Schliessung der A2 am Gotthard. Sicherheitsperspektiven

ShortId
06.3280
Id
20063280
Updated
28.07.2023 13:02
Language
de
Title
Schliessung der A2 am Gotthard. Sicherheitsperspektiven
AdditionalIndexing
48;Strassennetz;Autobahn;Sicherheit;Alpentransitverkehr;Verhütung von Gefahren;Strassenunterhalt;Naturgefahren
1
  • L05K1803010201, Autobahn
  • L04K18030102, Strassennetz
  • L04K08020225, Sicherheit
  • L05K0601030202, Naturgefahren
  • L06K070503010402, Strassenunterhalt
  • L04K06010302, Verhütung von Gefahren
  • L05K1801010101, Alpentransitverkehr
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Als Bergkanton erlebt mein Heimatkanton, das Wallis, häufig ähnliche Situationen. Die Dienststelle für Strassen- und Flussbau des Kantons wendet erfolgreich Verfahren an, dank denen längere Verkehrsunterbrüche auf ein Minimum beschränkt werden können. Wie dem auch sei, die Erfahrungen, die auf diesem Gebiet gemacht werden, bleiben auf die Kantonsebene beschränkt. Das Bundesamt für Umwelt, zu dessen Aufgabengebiet die Naturgefahren zählen, müsste eigentlich über genügend Fachleute verfügen, die den Kantonen in solchen Situationen unter die Arme greifen können. Dieses Amt sollte aber in erster Linie auch dafür sorgen, dass die Informationen ungehindert zwischen den Kantonen fliessen können.</p><p>Zwar bleibt ein gewisses Restrisiko immer bestehen. Aber angesichts der Aufgabe des Bundes im Bereich des Verkehrs und angesichts der ausreichenden Mittel, die ihm für den Unterhalt des Nationalstrassennetzes dank dem Infrastrukturfonds zur Verfügung stehen, ist es nicht länger zumutbar, dass die Verkehrsteilnehmer heute noch einem doch nicht ungewöhnlichen Risiko wie dem Steinschlag ausgesetzt sind und dass die Wirtschaft einer ganzen Region derart stark von solchen Naturgefahren abhängt.</p>
  • <p>1./2. Nach dem Felssturz vom 31. Mai 2006 südlich der Güetligalerie, bei dem bis gegen 10 000 Kubikmeter Felsmassen abbrachen und Teile davon auf die Autobahn A2 und die Kantonsstrasse stürzten, mussten die Strassenverbindungen auf der A2 und der Kantonsstrasse aus Sicherheitsgründen gesperrt werden. Nach entsprechenden Vorbereitungsarbeiten wurde der abbröckelnde Felskopf im Bereich Güetli am 23. Juni 2006 gesprengt. Nach Kontroll- und Aufräumarbeiten konnten sowohl die A2 als auch die Kantonsstrasse am 30. Juni 2006 wieder dem Verkehr übergeben werden.</p><p>Zwischen dem 8. und dem 30. Juni 2006 war das Passieren der Gefahrenstelle auf der Kantonsstrasse tagsüber von 6 bis 21 Uhr und bei Sicht ins Abbruchgebiet für einige wenige berechtigte Fahrzeuge möglich. Der in dieser Hinsicht zuständige Kanton Uri hat den Umfang der berechtigten Fahrzeuge definiert und die Umsetzung des Verkehrsregimes kontrolliert. Die durchfahrtsberechtigten Fahrzeuge wurden einzeln kontrolliert und durch das Gefahrengebiet geführt. Ein solches Verkehrsregime war und ist auf der A2 - namentlich in Anbetracht der Verkehrsmenge - schlicht nicht möglich. Zudem bestand dauernd das Risiko weiterer, unkontrollierter Felsstürze, sodass eine Ausdehnung der Durchfahrtsberechtigung aus Sicht des Bundes nicht zu verantworten war. Der Entscheid, die A2 für die Dauer vom 31. Mai bis zum 30. Juni 2006 aus Sicherheitsgründen vollständig zu schliessen, war deshalb richtig.</p><p>3. Im Rahmen der bestehenden finanziellen, technischen und baulichen Möglichkeiten ist die A2 gegen Steinschläge und andere Naturgefahren gesichert. An besonders gefährdeten Stellen wurden Schutzbauten erstellt, namentlich Lawinenverbauungen am Hang oder Galerien über der Fahrbahn. Die Hänge entlang der Autobahn werden von Spezialisten regelmässig kontrolliert. Sämtliche Vorsichtsmassnahmen können aber nicht verhindern, dass sich ein Berg bewegt und unvorhersehbare Felsstürze verursacht. Ein absoluter, umfassender Schutz gegen Felsstürze in der Grössenordnung, wie sie sich ereignet haben, ist deshalb nicht möglich.</p><p>4. Die Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Betrieb des Nationalstrassennetzes werden vom Bundesamt für Strassen (Astra) fortlaufend gesammelt und den Kantonen weitergegeben. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) seinerseits unterstützt die betroffenen Kantone und Bundesämter fachlich, analysiert die Ursachen und Konsequenzen aus derartigen Naturereignissen und stellt diesen die daraus gesammelten Erfahrungen zur Verfügung.</p><p>Das Ereignis am Gotthard hat trotz rund einmonatiger Dauer und beginnendem Ferienreiseverkehr nicht zum befürchteten Verkehrskollaps geführt. Ermöglicht hat dies insbesondere die rasche Umsetzung der Massnahmen, die Bund und Kantone nach dem Brand im Gotthardtunnel im Jahre 2001 gemeinsam entwickelt haben. Die eingespielte Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den beteiligten Kantonen Uri, Tessin, Graubünden und Wallis hat bestens funktioniert. Das zeigt, dass Bund und Kantone durchaus von früheren Erfahrungen profitieren. Die Ergebnisse sprechen für sich: Der internationale Schwerverkehr konnte während der gesamten Sperrung bewältigt werden und die Erschliessung der Kantone Tessin und Uri war jederzeit sichergestellt.</p><p>5. Die zuständigen Stellen haben nach dem Felssturz Sofortmassnahmen ergriffen und Pläne über mögliche Verkehrsregimes entwickelt, die bei einer längeren Schliessung der A2 zum Tragen gekommen wären. Dazu gehören namentlich verstärkte Verkehrslenkungs- und Verkehrstrennungsmassnahmen, um eine möglichst hohe Kapazität auf den Ausweichstrecken zu erhalten, sowie ein grösseres Angebot im öffentlichen Verkehr.</p><p>Die A2 konnte jedoch am 30. Juni 2006 und noch vor Beginn des Ferienreiseverkehrs wieder geöffnet werden. Die eingeleiteten Massnahmen reichten somit aus, um den Verkehr über die Alpen zu gewährleisten und zu bewältigen.</p><p>Im Übrigen übernimmt der Bund ab 2008 das Verkehrsmanagement auf dem schweizerischen Nationalstrassennetz. Im Zuge der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) wird die heutige Verbundaufgabe zwischen dem Bund und den Kantonen in diesem Bereich aufgehoben. Als Vorbereitung darauf arbeitet der Bund schon heute an entsprechenden Verkehrsmanagementsplänen. Diese definieren mögliche, länger dauernde, grössere Ereignisfälle und legen namentlich fest, wie der Verkehr zu bewältigen wäre. Die bei der Erarbeitung gewonnenen Erkenntnisse fliessen bereits jetzt in die Bewältigung aktueller Fälle ein. Bis zum Zeitpunkt der Übernahme liegt die diesbezügliche Kompetenz jedoch noch bei den Kantonen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Sperrung der A2 seit dem 31. Mai 2006 hat sehr ungünstige wirtschaftliche Auswirkungen auf den Nord-Süd-Verkehr und auf den Tourismus im Tessin. Bereits der Felssturz von Chapf bei Innertkirchen war ein wahres Desaster (über mehrere Monate dauernde Sperrung der Strasse, vor allem wegen Sprengungsarbeiten). Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Begnügt sich der Bundesrat mit der Entscheidung, dass im Falle der A2 nichts unternommen wird, solange die Felswand nicht gesprengt wurde?</p><p>2. Was hält er vom Vorschlag einiger Experten, während den Sprengungsvorbereitungsarbeiten eine partielle Öffnung der Strecke für einen Teil des Verkehrs zu gewähren, falls die nötigen Schutzmassnahmen getroffen werden (Damm, Überwachung/Alarm usw.)?</p><p>3. Findet er es normal, dass eine Verkehrsachse dieser Bedeutung so schlecht gegen Steinschlag gesichert ist? Sie wird doch immerhin von über 15 000 Fahrzeugen pro Tag benutzt, und zudem hatte sich ein solcher Vorfall schon vergangenes Jahr am gleichen Ort ereignet.</p><p>4. Findet er es normal, dass das Astra trotz seiner kantonsübergreifenden Perspektive andere Regionen nicht automatisch von den Erfahrungen profitieren lassen kann, die einige Regionen auf diesem Gebiet gesammelt haben? Wir denken dabei namentlich an die Erfahrungen, die auf der internationalen Verkehrsachse am Simplonpass gemacht wurden.</p><p>5. Was sieht der Bundesrat vor, falls die Sprengung missglückt und eine Situation wie bei Chapf/Innertkirchen entsteht, wenn also die Sperrung der A2 um mehrere Wochen verlängert werden muss?</p>
  • Schliessung der A2 am Gotthard. Sicherheitsperspektiven
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Als Bergkanton erlebt mein Heimatkanton, das Wallis, häufig ähnliche Situationen. Die Dienststelle für Strassen- und Flussbau des Kantons wendet erfolgreich Verfahren an, dank denen längere Verkehrsunterbrüche auf ein Minimum beschränkt werden können. Wie dem auch sei, die Erfahrungen, die auf diesem Gebiet gemacht werden, bleiben auf die Kantonsebene beschränkt. Das Bundesamt für Umwelt, zu dessen Aufgabengebiet die Naturgefahren zählen, müsste eigentlich über genügend Fachleute verfügen, die den Kantonen in solchen Situationen unter die Arme greifen können. Dieses Amt sollte aber in erster Linie auch dafür sorgen, dass die Informationen ungehindert zwischen den Kantonen fliessen können.</p><p>Zwar bleibt ein gewisses Restrisiko immer bestehen. Aber angesichts der Aufgabe des Bundes im Bereich des Verkehrs und angesichts der ausreichenden Mittel, die ihm für den Unterhalt des Nationalstrassennetzes dank dem Infrastrukturfonds zur Verfügung stehen, ist es nicht länger zumutbar, dass die Verkehrsteilnehmer heute noch einem doch nicht ungewöhnlichen Risiko wie dem Steinschlag ausgesetzt sind und dass die Wirtschaft einer ganzen Region derart stark von solchen Naturgefahren abhängt.</p>
    • <p>1./2. Nach dem Felssturz vom 31. Mai 2006 südlich der Güetligalerie, bei dem bis gegen 10 000 Kubikmeter Felsmassen abbrachen und Teile davon auf die Autobahn A2 und die Kantonsstrasse stürzten, mussten die Strassenverbindungen auf der A2 und der Kantonsstrasse aus Sicherheitsgründen gesperrt werden. Nach entsprechenden Vorbereitungsarbeiten wurde der abbröckelnde Felskopf im Bereich Güetli am 23. Juni 2006 gesprengt. Nach Kontroll- und Aufräumarbeiten konnten sowohl die A2 als auch die Kantonsstrasse am 30. Juni 2006 wieder dem Verkehr übergeben werden.</p><p>Zwischen dem 8. und dem 30. Juni 2006 war das Passieren der Gefahrenstelle auf der Kantonsstrasse tagsüber von 6 bis 21 Uhr und bei Sicht ins Abbruchgebiet für einige wenige berechtigte Fahrzeuge möglich. Der in dieser Hinsicht zuständige Kanton Uri hat den Umfang der berechtigten Fahrzeuge definiert und die Umsetzung des Verkehrsregimes kontrolliert. Die durchfahrtsberechtigten Fahrzeuge wurden einzeln kontrolliert und durch das Gefahrengebiet geführt. Ein solches Verkehrsregime war und ist auf der A2 - namentlich in Anbetracht der Verkehrsmenge - schlicht nicht möglich. Zudem bestand dauernd das Risiko weiterer, unkontrollierter Felsstürze, sodass eine Ausdehnung der Durchfahrtsberechtigung aus Sicht des Bundes nicht zu verantworten war. Der Entscheid, die A2 für die Dauer vom 31. Mai bis zum 30. Juni 2006 aus Sicherheitsgründen vollständig zu schliessen, war deshalb richtig.</p><p>3. Im Rahmen der bestehenden finanziellen, technischen und baulichen Möglichkeiten ist die A2 gegen Steinschläge und andere Naturgefahren gesichert. An besonders gefährdeten Stellen wurden Schutzbauten erstellt, namentlich Lawinenverbauungen am Hang oder Galerien über der Fahrbahn. Die Hänge entlang der Autobahn werden von Spezialisten regelmässig kontrolliert. Sämtliche Vorsichtsmassnahmen können aber nicht verhindern, dass sich ein Berg bewegt und unvorhersehbare Felsstürze verursacht. Ein absoluter, umfassender Schutz gegen Felsstürze in der Grössenordnung, wie sie sich ereignet haben, ist deshalb nicht möglich.</p><p>4. Die Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Betrieb des Nationalstrassennetzes werden vom Bundesamt für Strassen (Astra) fortlaufend gesammelt und den Kantonen weitergegeben. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) seinerseits unterstützt die betroffenen Kantone und Bundesämter fachlich, analysiert die Ursachen und Konsequenzen aus derartigen Naturereignissen und stellt diesen die daraus gesammelten Erfahrungen zur Verfügung.</p><p>Das Ereignis am Gotthard hat trotz rund einmonatiger Dauer und beginnendem Ferienreiseverkehr nicht zum befürchteten Verkehrskollaps geführt. Ermöglicht hat dies insbesondere die rasche Umsetzung der Massnahmen, die Bund und Kantone nach dem Brand im Gotthardtunnel im Jahre 2001 gemeinsam entwickelt haben. Die eingespielte Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den beteiligten Kantonen Uri, Tessin, Graubünden und Wallis hat bestens funktioniert. Das zeigt, dass Bund und Kantone durchaus von früheren Erfahrungen profitieren. Die Ergebnisse sprechen für sich: Der internationale Schwerverkehr konnte während der gesamten Sperrung bewältigt werden und die Erschliessung der Kantone Tessin und Uri war jederzeit sichergestellt.</p><p>5. Die zuständigen Stellen haben nach dem Felssturz Sofortmassnahmen ergriffen und Pläne über mögliche Verkehrsregimes entwickelt, die bei einer längeren Schliessung der A2 zum Tragen gekommen wären. Dazu gehören namentlich verstärkte Verkehrslenkungs- und Verkehrstrennungsmassnahmen, um eine möglichst hohe Kapazität auf den Ausweichstrecken zu erhalten, sowie ein grösseres Angebot im öffentlichen Verkehr.</p><p>Die A2 konnte jedoch am 30. Juni 2006 und noch vor Beginn des Ferienreiseverkehrs wieder geöffnet werden. Die eingeleiteten Massnahmen reichten somit aus, um den Verkehr über die Alpen zu gewährleisten und zu bewältigen.</p><p>Im Übrigen übernimmt der Bund ab 2008 das Verkehrsmanagement auf dem schweizerischen Nationalstrassennetz. Im Zuge der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) wird die heutige Verbundaufgabe zwischen dem Bund und den Kantonen in diesem Bereich aufgehoben. Als Vorbereitung darauf arbeitet der Bund schon heute an entsprechenden Verkehrsmanagementsplänen. Diese definieren mögliche, länger dauernde, grössere Ereignisfälle und legen namentlich fest, wie der Verkehr zu bewältigen wäre. Die bei der Erarbeitung gewonnenen Erkenntnisse fliessen bereits jetzt in die Bewältigung aktueller Fälle ein. Bis zum Zeitpunkt der Übernahme liegt die diesbezügliche Kompetenz jedoch noch bei den Kantonen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Sperrung der A2 seit dem 31. Mai 2006 hat sehr ungünstige wirtschaftliche Auswirkungen auf den Nord-Süd-Verkehr und auf den Tourismus im Tessin. Bereits der Felssturz von Chapf bei Innertkirchen war ein wahres Desaster (über mehrere Monate dauernde Sperrung der Strasse, vor allem wegen Sprengungsarbeiten). Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Begnügt sich der Bundesrat mit der Entscheidung, dass im Falle der A2 nichts unternommen wird, solange die Felswand nicht gesprengt wurde?</p><p>2. Was hält er vom Vorschlag einiger Experten, während den Sprengungsvorbereitungsarbeiten eine partielle Öffnung der Strecke für einen Teil des Verkehrs zu gewähren, falls die nötigen Schutzmassnahmen getroffen werden (Damm, Überwachung/Alarm usw.)?</p><p>3. Findet er es normal, dass eine Verkehrsachse dieser Bedeutung so schlecht gegen Steinschlag gesichert ist? Sie wird doch immerhin von über 15 000 Fahrzeugen pro Tag benutzt, und zudem hatte sich ein solcher Vorfall schon vergangenes Jahr am gleichen Ort ereignet.</p><p>4. Findet er es normal, dass das Astra trotz seiner kantonsübergreifenden Perspektive andere Regionen nicht automatisch von den Erfahrungen profitieren lassen kann, die einige Regionen auf diesem Gebiet gesammelt haben? Wir denken dabei namentlich an die Erfahrungen, die auf der internationalen Verkehrsachse am Simplonpass gemacht wurden.</p><p>5. Was sieht der Bundesrat vor, falls die Sprengung missglückt und eine Situation wie bei Chapf/Innertkirchen entsteht, wenn also die Sperrung der A2 um mehrere Wochen verlängert werden muss?</p>
    • Schliessung der A2 am Gotthard. Sicherheitsperspektiven

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