Vereinfachung der Mehrwertsteuer

ShortId
06.3262
Id
20063262
Updated
28.07.2023 10:39
Language
de
Title
Vereinfachung der Mehrwertsteuer
AdditionalIndexing
24;12;Auslegung des Rechts;Vollzug von Beschlüssen;Vereinfachung von Verfahren;eGovernment;Mehrwertsteuer;Informationsverbreitung;Verwaltungstätigkeit
1
  • L04K11070103, Mehrwertsteuer
  • L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
  • L04K08060101, Verwaltungstätigkeit
  • L04K05030201, Auslegung des Rechts
  • L04K08060105, eGovernment
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die geplante Revision des Mehrwertsteuergesetzes ist ein wichtiges Projekt, welches unbedingt weiter verfolgt werden muss. Der Bericht Spori hat aber auch zur Erkenntnis geführt, dass eine nachhaltige Vereinfachung der Mehrwertsteuer durch eine Vielzahl gut durchdachter Einzelmassnahmen im Bereich der Verwaltungspraxis zu erreichen ist. Dazu gehören insbesondere die geforderten Massnahmen dieser Motion, die vorgängig zur Revision des Gesetzes umgesetzt werden können. Die Begründung zu den einzelnen Punkten lautet wie folgt:</p><p>1. Die heutigen Publikationen der Mehrwehrtsteuerverwaltung sind nicht nachgeführt, enthalten zahlreiche Wiederholungen, sind teilweise widersprüchlich und vor allem unübersichtlich. Statt diese zahlreichen Publikationen nun jedes Jahr mit grossem Aufwand (für die Verwaltung und die Steuerpflichtigen) zu überarbeiten, drängt sich ihre anwenderfreundliche Publikation auf Internet auf. Diese ist unverzüglich an die Hand zu nehmen.</p><p>2. Die Systematik der Mehrwehrtsteuer führt bei konsequenter Umsetzung zu einem zwar komplexen, aber durchaus praktikablen Steuersystem. Jede Abweichung von der Systematik bringt jedoch Verunsicherung. Die Steuerverwaltung wird deshalb verpflichtet, die Mehrwehrtsteuersystematik künftig konsequent umzusetzen und weder aus fiskalischen noch aus branchenspezifischen Gründen davon abzuweichen.</p><p>3. Bei den Saldosteuersätzen, den Getränkeautomaten, dem Baueigenverbrauch, der Berechnung von Vorsteuerkürzungen und Nutzungsänderungen, den Geschäftsautos und vielen weiteren Themen praktiziert die Mehrwehrtsteuerverwaltung bis heute einen Perfektionismus, der viel Ärger auslöst und wenig Steuern einbringt. Diese Sonderregelungen sind unter Beachtung der Steuersystematik und der Erhebungseffizienz so weit wie möglich zu vereinfachen.</p>
  • <p>Im Rahmen der Reform der Mehrwertsteuer erstellt die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) gegenwärtig eine umfassende Vorlage zu einer Revision des Mehrwertsteuergesetzes, deren Hauptziel in der deutlichen Vereinfachung und Effizienzsteigerung der Mehrwertsteuer liegt.</p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Begehren des Motionärs berechtigt sind. Er ist bereit, dafür zu sorgen, dass auch weiterhin Massnahmen getroffen werden, um die Mehrwertsteuer kurzfristig zu vereinfachen.</p><p>Die ESTV ist daran, sämtliche Publikationen zu aktualisieren und zu vereinfachen. Wie vom Motionär gefordert, strebt die ESTV eine erweiterte und verbesserte Internetpublikation an. Dies wird aber erst mit der neuen IT möglich werden, welche in der ESTV im Rahmen der laufenden Reorganisation implementiert wird.</p><p>Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass die ESTV auf den 1. Januar 2005 bzw. 1. Juli 2005 zahlreiche Vereinfachungen der Mehrwertsteuerpraxis umgesetzt hat, die bereits wesentlich zu einer einfacheren Anwendung der Mehrwertsteuer beitragen. Auch ist seit dem 1. Juli 2006 die Änderung der Verordnung zum Mehrwertsteuergesetz (SR 641.201) in Kraft. Sie enthält verschiedene neue Bestimmungen, die zu mehr Rechtssicherheit führen und den steuerpflichtigen Personen administrative Erleichterungen bringen. Namentlich der neue Artikel 45a (Pragmatismusartikel) verpflichtet die Verwaltung, die vom Gesetzgeber aufgestellten Formvorschriften pragmatisch anzuwenden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Mehrwehrtsteuerverwaltung durch Umsetzung folgender Massnahmen für eine nachhaltige Vereinfachung in der Mehrwehrtsteuer sorgt:</p><p>1. Anwenderfreundliche Publikation aller Instruktionen und Entscheide auf Internet.</p><p>2. Konsequente Umsetzung der Systematik der Mehrwehrtsteuer.</p><p>3. Pragmatismus statt Perfektionismus in der Verwaltungspraxis.</p>
  • Vereinfachung der Mehrwertsteuer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die geplante Revision des Mehrwertsteuergesetzes ist ein wichtiges Projekt, welches unbedingt weiter verfolgt werden muss. Der Bericht Spori hat aber auch zur Erkenntnis geführt, dass eine nachhaltige Vereinfachung der Mehrwertsteuer durch eine Vielzahl gut durchdachter Einzelmassnahmen im Bereich der Verwaltungspraxis zu erreichen ist. Dazu gehören insbesondere die geforderten Massnahmen dieser Motion, die vorgängig zur Revision des Gesetzes umgesetzt werden können. Die Begründung zu den einzelnen Punkten lautet wie folgt:</p><p>1. Die heutigen Publikationen der Mehrwehrtsteuerverwaltung sind nicht nachgeführt, enthalten zahlreiche Wiederholungen, sind teilweise widersprüchlich und vor allem unübersichtlich. Statt diese zahlreichen Publikationen nun jedes Jahr mit grossem Aufwand (für die Verwaltung und die Steuerpflichtigen) zu überarbeiten, drängt sich ihre anwenderfreundliche Publikation auf Internet auf. Diese ist unverzüglich an die Hand zu nehmen.</p><p>2. Die Systematik der Mehrwehrtsteuer führt bei konsequenter Umsetzung zu einem zwar komplexen, aber durchaus praktikablen Steuersystem. Jede Abweichung von der Systematik bringt jedoch Verunsicherung. Die Steuerverwaltung wird deshalb verpflichtet, die Mehrwehrtsteuersystematik künftig konsequent umzusetzen und weder aus fiskalischen noch aus branchenspezifischen Gründen davon abzuweichen.</p><p>3. Bei den Saldosteuersätzen, den Getränkeautomaten, dem Baueigenverbrauch, der Berechnung von Vorsteuerkürzungen und Nutzungsänderungen, den Geschäftsautos und vielen weiteren Themen praktiziert die Mehrwehrtsteuerverwaltung bis heute einen Perfektionismus, der viel Ärger auslöst und wenig Steuern einbringt. Diese Sonderregelungen sind unter Beachtung der Steuersystematik und der Erhebungseffizienz so weit wie möglich zu vereinfachen.</p>
    • <p>Im Rahmen der Reform der Mehrwertsteuer erstellt die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) gegenwärtig eine umfassende Vorlage zu einer Revision des Mehrwertsteuergesetzes, deren Hauptziel in der deutlichen Vereinfachung und Effizienzsteigerung der Mehrwertsteuer liegt.</p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Begehren des Motionärs berechtigt sind. Er ist bereit, dafür zu sorgen, dass auch weiterhin Massnahmen getroffen werden, um die Mehrwertsteuer kurzfristig zu vereinfachen.</p><p>Die ESTV ist daran, sämtliche Publikationen zu aktualisieren und zu vereinfachen. Wie vom Motionär gefordert, strebt die ESTV eine erweiterte und verbesserte Internetpublikation an. Dies wird aber erst mit der neuen IT möglich werden, welche in der ESTV im Rahmen der laufenden Reorganisation implementiert wird.</p><p>Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass die ESTV auf den 1. Januar 2005 bzw. 1. Juli 2005 zahlreiche Vereinfachungen der Mehrwertsteuerpraxis umgesetzt hat, die bereits wesentlich zu einer einfacheren Anwendung der Mehrwertsteuer beitragen. Auch ist seit dem 1. Juli 2006 die Änderung der Verordnung zum Mehrwertsteuergesetz (SR 641.201) in Kraft. Sie enthält verschiedene neue Bestimmungen, die zu mehr Rechtssicherheit führen und den steuerpflichtigen Personen administrative Erleichterungen bringen. Namentlich der neue Artikel 45a (Pragmatismusartikel) verpflichtet die Verwaltung, die vom Gesetzgeber aufgestellten Formvorschriften pragmatisch anzuwenden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Mehrwehrtsteuerverwaltung durch Umsetzung folgender Massnahmen für eine nachhaltige Vereinfachung in der Mehrwehrtsteuer sorgt:</p><p>1. Anwenderfreundliche Publikation aller Instruktionen und Entscheide auf Internet.</p><p>2. Konsequente Umsetzung der Systematik der Mehrwehrtsteuer.</p><p>3. Pragmatismus statt Perfektionismus in der Verwaltungspraxis.</p>
    • Vereinfachung der Mehrwertsteuer

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