschaftliche Auswirkung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Das Steinschlagereignis vom 31. Mai 2006 sowie die nachfolgenden kleineren Steinschläge haben zur Sperrung der Autobahn A2 und der Kantonsstrasse bei Gurtnellen geführt. Nach entsprechenden Vorbereitungsarbeiten wurde der abbröckelnde Felskopf im Bereich Güetli am 23. Juni 2006 gesprengt. Nach Kontroll- und Aufräumarbeiten konnten sowohl die A2 als auch die Kantonsstrasse am 30. Juni 2006 wieder dem Verkehr übergeben werden.</p><p>Der Ausfall dieser wichtigen Nord-Süd-Verbindung während rund vier Wochen führte zu Kapazitätsproblemen. Der Bund und die Kantone haben sich jedoch rasch auf die Situation eingestellt und Sofortmassnahmen ergriffen. Die Verkehrsteilnehmer aus dem In- und Ausland wurden schnell und umfassend über Ausweichrouten via San Bernardino, Simplon und Grossen St. Bernhard orientiert. Auf der San Bernardino-Route wurde die bestehende Tunnelbaustelle vorübergehend aufgehoben; weitere geplante Baustellen wurden aufgeschoben.</p><p>Der Vorsteher des UVEK gelangte mit Schreiben vom 8. Juni 2006 an seine Amtskollegen in Frankreich, Italien, Deutschland und Österreich sowie an die europäische Verkehrskommission und schlug eine internationale Koordination des Nord-Süd-Transitverkehrs vor. Die Bahn intensivierte ihr Angebot auf dieser Achse, sodass die Kapazitätsprobleme auch verkehrsträgerübergreifend gelöst werden konnten.</p><p>Zwischen dem 8. und dem 30. Juni 2006 durften tagsüber bestimmte Fahrzeuge die Gefahrenstelle auf der Kantonsstrasse passieren. Die Gemeinden im Urner Oberland waren über die Alpenpässe Gotthard, Furka, Oberalp und Susten erreichbar. Die Erschliessung des Kantons Uri war somit zu jeder Zeit gewährleistet.</p><p>Unter diesen Umständen ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Situation zwar zu gewissen Verzögerungen im Binnen- und im Transitverkehr führte. Die Versorgung von Wirtschaft und Gewerbe war jedoch gewährleistet. Die getroffenen Massnahmen auf Schiene und Strasse reichten aus, um den Verkehr durch die Alpen zu bewältigen, so dass die Situation trotz den Behinderungen tragbar war.</p><p>2. In Anbetracht der beschriebenen Ausweichmöglichkeiten und der gewährleisteten Versorgungslage bestand keine Notwendigkeit, das Nachtfahrverbot für Lastwagen für die Nord-Süd-Verbindung aufzuheben.</p><p>Das Nachtfahrverbot ist im Übrigen grundsätzlich unantastbar. Die Schweizer Bevölkerung hat in mehreren Abstimmungen bekräftigt, dass sie daran festhalten will. Einzelereignisse dürfen nicht zum Anlass genommen werden, das Verbot schleichend auszuhöhlen.</p><p>Zu einem guten Risikomanagement gehört allerdings auch, dass man sich auf Extremszenarien vorbereitet. In diesem Sinn sind Massnahmen zu evaluieren für den Fall, dass sich die Verkehrssituation zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder die Grundversorgung der Bevölkerung entwickeln würde. Für einen solchen Fall ist zu prüfen, ob eine vorübergehende und lokal begrenzte Flexibilisierung des Nachtfahrverbotes Abhilfe schaffen könnte. Dabei ist es wichtig, dem angestrebten Nutzen allfällige negative Nebeneffekte wie zum Beispiel die Lärmbelästigung der Anwohner gegenüberzustellen. Die Lockerung des Nachtfahrverbotes kommt ohnehin nur als Ultima Ratio in einer ausserordentlichen Situation infrage.</p><p>3. Im Zuge der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung wird die heutige Verbundaufgabe zwischen dem Bund und den Kantonen im Bereich des Verkehrsmanagements auf Nationalstrassen aufgehoben. Der Bund übernimmt ab 2008 das Verkehrsmanagement auf dem schweizerischen Nationalstrassennetz. Als Vorbereitung darauf arbeitet er schon heute an entsprechenden Plänen. Diese definieren mögliche, länger dauernde, grössere Ereignisfälle und legen fest, wie der Verkehr zu bewältigen wäre. Die bei der Erarbeitung gewonnenen Erkenntnisse fliessen bereits jetzt in die Bewältigung aktueller Fälle ein. Bis zum Zeitpunkt der Übernahme liegt die diesbezügliche Kompetenz jedoch noch bei den Kantonen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Durch die Sperrung der Gotthardtransitachse entstehen auf den Ausweichrouten durch blockierte Lastwagen stundenlange Staus. Wegen dem Nachtfahrverbot dürfen die Lastwagen, wenn überhaupt, nur zu den Hauptverkehrszeiten fahren. Dies verursacht enorme volkswirtschaftliche Schäden und damit auch Kosten. Die Glaubwürdigkeit unseres Landes steht auf dem Spiel, wenn der Bundesrat nicht dringliche Notmassnahmen zur Lösung der Situation beschliesst. Mit der Umleitung und Blockierung des Alpentransits ist weder das Problem des Verkehrs noch die Versorgung des Tessins gelöst. </p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Teilt er die Meinung, dass die aktuelle Situation für die Wirtschaft und das Gewerbe verheerende Folgen hat und insbesondere für das Tessin nicht tragbar ist? </p><p>2. Ist er bereit, das Nachtfahrverbot für LKW für die Nord-Süd-Verbindung sofort während der Dauer der Gotthardsperrung aufzuheben, um eine Linderung der Situation zu erreichen?</p><p>3. Wie geht er zukünftig mit dem Szenario der Blockierung einer Transitachse um?</p>
- Sofortige Aufhebung des Nachtfahrverbotes für LKW für die Nord-Süd-Verbindung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Das Steinschlagereignis vom 31. Mai 2006 sowie die nachfolgenden kleineren Steinschläge haben zur Sperrung der Autobahn A2 und der Kantonsstrasse bei Gurtnellen geführt. Nach entsprechenden Vorbereitungsarbeiten wurde der abbröckelnde Felskopf im Bereich Güetli am 23. Juni 2006 gesprengt. Nach Kontroll- und Aufräumarbeiten konnten sowohl die A2 als auch die Kantonsstrasse am 30. Juni 2006 wieder dem Verkehr übergeben werden.</p><p>Der Ausfall dieser wichtigen Nord-Süd-Verbindung während rund vier Wochen führte zu Kapazitätsproblemen. Der Bund und die Kantone haben sich jedoch rasch auf die Situation eingestellt und Sofortmassnahmen ergriffen. Die Verkehrsteilnehmer aus dem In- und Ausland wurden schnell und umfassend über Ausweichrouten via San Bernardino, Simplon und Grossen St. Bernhard orientiert. Auf der San Bernardino-Route wurde die bestehende Tunnelbaustelle vorübergehend aufgehoben; weitere geplante Baustellen wurden aufgeschoben.</p><p>Der Vorsteher des UVEK gelangte mit Schreiben vom 8. Juni 2006 an seine Amtskollegen in Frankreich, Italien, Deutschland und Österreich sowie an die europäische Verkehrskommission und schlug eine internationale Koordination des Nord-Süd-Transitverkehrs vor. Die Bahn intensivierte ihr Angebot auf dieser Achse, sodass die Kapazitätsprobleme auch verkehrsträgerübergreifend gelöst werden konnten.</p><p>Zwischen dem 8. und dem 30. Juni 2006 durften tagsüber bestimmte Fahrzeuge die Gefahrenstelle auf der Kantonsstrasse passieren. Die Gemeinden im Urner Oberland waren über die Alpenpässe Gotthard, Furka, Oberalp und Susten erreichbar. Die Erschliessung des Kantons Uri war somit zu jeder Zeit gewährleistet.</p><p>Unter diesen Umständen ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Situation zwar zu gewissen Verzögerungen im Binnen- und im Transitverkehr führte. Die Versorgung von Wirtschaft und Gewerbe war jedoch gewährleistet. Die getroffenen Massnahmen auf Schiene und Strasse reichten aus, um den Verkehr durch die Alpen zu bewältigen, so dass die Situation trotz den Behinderungen tragbar war.</p><p>2. In Anbetracht der beschriebenen Ausweichmöglichkeiten und der gewährleisteten Versorgungslage bestand keine Notwendigkeit, das Nachtfahrverbot für Lastwagen für die Nord-Süd-Verbindung aufzuheben.</p><p>Das Nachtfahrverbot ist im Übrigen grundsätzlich unantastbar. Die Schweizer Bevölkerung hat in mehreren Abstimmungen bekräftigt, dass sie daran festhalten will. Einzelereignisse dürfen nicht zum Anlass genommen werden, das Verbot schleichend auszuhöhlen.</p><p>Zu einem guten Risikomanagement gehört allerdings auch, dass man sich auf Extremszenarien vorbereitet. In diesem Sinn sind Massnahmen zu evaluieren für den Fall, dass sich die Verkehrssituation zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder die Grundversorgung der Bevölkerung entwickeln würde. Für einen solchen Fall ist zu prüfen, ob eine vorübergehende und lokal begrenzte Flexibilisierung des Nachtfahrverbotes Abhilfe schaffen könnte. Dabei ist es wichtig, dem angestrebten Nutzen allfällige negative Nebeneffekte wie zum Beispiel die Lärmbelästigung der Anwohner gegenüberzustellen. Die Lockerung des Nachtfahrverbotes kommt ohnehin nur als Ultima Ratio in einer ausserordentlichen Situation infrage.</p><p>3. Im Zuge der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung wird die heutige Verbundaufgabe zwischen dem Bund und den Kantonen im Bereich des Verkehrsmanagements auf Nationalstrassen aufgehoben. Der Bund übernimmt ab 2008 das Verkehrsmanagement auf dem schweizerischen Nationalstrassennetz. Als Vorbereitung darauf arbeitet er schon heute an entsprechenden Plänen. Diese definieren mögliche, länger dauernde, grössere Ereignisfälle und legen fest, wie der Verkehr zu bewältigen wäre. Die bei der Erarbeitung gewonnenen Erkenntnisse fliessen bereits jetzt in die Bewältigung aktueller Fälle ein. Bis zum Zeitpunkt der Übernahme liegt die diesbezügliche Kompetenz jedoch noch bei den Kantonen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Durch die Sperrung der Gotthardtransitachse entstehen auf den Ausweichrouten durch blockierte Lastwagen stundenlange Staus. Wegen dem Nachtfahrverbot dürfen die Lastwagen, wenn überhaupt, nur zu den Hauptverkehrszeiten fahren. Dies verursacht enorme volkswirtschaftliche Schäden und damit auch Kosten. Die Glaubwürdigkeit unseres Landes steht auf dem Spiel, wenn der Bundesrat nicht dringliche Notmassnahmen zur Lösung der Situation beschliesst. Mit der Umleitung und Blockierung des Alpentransits ist weder das Problem des Verkehrs noch die Versorgung des Tessins gelöst. </p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Teilt er die Meinung, dass die aktuelle Situation für die Wirtschaft und das Gewerbe verheerende Folgen hat und insbesondere für das Tessin nicht tragbar ist? </p><p>2. Ist er bereit, das Nachtfahrverbot für LKW für die Nord-Süd-Verbindung sofort während der Dauer der Gotthardsperrung aufzuheben, um eine Linderung der Situation zu erreichen?</p><p>3. Wie geht er zukünftig mit dem Szenario der Blockierung einer Transitachse um?</p>
- Sofortige Aufhebung des Nachtfahrverbotes für LKW für die Nord-Süd-Verbindung
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