Verwertung von Speiseresten und Lebensmittelnebenprodukten

ShortId
06.3270
Id
20063270
Updated
14.11.2025 07:45
Language
de
Title
Verwertung von Speiseresten und Lebensmittelnebenprodukten
AdditionalIndexing
55;10;Tierernährung;Schwein;Abfallaufbereitung;Abfall;Vertrag mit der EU;Anwendung des Gemeinschaftsrechts;menschliche Ernährung;Gemeinschaftsrecht-nationales Recht
1
  • L04K01050607, menschliche Ernährung
  • L03K060101, Abfall
  • L04K14010104, Tierernährung
  • L04K06010201, Abfallaufbereitung
  • L05K1401080104, Schwein
  • L04K09020101, Vertrag mit der EU
  • L04K09010102, Anwendung des Gemeinschaftsrechts
  • L04K09010404, Gemeinschaftsrecht-nationales Recht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Laut Meldungen aus dem Bundesamt für Veterinärwesen soll die Verwertung von Speiseresten und Lebensmittelnebenprodukten in der Schweiz verboten werden. Begründet wird diese Absicht mit der Einhaltung der Bilateralen Verträge mit der EU. </p><p>Anders als in weiten Gebieten der EU ist in der Schweiz das Lebensmittelrecycling durch die geltenden Hygienevorschriften klar geregelt. </p><p>Das Ziel, das Seuchenrisiko faktisch zu eliminieren, wird dadurch erreicht. </p><p>Diese ökologisch sinnvolle Wiederverwertung durch Verfütterung von Eiweiss und Energie soll in der Schweiz weitergeführt werden können.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist bereit, die Motion als Auftrag entgegenzunehmen, sich für die Weiterführung einer sinnvollen Verwertung von Speiseresten und Lebensmittelnebenprodukten in der Schweiz einzusetzen. Nach seiner Auffassung lässt sich jedoch ein Festhalten an der Verfütterung der Küchen- und Speiseabfälle wirtschaftspolitisch nicht rechtfertigen, wenn dadurch ein Verlust der Gleichwertigkeit der schweizerischen Tierseuchenbestimmungen mit denjenigen der EG droht. Im Milchsektor profitieren gegenwärtig Unternehmungen auf allen Produktionsstufen mit Exporten im Wert von rund 450 Millionen Franken vom erleichterten Zugang in die EG. Im Verlaufe des Jahres 2007 können voraussichtlich auch die übrigen Lebensmittel tierischen Ursprungs ohne zusätzliche Anforderungen wie Spezialkontrollen der Exportbetriebe oder Grenzkontrollen der Waren in den europäischen Markt mit rund 455 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten exportiert werden. Eine Aberkennung der Äquivalenz würde wiederum zu Sondervorschriften für den Export in die EG und damit zu einem bedeutend schlechteren Marktzugang für Tiere und tierische Erzeugnisse führen. Dies hätte sowohl Auswirkungen auf die Lebensmittelwirtschaft wie auch auf die Landwirtschaft. </p><p>Die laufenden Gespräche mit der EU werden den Spielraum in dieser Frage aufzeigen. Als sinnvolle Alternative zur Verfütterung bietet sich die Vergärung der Küchen- und Speiseabfälle in Biogasanlagen an, wobei Strom und Wärme gewonnen werden können. Die Verfütterung von unproblematischen Abfällen aus der Lebensmittelproduktion ist in der EU nicht verboten und soll auch in der Schweiz weiterhin möglich bleiben.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Weiterführung der sinnvollen Verwertung von Speiseresten und Lebensmittelnebenprodukten in der Schweiz zu ermöglichen.</p>
  • Verwertung von Speiseresten und Lebensmittelnebenprodukten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Laut Meldungen aus dem Bundesamt für Veterinärwesen soll die Verwertung von Speiseresten und Lebensmittelnebenprodukten in der Schweiz verboten werden. Begründet wird diese Absicht mit der Einhaltung der Bilateralen Verträge mit der EU. </p><p>Anders als in weiten Gebieten der EU ist in der Schweiz das Lebensmittelrecycling durch die geltenden Hygienevorschriften klar geregelt. </p><p>Das Ziel, das Seuchenrisiko faktisch zu eliminieren, wird dadurch erreicht. </p><p>Diese ökologisch sinnvolle Wiederverwertung durch Verfütterung von Eiweiss und Energie soll in der Schweiz weitergeführt werden können.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist bereit, die Motion als Auftrag entgegenzunehmen, sich für die Weiterführung einer sinnvollen Verwertung von Speiseresten und Lebensmittelnebenprodukten in der Schweiz einzusetzen. Nach seiner Auffassung lässt sich jedoch ein Festhalten an der Verfütterung der Küchen- und Speiseabfälle wirtschaftspolitisch nicht rechtfertigen, wenn dadurch ein Verlust der Gleichwertigkeit der schweizerischen Tierseuchenbestimmungen mit denjenigen der EG droht. Im Milchsektor profitieren gegenwärtig Unternehmungen auf allen Produktionsstufen mit Exporten im Wert von rund 450 Millionen Franken vom erleichterten Zugang in die EG. Im Verlaufe des Jahres 2007 können voraussichtlich auch die übrigen Lebensmittel tierischen Ursprungs ohne zusätzliche Anforderungen wie Spezialkontrollen der Exportbetriebe oder Grenzkontrollen der Waren in den europäischen Markt mit rund 455 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten exportiert werden. Eine Aberkennung der Äquivalenz würde wiederum zu Sondervorschriften für den Export in die EG und damit zu einem bedeutend schlechteren Marktzugang für Tiere und tierische Erzeugnisse führen. Dies hätte sowohl Auswirkungen auf die Lebensmittelwirtschaft wie auch auf die Landwirtschaft. </p><p>Die laufenden Gespräche mit der EU werden den Spielraum in dieser Frage aufzeigen. Als sinnvolle Alternative zur Verfütterung bietet sich die Vergärung der Küchen- und Speiseabfälle in Biogasanlagen an, wobei Strom und Wärme gewonnen werden können. Die Verfütterung von unproblematischen Abfällen aus der Lebensmittelproduktion ist in der EU nicht verboten und soll auch in der Schweiz weiterhin möglich bleiben.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Weiterführung der sinnvollen Verwertung von Speiseresten und Lebensmittelnebenprodukten in der Schweiz zu ermöglichen.</p>
    • Verwertung von Speiseresten und Lebensmittelnebenprodukten

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