Biometrische Passfotos für den Schweizer Pass
- ShortId
-
06.3281
- Id
-
20063281
- Updated
-
28.07.2023 07:57
- Language
-
de
- Title
-
Biometrische Passfotos für den Schweizer Pass
- AdditionalIndexing
-
15;Fachgeschäft;Ausweis;fotografische Industrie;Preisrückgang;Preisfestsetzung;Vereinfachung von Verfahren;biometrische Daten
- 1
-
- L05K0506010403, biometrische Daten
- L04K05060104, Ausweis
- L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
- L04K11050501, Preisrückgang
- L04K11050302, Preisfestsetzung
- L04K07050801, fotografische Industrie
- L06K070105010105, Fachgeschäft
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Am 17. März hat der Bundesrat die nötige Verordnung beschlossen, die es erlaubt, ein Pilotprojekt zur Ausstellung von Schweizer Pässen mit elektronisch gespeicherten biometrischen Daten "Pass 06" zu starten. Für die spätere flächendeckende Einführung wurde die Revision des Bundesgesetzes über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige eingeleitet. Der Pass 06 wird im Pilotprojekt 250 Franken kosten. Der Preis für die definitive Einführung ist gemäss Mitteilung des Bundesrates noch nicht bekannt und kann erst später berechnet werden. Die rechtlichen Grundlagen für den neuen biometrischen Pass sind EU-weit harmonisiert. Für die Umsetzung ist jedes Mitglied selber zuständig. In der Schweiz sollen die Passbilder für den biometrischen Pass 06 in einem Pilotprojekt in amtlichen Passzentren erfasst werden. Verschiedene parlamentarische Anfragen, die sich vor allem auf das unbefriedigend hohe Kostenniveau für den biometrischen Pass bezogen, sind vom Bundesrat mit fast gleich lautender Begründung beantwortet worden.</p><p>Der vom Bundesrat vorgeschlagene Weg für die Einführung des biometrischen Passes ist weder einsichtig noch zwingend durch das Schengen-Übereinkommen oder die Einreisebestimmungen der USA vorgegeben. Einmal mehr beschreitet die Schweiz einen Weg, der unnötige bürokratische Hürden aufbaut, hohe Kosten verursacht, von wenig Kundenfreundlichkeit zeugt und KMU-feindlich ist. Es besteht die Befürchtung, dass auch der definitive biometrische Pass nicht wesentlich weniger als 250 Franken kosten wird. Dieser Preis ist viel zu teuer, unsozial und familienfeindlich, zumal auch die Gültigkeitsdauer von bisher zehn Jahren auf fünf Jahre herabgesetzt wird. So müsste eine vierköpfige Familie nicht weniger als 1000 Franken für Pässe aufwenden. Dieser Preis läge auch im europäischen Vergleich weit über dem Durchschnitt. Ausserdem kann durch geeignete Massnahmen das Verfahren vereinfacht, wesentlich bürgerfreundlicher ausgestaltet werden und der neue biometrische Pass könnte unter der bewährten Mithilfe zertifizierter KMU des Foto-Fachhandels erstellt werden. Aus den genannten Gründen scheint es sinnvoll, die bestehenden Gesetzesbestimmungen zu ergänzen und entsprechende Verfahrensvereinfachungen einzuführen, die sich im Wesentlichen am bisherigen Prozedere für die Ausstellung des Schweizer Passes orientieren, und, wie bereits gefordert, einen maximalen Preis für Schweizer Pässe in das Gesetz aufzunehmen und für die Ausfertigung des Passes - wie bis anhin - den Fotofachhandel mit geeigneten Qualitätssicherheitsmassnahmen einzubinden. Diese Massnahmen rechtfertigen sich auch durch den Umstand, dass dadurch gegen 500 Arbeitsplätze und 50 bis 60 Lehrstellen erhalten werden können.</p>
- <p>Die vom Bundesrat am 17. März 2006 beschlossene Änderung der Ausweisverordnung ermöglicht einen befristeten Pilotbetrieb zur Ausstellung einer beschränkten Anzahl biometrischer Pässe (Pass 06). Das vorgesehene Antragsverfahren lehnt sich eng an das heutige Passausstellungsverfahren an. An der Beteiligung des Fotofachhandels (nicht zu vergessen die Fotoautomatenhersteller) ändert sich nichts, da weiterhin zur Antragstellung bei der Wohnsitzgemeinde ein Passfoto mitgebracht werden muss. Neu müssen die antragstellenden Personen jedoch zusätzlich in einem von acht Erfassungszentren in der Schweiz bzw. acht Zentren im Ausland die benötigten biometrischen Daten erfassen und überprüfen lassen. Der Bundesrat will an diesem Verfahren für die Dauer des Pilotprojektes nichts ändern.</p><p>Im Sommer/Herbst 2005 hatte der Bundesrat im Hinblick auf den Pilotbetrieb und die definitive Einführung biometrischer Pässe einen Entwurf des revidierten Ausweisgesetzes und der Ausweisverordnung in die Vernehmlassung gegeben. Darin war vorgesehen, dass bei der definitiven Einführung neu die Kantone die für die Entgegennahme von Ausweisanträgen zuständigen Stellen bestimmen sollen. Dieser Vorschlag ist auf breite Zustimmung gestossen, und das EJPD plant deshalb, diese Bestimmung in den definitiven Entwurf aufzunehmen. Bei der Erarbeitung eines neuen Ausstellungsverfahrens wird der Bund federführend beteiligt sein. Dabei steht die Implementierung eines einstufigen Verfahrens (nur einmalige Vorsprache der antragstellenden Person und damit sehr bürgerfreundlich) im Vordergrund.</p><p>Wie bereits in der Stellungnahme zur Motion Amherd (06.3165) ausgeführt, ist es die Absicht des Bundesrates, eine möglichst niedrige, aber trotzdem kostendeckende Passgebühr zu erheben. Die hohe Qualität der Reiseausweise soll weiterhin gewährleistet sein, und die Kantone sollen für ihre Aufwendungen (Antrags- und Identitätsüberprüfung) angemessen entschädigt werden. Die Gebühr ist somit im Hinblick auf die definitive Einführung und damit höheren Produktionszahlen gestützt auf eine Vollkostenrechnung unter Berücksichtigung des Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzips in der Ausweisverordnung festzulegen.</p><p>Im Hinblick auf die definitive Einführung biometrischer Pässe wird der Bundesrat, soweit dies einem bürgerfreundlichen Verfahren nicht im Wege steht, die Möglichkeit offenlassen, dass Bürgerinnen und Bürger Bilder von Fotografen oder Fotoautomaten mitbringen können.</p><p>Gestützt auf diese Ausführungen ergibt sich, dass es nicht opportun wäre, im Ausweisgesetz das Antragsverfahren detailliert zu regeln. Die Kantone sollen die Behördenorganisation bestimmen können. Insbesondere sollen kleine Kantone auch die Möglichkeit haben, gemeinsame Lösungen anzubieten. Dies garantiert, dass das Ausstellungsverfahren effizient und kostengünstig sein wird und die Bürgerinnen und Bürger zu hochwertigen Reiseausweisen kommen. Der Preis der neuen Reiseausweise wird in der Ausweisverordnung festgelegt werden.</p><p>Der Bundesrat hat in den letzten Monaten die Bevölkerung mehrmals informiert, dass bei rechtzeitigem Gesuch um Ausstellung eines Passes 03 (in der Schweiz bis Mitte September, im Ausland bis Mitte August 2006) keine Notwendigkeit für einen Pass 06 besteht. Nur jene Personen benötigen den Pass 06, die nach dem 26. Oktober 2006 ohne Visum in oder durch die USA reisen wollen und noch keinen Pass vom aktuellen Modell 03 besitzen, der vor diesem Datum ausgestellt wurde.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass die bereits revidierte Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisverordnung, VAwG) und die beantragte Änderung zur Revision des Bundesgesetzes über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisgesetz, AwG), die er dem Parlament noch dieses Jahr zur Behandlung zuleiten will, derart modifiziert werden, dass der administrative Aufwand vereinfacht, die Bestimmungen bürgernah und kundenfreundlich ausgestaltet und die Kosten für einen Schweizer Pass auf einem tragbaren Niveau angesetzt werden. Zudem soll bei der Ausfertigung des Schweizer Passes der Miteinbezug des Fotofachhandels weiterhin möglich bleiben.</p>
- Biometrische Passfotos für den Schweizer Pass
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Am 17. März hat der Bundesrat die nötige Verordnung beschlossen, die es erlaubt, ein Pilotprojekt zur Ausstellung von Schweizer Pässen mit elektronisch gespeicherten biometrischen Daten "Pass 06" zu starten. Für die spätere flächendeckende Einführung wurde die Revision des Bundesgesetzes über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige eingeleitet. Der Pass 06 wird im Pilotprojekt 250 Franken kosten. Der Preis für die definitive Einführung ist gemäss Mitteilung des Bundesrates noch nicht bekannt und kann erst später berechnet werden. Die rechtlichen Grundlagen für den neuen biometrischen Pass sind EU-weit harmonisiert. Für die Umsetzung ist jedes Mitglied selber zuständig. In der Schweiz sollen die Passbilder für den biometrischen Pass 06 in einem Pilotprojekt in amtlichen Passzentren erfasst werden. Verschiedene parlamentarische Anfragen, die sich vor allem auf das unbefriedigend hohe Kostenniveau für den biometrischen Pass bezogen, sind vom Bundesrat mit fast gleich lautender Begründung beantwortet worden.</p><p>Der vom Bundesrat vorgeschlagene Weg für die Einführung des biometrischen Passes ist weder einsichtig noch zwingend durch das Schengen-Übereinkommen oder die Einreisebestimmungen der USA vorgegeben. Einmal mehr beschreitet die Schweiz einen Weg, der unnötige bürokratische Hürden aufbaut, hohe Kosten verursacht, von wenig Kundenfreundlichkeit zeugt und KMU-feindlich ist. Es besteht die Befürchtung, dass auch der definitive biometrische Pass nicht wesentlich weniger als 250 Franken kosten wird. Dieser Preis ist viel zu teuer, unsozial und familienfeindlich, zumal auch die Gültigkeitsdauer von bisher zehn Jahren auf fünf Jahre herabgesetzt wird. So müsste eine vierköpfige Familie nicht weniger als 1000 Franken für Pässe aufwenden. Dieser Preis läge auch im europäischen Vergleich weit über dem Durchschnitt. Ausserdem kann durch geeignete Massnahmen das Verfahren vereinfacht, wesentlich bürgerfreundlicher ausgestaltet werden und der neue biometrische Pass könnte unter der bewährten Mithilfe zertifizierter KMU des Foto-Fachhandels erstellt werden. Aus den genannten Gründen scheint es sinnvoll, die bestehenden Gesetzesbestimmungen zu ergänzen und entsprechende Verfahrensvereinfachungen einzuführen, die sich im Wesentlichen am bisherigen Prozedere für die Ausstellung des Schweizer Passes orientieren, und, wie bereits gefordert, einen maximalen Preis für Schweizer Pässe in das Gesetz aufzunehmen und für die Ausfertigung des Passes - wie bis anhin - den Fotofachhandel mit geeigneten Qualitätssicherheitsmassnahmen einzubinden. Diese Massnahmen rechtfertigen sich auch durch den Umstand, dass dadurch gegen 500 Arbeitsplätze und 50 bis 60 Lehrstellen erhalten werden können.</p>
- <p>Die vom Bundesrat am 17. März 2006 beschlossene Änderung der Ausweisverordnung ermöglicht einen befristeten Pilotbetrieb zur Ausstellung einer beschränkten Anzahl biometrischer Pässe (Pass 06). Das vorgesehene Antragsverfahren lehnt sich eng an das heutige Passausstellungsverfahren an. An der Beteiligung des Fotofachhandels (nicht zu vergessen die Fotoautomatenhersteller) ändert sich nichts, da weiterhin zur Antragstellung bei der Wohnsitzgemeinde ein Passfoto mitgebracht werden muss. Neu müssen die antragstellenden Personen jedoch zusätzlich in einem von acht Erfassungszentren in der Schweiz bzw. acht Zentren im Ausland die benötigten biometrischen Daten erfassen und überprüfen lassen. Der Bundesrat will an diesem Verfahren für die Dauer des Pilotprojektes nichts ändern.</p><p>Im Sommer/Herbst 2005 hatte der Bundesrat im Hinblick auf den Pilotbetrieb und die definitive Einführung biometrischer Pässe einen Entwurf des revidierten Ausweisgesetzes und der Ausweisverordnung in die Vernehmlassung gegeben. Darin war vorgesehen, dass bei der definitiven Einführung neu die Kantone die für die Entgegennahme von Ausweisanträgen zuständigen Stellen bestimmen sollen. Dieser Vorschlag ist auf breite Zustimmung gestossen, und das EJPD plant deshalb, diese Bestimmung in den definitiven Entwurf aufzunehmen. Bei der Erarbeitung eines neuen Ausstellungsverfahrens wird der Bund federführend beteiligt sein. Dabei steht die Implementierung eines einstufigen Verfahrens (nur einmalige Vorsprache der antragstellenden Person und damit sehr bürgerfreundlich) im Vordergrund.</p><p>Wie bereits in der Stellungnahme zur Motion Amherd (06.3165) ausgeführt, ist es die Absicht des Bundesrates, eine möglichst niedrige, aber trotzdem kostendeckende Passgebühr zu erheben. Die hohe Qualität der Reiseausweise soll weiterhin gewährleistet sein, und die Kantone sollen für ihre Aufwendungen (Antrags- und Identitätsüberprüfung) angemessen entschädigt werden. Die Gebühr ist somit im Hinblick auf die definitive Einführung und damit höheren Produktionszahlen gestützt auf eine Vollkostenrechnung unter Berücksichtigung des Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzips in der Ausweisverordnung festzulegen.</p><p>Im Hinblick auf die definitive Einführung biometrischer Pässe wird der Bundesrat, soweit dies einem bürgerfreundlichen Verfahren nicht im Wege steht, die Möglichkeit offenlassen, dass Bürgerinnen und Bürger Bilder von Fotografen oder Fotoautomaten mitbringen können.</p><p>Gestützt auf diese Ausführungen ergibt sich, dass es nicht opportun wäre, im Ausweisgesetz das Antragsverfahren detailliert zu regeln. Die Kantone sollen die Behördenorganisation bestimmen können. Insbesondere sollen kleine Kantone auch die Möglichkeit haben, gemeinsame Lösungen anzubieten. Dies garantiert, dass das Ausstellungsverfahren effizient und kostengünstig sein wird und die Bürgerinnen und Bürger zu hochwertigen Reiseausweisen kommen. Der Preis der neuen Reiseausweise wird in der Ausweisverordnung festgelegt werden.</p><p>Der Bundesrat hat in den letzten Monaten die Bevölkerung mehrmals informiert, dass bei rechtzeitigem Gesuch um Ausstellung eines Passes 03 (in der Schweiz bis Mitte September, im Ausland bis Mitte August 2006) keine Notwendigkeit für einen Pass 06 besteht. Nur jene Personen benötigen den Pass 06, die nach dem 26. Oktober 2006 ohne Visum in oder durch die USA reisen wollen und noch keinen Pass vom aktuellen Modell 03 besitzen, der vor diesem Datum ausgestellt wurde.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass die bereits revidierte Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisverordnung, VAwG) und die beantragte Änderung zur Revision des Bundesgesetzes über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisgesetz, AwG), die er dem Parlament noch dieses Jahr zur Behandlung zuleiten will, derart modifiziert werden, dass der administrative Aufwand vereinfacht, die Bestimmungen bürgernah und kundenfreundlich ausgestaltet und die Kosten für einen Schweizer Pass auf einem tragbaren Niveau angesetzt werden. Zudem soll bei der Ausfertigung des Schweizer Passes der Miteinbezug des Fotofachhandels weiterhin möglich bleiben.</p>
- Biometrische Passfotos für den Schweizer Pass
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