Globale Umweltpolitik der EU

ShortId
06.3287
Id
20063287
Updated
28.07.2023 11:57
Language
de
Title
Globale Umweltpolitik der EU
AdditionalIndexing
52;10;Umweltpolitik (allgemein);Kohlendioxid;Beziehungen Schweiz-EU;Europäische Union;Energiepolitik (speziell);Politik der Zusammenarbeit;Klimaveränderung
1
  • L04K09020103, Beziehungen Schweiz-EU
  • L04K06020209, Klimaveränderung
  • L03K170101, Energiepolitik (speziell)
  • L03K100102, Politik der Zusammenarbeit
  • L02K0601, Umweltpolitik (allgemein)
  • L02K0903, Europäische Union
  • L06K070501020901, Kohlendioxid
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz ist klimapolitisch gefordert, weil sie nicht nur Verursacherin, sondern auch Hauptbetroffene der globalen Klimaerwärmung ist. Die vermehrten meteorologischen Extremereignisse, die Überschwemmungen, Bergrutsche und die Verschiebung von Permafrost und Schneefallgrenze bedrohen insbesondere die schweizerischen Berggebiete existenziell. Unser Land hat ein immanentes Interesse, im internationalen Kontext klimapolitisch aktiv zu sein. </p><p>Die Schweiz und die EU verfolgen seit Jahren grundsätzlich dieselben Umweltziele. Die Schweiz als kleines Land hat somit ein grosses Interesse, den umweltpolitischen Dialog mit der EU zu intensivieren und zu systematisieren. </p><p>In der Klimapolitik besteht das kurzfristige Ziel der EU in der Umsetzung der Ziele des Kyoto-Protokolls. Längerfristig zielt die Politik der EU darauf ab, die CO2-Emissionen mit Hilfe eines wirksamen internationalen Übereinkommens bis 2020 um 20 bis 40 Prozent zu senken. Die EU formulierte zu diesem Zweck 2001 eine globale Strategie zur Verbesserung der Luftqualität, verabschiedete in der Folge mehrere Richtlinien und richtete einen Handel mit Emissionsrechten ein. Die Union bekräftigte mehrfach, dass sie die im Kyoto-Protokoll eingegangenen Verpflichtungen einhalten will, und gab wiederholt ihrer Besorgnis Ausdruck, dass einige Länder, insbesondere die Vereinigten Staaten, die zu den grössten Emittenten gehören, das Kyoto-Protokoll infrage stellen. </p><p>Die 1990 errichtete Europäische Umweltagentur, der die Schweiz mit den Bilateralen II ebenfalls beitrat, sammelt und verbreitet vergleichbare Umweltdaten. Die Agentur entwirft zudem umweltpolitische Massnahmen, bewertet Auswirkungen umweltpolitischer Rechtsvorschriften und erwarb so erhebliches politisches Gewicht. Die EU schuf auch ein Finanzierungsinstrument für die Umwelt (Life) und erliess zahlreiche technische Vorschriften. Am bekanntesten sind die Umweltzeichen. Hinzu kommen gemeinschaftliche Verfahren für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung, Systeme zur Bewertung der Auswirkungen öffentlicher und privater Projekte auf die Umwelt und Kriterien für Umweltprüfungen in den Mitgliedstaaten. Hinzu kommen Bestrebungen der EU zur Stärkung des Verursacherprinzips mit Hilfe von Umweltsteuern, Umweltgesamtrechnungen und freiwilligen Vereinbarungen.</p>
  • <p>Die Schweiz und die Europäische Union verfolgen ähnliche klimapolitische Ziele, nämlich eine wesentliche Verringerung der vom Menschen verursachten Treibhausgasemissionen, um Klimastörungen zu verhindern. Beide setzen sich für ein wirksames und gerechtes internationales System ein, dessen Massnahmen ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis haben und an dem jedes Land je nach Kapazität und Emissionsmenge an den Reduktionsbemühungen teilnimmt.</p><p>Die ähnlichen klimapolitischen Vorstellungen der Schweiz und der Europäischen Union erlaubten auch in der Vergangenheit eine enge und fruchtbare Zusammenarbeit auf internationaler Ebene, insbesondere im Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen und dem dazugehörenden Kyoto-Protokoll. Dank der engen Kontakte lassen sich Informationen austauschen und sehr häufig auch gemeinsame Positionen vertreten. Diese enge Zusammenarbeit findet auch in der gegenwärtigen Phase internationaler Verhandlungen statt, deren Ziel unter anderem darin besteht, für den Zeitraum nach 2012 die Emissionsreduktionsziele der Industriestaaten im Rahmen des Kyoto-Protokolls festzulegen. Ferner sollen für Entwicklungsländer wie China, Brasilien, Indien und Südafrika, die gemäss Kyoto-Protokoll noch nicht zur Reduktion verpflichtet sind, und für Industriestaaten, die das Kyoto-Protokoll nicht ratifiziert haben (USA und Australien), Massnahmen zur Verringerung ihrer Emissionen identifiziert werden. </p><p>Die Konvention und das Protokoll enthalten ausserdem Bestimmungen über die Anpassung an die negativen Folgen der Klimaänderungen. Dazu gehören zum Beispiel Kapazitätsaufbau, insbesondere in Entwicklungsländern, Technologietransfer, wissenschaftliche Forschung, Klimabeobachtung, Ausbildung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Auch in diesem Bereich arbeitet die Schweiz eng mit der Europäischen Union zusammen. Darüber hinaus hat die Schweiz bereits mit der EU Kontakt aufgenommen und die notwendigen Vorkehrungen getroffen, um an dem von der Europäischen Union eingerichteten Handelssystem mit Emissionsrechten teilnehmen zu können.</p><p>Im Bereich der Energieforschung besteht seit den Siebzigerjahren im Rahmen der Internationalen Energie-Agentur eine Zusammenarbeit mit der EU. So ist auch das "Konzept der Energieforschung des Bundes" gut abgestimmt mit den entsprechenden Aktivitäten der EU. Seit 2004 ist die Zusammenarbeit durch die volle Teilnahme der Schweiz am 6. Forschungsrahmenprogramm der EU wesentlich verstärkt worden. Die Schweiz hat auch aktiv zur Ausgestaltung des 2007 startenden 7. Forschungsrahmenprogramms Stellung genommen, und ein Grossteil ihrer Anliegen ist in die offiziellen EU-Texte eingegangen. Über die volle Teilnahme der Schweiz an diesem Programm kann das Parlament im Winter des Jahres 2006 entscheiden. Als Ergänzung zu den Forschungsrahmenprogrammen startet die EU 2007 das Umsetzungsprogramm "Wettbewerbsfähigkeit und Innovation". </p><p>Seit 1. April 2006 ist die Schweiz ausserdem im Rahmen der Bilateralen II Mitglied der Europäischen Umweltagentur, wodurch der Meinungsaustausch und die Zusammenarbeit mit der Europäischen Union weiter verstärkt werden. Auch als Nichtmitglied der EU kann die Schweiz somit zur Lösung grenzüberschreitender Umweltprobleme in Europa beitragen, indem sie bei der Gestaltung der europäischen Umweltpolitik ihre eigenen Interessen geltend macht. Auf diese Weise wirkt sie indirekt an der Definition und Umsetzung von Umweltschutzmassnahmen in Europa mit.</p><p>In dem am 28. Juni 2006 verabschiedeten Europabericht 2006 beschreibt der Bundesrat den gegenwärtigen Stand und die mögliche weitere Entwicklung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU im den Bereichen Umweltpolitik (einschliesslich Klimapolitik) und Energie. Seiner Auffassung nach sind die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU in Sachen Umwelt- und Energiepolitik ausreichend und ist die Information der Öffentlichkeit gut dokumentiert. Er sieht daher keine Notwendigkeit dafür, in diesem Bereich einen zusätzlichen Bericht auszuarbeiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, in einem Bericht den Dialog der Schweiz mit der EU über Fragen der Energie- und Klimaschutzpolitik darzulegen und darin die Möglichkeiten und konkrete Massnahmen aufzuzeigen, wie dieser Dialog systematisiert und intensiviert werden kann, namentlich:</p><p>- zur Festlegung gemeinsamer verbindlicher Emissionsziele für Treibhausgase nach Ablauf des internationalen Kyoto-Protokolls und für den Aufbau eines globalen Handelssystems für Emissionszertifikate;</p><p>- zur Einbindung der USA in die globale Klimaschutzpolitik;</p><p>- zum Aufbau strategischer Partnerschaften mit Ländern wie China, Südafrika, Brasilien und Indien mit dem Ziel, diese bei der Entwicklung nachhaltiger Energiestrategien (insbesondere der Effizienzsteigerung und der Förderung erneuerbarer Energien sowie des Technologietransfers) zu unterstützen und deren Aktivitäten um den Abbau von Emissionen zu verstärken;</p><p>- zur internationalen Koordination der Forschung und Innovation (sowie der Anwendung) im Bereich nachhaltiger Energietechnologien;</p><p>- zur Erarbeitung eines Regelwerks zur Internalisierung der externen Kosten (vor allem auch der volkswirtschaftlichen Kosten aufgrund der Klimaänderung; und</p><p>- zur Mitwirkung der Schweiz an den Programmen der EU zur europaweiten Sensibilisierung der Bevölkerung für ein wesentlich stärkeres direktes Engagement aller Bemühungen, die Emissionen zu reduzieren, u. a. durch die Bereitstellung ausführlicher Informationen über den CO2-Gehalt von Produkten und Dienstleistungen.</p>
  • Globale Umweltpolitik der EU
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz ist klimapolitisch gefordert, weil sie nicht nur Verursacherin, sondern auch Hauptbetroffene der globalen Klimaerwärmung ist. Die vermehrten meteorologischen Extremereignisse, die Überschwemmungen, Bergrutsche und die Verschiebung von Permafrost und Schneefallgrenze bedrohen insbesondere die schweizerischen Berggebiete existenziell. Unser Land hat ein immanentes Interesse, im internationalen Kontext klimapolitisch aktiv zu sein. </p><p>Die Schweiz und die EU verfolgen seit Jahren grundsätzlich dieselben Umweltziele. Die Schweiz als kleines Land hat somit ein grosses Interesse, den umweltpolitischen Dialog mit der EU zu intensivieren und zu systematisieren. </p><p>In der Klimapolitik besteht das kurzfristige Ziel der EU in der Umsetzung der Ziele des Kyoto-Protokolls. Längerfristig zielt die Politik der EU darauf ab, die CO2-Emissionen mit Hilfe eines wirksamen internationalen Übereinkommens bis 2020 um 20 bis 40 Prozent zu senken. Die EU formulierte zu diesem Zweck 2001 eine globale Strategie zur Verbesserung der Luftqualität, verabschiedete in der Folge mehrere Richtlinien und richtete einen Handel mit Emissionsrechten ein. Die Union bekräftigte mehrfach, dass sie die im Kyoto-Protokoll eingegangenen Verpflichtungen einhalten will, und gab wiederholt ihrer Besorgnis Ausdruck, dass einige Länder, insbesondere die Vereinigten Staaten, die zu den grössten Emittenten gehören, das Kyoto-Protokoll infrage stellen. </p><p>Die 1990 errichtete Europäische Umweltagentur, der die Schweiz mit den Bilateralen II ebenfalls beitrat, sammelt und verbreitet vergleichbare Umweltdaten. Die Agentur entwirft zudem umweltpolitische Massnahmen, bewertet Auswirkungen umweltpolitischer Rechtsvorschriften und erwarb so erhebliches politisches Gewicht. Die EU schuf auch ein Finanzierungsinstrument für die Umwelt (Life) und erliess zahlreiche technische Vorschriften. Am bekanntesten sind die Umweltzeichen. Hinzu kommen gemeinschaftliche Verfahren für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung, Systeme zur Bewertung der Auswirkungen öffentlicher und privater Projekte auf die Umwelt und Kriterien für Umweltprüfungen in den Mitgliedstaaten. Hinzu kommen Bestrebungen der EU zur Stärkung des Verursacherprinzips mit Hilfe von Umweltsteuern, Umweltgesamtrechnungen und freiwilligen Vereinbarungen.</p>
    • <p>Die Schweiz und die Europäische Union verfolgen ähnliche klimapolitische Ziele, nämlich eine wesentliche Verringerung der vom Menschen verursachten Treibhausgasemissionen, um Klimastörungen zu verhindern. Beide setzen sich für ein wirksames und gerechtes internationales System ein, dessen Massnahmen ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis haben und an dem jedes Land je nach Kapazität und Emissionsmenge an den Reduktionsbemühungen teilnimmt.</p><p>Die ähnlichen klimapolitischen Vorstellungen der Schweiz und der Europäischen Union erlaubten auch in der Vergangenheit eine enge und fruchtbare Zusammenarbeit auf internationaler Ebene, insbesondere im Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen und dem dazugehörenden Kyoto-Protokoll. Dank der engen Kontakte lassen sich Informationen austauschen und sehr häufig auch gemeinsame Positionen vertreten. Diese enge Zusammenarbeit findet auch in der gegenwärtigen Phase internationaler Verhandlungen statt, deren Ziel unter anderem darin besteht, für den Zeitraum nach 2012 die Emissionsreduktionsziele der Industriestaaten im Rahmen des Kyoto-Protokolls festzulegen. Ferner sollen für Entwicklungsländer wie China, Brasilien, Indien und Südafrika, die gemäss Kyoto-Protokoll noch nicht zur Reduktion verpflichtet sind, und für Industriestaaten, die das Kyoto-Protokoll nicht ratifiziert haben (USA und Australien), Massnahmen zur Verringerung ihrer Emissionen identifiziert werden. </p><p>Die Konvention und das Protokoll enthalten ausserdem Bestimmungen über die Anpassung an die negativen Folgen der Klimaänderungen. Dazu gehören zum Beispiel Kapazitätsaufbau, insbesondere in Entwicklungsländern, Technologietransfer, wissenschaftliche Forschung, Klimabeobachtung, Ausbildung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Auch in diesem Bereich arbeitet die Schweiz eng mit der Europäischen Union zusammen. Darüber hinaus hat die Schweiz bereits mit der EU Kontakt aufgenommen und die notwendigen Vorkehrungen getroffen, um an dem von der Europäischen Union eingerichteten Handelssystem mit Emissionsrechten teilnehmen zu können.</p><p>Im Bereich der Energieforschung besteht seit den Siebzigerjahren im Rahmen der Internationalen Energie-Agentur eine Zusammenarbeit mit der EU. So ist auch das "Konzept der Energieforschung des Bundes" gut abgestimmt mit den entsprechenden Aktivitäten der EU. Seit 2004 ist die Zusammenarbeit durch die volle Teilnahme der Schweiz am 6. Forschungsrahmenprogramm der EU wesentlich verstärkt worden. Die Schweiz hat auch aktiv zur Ausgestaltung des 2007 startenden 7. Forschungsrahmenprogramms Stellung genommen, und ein Grossteil ihrer Anliegen ist in die offiziellen EU-Texte eingegangen. Über die volle Teilnahme der Schweiz an diesem Programm kann das Parlament im Winter des Jahres 2006 entscheiden. Als Ergänzung zu den Forschungsrahmenprogrammen startet die EU 2007 das Umsetzungsprogramm "Wettbewerbsfähigkeit und Innovation". </p><p>Seit 1. April 2006 ist die Schweiz ausserdem im Rahmen der Bilateralen II Mitglied der Europäischen Umweltagentur, wodurch der Meinungsaustausch und die Zusammenarbeit mit der Europäischen Union weiter verstärkt werden. Auch als Nichtmitglied der EU kann die Schweiz somit zur Lösung grenzüberschreitender Umweltprobleme in Europa beitragen, indem sie bei der Gestaltung der europäischen Umweltpolitik ihre eigenen Interessen geltend macht. Auf diese Weise wirkt sie indirekt an der Definition und Umsetzung von Umweltschutzmassnahmen in Europa mit.</p><p>In dem am 28. Juni 2006 verabschiedeten Europabericht 2006 beschreibt der Bundesrat den gegenwärtigen Stand und die mögliche weitere Entwicklung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU im den Bereichen Umweltpolitik (einschliesslich Klimapolitik) und Energie. Seiner Auffassung nach sind die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU in Sachen Umwelt- und Energiepolitik ausreichend und ist die Information der Öffentlichkeit gut dokumentiert. Er sieht daher keine Notwendigkeit dafür, in diesem Bereich einen zusätzlichen Bericht auszuarbeiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, in einem Bericht den Dialog der Schweiz mit der EU über Fragen der Energie- und Klimaschutzpolitik darzulegen und darin die Möglichkeiten und konkrete Massnahmen aufzuzeigen, wie dieser Dialog systematisiert und intensiviert werden kann, namentlich:</p><p>- zur Festlegung gemeinsamer verbindlicher Emissionsziele für Treibhausgase nach Ablauf des internationalen Kyoto-Protokolls und für den Aufbau eines globalen Handelssystems für Emissionszertifikate;</p><p>- zur Einbindung der USA in die globale Klimaschutzpolitik;</p><p>- zum Aufbau strategischer Partnerschaften mit Ländern wie China, Südafrika, Brasilien und Indien mit dem Ziel, diese bei der Entwicklung nachhaltiger Energiestrategien (insbesondere der Effizienzsteigerung und der Förderung erneuerbarer Energien sowie des Technologietransfers) zu unterstützen und deren Aktivitäten um den Abbau von Emissionen zu verstärken;</p><p>- zur internationalen Koordination der Forschung und Innovation (sowie der Anwendung) im Bereich nachhaltiger Energietechnologien;</p><p>- zur Erarbeitung eines Regelwerks zur Internalisierung der externen Kosten (vor allem auch der volkswirtschaftlichen Kosten aufgrund der Klimaänderung; und</p><p>- zur Mitwirkung der Schweiz an den Programmen der EU zur europaweiten Sensibilisierung der Bevölkerung für ein wesentlich stärkeres direktes Engagement aller Bemühungen, die Emissionen zu reduzieren, u. a. durch die Bereitstellung ausführlicher Informationen über den CO2-Gehalt von Produkten und Dienstleistungen.</p>
    • Globale Umweltpolitik der EU

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