Mehr Rechtssicherheit bei der Mehrwertsteuer

ShortId
06.3261
Id
20063261
Updated
28.07.2023 11:53
Language
de
Title
Mehr Rechtssicherheit bei der Mehrwertsteuer
AdditionalIndexing
24;12;Verfügung;Rechtsschutz;Strafverfahren;Rechtssicherheit;Rechte der Verteidigung;Mehrwertsteuer;Verwaltungsrecht
1
  • L04K11070103, Mehrwertsteuer
  • L04K05030207, Rechtssicherheit
  • L03K050402, Rechtsschutz
  • L05K0504010501, Rechte der Verteidigung
  • L04K05040402, Strafverfahren
  • L03K080603, Verwaltungsrecht
  • L05K0806010108, Verfügung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die geplante Revision des Mehrwertsteuergesetzes ist ein wichtiges Projekt, welches unbedingt weiter verfolgt werden muss. Die in der vorliegenden Motion enthaltenen Forderungen können jedoch vorgängig zur Gesetzesrevision umgesetzt werden. Die Begründung zu den einzelnen Punkten lautet wie folgt:</p><p>1. Mehrwertsteuerrevisionen werden heute nur ausnahmsweise mit einer formellen umfassenden Verfügung, d. h. einem Entscheid, abgeschlossen. Damit werden auch die revidierten Geschäftsjahre nie formell rechtskräftig, was zu unnötiger Rechtsunsicherheit führt. Dies lässt sich durch die Mehrwertsteuerverwaltung selbst verbessern.</p><p>2. Während die Mehrwertsteuerverwaltung für sich heute durchschnittlich ein bis zwei Jahre Zeit in Anspruch nimmt, um einen formellen Entscheid zu fällen, hat der Steuerpflichtige anschliessend nur 30 Tage Zeit, sich dagegen mit einer Einsprache zu wehren. Einerseits durch Beschleunigung der Entscheide bei der Mehrwertsteuerverwaltung und andererseits durch informelle Vorauszustellung kann sie durchaus für gleich lange Spiesse im Verfahren sorgen.</p><p>3. Die Unternehmen sind bei Mehrwertsteuerrevisionen verpflichtet, umfassend Auskunft zu erteilen. Dies auch dann, wenn sich das Unternehmen oder dessen Personal dadurch selbst belastet. Führt nun die Mehrwertsteuerverwaltung parallel zu einer Mehrwertsteuerrevision ein Verwaltungsstrafverfahren durch, ohne dies offenzulegen, werden dem Angeschuldigten die fundamentalsten Verteidigungsrechte (z. B. Verweigerung der Selbstbelastung) entzogen. Dies ist eines Rechtstaates wie der Schweiz nicht würdig. Bei entsprechendem Vorgehen kann die Mehrwertsteuerverwaltung die Verteidigungsrechte der angeschuldigten Steuerpflichtigen durchaus vollumfänglich respektieren.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Mehrwertsteuerverwaltung durch Umsetzung folgender Massnahmen für mehr Rechtssicherheit in der Mehrwertsteuer sorgt:</p><p>1. Jede Mehrwertsteuerrevision wird durch einen umfassenden formellen Entscheid abgeschlossen.</p><p>2. Die Mehrwertsteuerverwaltung sorgt so weit wie möglich für gleich lange Spiesse im Revisions- und im Einspracheverfahren.</p><p>3. Im Verwaltungsstrafverfahren werden die Rechte der Angeschuldigten uneingeschränkt respektiert.</p>
  • Mehr Rechtssicherheit bei der Mehrwertsteuer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die geplante Revision des Mehrwertsteuergesetzes ist ein wichtiges Projekt, welches unbedingt weiter verfolgt werden muss. Die in der vorliegenden Motion enthaltenen Forderungen können jedoch vorgängig zur Gesetzesrevision umgesetzt werden. Die Begründung zu den einzelnen Punkten lautet wie folgt:</p><p>1. Mehrwertsteuerrevisionen werden heute nur ausnahmsweise mit einer formellen umfassenden Verfügung, d. h. einem Entscheid, abgeschlossen. Damit werden auch die revidierten Geschäftsjahre nie formell rechtskräftig, was zu unnötiger Rechtsunsicherheit führt. Dies lässt sich durch die Mehrwertsteuerverwaltung selbst verbessern.</p><p>2. Während die Mehrwertsteuerverwaltung für sich heute durchschnittlich ein bis zwei Jahre Zeit in Anspruch nimmt, um einen formellen Entscheid zu fällen, hat der Steuerpflichtige anschliessend nur 30 Tage Zeit, sich dagegen mit einer Einsprache zu wehren. Einerseits durch Beschleunigung der Entscheide bei der Mehrwertsteuerverwaltung und andererseits durch informelle Vorauszustellung kann sie durchaus für gleich lange Spiesse im Verfahren sorgen.</p><p>3. Die Unternehmen sind bei Mehrwertsteuerrevisionen verpflichtet, umfassend Auskunft zu erteilen. Dies auch dann, wenn sich das Unternehmen oder dessen Personal dadurch selbst belastet. Führt nun die Mehrwertsteuerverwaltung parallel zu einer Mehrwertsteuerrevision ein Verwaltungsstrafverfahren durch, ohne dies offenzulegen, werden dem Angeschuldigten die fundamentalsten Verteidigungsrechte (z. B. Verweigerung der Selbstbelastung) entzogen. Dies ist eines Rechtstaates wie der Schweiz nicht würdig. Bei entsprechendem Vorgehen kann die Mehrwertsteuerverwaltung die Verteidigungsrechte der angeschuldigten Steuerpflichtigen durchaus vollumfänglich respektieren.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Mehrwertsteuerverwaltung durch Umsetzung folgender Massnahmen für mehr Rechtssicherheit in der Mehrwertsteuer sorgt:</p><p>1. Jede Mehrwertsteuerrevision wird durch einen umfassenden formellen Entscheid abgeschlossen.</p><p>2. Die Mehrwertsteuerverwaltung sorgt so weit wie möglich für gleich lange Spiesse im Revisions- und im Einspracheverfahren.</p><p>3. Im Verwaltungsstrafverfahren werden die Rechte der Angeschuldigten uneingeschränkt respektiert.</p>
    • Mehr Rechtssicherheit bei der Mehrwertsteuer

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