Vereinheitlichung statt Konkurrenz in der sozialen Sicherheit
- ShortId
-
06.3253
- Id
-
20063253
- Updated
-
28.07.2023 13:04
- Language
-
de
- Title
-
Vereinheitlichung statt Konkurrenz in der sozialen Sicherheit
- AdditionalIndexing
-
28;Koordination;soziale Unterstützung;Harmonisierung der Sozialversicherung;Invalidenversicherung;Arbeitslosenversicherung
- 1
-
- L04K01040102, Arbeitslosenversicherung
- L04K01040103, Invalidenversicherung
- L03K010404, soziale Unterstützung
- L04K01040110, Harmonisierung der Sozialversicherung
- L04K08020314, Koordination
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die sozialen Sicherungssysteme ALV, IV und Sozialhilfe verfolgen im Wesentlichen die gleichen Ziele: die Sicherung der Existenz und die Integration der Betroffenen. Leider mangelt es den drei Instituten - bei aller Anerkennung des Geleisteten und Angestrebten - bis zu einem gewissen Grad an Koordination und Übereinstimmung. Zum Teil arbeiten sie gar gegeneinander und versuchen so, sich finanziell zu entlasten.</p><p>Dem Bestreben, die grosse Zahl von Menschen zu integrieren, die aus dem ersten Arbeitsmarkt herausgefallen sind, ist diese Konkurrenzsituation nicht förderlich. Um dem Problem zu begegnen, wird die interinstitutionelle Zusammenarbeit gepflegt. Diese erreicht gewisse Ziele, stösst aber immer auch an ihre Grenzen, denn es entstehen immer wieder neue Schnittstellen.</p><p>Ein anderer Lösungsansatz wäre die Vereinfachung des Systems der sozialen Sicherheit. Eine generelle Erwerbsausfall- oder Lohnersatzversicherung könnte für ALV, IV und Sozialhilfe die Grundsicherung übernehmen und den bisherigen Flickenteppich von Sozialversicherungen ablösen. </p><p>Vorteile daraus können sich sowohl für die Betroffenen/die Versicherten wie für den Staat als Organisator und Eigner der Institute ergeben. Weniger administrativer Leerlauf und weniger Doppelspurigkeiten liegen im Interesse beider Seiten. Sicher darf es dabei aber nicht darum gehen, die Leistungen nach unten anzupassen. Auch sollen allfällige Effizienzgewinne zugunsten der Versicherten verwendet werden.</p><p>Gleichzeitig wäre zu prüfen, wie weit auch andere Erwerbsausfall-Situationen wie Erwerbsersatz und Mutterschaft, Unfall oder Krankheit (Taggeld) mit integriert werden könnten.</p>
- <p>Der Bundesrat ist dauernd bestrebt, die verschiedenen Systeme der sozialen Sicherheit bestmöglich aufeinander abzustimmen. Die im Postulat genannte Forderung der Koordination und zentralen Steuerung der sozialen Sicherungssysteme ist jedoch nicht im angestrebten Sinn realisierbar, weil sie wesentliche Aspekte der heutigen Struktur der sozialen Sicherheit verkennt. Der Bundesrat lehnt deshalb die Einsetzung einer Expertenkommission und die Unterbreitung eines Berichts ab.</p><p>Die soziale Sicherheit in der Schweiz ist sehr stark durch die historisch unterschiedliche Entwicklung der verschiedenen Leistungssysteme geprägt. Versuche, die Systeme zu vereinheitlichen, treffen aufgrund der unterschiedlichen Systemlogiken auf Widerstand. Als Beispiel kann der in 20-jähriger Arbeit entwickelte Allgemeine Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) dienen, der eine Vereinheitlichung in den Sozialversicherungen zum Ziel hatte. Die Entstehungsgeschichte des ATSG, das heute zentrale Verfahrensfragen in den Sozialversicherungen regelt, zeigt, dass einer vollständigen, insbesondere materiellen Koordination der verschiedenen Leistungssysteme der sozialen Sicherheit klare Grenzen gesetzt sind.</p><p>Invalidenversicherung (IV) und Arbeitslosenversicherung (ALV) basieren auf Bundesgesetzen, die Sozialhilfe ist kantonal geregelt. Der Bund verfügt auch nicht über die verfassungsmässige Kompetenz, im Bereich der Sozialhilfe zu legiferieren. Zusätzlich ist in den meisten Kantonen die Sozialhilfe auf kommunaler Ebene angesiedelt, was einer einheitlichen Steuerung dieser drei Systeme zusätzlich entgegensteht. IV und ALV decken soziale Risiken ab und sind entsprechend kausal ausgerichtet und versicherungsrechtlich konzipiert. Erbringt die IV Leistungen für andauernde gesundheitliche Leistungseinbussen für die gesamte Bevölkerung, so ist die ALV als temporäres Leistungssystem für Arbeitnehmende ausgestaltet. Die Sozialhilfe dient der Existenzsicherung, ohne Rücksicht auf die Gründe, die eine solche Leistung erforderlich machen. Die Sozialhilfe ist damit als reine Bedarfsleistung final ausgerichtet. Eine versicherungsrechtliche Lösung ist in diesem Bereich ausgeschlossen, weil die entsprechenden Voraussetzungen (unverschuldeter Eintritt eines statistisch berechenbaren Risikos) gänzlich fehlen.</p><p>Der Bundesrat schliesst sich aber der grundsätzlichen Stossrichtung des Postulates an, wonach die Zusammenarbeit der IV, der ALV und der Sozialhilfe gefördert werden soll. Dieser Frage widmen sich aber bereits zwei aktuelle Projekte:</p><p>IIZ-Mamac: Bund und Kantone wollen in diesem gemeinsamen nationalen Projekt Personen mit Mehrfachproblematiken rascher wieder in den Arbeitsmarkt zurückführen. Ziel des Projektes ist es, praxistaugliche Prozesse und Zusammenarbeitsmodelle zwischen den Organen der IV, der ALV und der Sozialhilfe zu erarbeiten sowie Entscheidgrundlagen für die finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu entwickeln; dies mit dem Ziel, dass in drei bis vier Jahren schweizweit entsprechende kantonale Vollzugsstrukturen in Betrieb sind.</p><p>Forschungsprogramm IV: Die Frage, wie die IV, die ALV und die Sozialhilfe zusammenspielen, bildet auch im Rahmen des dreijährigen Forschungsprogramms IV einen Interessenschwerpunkt. Es wird davon ausgegangen, dass die Ergebnisse dazu beitragen werden, dieses Zusammenspiel und insbesondere auch konkrete Fallverläufe besser nachvollziehen zu können. Auf dieser Grundlage wird sich auch zeigen, wo allenfalls eine verbesserte Koordination und Steuerung angezeigt sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Die sozialen Sicherungssysteme ALV, IV und Sozialhilfe sollen die Existenz sichern und die Betroffenen integrieren helfen. Sie stehen heute zum Teil in Konkurrenz zueinander. Das gilt es zu überwinden.</p><p>Die Unterzeichneten verlangen, </p><p>1. dass der Bundesrat eine Expertenkommission einsetzt, die grundsätzlich die Vereinheitlichung der sozialen Sicherheit durch eine generelle Versicherung prüft und </p><p>2. allenfalls Vorschläge für eine verbesserte Zusammenarbeit und Koordination sowie einer zentralen Steuerung der bestehenden sozialen Versicherungssysteme unterbreitet.</p><p>3. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament innert einer angemessenen Frist die Ergebnisse des Berichts.</p><p>Flankierend ist darauf zu achten, dass keine Anpassung der Leistungen nach unten erfolgt und dass Effizienzgewinne zugunsten der Versicherten verwendet würden.</p>
- Vereinheitlichung statt Konkurrenz in der sozialen Sicherheit
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die sozialen Sicherungssysteme ALV, IV und Sozialhilfe verfolgen im Wesentlichen die gleichen Ziele: die Sicherung der Existenz und die Integration der Betroffenen. Leider mangelt es den drei Instituten - bei aller Anerkennung des Geleisteten und Angestrebten - bis zu einem gewissen Grad an Koordination und Übereinstimmung. Zum Teil arbeiten sie gar gegeneinander und versuchen so, sich finanziell zu entlasten.</p><p>Dem Bestreben, die grosse Zahl von Menschen zu integrieren, die aus dem ersten Arbeitsmarkt herausgefallen sind, ist diese Konkurrenzsituation nicht förderlich. Um dem Problem zu begegnen, wird die interinstitutionelle Zusammenarbeit gepflegt. Diese erreicht gewisse Ziele, stösst aber immer auch an ihre Grenzen, denn es entstehen immer wieder neue Schnittstellen.</p><p>Ein anderer Lösungsansatz wäre die Vereinfachung des Systems der sozialen Sicherheit. Eine generelle Erwerbsausfall- oder Lohnersatzversicherung könnte für ALV, IV und Sozialhilfe die Grundsicherung übernehmen und den bisherigen Flickenteppich von Sozialversicherungen ablösen. </p><p>Vorteile daraus können sich sowohl für die Betroffenen/die Versicherten wie für den Staat als Organisator und Eigner der Institute ergeben. Weniger administrativer Leerlauf und weniger Doppelspurigkeiten liegen im Interesse beider Seiten. Sicher darf es dabei aber nicht darum gehen, die Leistungen nach unten anzupassen. Auch sollen allfällige Effizienzgewinne zugunsten der Versicherten verwendet werden.</p><p>Gleichzeitig wäre zu prüfen, wie weit auch andere Erwerbsausfall-Situationen wie Erwerbsersatz und Mutterschaft, Unfall oder Krankheit (Taggeld) mit integriert werden könnten.</p>
- <p>Der Bundesrat ist dauernd bestrebt, die verschiedenen Systeme der sozialen Sicherheit bestmöglich aufeinander abzustimmen. Die im Postulat genannte Forderung der Koordination und zentralen Steuerung der sozialen Sicherungssysteme ist jedoch nicht im angestrebten Sinn realisierbar, weil sie wesentliche Aspekte der heutigen Struktur der sozialen Sicherheit verkennt. Der Bundesrat lehnt deshalb die Einsetzung einer Expertenkommission und die Unterbreitung eines Berichts ab.</p><p>Die soziale Sicherheit in der Schweiz ist sehr stark durch die historisch unterschiedliche Entwicklung der verschiedenen Leistungssysteme geprägt. Versuche, die Systeme zu vereinheitlichen, treffen aufgrund der unterschiedlichen Systemlogiken auf Widerstand. Als Beispiel kann der in 20-jähriger Arbeit entwickelte Allgemeine Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) dienen, der eine Vereinheitlichung in den Sozialversicherungen zum Ziel hatte. Die Entstehungsgeschichte des ATSG, das heute zentrale Verfahrensfragen in den Sozialversicherungen regelt, zeigt, dass einer vollständigen, insbesondere materiellen Koordination der verschiedenen Leistungssysteme der sozialen Sicherheit klare Grenzen gesetzt sind.</p><p>Invalidenversicherung (IV) und Arbeitslosenversicherung (ALV) basieren auf Bundesgesetzen, die Sozialhilfe ist kantonal geregelt. Der Bund verfügt auch nicht über die verfassungsmässige Kompetenz, im Bereich der Sozialhilfe zu legiferieren. Zusätzlich ist in den meisten Kantonen die Sozialhilfe auf kommunaler Ebene angesiedelt, was einer einheitlichen Steuerung dieser drei Systeme zusätzlich entgegensteht. IV und ALV decken soziale Risiken ab und sind entsprechend kausal ausgerichtet und versicherungsrechtlich konzipiert. Erbringt die IV Leistungen für andauernde gesundheitliche Leistungseinbussen für die gesamte Bevölkerung, so ist die ALV als temporäres Leistungssystem für Arbeitnehmende ausgestaltet. Die Sozialhilfe dient der Existenzsicherung, ohne Rücksicht auf die Gründe, die eine solche Leistung erforderlich machen. Die Sozialhilfe ist damit als reine Bedarfsleistung final ausgerichtet. Eine versicherungsrechtliche Lösung ist in diesem Bereich ausgeschlossen, weil die entsprechenden Voraussetzungen (unverschuldeter Eintritt eines statistisch berechenbaren Risikos) gänzlich fehlen.</p><p>Der Bundesrat schliesst sich aber der grundsätzlichen Stossrichtung des Postulates an, wonach die Zusammenarbeit der IV, der ALV und der Sozialhilfe gefördert werden soll. Dieser Frage widmen sich aber bereits zwei aktuelle Projekte:</p><p>IIZ-Mamac: Bund und Kantone wollen in diesem gemeinsamen nationalen Projekt Personen mit Mehrfachproblematiken rascher wieder in den Arbeitsmarkt zurückführen. Ziel des Projektes ist es, praxistaugliche Prozesse und Zusammenarbeitsmodelle zwischen den Organen der IV, der ALV und der Sozialhilfe zu erarbeiten sowie Entscheidgrundlagen für die finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu entwickeln; dies mit dem Ziel, dass in drei bis vier Jahren schweizweit entsprechende kantonale Vollzugsstrukturen in Betrieb sind.</p><p>Forschungsprogramm IV: Die Frage, wie die IV, die ALV und die Sozialhilfe zusammenspielen, bildet auch im Rahmen des dreijährigen Forschungsprogramms IV einen Interessenschwerpunkt. Es wird davon ausgegangen, dass die Ergebnisse dazu beitragen werden, dieses Zusammenspiel und insbesondere auch konkrete Fallverläufe besser nachvollziehen zu können. Auf dieser Grundlage wird sich auch zeigen, wo allenfalls eine verbesserte Koordination und Steuerung angezeigt sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Die sozialen Sicherungssysteme ALV, IV und Sozialhilfe sollen die Existenz sichern und die Betroffenen integrieren helfen. Sie stehen heute zum Teil in Konkurrenz zueinander. Das gilt es zu überwinden.</p><p>Die Unterzeichneten verlangen, </p><p>1. dass der Bundesrat eine Expertenkommission einsetzt, die grundsätzlich die Vereinheitlichung der sozialen Sicherheit durch eine generelle Versicherung prüft und </p><p>2. allenfalls Vorschläge für eine verbesserte Zusammenarbeit und Koordination sowie einer zentralen Steuerung der bestehenden sozialen Versicherungssysteme unterbreitet.</p><p>3. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament innert einer angemessenen Frist die Ergebnisse des Berichts.</p><p>Flankierend ist darauf zu achten, dass keine Anpassung der Leistungen nach unten erfolgt und dass Effizienzgewinne zugunsten der Versicherten verwendet würden.</p>
- Vereinheitlichung statt Konkurrenz in der sozialen Sicherheit
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