Säule 3c für die Finanzierung der Pflege im Alter
- ShortId
-
06.3271
- Id
-
20063271
- Updated
-
28.07.2023 11:54
- Language
-
de
- Title
-
Säule 3c für die Finanzierung der Pflege im Alter
- AdditionalIndexing
-
28;Gebrechlichenpflege;Langzeitpflege;Finanzierung;Pflegeheim;Dritte Säule;älterer Mensch
- 1
-
- L07K01050511010101, Langzeitpflege
- L04K01040402, Gebrechlichenpflege
- L05K0107010201, älterer Mensch
- L03K110902, Finanzierung
- L05K0104010103, Dritte Säule
- L06K010505110102, Pflegeheim
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Finanzierung der (Langzeit-)Pflege im Alter ist aufgrund der demografischen Entwicklung unserer Gesellschaft eine grosse Herausforderung. Die in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates geführte Modelldiskussion bezüglich der Finanzierungsanteile, welche von den verschiedenen Kostenträgern (Private, Krankenpflegeversicherung, öffentliche Hand) in Zukunft übernommen werden sollten, hat klar aufgezeigt, dass es heute keinerlei Anreize gibt, damit die betroffenen Personen für die Finanzierung allfälliger Pflegeleistungen im Alter aus freien Stücken sparen. Wer heute als Rentnerin oder Rentner für den Pflegebedarf im hohen Alter spart, wird vom System keineswegs belohnt, da er bzw. sie in einem Pflegeheim den gleichen Service erhalten wird wie diejenigen Personen, die ihr Guthaben anderweitig verwendet haben und für deren Pflege die Sozialversicherungen sowie die öffentliche Hand aufzukommen haben.</p><p>Vor diesem Hintergrund ist es angezeigt, ein Anreizsystem zu schaffen, damit Personen im Ruhestand vermehrt ein Interesse daran haben, sich ein individuelles Pflegeguthaben einzurichten. Der Anreiz soll darin bestehen, dass die Bürgerinnen und Bürger während einer bestimmten Periode (beispielsweise ab 58 Jahren bis maximal zum 80. Altersjahr) steuerbegünstigt Geld in ein Vorsorgekonto "Säule 3c" einzahlen können, welches bei Bedarf zur Deckung der Pflegekosten verwendet werden kann. Das angesparte Guthaben ist auf einen Maximalbetrag (von beispielsweise 200 000 Franken) zu begrenzen. Die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten können auf den Konditionen fussen, welche heute bereits für die Säule 3a gelten. Indem keinerlei Zwang auferlegt wird, sich auf diese Weise eine "private Pflegeversicherung" gemäss Kapitaldeckungsverfahren zu ermöglichen, werden Personen in wirtschaftlich schwierigeren Verhältnissen nicht unnötig belastet (wie es bei der Einführung eines speziellen Krankenversicherungsbeitrags zwecks Deckung der Pflegekosten der Fall wäre).</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht der Motionäre, dass die Finanzierung der Kosten der Langzeitpflege eine grosse Herausforderung für unsere Gesellschaft darstellt. Eine einzige und einheitliche Lösung für diese Problematik gibt es aber nicht. Vielmehr geht es darum, Lösungen auf verschiedenen Ebenen zu treffen und dabei sowohl kollektive und solidarisch finanzierte Modelle (insbesondere im Rahmen der Krankenversicherung und der Ergänzungsleistungen) wie auch individuelle, auf Eigenverantwortung basierende Modelle zu realisieren und diese miteinander zu kombinieren.</p><p>Der Bundesrat steht dem Vorschlag für eine Säule 3c grundsätzlich positiv gegenüber. Dieses Modell setzt die richtigen Anreize; es kann eine sinnvolle Ergänzung der Neuregelung der Pflegefinanzierung darstellen, wie sie zur Zeit vom Parlament diskutiert wird. Allerdings bedarf dieses Modell noch einer vertieften Abklärung, bevor der Bundesrat dem Parlament eine entsprechende Vorlage unterbreiten kann. Zuerst müssen also noch die Modalitäten dieses Modells und dessen Auswirkungen näher geprüft werden. Dabei wird auch zu klären sein, wie eine Säule 3c nicht nur einem kleinen Kreis der Bevölkerung, sondern einer möglichst grossen Anzahl von Personen zugänglich gemacht werden kann.</p><p>Je nach Ergebnis dieser Prüfung wird der Bundesrat dem Parlament eine entsprechende Vorlage unterbreiten. In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, die Motion anzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Einführung einer Säule 3c zur freiwilligen und steuerbegünstigten Generierung eines Guthabens für die Finanzierung der individuellen (Langzeit-)Pflege im Alter zu prüfen und dem Parlament einen entsprechenden Umsetzungsvorschlag zu unterbreiten. Die Modalitäten einer Säule 3c haben sich an den Vorgaben der bereits bestehenden Säule 3a auszurichten. Die während einer limitierten Periode angesparten zweckgebundenen Guthaben sollen sowohl für die Finanzierung der im eigenen Haushalt erbrachten Pflegeleistungen als auch für die Bezahlung von Pflegeheimkosten verwendet werden können.</p>
- Säule 3c für die Finanzierung der Pflege im Alter
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Finanzierung der (Langzeit-)Pflege im Alter ist aufgrund der demografischen Entwicklung unserer Gesellschaft eine grosse Herausforderung. Die in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates geführte Modelldiskussion bezüglich der Finanzierungsanteile, welche von den verschiedenen Kostenträgern (Private, Krankenpflegeversicherung, öffentliche Hand) in Zukunft übernommen werden sollten, hat klar aufgezeigt, dass es heute keinerlei Anreize gibt, damit die betroffenen Personen für die Finanzierung allfälliger Pflegeleistungen im Alter aus freien Stücken sparen. Wer heute als Rentnerin oder Rentner für den Pflegebedarf im hohen Alter spart, wird vom System keineswegs belohnt, da er bzw. sie in einem Pflegeheim den gleichen Service erhalten wird wie diejenigen Personen, die ihr Guthaben anderweitig verwendet haben und für deren Pflege die Sozialversicherungen sowie die öffentliche Hand aufzukommen haben.</p><p>Vor diesem Hintergrund ist es angezeigt, ein Anreizsystem zu schaffen, damit Personen im Ruhestand vermehrt ein Interesse daran haben, sich ein individuelles Pflegeguthaben einzurichten. Der Anreiz soll darin bestehen, dass die Bürgerinnen und Bürger während einer bestimmten Periode (beispielsweise ab 58 Jahren bis maximal zum 80. Altersjahr) steuerbegünstigt Geld in ein Vorsorgekonto "Säule 3c" einzahlen können, welches bei Bedarf zur Deckung der Pflegekosten verwendet werden kann. Das angesparte Guthaben ist auf einen Maximalbetrag (von beispielsweise 200 000 Franken) zu begrenzen. Die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten können auf den Konditionen fussen, welche heute bereits für die Säule 3a gelten. Indem keinerlei Zwang auferlegt wird, sich auf diese Weise eine "private Pflegeversicherung" gemäss Kapitaldeckungsverfahren zu ermöglichen, werden Personen in wirtschaftlich schwierigeren Verhältnissen nicht unnötig belastet (wie es bei der Einführung eines speziellen Krankenversicherungsbeitrags zwecks Deckung der Pflegekosten der Fall wäre).</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht der Motionäre, dass die Finanzierung der Kosten der Langzeitpflege eine grosse Herausforderung für unsere Gesellschaft darstellt. Eine einzige und einheitliche Lösung für diese Problematik gibt es aber nicht. Vielmehr geht es darum, Lösungen auf verschiedenen Ebenen zu treffen und dabei sowohl kollektive und solidarisch finanzierte Modelle (insbesondere im Rahmen der Krankenversicherung und der Ergänzungsleistungen) wie auch individuelle, auf Eigenverantwortung basierende Modelle zu realisieren und diese miteinander zu kombinieren.</p><p>Der Bundesrat steht dem Vorschlag für eine Säule 3c grundsätzlich positiv gegenüber. Dieses Modell setzt die richtigen Anreize; es kann eine sinnvolle Ergänzung der Neuregelung der Pflegefinanzierung darstellen, wie sie zur Zeit vom Parlament diskutiert wird. Allerdings bedarf dieses Modell noch einer vertieften Abklärung, bevor der Bundesrat dem Parlament eine entsprechende Vorlage unterbreiten kann. Zuerst müssen also noch die Modalitäten dieses Modells und dessen Auswirkungen näher geprüft werden. Dabei wird auch zu klären sein, wie eine Säule 3c nicht nur einem kleinen Kreis der Bevölkerung, sondern einer möglichst grossen Anzahl von Personen zugänglich gemacht werden kann.</p><p>Je nach Ergebnis dieser Prüfung wird der Bundesrat dem Parlament eine entsprechende Vorlage unterbreiten. In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, die Motion anzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Einführung einer Säule 3c zur freiwilligen und steuerbegünstigten Generierung eines Guthabens für die Finanzierung der individuellen (Langzeit-)Pflege im Alter zu prüfen und dem Parlament einen entsprechenden Umsetzungsvorschlag zu unterbreiten. Die Modalitäten einer Säule 3c haben sich an den Vorgaben der bereits bestehenden Säule 3a auszurichten. Die während einer limitierten Periode angesparten zweckgebundenen Guthaben sollen sowohl für die Finanzierung der im eigenen Haushalt erbrachten Pflegeleistungen als auch für die Bezahlung von Pflegeheimkosten verwendet werden können.</p>
- Säule 3c für die Finanzierung der Pflege im Alter
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