Emmen. Mehr Fluglärm entgegen dem Volkswillen?

ShortId
06.3273
Id
20063273
Updated
28.07.2023 09:57
Language
de
Title
Emmen. Mehr Fluglärm entgegen dem Volkswillen?
AdditionalIndexing
09;48;52;Lärmbelästigung;Militärflugzeug;Zivilluftfahrt;Militärflugplatz;Luzern (Kanton);Luftverkehr
1
  • L04K06020308, Lärmbelästigung
  • L04K18040105, Zivilluftfahrt
  • L05K0402010501, Militärflugplatz
  • L04K18040104, Luftverkehr
  • L04K04020404, Militärflugzeug
  • L05K0301010110, Luzern (Kanton)
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zurzeit laufen Koordinationsgespräche zwischen der Luftwaffe, dem Kanton Luzern und der Gemeinde Emmen zur Änderung des Sachplanes Infrastruktur Luftfahrt (SIL). Geplant sind eine massive Erhöhung der möglichen zivilen Flugbewegungen sowie eine Ausdehnung der Flugbetriebszeiten unter anderem auch auf den Samstag und mit Spezialbewilligung auch auf den Sonntag. Dafür müsste der Status des Flugplatzes geändert und eine zusätzliche zivile Flugplatzleitung aufgebaut werden. Dies widerspricht klar dem geäusserten Volkswillen der Emmener Bevölkerung, welche sich bei einer Konsultativabstimmung im Jahr 2001 mit einer überwältigenden Mehrheit von 87 Prozent gegen einen Regionalflughafen Zentralschweiz und somit gegen eine Zunahme der zivilen Nutzung des Militärflugplatzes Emmen ausgesprochen hat. Trotzdem versuchen die Befürworter eines solchen Flughafens den Druck auf die Behörden aufrechtzuerhalten. So ist weiterhin die Rede von einem Regionalflughafen mit bis zu einer Million Passagieren pro Jahr. </p><p>Mit der geplanten Ausdehnung der zivilen Nutzung des Flugplatzes Emmen wird nicht nur der Volkswille missachtet, sondern auch der Luftwaffenstützpunkt Emmen geschwächt. Der Militärflugplatz Emmen ist ein wichtiger Bestandteil des Stationierungskonzepts der Schweizer Armee. Zusätzlich wird die definitive Stationierung der Patrouille Suisse in Emmen geprüft. Eine Ausdehnung der zivilen Flugtätigkeit in Emmen hätte allenfalls Einschränkungen des militärischen Flugbetriebes zur Folge, z. B. Terminkollisionen. </p><p>Schon der militärische Flugbetrieb allein überschreitet den Immissionsgrenzwert. Das Argument, da komme es auf den zivilen auch nicht mehr an, ist zynisch. Dies würde den Rückhalt des Flugplatzes Emmen und seiner militärischen Nutzung in der Bevölkerung zusätzlich gefährden.</p>
  • <p>Es ist richtig, dass die Emmener Bevölkerung im Rahmen einer Befragung im Jahr 2001 einen Ausbau des Militärflugplatzes zum Regionalflughafen Emmen deutlich ablehnte. Kanton und Gemeinde brachen die Diskussion um den Regionalflughafen Emmen daraufhin ab. Vier Fünftel der Teilnehmer an der Befragung sprachen sich zugleich für den Erhalt des Militärflugplatzes Emmen aus. Auch die zivile Mitbenutzung des Militärflugplatzes in einem erträglichen Rahmen wurde von der Bevölkerung positiv aufgenommen.</p><p>Der Kanton Luzern und die Einwohnergemeinde Emmen lancierten deshalb das Projekt "Zivile Mitbenutzung" ZMB Emmen. Partner in diesem Projekt sind die Ruag Aerospace und die Luftwaffe. Beim Projekt geht es um eine erweiterte zivile Mitbenutzung des Militärflugplatzes mit dem Ziel, die regionale Wirtschaft und deren Arbeitsplätze so weit wie möglich zu fördern bzw. zu erhalten. Das Projekt würde Geschäfts- und Arbeitsflüge von Drittfirmen im Umfang von rund 2500 zivilen Flugbewegungen (Jet und Propeller, inklusive Ruag) im Interesse der Luzerner oder Zentralschweizer Wirtschaft ermöglichen. Zwar ist es der Ruag bereits nach der heute geltenden Regel möglich, innerhalb der militärischen Flugbetriebszeiten 1000 zivile Flugbewegungen abzuwickeln. Da dieses Kontingent der Ruag jedoch ausschliesslich für Werk- und Kundenflüge zusteht, wird es in der Regel nicht ausgeschöpft. Zum Vergleich: Das VBS rechnet im militärischen Flugverkehr - der weiterhin Priorität haben wird - im Jahr 2010 mit rund 18 000 militärischen Flugbewegungen.</p><p>Der zivile Betrieb des Militärflugplatzes Emmen soll keine Sport- oder Schulungsflüge umfassen und keine Entlastungsfunktion für andere Flugplätze übernehmen. Im Rahmen des geplanten Flugbetriebes sollen die Betriebszeiten wie folgt angepasst werden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 20 Uhr, am Samstag von 10 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr. Am Sonntag soll nur mit einer Spezialbewilligung durch den Flugplatzhalter geflogen werden dürfen, der künftig durch eine breite Trägerschaft sichergestellt werden wird.</p><p>Wäre für den Ausbau des Militärflugplatzes zum Regionalflughafen eine Betriebskonzession erforderlich gewesen, genügt für die Realisierung der ZMB Emmen eine Betriebsbewilligung des Bazl gemäss Luftfahrtgesetz. Mit dieser Betriebsbewilligung würde der Militärflugplatz Emmen aus ziviler Sicht rechtlich einem privaten Flugfeld ohne Zulassungszwang gleichgestellt. Der Status "zivil mitbenutzter Militärflugplatz" bleibt bestehen. Als Voraussetzung für die Erteilung dieser Betriebsbewilligung legt der Bundesrat die Rahmenbedingungen zur zivilen Mitbenutzung in einem Objektblatt des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) fest.</p><p>Beim Projekt ZMB Emmen geht es um eine massvolle zivile Mitbenutzung; der Ausbau des Militärflugplatzes zum Regionalflughafen ist kein Thema. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat keine Veranlassung, den laufenden SIL-Prozess vorzeitig abzubrechen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Im Rahmen des Projektes "Zivile Mitbenutzung Militärflugplatz Emmen" (ZMB) soll entgegen dem geäusserten Volkswillen der lokalen Bevölkerung der zivile Flugbetrieb in Emmen massiv ausgebaut werden. Der Bundesrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass keine weitere Nutzung als die heute mögliche in das Objektblatt Emmen des Sachplans über die Infrastruktur der Luftfahrt aufgenommen wird. Um den Rückhalt des Militärflugplatzes in der Bevölkerung nicht zu verlieren, ist zudem die bestehende Regelung der Flugbetriebszeiten beizubehalten.</p>
  • Emmen. Mehr Fluglärm entgegen dem Volkswillen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zurzeit laufen Koordinationsgespräche zwischen der Luftwaffe, dem Kanton Luzern und der Gemeinde Emmen zur Änderung des Sachplanes Infrastruktur Luftfahrt (SIL). Geplant sind eine massive Erhöhung der möglichen zivilen Flugbewegungen sowie eine Ausdehnung der Flugbetriebszeiten unter anderem auch auf den Samstag und mit Spezialbewilligung auch auf den Sonntag. Dafür müsste der Status des Flugplatzes geändert und eine zusätzliche zivile Flugplatzleitung aufgebaut werden. Dies widerspricht klar dem geäusserten Volkswillen der Emmener Bevölkerung, welche sich bei einer Konsultativabstimmung im Jahr 2001 mit einer überwältigenden Mehrheit von 87 Prozent gegen einen Regionalflughafen Zentralschweiz und somit gegen eine Zunahme der zivilen Nutzung des Militärflugplatzes Emmen ausgesprochen hat. Trotzdem versuchen die Befürworter eines solchen Flughafens den Druck auf die Behörden aufrechtzuerhalten. So ist weiterhin die Rede von einem Regionalflughafen mit bis zu einer Million Passagieren pro Jahr. </p><p>Mit der geplanten Ausdehnung der zivilen Nutzung des Flugplatzes Emmen wird nicht nur der Volkswille missachtet, sondern auch der Luftwaffenstützpunkt Emmen geschwächt. Der Militärflugplatz Emmen ist ein wichtiger Bestandteil des Stationierungskonzepts der Schweizer Armee. Zusätzlich wird die definitive Stationierung der Patrouille Suisse in Emmen geprüft. Eine Ausdehnung der zivilen Flugtätigkeit in Emmen hätte allenfalls Einschränkungen des militärischen Flugbetriebes zur Folge, z. B. Terminkollisionen. </p><p>Schon der militärische Flugbetrieb allein überschreitet den Immissionsgrenzwert. Das Argument, da komme es auf den zivilen auch nicht mehr an, ist zynisch. Dies würde den Rückhalt des Flugplatzes Emmen und seiner militärischen Nutzung in der Bevölkerung zusätzlich gefährden.</p>
    • <p>Es ist richtig, dass die Emmener Bevölkerung im Rahmen einer Befragung im Jahr 2001 einen Ausbau des Militärflugplatzes zum Regionalflughafen Emmen deutlich ablehnte. Kanton und Gemeinde brachen die Diskussion um den Regionalflughafen Emmen daraufhin ab. Vier Fünftel der Teilnehmer an der Befragung sprachen sich zugleich für den Erhalt des Militärflugplatzes Emmen aus. Auch die zivile Mitbenutzung des Militärflugplatzes in einem erträglichen Rahmen wurde von der Bevölkerung positiv aufgenommen.</p><p>Der Kanton Luzern und die Einwohnergemeinde Emmen lancierten deshalb das Projekt "Zivile Mitbenutzung" ZMB Emmen. Partner in diesem Projekt sind die Ruag Aerospace und die Luftwaffe. Beim Projekt geht es um eine erweiterte zivile Mitbenutzung des Militärflugplatzes mit dem Ziel, die regionale Wirtschaft und deren Arbeitsplätze so weit wie möglich zu fördern bzw. zu erhalten. Das Projekt würde Geschäfts- und Arbeitsflüge von Drittfirmen im Umfang von rund 2500 zivilen Flugbewegungen (Jet und Propeller, inklusive Ruag) im Interesse der Luzerner oder Zentralschweizer Wirtschaft ermöglichen. Zwar ist es der Ruag bereits nach der heute geltenden Regel möglich, innerhalb der militärischen Flugbetriebszeiten 1000 zivile Flugbewegungen abzuwickeln. Da dieses Kontingent der Ruag jedoch ausschliesslich für Werk- und Kundenflüge zusteht, wird es in der Regel nicht ausgeschöpft. Zum Vergleich: Das VBS rechnet im militärischen Flugverkehr - der weiterhin Priorität haben wird - im Jahr 2010 mit rund 18 000 militärischen Flugbewegungen.</p><p>Der zivile Betrieb des Militärflugplatzes Emmen soll keine Sport- oder Schulungsflüge umfassen und keine Entlastungsfunktion für andere Flugplätze übernehmen. Im Rahmen des geplanten Flugbetriebes sollen die Betriebszeiten wie folgt angepasst werden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 20 Uhr, am Samstag von 10 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr. Am Sonntag soll nur mit einer Spezialbewilligung durch den Flugplatzhalter geflogen werden dürfen, der künftig durch eine breite Trägerschaft sichergestellt werden wird.</p><p>Wäre für den Ausbau des Militärflugplatzes zum Regionalflughafen eine Betriebskonzession erforderlich gewesen, genügt für die Realisierung der ZMB Emmen eine Betriebsbewilligung des Bazl gemäss Luftfahrtgesetz. Mit dieser Betriebsbewilligung würde der Militärflugplatz Emmen aus ziviler Sicht rechtlich einem privaten Flugfeld ohne Zulassungszwang gleichgestellt. Der Status "zivil mitbenutzter Militärflugplatz" bleibt bestehen. Als Voraussetzung für die Erteilung dieser Betriebsbewilligung legt der Bundesrat die Rahmenbedingungen zur zivilen Mitbenutzung in einem Objektblatt des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) fest.</p><p>Beim Projekt ZMB Emmen geht es um eine massvolle zivile Mitbenutzung; der Ausbau des Militärflugplatzes zum Regionalflughafen ist kein Thema. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat keine Veranlassung, den laufenden SIL-Prozess vorzeitig abzubrechen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Im Rahmen des Projektes "Zivile Mitbenutzung Militärflugplatz Emmen" (ZMB) soll entgegen dem geäusserten Volkswillen der lokalen Bevölkerung der zivile Flugbetrieb in Emmen massiv ausgebaut werden. Der Bundesrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass keine weitere Nutzung als die heute mögliche in das Objektblatt Emmen des Sachplans über die Infrastruktur der Luftfahrt aufgenommen wird. Um den Rückhalt des Militärflugplatzes in der Bevölkerung nicht zu verlieren, ist zudem die bestehende Regelung der Flugbetriebszeiten beizubehalten.</p>
    • Emmen. Mehr Fluglärm entgegen dem Volkswillen?

Back to List