Förderung der wachstumsträchtigen Wirtschaftsbranchen in Forschung und Entwicklung

ShortId
06.3257
Id
20063257
Updated
28.07.2023 01:02
Language
de
Title
Förderung der wachstumsträchtigen Wirtschaftsbranchen in Forschung und Entwicklung
AdditionalIndexing
15;36;Investitionspolitik;Wirtschaftsförderung;Parallelimport;Innovation;neue Technologie;Forschungsförderung;sektorale Beihilfe;Wirtschaftswachstum
1
  • L05K0704010112, Wirtschaftsförderung
  • L04K16020204, Forschungsförderung
  • L05K0706010508, neue Technologie
  • L05K0704020113, Wirtschaftswachstum
  • L05K0704010109, sektorale Beihilfe
  • L04K08020309, Innovation
  • L06K070102030302, Parallelimport
  • L04K11090106, Investitionspolitik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Alle Branchen der schweizerischen Volkswirtschaft sind bestrebt, einen Beitrag zum Wachstum zu leisten. Neben der Globalisierung der Geschäftstätigkeit zählt vielfach die Steigerung der Wissensintensität zu den branchenspezifischen Erfolgsfaktoren. Gemessen an den Forschungsausgaben gehören folgende Branchen zu den intensivsten: Von den 9659 Millionen Franken, welche die schweizerische Privatwirtschaft im Jahre 2004 für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten intramuros ausgegeben hat, entfallen 37 Prozent auf die Pharmabranche, 16 Prozent auf die Maschinenbranche, 9 Prozent auf die Informations- und Kommunikationsbranche und 7 Prozent auf die chemische Branche. Forschungsaufwand ist noch nicht gleichzusetzen mit Innovationsleistung, d. h. der marktrelevanten Umsetzung neuen Wissens. Gemessen an Indikatoren der Innovationsleistung ergibt sich folgende Rangordnung im Industriesektor: 1. Elektronik/Instrumente; 2. Elektrotechnik/Uhren/Maschinenbau; 3. Chemie/Pharma/Kunststoffe. Und im Dienstleistungssektor: 1. EDV-Dienstleistungen; 2. Dienstleistungen für Unternehmen; 3. Verkehr/Telekommunikation, Banken/Versicherungen.</p><p>2a. Sowohl die Forschungs- als auch die Innovationsaktivitäten der schweizerischen Wirtschaft werden zu rund 90 Prozent durch die Privatwirtschaft selber finanziert, womit die Schweiz mit den USA, Japan, Finnland, Schweden und Dänemark im internationalen Quervergleich nach wie vor in der Spitzengruppe steht. Um diese günstige Position zu wahren, muss die Politik simultan die grenzüberschreitende Marktöffnung, den Wettbewerb und die Herausbildung einer hochstehenden nationalen Wissensbasis vorantreiben. Mit Vorlagen wie der zurzeit laufenden Revision des Patentgesetzes muss sie auch die wirtschaftliche Verwertbarkeit von Wissen im Inland wie im Ausland gewährleisten und so die Investitionsbereitschaft in die Wissensproduktion stützen. Dem Niveau und der Komplementarität der staatlich geförderten Forschung und Bildung zur privat finanzierten Forschung und Entwicklung kommt in der Schweiz traditionsgemäss die grössere Bedeutung zu als der direkten Stützung der privaten Forschung und Entwicklung. Für die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in der Periode 2004-2007 wurden die Mittel spürbar erhöht, die Beteiligung der Schweiz an den Forschungsprogrammen der EU verstärkt und im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II Entlastungen der Wirtschaft beantragt.</p><p>2b. Im Rahmen der Innovationserhebung, welche die KOF/ETH im Auftrag des Bundes durchführt, werden seit Jahren mögliche Innovationshemmnisse bei den Unternehmen erfragt und deren Entwicklung im Zeitablauf verfolgt. Empfehlungen, welche innovationsrelevanten Politiken wie geändert werden könnten, liefert unter anderem das Strukturkapitel, das die OECD im Rahmen des jüngsten Länderexamens der Schweiz dem Thema Innovation widmete. Eine Gelegenheit für Akzentsetzungen in der Innovationspolitik wird insbesondere die Botschaft zur Förderung der Bildung, Forschung und der Innovation in der Beitragsperiode 2008-2011 bieten.</p><p>3. Generell ist zu beachten, dass die Schweiz als Absatzmarkt im globalen Kontext nur begrenzte Bedeutung hat. Folglich wird der Gesamtumsatz von forschungsintensiven Unternehmen bei einem schweizerischen Wechsel zur internationalen oder regionalen Erschöpfung im Patentrecht nur begrenzt betroffen. Gleichzeitig muss berücksichtigt werden, dass die Zulassung von Parallelimporten durch Änderung des Erschöpfungsregimes im Patentrecht gerade im Bereich der regulierten Märkte und hier insbesondere bei Medikamenten von der forschungsintensiven Industrie als negatives Signal aufgefasst werden könnte, mit nachteiligen Auswirkungen auf den Forschungsstandort Schweiz. Der ökonomischen Literatur folgend, sind für die Lokalisierung von Forschungszentren allerdings das Vorhandensein einer grossen Zahl gut ausgebildeter Forscherinnen und Forscher, tiefe Steuern und hohe Lebensqualität von primärer Bedeutung.</p><p>4. Obwohl sie erst in den Neunzigerjahren richtig angefangen hat, steigt die Globalisierung des Forschungsbereichs seither kräftig an. Der Bundesrat verfolgt aufmerksam die Zu- und Abwanderungen von Forschungsfirmen oder Forschungsabteilungen auf dem Standort Schweiz in ihrer Gesamtheit. Es lässt sich bisher nicht feststellen, dass der Forschungsplatz Schweiz durch Verlagerungen ins Ausland geschwächt worden wäre; im Gegenteil, der Standort Schweiz profitiert von der Internationalisierung von Forschung und Entwicklung deutlich. Die Qualität der einheimischen Wissensbasis zieht ausländische Firmen in grösserer Zahl an, als die Schweizer Firmen ihre Forschungs- und Entwicklungskapazitäten ins Ausland verlagern.</p><p>5. In seinem Bericht vom 4. Dezember 2004 "Parallelimporte und Patentrecht: Regionale Erschöpfung" erachtete der Bundesrat es als wahrscheinlich, dass die regionale Erschöpfung im Verhältnis Schweiz und Europäische Gemeinschaft nicht nur für den Bereich des Patentrechts ausgehandelt werden könne, sondern einen Wechsel von der internationalen zur regionalen Erschöpfung im Marken- und Urheberrecht und die Übernahme des gesamten Acquis communautaire im Immaterialgüterrecht sowie eventuell auch in anderen horizontalen Politikbereichen zur Folge hätte. Sondierungen der Schweiz zu einem Agrarabkommen mit der EU bestätigten diese Einschätzung. Ökonomische und rechtliche Abklärungen stützen die Auffassung nicht, dass die schematische Lösung der EU wirtschaftlich besser abschneidet als die gegenwärtig in der Schweiz geltende Verbindung von internationaler Erschöpfung bei Marken- und Urheberrechten und nationaler Erschöpfung bei Patentrechten. Für den Bundesrat stellt die geltende Regelung ein wichtiges Element einer wohlfahrtsfördernden Wirtschaftspolitik dar. Deshalb bestätigt die Botschaft vom 23. November 2005 zur Änderung des Patentgesetzes die geltende Regelung, indem die Beibehaltung der nationalen Erschöpfung von Patenten und eine Regelung zur Verhinderung einer missbräuchlichen Inanspruchnahme der nationalen Erschöpfung bei Waren vorgeschlagen wird, die durch mehrere Schutzrechte geschützt sind.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die deutliche Annahme der Bildungsverfassung durch das Schweizer Stimmvolk am 21. Mai 2006 hat die Bedeutung der Wissensgesellschaft Schweiz einmal mehr bestätigt. In unserer Wissensgesellschaft spielen Forschung, Entwicklung und Innovation eine bedeutende Rolle.</p><p>Vor diesem Hintergrund und im Interesse einer kohärenten bundesrätlichen Strategie zur Förderung der Wachstumsbranchen im Bereich Forschung und Entwicklung wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welches sind die wachstumsträchtigen Forschungsbranchen im Portfolio der schweizerischen Volkswirtschaft und welche Stellung nehmen sie ein? Wie beurteilt er ihre Bedeutung für den gegenwärtigen und den zukünftigen Wohlstand in der Schweiz?</p><p>2a. Wie gedenkt er die für die im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation tätigen Unternehmen notwendigen Rahmenbedingungen auszugestalten, damit diese im internationalen Konkurrenzkampf nicht nur bestehen, sondern auch weiterhin wachsen können?</p><p>2b. Auf welche Weise wird er die für diese Branchen relevanten Gesetzesvorlagen, namentlich in den Bereichen Investitionsschutz, Patentrecht und Forschung, aufeinander abstimmen und die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Gesetzgebungen aufzeigen, damit dieser Wirtschaftszweig gezielt gefördert werden kann?</p><p>3. Wie schätzt er - bei einer allfälligen Zulassung von Parallelimporten von patentgeschützten Produkten oder Medikamenten - das Risiko ausbleibender Investitionen oder der Verlagerung strategisch wichtiger Teile (Konzernsitze, Forschungszentren, Produktion) der im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation aktiven Branchen ein?</p><p>4. Verfügt er über eine Analyse der kurz- und langfristigen Auswirkungen von ausbleibenden Investitionen oder gar der Abwanderung von im Forschungsbereich tätigen Unternehmen auf die schweizerische Volkswirtschaft, auf den Forschungs- und Wissensstandort Schweiz sowie auf den Wohlstand unserer Gesellschaft?</p><p>5. Wie hoch schätzt er die Wahrscheinlichkeit ein, dass die Schweiz im Marken- und Urheberrecht zur regionalen Erschöpfung übergehen müsste, falls die EU bereit sein sollte, die regionale Erschöpfung für patentgeschützte Waren und Produkte auf die Schweiz auszudehnen? Beurteilt er in diesem Zusammenhang ein separates Abkommen mit der EU als eine sinnvolle Option?</p>
  • Förderung der wachstumsträchtigen Wirtschaftsbranchen in Forschung und Entwicklung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Alle Branchen der schweizerischen Volkswirtschaft sind bestrebt, einen Beitrag zum Wachstum zu leisten. Neben der Globalisierung der Geschäftstätigkeit zählt vielfach die Steigerung der Wissensintensität zu den branchenspezifischen Erfolgsfaktoren. Gemessen an den Forschungsausgaben gehören folgende Branchen zu den intensivsten: Von den 9659 Millionen Franken, welche die schweizerische Privatwirtschaft im Jahre 2004 für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten intramuros ausgegeben hat, entfallen 37 Prozent auf die Pharmabranche, 16 Prozent auf die Maschinenbranche, 9 Prozent auf die Informations- und Kommunikationsbranche und 7 Prozent auf die chemische Branche. Forschungsaufwand ist noch nicht gleichzusetzen mit Innovationsleistung, d. h. der marktrelevanten Umsetzung neuen Wissens. Gemessen an Indikatoren der Innovationsleistung ergibt sich folgende Rangordnung im Industriesektor: 1. Elektronik/Instrumente; 2. Elektrotechnik/Uhren/Maschinenbau; 3. Chemie/Pharma/Kunststoffe. Und im Dienstleistungssektor: 1. EDV-Dienstleistungen; 2. Dienstleistungen für Unternehmen; 3. Verkehr/Telekommunikation, Banken/Versicherungen.</p><p>2a. Sowohl die Forschungs- als auch die Innovationsaktivitäten der schweizerischen Wirtschaft werden zu rund 90 Prozent durch die Privatwirtschaft selber finanziert, womit die Schweiz mit den USA, Japan, Finnland, Schweden und Dänemark im internationalen Quervergleich nach wie vor in der Spitzengruppe steht. Um diese günstige Position zu wahren, muss die Politik simultan die grenzüberschreitende Marktöffnung, den Wettbewerb und die Herausbildung einer hochstehenden nationalen Wissensbasis vorantreiben. Mit Vorlagen wie der zurzeit laufenden Revision des Patentgesetzes muss sie auch die wirtschaftliche Verwertbarkeit von Wissen im Inland wie im Ausland gewährleisten und so die Investitionsbereitschaft in die Wissensproduktion stützen. Dem Niveau und der Komplementarität der staatlich geförderten Forschung und Bildung zur privat finanzierten Forschung und Entwicklung kommt in der Schweiz traditionsgemäss die grössere Bedeutung zu als der direkten Stützung der privaten Forschung und Entwicklung. Für die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in der Periode 2004-2007 wurden die Mittel spürbar erhöht, die Beteiligung der Schweiz an den Forschungsprogrammen der EU verstärkt und im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II Entlastungen der Wirtschaft beantragt.</p><p>2b. Im Rahmen der Innovationserhebung, welche die KOF/ETH im Auftrag des Bundes durchführt, werden seit Jahren mögliche Innovationshemmnisse bei den Unternehmen erfragt und deren Entwicklung im Zeitablauf verfolgt. Empfehlungen, welche innovationsrelevanten Politiken wie geändert werden könnten, liefert unter anderem das Strukturkapitel, das die OECD im Rahmen des jüngsten Länderexamens der Schweiz dem Thema Innovation widmete. Eine Gelegenheit für Akzentsetzungen in der Innovationspolitik wird insbesondere die Botschaft zur Förderung der Bildung, Forschung und der Innovation in der Beitragsperiode 2008-2011 bieten.</p><p>3. Generell ist zu beachten, dass die Schweiz als Absatzmarkt im globalen Kontext nur begrenzte Bedeutung hat. Folglich wird der Gesamtumsatz von forschungsintensiven Unternehmen bei einem schweizerischen Wechsel zur internationalen oder regionalen Erschöpfung im Patentrecht nur begrenzt betroffen. Gleichzeitig muss berücksichtigt werden, dass die Zulassung von Parallelimporten durch Änderung des Erschöpfungsregimes im Patentrecht gerade im Bereich der regulierten Märkte und hier insbesondere bei Medikamenten von der forschungsintensiven Industrie als negatives Signal aufgefasst werden könnte, mit nachteiligen Auswirkungen auf den Forschungsstandort Schweiz. Der ökonomischen Literatur folgend, sind für die Lokalisierung von Forschungszentren allerdings das Vorhandensein einer grossen Zahl gut ausgebildeter Forscherinnen und Forscher, tiefe Steuern und hohe Lebensqualität von primärer Bedeutung.</p><p>4. Obwohl sie erst in den Neunzigerjahren richtig angefangen hat, steigt die Globalisierung des Forschungsbereichs seither kräftig an. Der Bundesrat verfolgt aufmerksam die Zu- und Abwanderungen von Forschungsfirmen oder Forschungsabteilungen auf dem Standort Schweiz in ihrer Gesamtheit. Es lässt sich bisher nicht feststellen, dass der Forschungsplatz Schweiz durch Verlagerungen ins Ausland geschwächt worden wäre; im Gegenteil, der Standort Schweiz profitiert von der Internationalisierung von Forschung und Entwicklung deutlich. Die Qualität der einheimischen Wissensbasis zieht ausländische Firmen in grösserer Zahl an, als die Schweizer Firmen ihre Forschungs- und Entwicklungskapazitäten ins Ausland verlagern.</p><p>5. In seinem Bericht vom 4. Dezember 2004 "Parallelimporte und Patentrecht: Regionale Erschöpfung" erachtete der Bundesrat es als wahrscheinlich, dass die regionale Erschöpfung im Verhältnis Schweiz und Europäische Gemeinschaft nicht nur für den Bereich des Patentrechts ausgehandelt werden könne, sondern einen Wechsel von der internationalen zur regionalen Erschöpfung im Marken- und Urheberrecht und die Übernahme des gesamten Acquis communautaire im Immaterialgüterrecht sowie eventuell auch in anderen horizontalen Politikbereichen zur Folge hätte. Sondierungen der Schweiz zu einem Agrarabkommen mit der EU bestätigten diese Einschätzung. Ökonomische und rechtliche Abklärungen stützen die Auffassung nicht, dass die schematische Lösung der EU wirtschaftlich besser abschneidet als die gegenwärtig in der Schweiz geltende Verbindung von internationaler Erschöpfung bei Marken- und Urheberrechten und nationaler Erschöpfung bei Patentrechten. Für den Bundesrat stellt die geltende Regelung ein wichtiges Element einer wohlfahrtsfördernden Wirtschaftspolitik dar. Deshalb bestätigt die Botschaft vom 23. November 2005 zur Änderung des Patentgesetzes die geltende Regelung, indem die Beibehaltung der nationalen Erschöpfung von Patenten und eine Regelung zur Verhinderung einer missbräuchlichen Inanspruchnahme der nationalen Erschöpfung bei Waren vorgeschlagen wird, die durch mehrere Schutzrechte geschützt sind.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die deutliche Annahme der Bildungsverfassung durch das Schweizer Stimmvolk am 21. Mai 2006 hat die Bedeutung der Wissensgesellschaft Schweiz einmal mehr bestätigt. In unserer Wissensgesellschaft spielen Forschung, Entwicklung und Innovation eine bedeutende Rolle.</p><p>Vor diesem Hintergrund und im Interesse einer kohärenten bundesrätlichen Strategie zur Förderung der Wachstumsbranchen im Bereich Forschung und Entwicklung wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welches sind die wachstumsträchtigen Forschungsbranchen im Portfolio der schweizerischen Volkswirtschaft und welche Stellung nehmen sie ein? Wie beurteilt er ihre Bedeutung für den gegenwärtigen und den zukünftigen Wohlstand in der Schweiz?</p><p>2a. Wie gedenkt er die für die im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation tätigen Unternehmen notwendigen Rahmenbedingungen auszugestalten, damit diese im internationalen Konkurrenzkampf nicht nur bestehen, sondern auch weiterhin wachsen können?</p><p>2b. Auf welche Weise wird er die für diese Branchen relevanten Gesetzesvorlagen, namentlich in den Bereichen Investitionsschutz, Patentrecht und Forschung, aufeinander abstimmen und die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Gesetzgebungen aufzeigen, damit dieser Wirtschaftszweig gezielt gefördert werden kann?</p><p>3. Wie schätzt er - bei einer allfälligen Zulassung von Parallelimporten von patentgeschützten Produkten oder Medikamenten - das Risiko ausbleibender Investitionen oder der Verlagerung strategisch wichtiger Teile (Konzernsitze, Forschungszentren, Produktion) der im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation aktiven Branchen ein?</p><p>4. Verfügt er über eine Analyse der kurz- und langfristigen Auswirkungen von ausbleibenden Investitionen oder gar der Abwanderung von im Forschungsbereich tätigen Unternehmen auf die schweizerische Volkswirtschaft, auf den Forschungs- und Wissensstandort Schweiz sowie auf den Wohlstand unserer Gesellschaft?</p><p>5. Wie hoch schätzt er die Wahrscheinlichkeit ein, dass die Schweiz im Marken- und Urheberrecht zur regionalen Erschöpfung übergehen müsste, falls die EU bereit sein sollte, die regionale Erschöpfung für patentgeschützte Waren und Produkte auf die Schweiz auszudehnen? Beurteilt er in diesem Zusammenhang ein separates Abkommen mit der EU als eine sinnvolle Option?</p>
    • Förderung der wachstumsträchtigen Wirtschaftsbranchen in Forschung und Entwicklung

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