Konsolidierung der AHV ohne Belastung der Wirtschaft

ShortId
06.3256
Id
20063256
Updated
28.07.2023 08:58
Language
de
Title
Konsolidierung der AHV ohne Belastung der Wirtschaft
AdditionalIndexing
28;34;Sozialabgabe;E-mail;Mobiltelefon;AHV;Finanzierung
1
  • L05K0104010101, AHV
  • L03K110902, Finanzierung
  • L04K01040117, Sozialabgabe
  • L05K1202020103, E-mail
  • L07K12020201010201, Mobiltelefon
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Sommersession 2006 wird der Nationalrat die Motion Baumann J. Alexander 04.3173 behandeln, in der die Einführung einer SMS-Abgabe verlangt wird. Der Bundesrat beantragt, diese Motion abzulehnen. </p><p>Alain Lamassoure, der ehemalige für den Staatshaushalt zuständige Minister Frankreichs, hat im Hinblick auf den EU-Haushalt unlängst den Vorschlag gemacht, nicht nur eine Abgabe auf SMS, sondern auch auf E-Mails einzuführen.</p><p>Angesichts der sinkenden SMS-Gebühren dürfte eine solche Abgabe für die Konsumentinnen und Konsumenten keine allzu grosse Belastung darstellen. Es würde lediglich der Spielraum der Anbieter eingeschränkt. Die heute kostenlosen E-Mails könnten mit einer geringen Abgabe belegt werden, die aufgrund der hohen Anzahl an versandten E-Mails bereits relative grosse Summen einbringen könnte. </p><p>Alle Einnahmen aus diesen Abgaben sollen dem AHV-Fonds zukommen, der etwa ab 2010 neue Finanzierungsquellen benötigen wird. Für diese Finanzierung dürfen weder nur Lohnprozente herangezogen werden, noch dürfen die Konsumentinnen und Konsumenten durch eine übermässige Erhöhung der Mehrwertsteuer belastet werden. Bei SMS- und E-Mail-Abgaben würde es sich zwar nur um ergänzende Einnahmen handeln, diese könnten jedoch zumindest teilweise das grosse Defizit, das aufgrund der demografischen Pyramide entstehen wird, ausgleichen.</p>
  • <p>Im Rahmen der Beantwortung der Motion Baumann J. Alexander 04.3173, "AHV. Solidaritätsabgabe auf SMS", hat sich der Bundesrat bereits zur gleichen Thematik geäussert und sich dabei gegen eine Finanzierung der AHV durch Abgaben auf SMS ausgesprochen. In seiner Antwort hat er erläutert, dass die Einführung einer Sondersteuer einer verfassungsrechtlichen Grundlage bedürfe, die das Volks- und Ständemehr erfordere. Eine derartige Abgabe erweise sich als nicht sachgerecht und zweckfremd, da anders als bei andern Sondersteuern zugunsten der AHV eine Lenkungsfunktion wie etwa im Sinne der Gesundheitspolitik vorliegend nicht gerechtfertigt sei und auf Telecomdiensten (einschliesslich SMS-Dienste) ohnehin bereits Mehrwertsteuern erhoben würden. Es sei nicht ersichtlich, warum gerade dieses Produkt aus dem Bereich der Telekommunikation speziell besteuert werden sollte. Die Abwälzung der Abgabe auf die (häufig jugendlichen) Endnutzer würde zu einer Einbusse an Beliebtheit führen und ebenfalls die Weiterentwicklung anderer innovativer mobiler Datendienste hemmen. Weiter äusserte der Bundesrat im Hinblick auf die Nachhaltigkeit und praktische Umsetzung der Massnahme Zweifel. Er sprach sich deshalb dafür aus, dass zur Finanzierung der AHV die Mehrwertsteuer herangezogen werden soll. </p><p>Das vorliegende Postulat zielt weitgehend in die gleiche Richtung wie die Motion Baumann J. Alexander, geht jedoch darüber hinaus, indem neben der Nutzung von SMS auch diejenige von E-Mails mit einer Abgabe belastet werden soll. Die im Postulat neu zu erhebende Abgabe auf allen E-Mail-Nachrichten erscheint aber aus denselben Überlegungen wie die Abgaben auf SMS als nicht sachgerecht. Breitbandanschlüsse, wie sie heute verbreitet sind, ermöglichen in der Regel einen zeit- und mengenmässig unbeschränkten Internetzugang bzw. E-Mailversand zu einer monatlich fixen Abonnementsgebühr. Die Erhebung der Abgabe pro versandte E-Mail dürfte deshalb bereits an Praktikabilitätsüberlegungen scheitern, es sei denn, es würde zugunsten einer mengenabhängigen Verrechnung in die autonome Preisgestaltung der Marktteilnehmer eingegriffen. Im Übrigen wäre auch zu erwarten, dass die Konsumenten auf kostenlose sogenannte "Webmail-Accounts" im Ausland ausweichen würden, um auf diese Weise die Abgaben zu umgehen. Damit würden Schweizer Anbieter benachteiligt und insgesamt der Wirtschaftsstandort Schweiz nachhaltig geschwächt.</p><p>Angesichts der klaren Sachlage ist auf die Ausarbeitung des geforderten Berichts zuhanden des Parlamentes zu verzichten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht über die Zweckmässigkeit einer Abgabe auf SMS und E-Mails zu unterbreiten. Dieser Bericht soll die gesetzlichen Grundlagen für eine solche Abgabe sowie die Vereinbarkeit mit EU-Recht prüfen und darüber hinaus quantifizierte Szenarien beinhalten. </p><p>Die Einnahmen aus dieser Steuer sollen dem AHV-Fonds zukommen, dem es ab etwa 2010 an Mitteln fehlen wird.</p>
  • Konsolidierung der AHV ohne Belastung der Wirtschaft
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Sommersession 2006 wird der Nationalrat die Motion Baumann J. Alexander 04.3173 behandeln, in der die Einführung einer SMS-Abgabe verlangt wird. Der Bundesrat beantragt, diese Motion abzulehnen. </p><p>Alain Lamassoure, der ehemalige für den Staatshaushalt zuständige Minister Frankreichs, hat im Hinblick auf den EU-Haushalt unlängst den Vorschlag gemacht, nicht nur eine Abgabe auf SMS, sondern auch auf E-Mails einzuführen.</p><p>Angesichts der sinkenden SMS-Gebühren dürfte eine solche Abgabe für die Konsumentinnen und Konsumenten keine allzu grosse Belastung darstellen. Es würde lediglich der Spielraum der Anbieter eingeschränkt. Die heute kostenlosen E-Mails könnten mit einer geringen Abgabe belegt werden, die aufgrund der hohen Anzahl an versandten E-Mails bereits relative grosse Summen einbringen könnte. </p><p>Alle Einnahmen aus diesen Abgaben sollen dem AHV-Fonds zukommen, der etwa ab 2010 neue Finanzierungsquellen benötigen wird. Für diese Finanzierung dürfen weder nur Lohnprozente herangezogen werden, noch dürfen die Konsumentinnen und Konsumenten durch eine übermässige Erhöhung der Mehrwertsteuer belastet werden. Bei SMS- und E-Mail-Abgaben würde es sich zwar nur um ergänzende Einnahmen handeln, diese könnten jedoch zumindest teilweise das grosse Defizit, das aufgrund der demografischen Pyramide entstehen wird, ausgleichen.</p>
    • <p>Im Rahmen der Beantwortung der Motion Baumann J. Alexander 04.3173, "AHV. Solidaritätsabgabe auf SMS", hat sich der Bundesrat bereits zur gleichen Thematik geäussert und sich dabei gegen eine Finanzierung der AHV durch Abgaben auf SMS ausgesprochen. In seiner Antwort hat er erläutert, dass die Einführung einer Sondersteuer einer verfassungsrechtlichen Grundlage bedürfe, die das Volks- und Ständemehr erfordere. Eine derartige Abgabe erweise sich als nicht sachgerecht und zweckfremd, da anders als bei andern Sondersteuern zugunsten der AHV eine Lenkungsfunktion wie etwa im Sinne der Gesundheitspolitik vorliegend nicht gerechtfertigt sei und auf Telecomdiensten (einschliesslich SMS-Dienste) ohnehin bereits Mehrwertsteuern erhoben würden. Es sei nicht ersichtlich, warum gerade dieses Produkt aus dem Bereich der Telekommunikation speziell besteuert werden sollte. Die Abwälzung der Abgabe auf die (häufig jugendlichen) Endnutzer würde zu einer Einbusse an Beliebtheit führen und ebenfalls die Weiterentwicklung anderer innovativer mobiler Datendienste hemmen. Weiter äusserte der Bundesrat im Hinblick auf die Nachhaltigkeit und praktische Umsetzung der Massnahme Zweifel. Er sprach sich deshalb dafür aus, dass zur Finanzierung der AHV die Mehrwertsteuer herangezogen werden soll. </p><p>Das vorliegende Postulat zielt weitgehend in die gleiche Richtung wie die Motion Baumann J. Alexander, geht jedoch darüber hinaus, indem neben der Nutzung von SMS auch diejenige von E-Mails mit einer Abgabe belastet werden soll. Die im Postulat neu zu erhebende Abgabe auf allen E-Mail-Nachrichten erscheint aber aus denselben Überlegungen wie die Abgaben auf SMS als nicht sachgerecht. Breitbandanschlüsse, wie sie heute verbreitet sind, ermöglichen in der Regel einen zeit- und mengenmässig unbeschränkten Internetzugang bzw. E-Mailversand zu einer monatlich fixen Abonnementsgebühr. Die Erhebung der Abgabe pro versandte E-Mail dürfte deshalb bereits an Praktikabilitätsüberlegungen scheitern, es sei denn, es würde zugunsten einer mengenabhängigen Verrechnung in die autonome Preisgestaltung der Marktteilnehmer eingegriffen. Im Übrigen wäre auch zu erwarten, dass die Konsumenten auf kostenlose sogenannte "Webmail-Accounts" im Ausland ausweichen würden, um auf diese Weise die Abgaben zu umgehen. Damit würden Schweizer Anbieter benachteiligt und insgesamt der Wirtschaftsstandort Schweiz nachhaltig geschwächt.</p><p>Angesichts der klaren Sachlage ist auf die Ausarbeitung des geforderten Berichts zuhanden des Parlamentes zu verzichten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht über die Zweckmässigkeit einer Abgabe auf SMS und E-Mails zu unterbreiten. Dieser Bericht soll die gesetzlichen Grundlagen für eine solche Abgabe sowie die Vereinbarkeit mit EU-Recht prüfen und darüber hinaus quantifizierte Szenarien beinhalten. </p><p>Die Einnahmen aus dieser Steuer sollen dem AHV-Fonds zukommen, dem es ab etwa 2010 an Mitteln fehlen wird.</p>
    • Konsolidierung der AHV ohne Belastung der Wirtschaft

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